Sticha Georg
Super Knochen
Das klingt so, als wäre die ÖKV-Ausbildung eine staatlich anerkannte. Dem ist aber nicht so, der ÖKV ist auch nichts weiter als ein Verein.
Auf dieses Posting habe ich gewartet

Auszug aus einem Bescheides des Administrationsbüro vom 28.10.2008:
Weiters haben Sie mit Ihrem Hund eine Gehorsamschulung des Tieres im Rahmen eines Begleithundekurses (BgH-l) zu absolvieren und das erworbene Prüfungszeugnis innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft dieses Bescheides der Behörde vorzulegen. Dieser Begleithundekurs ist nach der Prüfungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes, wie zum Beispiel beim ÖGV Wien, oder vergleichbaren Inhaltes zu absolvieren.
Bis zum Nachweis der erfolgreichen Ablegung einer derartigen Ausbildung ist der Hund an öffentlichen Orten an der Leine zu führen.
Sollten Sie den oben angeführten Nachweis innerhalb eines Jahres.....................
Kann der von Ihrem Hund ausgehenden Gefahr nicht mit den im Spruch angeführten Aufträgen wirkungsvoll begegnet werden, müssen von der Behörde weitere Maßnahmen, wie die Abnahme und sichere Verwahrung des Tieres auf Ihre Kosten und Gefahr oder nötigenfalls die Tötung gegen Ersatz der Kosten verfügt werden.
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