Pro und Kontra Kastration

hui....also da muss ich mich bei der nase nehmen, wenn flummitutnix auftaucht und herrl/fraul schreit....is ein rüde, eh kastriert....sag ich:

meiner auch rüde...unkastriert:cool:, das wirkt dann auch.

hab im moment 2 unkastrierte rüden, die leicht zu führen sind, mit kastrierter/sterilisierter hündin und die 3 harmonieren sehr gut.
ob das bei einer unoperierten hündin auch so wäre weiss ich nicht.

Es ist doch sowas von wurscht ob ein Hund kastriert ist oder nicht, sofern er ein freundliches und nettes Miteinander von HH und Nicht-HH nicht stört.:):)
 
Aaron ist nicht "angstaggressiv". Lt. unserem Trainer meint er, mich verteidigen zu müssen. Daher die "Überforderung". Angst hat er definitiv nicht.
Oder schaut so ein ängstlicher Hund aus?

ricbjl.jpg


Was er lt. Trainer ist, ist sehr triebstark.

Aber ich will hier nicht schon wieder off topic herumdiskutieren, das Thema war Kastration.

ich seh in dem foto seht wohl unsicherheit...schau dir die ohrenstellung an! zudem hat er das linke pfoterl erhoben. wenn man nur den rest beurteilt, glaubt man der hund steht in machopose da. find ich nicht...

mein hund geht auch nach vorn, aber da ist alles an ihr vorderlastig, die ohrmuschel ist komplett nach vorne gedreht, das ganze gewicht in brustkorb und vorderbeine gelegt, die augen weit offen und "brauen hochgezogen".
eine erhobene rute macht noch keinen selbstsicheren hund aus, wenn pfote und ohren konträr dazu sind.
 
Wenn du den Rassehund (auch aus dem Tierheim) ordnungsgemäß auf eine Ausstellung mitnimmst, den Genotest beim dortigen Richter machen läßt (und sorry, aber auch ich hab mich erkundigt, das ist KEIN Blödsinn!), dann kannst du an Ausstellungen teilnehmen, bekommst auch Papiere. Keinen Zwingernamen, aber eine Registernummer. Wenn der Hund dann angekört wurde, kannst du regulär züchten. Egal, von woher er kommt.

gott was für a blödsinn...

du kannst deinen hund PHÄNOTYPISCH beurteilen lassen für registerpapiere. züchten in einem seriösen verein darfst deshalb noch lang nicht...
 
Kannst du diesen "Fakt" belegen? Gab es Musterprozesse?

meines wissens ist diese klausel "sittenwidrig" du kannst dazu nicht gezwungen werden und schutzverträge haben meist nur so lange bestand, solange keiner vor gericht zieht.

es wurde wie im forum zu lesen ja auch schon mit th-hunden vermehrt trotz schutzvertrag.
ich konnte noch nie lesen, daß es für die betreffenden rechtliche folgen hatte..
 
Sittenwidrigkeit hat mit einer derartigen Kastrationsklausel nichts zu tun.

Warum ein Vermehren mit einem nichtkastrierten Hund aus dem Tierschutz keine Rechtsfolgen hat ist ganz einfach:

Weil nur der Verein, der vergibt, eine Klage einreichen kann.
 
Sittenwidrigkeit hat mit einer derartigen Kastrationsklausel nichts zu tun.

Warum ein Vermehren mit einem nichtkastrierten Hund aus dem Tierschutz keine Rechtsfolgen hat ist ganz einfach:

Weil nur der Verein, der vergibt, eine Klage einreichen kann.

wem glaubst du glaube ich mehr:
der auskunft eines anwalts oder deiner aussage:rolleyes:

es passiert auch bei einer vereinsklage nichts, ausgenommen ein geldbetrag wurde bei verstoß dagegen im vertrag festgehalten.

macht aber kein verein sondern nur manche züchter.
 
Hier ein Auszug aus dem dt. TSchG:

§ 6​
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das
vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines
Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres
unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für
die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere
unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der
Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter
Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche
Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
@ Anliou + Chess:
Man muss schon zwischen RECHTSLAGE (und die ist eindeutig) und der Möglichkeit, Recht durchzusetzen, unterscheiden.:)

Vor diesem Hintergrund stimmen auch die Auskünfte der Rechtsanwälte: Die Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es schlicht und ergreifend, die Chancen seines Mandanten auf Durchsetzung seiner SUBJEKTIVEN Rechtsauffassung zu erhöhen. Dazu muss er aber nicht nur das Zivilrecht, sondern vor allem die Zivilprozessordnung und Prozesstaktik beherrschen.;)
Der Prozessgegner "Tierheim" ist sehr leicht einzuschätzen, da diese ihr Geld bei weitem lieber in die Versorgung von Tieren als in einen kostenintensiven Prozess um die Fortpflanzungsorgane eines einzigen Hundes, stecken. Dann behilft man sich mit Berufung auf die "guten Sitten" - das Argument das immer herhalten muss, wenn einem sonst nichts Stichhaltiges einfällt - schon gibt der Prozessgegner nach und der Mandant ist glücklich mit seinem "vollständigen" Hund.

GÄNZLICH unabhängig davon ist jedoch die gesetzliche Regelung zu sehen:
Einer der Rechtsgrundsätze (in Dt wie in Ö) lautet:
Lex specialis derogat legi generali.
Auf Deutsch: Die expliziete vom Gesetzgeber angeführte Möglichkeit der Kastration zur Vermeidung von unkontrollierter Fortpflanzung steht über dem allgemeinen Grundstatz des Kastrationsverbotes.:)

Deshalb werdet ihr kein einziges Urteil finden, in dem jemand wegen der Katration seines Hundes verurteilt wurde, noch eines wo ein kastrationsunwilliger TSHund-Besitzer mittels URTEIL (ganz wichtig ;)) von der vertraglich vereinbarten Verpflichtung zu Katration des Hundes entbunden wurde.

@ Tamino: Danke, deine Antworten beruhigen sehr. :)
 
Es gibt Vereine die das tun... wir zB. ;)

Und zwar mit allem drum und dran, Rechtsanwalt, Klage etc.

:)Logisch.
Da die Auflage der Kastration natürlich nicht sittenwidrig ist -

denn wäre sie sittenwidrig, hätte der Gesetzgeber ein Gesetz erlassen, dass gegen die guten Sitten verstößt und somit sittenwidrig ist - hat er aber nicht, da er "expressis verbis";):D die Kastration zu Vermeidung von Vermehrung und zur weiteren Haltung erlaubt- somit kann die Auflage natürlich nicht sittenwidrig sein, ist ein schriftlicher Vertragsbestandteil, der gelesen und per Unterzeichnung zur Kennisgenhommen wurde, verpflichtend und zu erfüllen.;)
 
da ich bei meinem nächsten hund (sollte er aus dem ts stammen) nicht mehr zwangsverpflichtet werden will, sonder selbst entscheiden will, ob für genau diesen hund eine kastra sinnvoll ist, hatte ich darüber ein ausführliches gespräch mit einem anwalt inklusive begutachtung eines sogenannten "wasserdichten" schutzvertrags eines tierheims.

oben genannte bezeichnung "sittenwidrig" ist die anwaltliche formulierung und wenn ich gegen die auflage prozessiere, versuche ich mein recht gegen diese "verpflichtung" durchzusetzen.

ist im vertrag eine konventionalstrafe festgehalten wird es um einiges schwieriger, hier konnte der anwalt keine verbindliche aussage machen, da im fall des falles auch andere umstände miteinbezogen werden müssen und es letztendlich auch ein bisschen auf die einstellung des jeweiligen richters ankommt.
 
Und? Habt ihr mal schon so einen Prozess mittels Urteil gewonnen?
Würde mich interessieren!:)

es wird sicher nicht veröffentlicht, wenn so ein prozess verloren wird, schutzverträge basieren auch viel auf "einschüchterung", bei privatvermittlungen gelten sie überhaupt nicht.

die tatsache, das eine schutzgebühr im spiel ist verwandelt diesen vertrag zwischen privatleuten in einen schlichten kaufvertrag.

da sich die wenigsten intensiv erkundigen und kaum einer bis zu einem gerichtsverfahren geht, werden schutzverträge von haltern mit hunden aus dem ts halt so hingenommen.

wären die kastraauswirkungen meiner jetztigen hündin nicht so negativ ausgefallen, hätte ich auch keine genauen infos eingezogen, da ich im gesamten gesehen absolut kein kastrationsgegner bin.
 
Ich verstehe nicht, warum man einen Vertrag eingeht und dann dagegen prozessiert. Wenn mir bei einem Vertrag, einer Vereinbarung irgendwas nicht passt, dann sag ich es, wird die Vereinbarung gestrichen, dann ist es gut. Wird sie nicht gestrichen und ich kann und möchte nicht damit leben, such ich mir halt eine andere Orga, so erspart sich jeder Ärger. Ich würde ein Organisation, wo sich die Mitarbeiter teilweise den A**** aufreißen wegen so einer Vereinbarung niemals verklagen. :eek: Entweder passt die Philosophie bei diesem Thema zusammen oder ich lasse es bleiben. Ich glaub diese Welt ist zu kompliziert für mich .... :rolleyes::(
 
@rosanna

kein ganz fiktives beispiel :)

ich übernehme eine hündin aus dem tierschutz mit vertrag und dieser klausel, hab auch im prinzip kein problem mit kastra.
die hündin ist einige wochen bei mir, ich kann die grundzüge ihres wesens besser beurteilen und stelle fest, das eine kastration für diesen hund aus diversen gründen, sei es aus gesundheitlichen oder wesenstechnischen, nach hinten losgehen kann.
ein guter tierarzt teilt meine bedenken und rät davon ab.

die orga ist den argumenten nicht zugänglich und besteht auf vertragserfüllung. ich würde mich (mit meinem jetztigen wissen) dagegen wehren.
 
@rosanna

kein ganz fiktives beispiel :)

ich übernehme eine hündin aus dem tierschutz mit vertrag und dieser klausel, hab auch im prinzip kein problem mit kastra.
die hündin ist einige wochen bei mir, ich kann die grundzüge ihres wesens besser beurteilen und stelle fest, das eine kastration für diesen hund aus diversen gründen, sei es aus gesundheitlichen oder wesenstechnischen, nach hinten losgehen kann.
ein guter tierarzt teilt meine bedenken und rät davon ab.

die orga ist den argumenten nicht zugänglich und besteht auf vertragserfüllung. ich würde mich (mit meinem jetztigen wissen) dagegen wehren.

Wenn Du Informationen zurückhältst, dann darfst Du Dich über diverse Antworten aber nicht wundern.

Wenn es eine Kastraklausel gibt, geht der Vertraggeber selbstverständlich davon aus, dass die Erfüllung nicht zum Nachteil des Tieres gerät. Das darf er auch.

Stellt nun der Vertragnehmer fest, dass dies nicht so ist, ist diese Ansicht auch von einem "Fachleut" bestätigt, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müßte es allerdings ein "ger.beeideter zertifizierter SV für us usw" sein,

dann verliert die Klausel ihre Bestimmung. Und kann selbstverständlich nicht erzwungen bzw. durchgesetzt werden. Denn das wäre zum Schaden des Tieres.

Allerdings ist sie immer noch nicht sittenwidrig, da sittenwidrig einer Grundsätzlichkeit bedarf und darüber hinaus der Auftraggeber von einer zukünftigen Erkrankung der zu kastrierenden Hündin nichts wissen konnte.
 
da ich bei meinem nächsten hund (sollte er aus dem ts stammen) nicht mehr zwangsverpflichtet werden will, sonder selbst entscheiden will, ob für genau diesen hund eine kastra sinnvoll ist, hatte ich darüber ein ausführliches gespräch mit einem anwalt inklusive begutachtung eines sogenannten "wasserdichten" schutzvertrags eines tierheims.

oben genannte bezeichnung "sittenwidrig" ist die anwaltliche formulierung und wenn ich gegen die auflage prozessiere, versuche ich mein recht gegen diese "verpflichtung" durchzusetzen.

ist im vertrag eine konventionalstrafe festgehalten wird es um einiges schwieriger, hier konnte der anwalt keine verbindliche aussage machen, da im fall des falles auch andere umstände miteinbezogen werden müssen und es letztendlich auch ein bisschen auf die einstellung des jeweiligen richters ankommt.

@ tamino
bei deiner rechtlichen kompetenz hätt ich doch angenommen, das dir der kleine zusatz nicht entgeht....:eek:
und es geht immer um die umstände wieso es zur verweigerung der vertragserfüllung kommt...keiner wird auf lustig seinen anwalt bemühen oder weil er mit dem ts-hund vermehren will.
 
@chess
Es tut mir, dass es bei deiner Hündin Probleme nach der Kastration gegeben hat.

Ich persönlich denke aber, dass solche Probleme wirklich äußerst selten auftreten und die Mehrheit der gesunden Hunde und Hündinnen von einer Kastration profitieren. Ich halte diese Klausel für eine absolute Notwendigkeit. Denn ein Tierschutzverein kann prüfen, prüfen und prüfen, aber in den Menschen hineinschauen kann er nicht. Werden wiederum Welpen produziert, darf es letztendlich zumeist ja wieder irgendein Tierschutzverein ausbaden. Der allerbeste Weg für den Verein wäre natürlich überhaupt nur mehr kastrierte Tiere abzugeben, was sicher nicht immer möglich ist.

Wenn ich von einem Verein ein Tier nehme, dann drücke ich damit auch gleichzeitig eine Wertschätzung der Arbeit, die der Verein leistet, aus und werf ihn nicht im Nachhinein das Hackl ins Kreuz. Ich verstehe es net ...

Tut mir chess, aber wenn du von vorne herein weißt, dass du nur bei Bedarf deine Hündin, deinen Hund kastrieren lassen willst, du das JETZT schon weißt, warum würdest du dann einen Vertrag unterschreiben, der dich zu einer Kastration verpflichtet und dann ggf. anwaltlich dagegen vorgehen? Warum sagst du den Verein nicht offen und ehrlich was du möchtest, lässt die Klausel ggf. ändern so dass sie auch für dich passt oder wenn dieser nicht einsteigt - suchst dir einen Verein der eben diese Klausel nicht drinnen hat? Ähm, ich denke mir nur, Tierschutzvereine sollten sich in erster Linie um die Tiere kümmern und sich nicht mit irgendwelchen Anwälten rumschlagen müssen.:rolleyes:
 
@ tamino
bei deiner rechtlichen kompetenz hätt ich doch angenommen, das dir der kleine zusatz nicht entgeht....:eek:
und es geht immer um die umstände wieso es zur verweigerung der vertragserfüllung kommt...keiner wird auf lustig seinen anwalt bemühen oder weil er mit dem ts-hund vermehren will.

"Deine anderen Umstände":D;) hatte ich übersehen:eek:. Sorry mit 9 r

Allerdings hätte ich damit auch nicht viel angefangen, weils einfach zu verwaschen ist.

Aber ich gebe liebend gerne und lautstark zu: Rechtsauslegung, Würdigung, Rechtsphilisopie is a Hund:D:D:D
 
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