Das ist Gemeindesache.
Es kann von der Gemeinde eine Leinenpflicht auf Gemeindegebiet (innerhalb der Gemeindegrenzen) verordnet werden oder Ortsgebiet (jenes Gebiet zwischen den Ortsschildern)
Ob das nun Wald, Wiese oder sonst was ist - ist egal
Dies nun mal abgesehen von weiteren Verordnungen...