Nelly, das Rottweilerwelpenmädchen

und habt ihr überprüft ob die adresse überhaupt stimmt (türschild?).
ohne vertrag werdet ihr aber generell wenig machen können, was auch... könnten sogar behaupten den hund nie gesehen zu haben :o


hm es gibt ja gemeinsame fotos usw. die zb im fb veröffentlicht wurden.
also ganz absteiten kann sie es sicher auch nicht.
 
und habt ihr überprüft ob die adresse überhaupt stimmt (türschild?).
ohne vertrag werdet ihr aber generell wenig machen können, was auch... könnten sogar behaupten den hund nie gesehen zu haben :o
oder ihr habt zumindest zeugen der übergabe??

@ dwina:es gibt Zeugen, das Türschild stimmt, es gibt schriftliche Statements von Ihnen und mails, sms , daß nelly so eine wunderbare Hündin ist, so eine richtige kuschelmaus, es gibt Fotos
 
Zuletzt bearbeitet:
@ dwina:es gibt Zeugen, das Türschild stimmt, es gibt schriftliche Statements von Ihnen und mails, sms , daß nelly so eine wunderbare Hündin ist, so eine richtige kuschelmaus, es gibt Fotos

Aber keinen Schutzvertrag der es den Leuten verbietet Nelly ohne Info an dich weiterzugeben oder wie in diesem schlimmen Fall (wenns schrecklicherweise wirklich wahr ist) einzuschläfern. Im Grunde hast du ohne einen Schutzvertrag gar kein "Recht" mehr an ihr.
Da werden Mails auch nicht weiterhelfen...

Ich glaub das ihr aufgrund dessen keine chance haben werdet. Traurig aber ist leider so... :(
 
Aber keinen Schutzvertrag der es den Leuten verbietet Nelly ohne Info an dich weiterzugeben oder wie in diesem schlimmen Fall (wenns schrecklicherweise wirklich wahr ist) einzuschläfern. Im Grunde hast du ohne einen Schutzvertrag gar kein "Recht" mehr an ihr.
Da werden Mails auch nicht weiterhelfen...

Ich glaub das ihr aufgrund dessen keine chance haben werdet. Traurig aber ist leider so... :(


weiter geben dürfen sie den hund wohl - aber einschläfern sicher nicht.
es wundert mich, es heisst doch immer, dass schutzverträge sowieso nicht rechtskräftig sind :confused:?
 
Aber keinen Schutzvertrag der es den Leuten verbietet Nelly ohne Info an dich weiterzugeben oder wie in diesem schlimmen Fall (wenns schrecklicherweise wirklich wahr ist) einzuschläfern. Im Grunde hast du ohne einen Schutzvertrag gar kein "Recht" mehr an ihr.
Da werden Mails auch nicht weiterhelfen...

Ich glaub das ihr aufgrund dessen keine chance haben werdet. Traurig aber ist leider so... :(
Ich muss dir da leider recht geben, vor allem weil ja immer noch nicht bewiesen wurde, ob die Kleine noch lebt oder nicht.:(
 
weiter geben dürfen sie den hund wohl - aber einschläfern sicher nicht.
es wundert mich, es heisst doch immer, dass schutzverträge sowieso nicht rechtskräftig sind :confused:?

Na dann erfinden sie oder der TA irgendeine geschichte warum es notwendig war... Die werden ja auch nicht ganz blöd sein und sich da nicht absprechen...
 
es wundert mich, es heisst doch immer, dass schutzverträge sowieso nicht rechtskräftig sind :confused:?

..wiso sollten "kaufverträge" , nix anderes ist ein schutzvertrag, nicht rechtskräftig sein ??? ,... jeder vertrag der zwischen 2 personen geschlossen wurde ist erstmal rechtkräftig solange er nicht sittenwiedrig ist !
 
..wiso sollten "kaufverträge" , nix anderes ist ein schutzvertrag, nicht rechtskräftig sein ??? ,... jeder vertrag der zwischen 2 personen geschlossen wurde ist erstmal rechtkräftig solange er nicht sittenwiedrig ist !

Ich bilde mir ein, hier gab´s mal nen Thread drüber.. ich find ihn nur leider nicht mehr. Soviel ich mich erinnere, haben Schutzverträge nur mit notarieller Beglaubigung Wirksamkeit.

Und Schutzgebühr macht aus einem Schutzvertrag einen Kaufvertrag, und man hat somit erst wieder keine Möglichkeiten mehr.. zumindest als Privater. Bei eingetragenen Vereinen ist das wieder anders.

Den genauen Wortlaut weiß ich leider nicht mehr, aber ich suche weiter.
 
Ich bilde mir ein, hier gab´s mal nen Thread drüber.. ich find ihn nur leider nicht mehr. Soviel ich mich erinnere, haben Schutzverträge nur mit notarieller Beglaubigung Wirksamkeit.

Und Schutzgebühr macht aus einem Schutzvertrag einen Kaufvertrag, und man hat somit erst wieder keine Möglichkeiten mehr.. zumindest als Privater. Bei eingetragenen Vereinen ist das wieder anders.

Den genauen Wortlaut weiß ich leider nicht mehr, aber ich suche weiter.

..kann mir nur schwerlich vorstellen das alles was das wiener TH ausstellt "quatsch" ist ,.. klar is n verein ,.. und kaufverträge haben zwischen privaten auch gültigkeit ,.. das gericht brauchste in so nem fall sowieso , nur ohne vertrag brauchste bei denen erst garnet auftauchen ;) !
 
Ich bilde mir ein, hier gab´s mal nen Thread drüber.. ich find ihn nur leider nicht mehr. Soviel ich mich erinnere, haben Schutzverträge nur mit notarieller Beglaubigung Wirksamkeit.

Und Schutzgebühr macht aus einem Schutzvertrag einen Kaufvertrag, und man hat somit erst wieder keine Möglichkeiten mehr.. zumindest als Privater. Bei eingetragenen Vereinen ist das wieder anders.

Den genauen Wortlaut weiß ich leider nicht mehr, aber ich suche weiter.
Was ich so weiß ist das mit der Höhe der Schutzgebühr das Gleiche. Alles was unter 300euro ist, wird als Schutzgebühr gegolten und alles was drüber ist ist ein Kaufpreis.
So genau glaube ich werden wir es jetzt nicht rausfinden. ´
Genauso wie wir ja nicht wissen ob der Hund nun wirklich eingeschläfert wurde oder nicht.
 
..kann mir nur schwerlich vorstellen das alles was das wiener TH ausstellt "quatsch" ist ,.. klar is n verein ,.. und kaufverträge haben zwischen privaten auch gültigkeit ,.. das gericht brauchste in so nem fall sowieso , nur ohne vertrag brauchste bei denen erst garnet auftauchen ;) !

Eben, beim TH ist es was ganz anderes als bei Privatpersonen.

Und was ich mit dem Kaufvertrag meinte: wenn Du jetzt Zucht- oder Weiterverkaufsverbot oder weiß der Geier was in den Schutzvertrag schreibst und der dann aber durch die Schutzgebühr zum Kaufvertrag wird, muss sich keiner mehr an die Klauseln halten. Denn durch den Kaufvertrag wird das Tier mein "Eigentum", bei dem mir keiner mehr was dreinzureden hat.
Tiere von Orgas und von Heimen bleiben ja im Prinzip rechtlich immer deren Eigentum und Du bist nur der Halter.

Hab jetzt auf die Schnelle nur den Thread von Nora2 "Macht ein Kaufvertrag Sinn?" gefunden.

Was ich so weiß ist das mit der Höhe der Schutzgebühr das Gleiche. Alles was unter 300euro ist, wird als Schutzgebühr gegolten und alles was drüber ist ist ein Kaufpreis.

So genau glaube ich werden wir es jetzt nicht rausfinden. ´

Genauso wie wir ja nicht wissen ob der Hund nun wirklich eingeschläfert wurde oder nicht.

Mir gings hiebei auch gar nicht speziell um Nelly, weil bei ihr eben nicht mal bekannt ist, ob sie noch am Leben ist oder nicht - wollt nur netdragons Aussage kommentieren und daher war´s lediglich ein OT meinerseits ;)
 
Das mit der Schutzgebühr war zu deinen OT gemeint und das mit Nelly allgemein:D, sorry bin heute etwas neben mir und schreibe wohl nicht sehr offensichtlich was ich mein.:(
 
..aha, also werden summen über 300 automatisch zum kaufpreis -> danke für die aufklärung :) !

..also hätte n schutzvertrag um 100 , sowie bei nelly ja eh keinen sinn gemacht :rolleyes: , ergo sicherheitshalber keinen gemacht :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: , hauptsache einer weniger der auf n platzerl wartet **ironie off** :mad:
 
Also wenn man sich die Threads hier und in anderen Foren durchliest, ist die ganze Geschichte mehr als Suspekt!
Wenn ich 1 (die Threads) + 1 (eigene Erfahrung) zusammenzähle, kommen mir persönlich Zweifel, ob an der ganzen Geschichte überhaupt ein Funken Wahrheit steckt.

21 Seiten Aufmerksamkeit, ist doch toll
 
Und das sind dann die Hunde, die lebenslang im Tierheim sitzen wegen Unvermittelbarkeit?

Ach ja...und in Bayern (oder doch im 4.Bezirk?) sitzt Orest und kann beurteilen ob der Hund auch ein Leben lang "unvermittelbar" bleibt....

Glaubst nicht, dass man mit Hunden auch arbeiten kann?
Glaubst nicht, dass es auch glückliche Zufälle gibt und doch eine geeignete Person diesen Hund sieht und sich "verliebt"?

Nein, schläfern wir einfach alles ein, dann sind die Heime leer und wir brauchen uns auch keine Gedanken mehr über Vermehrer usw. machen, weil es dann eh kein sichtbares Problem mehr gibt.
Irgendwann gibt es nur noch junge Hunde auf der Strasse - was Probleme macht wird entsorgt und ausgetauscht.


:) Jau.
Ich weiß nicht wie es jetzt ist, aber als ich letztes mal z.B. im Wiener TSH war, gab es sehr wohl Hunde, die "nicht mehr vermittelt werden, da sie zu aggressiv sind". Auf meine Nachfrage, ob ich das richtig verstanden habe wurde ausdrücklich gesagt: "Diese Hunde werden nicht abgegeben".

...die Realität sieht zum Glück anders aus und wenn´s passt, dann passt´s auch bei "solchen" Hunden und sie WERDEN abgegeben.

Einschläfern kann keine Lösung für Verhaltensprobleme sein!

Gefährliches Verhalten, das zweifelsfrei von nicht behandelbaren gesundheitlichen Problemen ausgeht - hmmm...soll so sein, ist mir aber bis jetzt noch nicht über den Weg gelaufen!
Meistens waren es billige Ausreden oder einfach falsch beurteilte Hunde.

Nicht jedes sinnvoll erscheinende Argument ist auch wirklich richtig...
NEIN zum einschläfern von unerwünschten Hunden!
 
@markus

ich bin alt genug und folglich nicht mehr naiv genug, um zu glauben, dass es keine TÄ gibt, die auf Wunsch des Halters auch gesunde Tiere einschläfern, sicher nicht alle aber einige.
Wir werden das selten erfahren, weil das wohl niemand an die große Glocke hängen wird, da es rechtlich eine Grauzone ist. Hinter jeder Ecke Betrug zu wittern, macht das Leben auch nicht unbedingt erfreulich.

Nur der erste Teil Deines post, dreht mir den Magen um, wenn ich nur daran denke, dass es so kommen könnte, weil unsere Gesellschaft zunehmend skrupelloser wird.

Aufklärung ist gut, böse Unterstellungen helfen niemanden.
 
Scheinbar wird dieses Posting total übergangen. DA sollte eigentlich der Aufschrei kommen, wenn eine Vermittlung eines Hundes so abläuft, wie diese abgelaufen ist, dann Gute Nacht. Bei der Vermittlung von Nelly wurde ordentlich geschlampt und der Hund musste die Blödheit wieder mal büßen, der so gar nichts dafür kann.

Mach dir nix draus, auch mein Posting, lange vor deinem, wurde schon übergangen. Ist ja wurscht, Hauptsache wir diskutieren über Sachen die vielleicht gar nicht relevant sind ;). Und Leute die Bescheid wissen äußern sich halt net, weil nagut was soll man nun auch sagen....:rolleyes:
 
Ach ja...und in Bayern (oder doch im 4.Bezirk?) sitzt Orest und kann beurteilen ob der Hund auch ein Leben lang "unvermittelbar" bleibt....

Glaubst nicht, dass man mit Hunden auch arbeiten kann?
Glaubst nicht, dass es auch glückliche Zufälle gibt und doch eine geeignete Person diesen Hund sieht und sich "verliebt"?

Nein, schläfern wir einfach alles ein, dann sind die Heime leer und wir brauchen uns auch keine Gedanken mehr über Vermehrer usw. machen, weil es dann eh kein sichtbares Problem mehr gibt.
Irgendwann gibt es nur noch junge Hunde auf der Strasse - was Probleme macht wird entsorgt und ausgetauscht.

...die Realität sieht zum Glück anders aus und wenn´s passt, dann passt´s auch bei "solchen" Hunden und sie WERDEN abgegeben.

Einschläfern kann keine Lösung für Verhaltensprobleme sein!

Gefährliches Verhalten, das zweifelsfrei von nicht behandelbaren gesundheitlichen Problemen ausgeht - hmmm...soll so sein, ist mir aber bis jetzt noch nicht über den Weg gelaufen!
Meistens waren es billige Ausreden oder einfach falsch beurteilte Hunde.

Nicht jedes sinnvoll erscheinende Argument ist auch wirklich richtig...
NEIN zum einschläfern von unerwünschten Hunden!

DANKE!!!!

@ tamino: die angesprochenen nicht bzw. schwer vermittelbaren hunden im wth sind nur deshalb schwer vermittelbar, weil du sie dir nicht von heute auf morgen mitnehmen kannst, sondern halt (ev im rahmen einer patenschaft) ewig oft besuchen musst, sie kennen lernen musst und das kann sich über tage, wochen, monate rausziehen, besondere voraussetzungen sind erforderlich (wie zb ländliche gegend, garten, keine kinder, keine katzen, keine kleintiere usw.) und und und ........aber das heißt nicht, dass man mit ihnen nicht arbeiten kann, nur WER macht denn das wirklich noch heutzutage????
jeder will am besten einen PERFEKTEN hund, mit dem man nicht arbeiten muss und der nicht anstrengend ist.....

und ja es gibt sehr wohl geeignete leute auch für solche hunde, nur gibts die nicht wie sand am meer:o und die haben oft schon einen wauzi zaus.....
 
...die Realität sieht zum Glück anders aus und wenn´s passt, dann passt´s auch bei "solchen" Hunden und sie WERDEN abgegeben.

Einschläfern kann keine Lösung für Verhaltensprobleme sein!

DANKE!!!!

@ tamino: die angesprochenen nicht bzw. schwer vermittelbaren hunden im wth sind nur deshalb schwer vermittelbar, weil du sie dir nicht von heute auf morgen mitnehmen kannst, ....

Vielleicht hatte ich mich undeutlich ausgedrückt:

ist eine geraume Zeit her.

Das Wiener Tierschutzhaus gab einem Wiener Anwalt die rechtsverbindliche Auskunft, dass bestimmte Hunde aufgrund von Aggression nicht abgegeben werden. Ohne Ausnahme.

Es ging nicht um schwer vermittelbar, es ging nicht um das Fehlen passender Plätze, es ging nicht um Einschläfern, was ich auch mit keinem Wort angedeutet habe, es ging nicht darum, dass sich keine Menschen finden, die damit umgehen können, die sich die Zeit nehmen.
 
...und vielleicht habe ICH mich schlecht ausgedrückt - wenn alles PASST, werden auch DIESE Hunde abgegeben.

Vielleicht war das damals anders, jetzt ist es so und das ist auch gut und richtig.

Eine rechtsverbindliche Auskunft?
Das erklär bitte mal - mir fällt gerade kein Grund dafür ein so eine Auskunft RECHTSVERBINDLICH abzugeben.
Das würde ja bedeuten, dass sie diese Hunde auch nicht auf Gnadenhöfe geben dürften...wer würde sich selbst schon so einschränken?
 
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