...und vielleicht habe ICH mich schlecht ausgedrückt - wenn alles PASST, werden auch DIESE Hunde abgegeben.
Vielleicht war das damals anders, jetzt ist es so und das ist auch gut und richtig.
Eine rechtsverbindliche Auskunft?
Das erklär bitte mal - mir fällt gerade kein Grund dafür ein so eine Auskunft RECHTSVERBINDLICH abzugeben.
Das würde ja bedeuten, dass sie diese Hunde auch nicht auf Gnadenhöfe geben dürften...wer würde sich selbst schon so einschränken?
Du hattest Dich schon richtig ausgedrückt, wenns jetzt so ist, ist es ja gut.
Rechtsverbindlich bedeutet, dass die Auskunft "diese Tiere werden von uns nicht abgegeben" + "diese Tiere bleiben bei uns" als defintive endgültige Auskunft einem Anwalt gegeben wurde, auf Nachfrage wie der Fakt nun sei und die Bitte um eine rechtsverbindliche Auskunft.
Es ging nicht um ev. irgendeinen Gnadenhof, es ging nicht um die Überstellung in ein anderes Tierheim, es ging um die Abgabe in Privathand.