Wien: Abnahme droht???

Vielleicht nur ein kleiner weiterer Denkanstoss - was ist eigentlich mit den etwa 40.000 nicht gemeldeten Hunden - wieviele davon werden abgenommen werden - und wenn der HH kein Geld locker macht fürs TSH was passiert dann mit dem Hund - schon mal überlegt ????
 
Wenn die angedachte Zeit ein Monat ist, dann ist davon auszugehen, dass der Halter innerhalb dieses Monats lernen muß, seinen Hund so zu führen, dass er keine Gefahr für andere darstellt. Ergo nehme ich sehr stark an, dass wirklich nur geprüft wird wie der Halter in Situationen mit seinem Hund umgeht. Und wenn da jemand 2x durchfliegt, dann ist's wirklich besser - für alle anderen - wenn der Hund abgenommen wird.
Hallo!
Das glaube ich nicht weil eine Prüfung ist nur eine Momentaufnahme und sagt sehr wenig über die Alltagstauglichkeit eines Hundes aus.Ausserdem
ist es sehr schwer Real-Situationen nachzustellen.Ich hab meine Hunde immer als Welpen bekommen und konnte sie daher gut auf Alltagssituationen einstellen und hätte wahrscheinlich kein Problem mit diesen Prüfungen, aber es gibt ja auch Leute deren Hunde nicht so unproblematisch sind und auf die sollte man auch Rücksicht nehmen.
 
Da kannst gerne beim Martin oder bei den Pflegern vom Q Stall nachfragen. :D

Wenn derjenige seinen Hund nicht sicher führen kann (siehe Beispiel des Hundes wo die Besitzerin hinfliegt, weil sie ihn nicht halten kann, der bereits fast einen anderen Hund tot gebissen hätte), dann applaudiere ich höchstens wenn die den Hund abgeben müssen. Ich würde dich gerne sehen, wenn dieser Hund zB deinen Hund anfällt, weil die Halter einfach unfähig sind. Würdest noch immer sagen, dass die den Hund nicht verlieren dürfen, weil sie dann so traurig sind?

Edit: es wird sowieso egal sein, weil es eh wieder nicht kontrolliert wird.

@Snuffi: von diesen Hunden die so ängstlich sind geht ja keine Gefahr aus. Und wenn sie angst-agressiv sind, dann müssen sie trotzdem von ihren Haltern sicher verwahrt werden.

Das schon aber die haben eine gute Chance mehr als 1x durchzufliegen - was tust Du dann mit den Hunden - hast Du Dir schon mal überlegt wieviele Hunde da zusammenkommen die abgenommen werden - Du hast doch in Vösendorf gearbeitet - wieviel Platz ist da noch....

Was passiert mit den üerzähligen Hunden - quartieren wie die in der Hofburg ein bis wir wissen wohin mit ihnen ? Ist Dir nicht klar dass genau das ein sehr sensibler Punkt des Gesetzes ist wo man gut überlegen muss wie man den löst.

Im Einzelfall klingts super - "der Depp kann keinen Hund halten also Hund abnehmen" - aber was machst Du dann wenn Du auf sagen wir 1000 Hunden sitzt ? Wo bringst Du die unter ??? Hallen wie in Hamburg oder gleich einschläfern wie die Niederlande - hm - was tun wir.....
 
ist auch die frage, wer sich das dann überhaupt noch antun würde einen SOKA aus dem Tierheim aufzunehmen? Wenn die gefahr besteht, dass man beim Hundeführerschein durchfällt:(

ganz ehrlich, ich würde mir das auch ganz genau überlegen...weil ich die Enttäuschung wahrscheinlich nicht ertragen könnte. frag mich auch, wieviele Leute, die mit ihrem Hund nicht umgehen können den Hund dann einfach auf jemand anders anmelden und der macht dann die Prüfung? Ich weiß, es steht eh irgendwo schon im Forum, aba wie wäre das z.B. wenn ich krank bin und meine Schwester meinen hund mit ihrem Nicht-SOKA zum Gassi nimmt?
 
aber es gibt ja auch Leute deren Hunde nicht so unproblematisch sind und auf die sollte man auch Rücksicht nehmen.

Das versteh ich nicht. Warum sollen andere auf jemanden Rücksicht nehmen, dessen Hund Problembehaftet ist? Auch diese Menschen MÜSSEN in der Lage sein ihren Hund SICHER führen zu können. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollten sie diesen Hund nicht halten (oder noch besser gar keinen).
 
Im Einzelfall klingts super - "der Depp kann keinen Hund halten also Hund abnehmen" - aber was machst Du dann wenn Du auf sagen wir 1000 Hunden sitzt ? Wo bringst Du die unter ??? Hallen wie in Hamburg oder gleich einschläfern wie die Niederlande - hm - was tun wir.....

Das heißt also, ums überspitzt auszudrücken, dir wär lieber wenn 1000x ein Hunde/Halter Gespann unterwegs ist, von dem tagtäglich eine Gefahr für andere Hunde und evtl. Menschen ausgeht, als diese 1000 Hunde abzunehmen? :confused: Es ist mir klar, dass die Hunde selbst nichts dafürkönnen. Es können aber genauso die Leute und andere Hunde in der Umgebung der "problembehafteten" nix dafür.
 
Das versteh ich nicht. Warum sollen andere auf jemanden Rücksicht nehmen, dessen Hund Problembehaftet ist? Auch diese Menschen MÜSSEN in der Lage sein ihren Hund SICHER führen zu können. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollten sie diesen Hund nicht halten (oder noch besser gar keinen).
Okay! Aber net in 1 Monat..
 
Das versteh ich nicht. Warum sollen andere auf jemanden Rücksicht nehmen, dessen Hund Problembehaftet ist? Auch diese Menschen MÜSSEN in der Lage sein ihren Hund SICHER führen zu können. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollten sie diesen Hund nicht halten (oder noch besser gar keinen).

Ich bin auch nicht gerade ein Ausbund an Verständnis wenn jemand mit seinem Hund absolut nicht zurande kommt und dann eine Gefahr darstellt - egal welcher Rasse der Hund angehört. Nur ich bin soweit realist und Mensch dass ich sage - wenn ich all denen die nicht in der Lage sind ihren Hund verantwortungsvoll zu führen den Hund auf einen Schlag abnehme - dann muss ich auch ja zu Tötungsstationen sagen - denn dann sitze ich auf sovielen Hunden dass es nicht handlebar ist.

Ich will aber keine Tötungsstationen - ich würde gerne das Problem lösen ohne dafür eine ganze Menge Hunde umbringen zu müssen ....
 
Die Sache ist doch diese, dass Leute mit schwierigen Hunden (und ich zähle mich dazu) einfach Angst haben der Willkür von einem anderen Menschen ausgeliefert zu sein! Der Bellt der Hund vl den Prüfer an und schon ist der Hund weg grob gesagt...!

lg
 
Das heißt also, ums überspitzt auszudrücken, dir wär lieber wenn 1000x ein Hunde/Halter Gespann unterwegs ist, von dem tagtäglich eine Gefahr für andere Hunde und evtl. Menschen ausgeht, als diese 1000 Hunde abzunehmen? :confused: Es ist mir klar, dass die Hunde selbst nichts dafürkönnen. Es können aber genauso die Leute und andere Hunde in der Umgebung der "problembehafteten" nix dafür.

Gut dann frage ich Dich geraderaus - BIST DU BEREIT 1000 HUNDE ZU TÖTEN ????

Ich nicht - und selbst wenn mir unfähige Halter enorm auf die Nerven gehen und ich wenig Verständnis dafür entwickeln kann - mir ist immer noch klar dass das Tier per se nix dafür kann - aber - genau das Tier badet das dann aus und bezahlt mit seinem Leben.
 
vorallem ist es unmöglich zu sagen "ach, wenn man den HFS nicht schafft, ists eh besser wenn der hund weg kommt" - bis heute weiß keiner (!!!) wie der zukünftige HFS wirklich aussehen wird, wer garantiert das da nicht ein teil in richtung wesenstest á la deutschland hinzukommt (und wenn nicht jetzt vielleicht irgendwann. spätestens wenn sie draufkommen das der hfs auch nix an den beißvorfällen ändert)??? es weiß noch niemand wer berechtigt sein wird diese prüfung abzunehmen (und man liest ja doch anscheinend relativ oft von "unfähigen" Amtstierärzten)...

Solang das nicht geklärt ist (schwarz auf weiß) ist alles möglich, wirklich alles und da würd ich die folgen wirklich nicht unterschätzen!! :eek:
 
Die Sache ist doch diese, dass Leute mit schwierigen Hunden (und ich zähle mich dazu) einfach Angst haben der Willkür von einem anderen Menschen ausgeliefert zu sein! Der Bellt der Hund vl den Prüfer an und schon ist der Hund weg grob gesagt...!
der gedanke gefällt mir auch ganz und gar nicht - willkür par excellence.


also ich hätte da gerne einen Experten dabei, der das alles beobachtet....
aber auch in dem fall sollte man nicht von einem selbst ausgehen, wieviele Leute wissen nichtmal woher sie so jemanden kriegen, geschweige denn, dass sie das geld dazu haben?
 
Die Sache ist doch diese, dass Leute mit schwierigen Hunden (und ich zähle mich dazu) einfach Angst haben der Willkür von einem anderen Menschen ausgeliefert zu sein! Der Bellt der Hund vl den Prüfer an und schon ist der Hund weg grob gesagt...!

lg

In so einem Fall würde ich meinen Hundetrainer quasi als Beobachter mitnehmen ...
 
Heh, in Deutschland gab es keinen "Hundeführschein" sondern Wesenstest. Das ist schon ein Unterschied. Beim Hundeführschein wird überprüft ob der Halter fähig ist, den Hund sicher zu führen. Bei einem Wesenstest wird überprüft ob der Hund alles stoisch über sich ergehen lässt. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
das stimmt so nicht...wir haben hier einen sog. hundeführerschein...der beinhaltet den sachkundenachweis des halters...den man auch machen kann, ohne einen entsprechenden hund zu halten...
und dann den wesenstest des hundes, der über leinen-und maulkorbbefreiung entscheidet...
beides muss soweit ich weiß, regelmäßig wiederholt werden...

wenn du das genauer wissen willst, frag santana, die hat das ding gemacht mit ihrer verstorbenen hündin...
 
Warum rege ich mich eigentlich so auf?! In Tirol betrifft es mich nicht, meine Hunde hätten sicher kein Problem den HFS zu bestehen und den Sachkundenachweise würde ich mir auch noch zutrauen... :rolleyes:

Ach ja, da gibt es ja noch Leute außer mir, Hunde außer meinen Hunden! Ach, was solls, gehen mich ja nichts an...

Ja, ich hatte auch schon Probleme mit HH. Und da habe ich mich auch schon aufgeregt und mich gefragt wieso ich und meine Hund wegen diesen Leuten zu Handkuss kommen - freilaufender Hund geht auf meine los.
Aber 1. kann ein Hund durchaus auch mal wirklich auskommen, obwohl der HH auf seinen Hund schaut, im das wirklich das 1. und letzte Mal passiert ist und es dem Hund gut geht.
Auch wenn ich mich aufrege, weil es Leute sind, die einfach nicht einsehen, dass sie ihren Hund anhängen, sozusagen Wiederholungstäter. Dem Hund geht es evt gut dort, er fühlt sich wohl. Wäre es dann besser, der Hund wäre im TH oder tot?

Die Hunde, die wirklich so eine massive Gefahr darstellen, dass sie Leute oder andere Tiere töten bzw deren Halter wird es nicht treffen. Das sind die Leute, die das alles nichts schert. Denen wird ein Hund abgenommen und sie hohlen sich den nächsten. Die bekommen eine Halteverbot und haben trotzdem wenig später wieder einen Hund. Bzw. die werden gar nicht geprüft, weil man ihne sowieso nicht habhaft wird.
 
Auf Grund des § 8 Abs. 8 des Wiener Tierhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 54/2005, wird verordnet:

§ 1. (1) Die Hundeführscheinprüfung besteht aus einem Theorieteil (§ 2) und einem Praxisteil (§§ 3 bis 5). Der Praxisteil besteht aus drei Modulen, die aufeinander aufbauen. Um den Praxisteil ablegen zu können, muss der Theorieteil positiv absolviert worden sein.
(2) Die Hundeführscheinprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der Theorieteil als auch der Praxisteil positiv absolviert wurden. Der Praxisteil gilt als bestanden, wenn alle drei Module jeweils positiv absolviert wurden.

§ 2. (1) Die Prüfung zum Theorieteil erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests, der zumindest 30 Fragen aus den nachfolgenden Bereichen zum Inhalt hat:

1. Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften (zB Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung Anlage 1 Punkt 1 – Haltung von Hunden, Wiener Tierhaltegesetz, Hundeabgabegesetz, Grünanlagenverordnung, Reinhalteverordnung, Straßenverkehrsordnung);

2. Kenntnisse über Hundehaltung (zB Ernährung, Pflege, Gesundheit, Aufzucht und Verhalten des Hundes, Erkennen von Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Verhalten gegenüber fremden Hunden sowie über die Mensch-Hund-Beziehung im urbanen Bereich);

3. Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung (zB Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung).
(2) Die Fragen zum Multiple-Choice-Test sind von der Prüferin oder dem Prüfer aus einem von der Tierschutzombudsstelle Wien ausgearbeiteten Fragenkatalog, der zumindest 150 Fragen umfassen muss, auszuwählen.
(3) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der gestellten Fragen richtig beantwortet wurden.
(4) Die Prüfung ist in angemessener Zeit abzulegen, wobei die Prüferin oder der Prüfer je nach Umfang und Schwierigkeit der Fragen über die hiefür erforderliche Zeit zu entscheiden hat.

§ 3. (1) Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.
(2) Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat jedenfalls zu zeigen, wie

– der Hund angeleint wird,

– der Maulkorb angelegt und vom Hund geduldet wird,

– die Zahn-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt wird.

§ 4. (1) Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.
(2) Die Auswahl der Gehorsamsaufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer. Jedenfalls zu überprüfen sind die Leinenführigkeit und das Absitzen oder Abliegen auf Kommando mit oder ohne Leine.

§ 5. (1) Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens des Hundehalters entsprechend dem Ausbildungsstand und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter Aspekte.
(2) Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der Großstadt simulieren.
(3) Die Auswahl der Aufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer, wobei mindestens vier Aufgaben gemäß Abs. 4. gestellt werden müssen. Je nach Anlassfall können auch mehr als vier Situationen, einzelne Situationen mehrfach oder zusätzliche Situationen abverlangt werden.
(4) Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:

– Begegnung mit anderen Hunden,

– Begegnung mit Jogger,

– Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,

– Begegnung mit Kinderwagen,

– Begegnung mit Kindern,

– Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,

– Warten vor einem Geschäft,

– Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,

– Bewegung durch eine große Menschenmenge,

– Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,

– Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),

– Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,

– Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,

– Verhalten in einer Hundezone.

§ 6. (1) Als Prüferin oder als Prüfer sind Tierärztinnen oder Tierärzte der Behörde heranzuziehen, die einen von der Tierschutzombudsstelle Wien veranstalteten Ausbildungslehrgang für Hundeführscheinprüfer absolviert haben.
(2) Über die positive Absolvierung der Hundeführscheinprüfung hat die Prüferin oder der Prüfer eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:

– Datum der Prüfung,

– Ort(e) der Prüfung,

– Angaben zur Hundehalterin oder zum Hundehalter (Name, Adresse u.dgl.),

– Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Geschlecht, Tätowierung, Hundemarkennummer, Chipnummer),

– Datum der Ausstellung,

– Unterschrift der Prüferin oder des Prüfers.

§ 7. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien in Kraft.

Das was ich fett markiert habe wird manchen Probleme bereiten - soweit ich das aus verschiedenen Threads im Forum weiß.
 
vorallem ist es unmöglich zu sagen "ach, wenn man den HFS nicht schafft, ists eh besser wenn der hund weg kommt" - bis heute weiß keiner (!!!) wie der zukünftige HFS wirklich aussehen wird, wer garantiert das da nicht ein teil in richtung wesenstest á la deutschland hinzukommt (und wenn nicht jetzt vielleicht irgendwann. spätestens wenn sie draufkommen das der hfs auch nix an den beißvorfällen ändert)??? es weiß noch niemand wer berechtigt sein wird diese prüfung abzunehmen (und man liest ja doch anscheinend relativ oft von "unfähigen" Amtstierärzten)...

Solang das nicht geklärt ist (schwarz auf weiß) ist alles möglich, wirklich alles und da würd ich die folgen wirklich nicht unterschätzen!! :eek:

Danke, genau davon schreib/red ich von Anfang an.
 
Weiters stell ich mir die frage,wie viele Führscheine braucht man für einen Hund. In der Früh geht meine Frau,mittags geht uns freundlicherweise eine Nachbarin(68JAHRE) und abends geh ich mit dem Hund "GASSI";
das heisst ich brauch 3 Führscheine.
net wahr? Oder doch?
 
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