Pro und Kontra Kastration

@chess
Es tut mir, dass es bei deiner Hündin Probleme nach der Kastration gegeben hat.

Ich persönlich denke aber, dass solche Probleme wirklich äußerst selten auftreten und die Mehrheit der gesunden Hunde und Hündinnen von einer Kastration profitieren. Ich halte diese Klausel für eine absolute Notwendigkeit. Denn ein Tierschutzverein kann prüfen, prüfen und prüfen, aber in den Menschen hineinschauen kann er nicht. Werden wiederum Welpen produziert, darf es letztendlich zumeist ja wieder irgendein Tierschutzverein ausbaden. Der allerbeste Weg für den Verein wäre natürlich überhaupt nur mehr kastrierte Tiere abzugeben, was sicher nicht immer möglich ist.

Wenn ich von einem Verein ein Tier nehme, dann drücke ich damit auch gleichzeitig eine Wertschätzung der Arbeit, die der Verein leistet, aus und werf ihn nicht im Nachhinein das Hackl ins Kreuz. Ich verstehe es net ...

Tut mir chess, aber wenn du von vorne herein weißt, dass du nur bei Bedarf deine Hündin, deinen Hund kastrieren lassen willst, du das JETZT schon weißt, warum würdest du dann einen Vertrag unterschreiben, der dich zu einer Kastration verpflichtet und dann ggf. anwaltlich dagegen vorgehen? Warum sagst du den Verein nicht offen und ehrlich was du möchtest, lässt die Klausel ggf. ändern so dass sie auch für dich passt oder wenn dieser nicht einsteigt - suchst dir einen Verein der eben diese Klausel nicht drinnen hat? Ähm, ich denke mir nur, Tierschutzvereine sollten sich in erster Linie um die Tiere kümmern und sich nicht mit irgendwelchen Anwälten rumschlagen müssen.:rolleyes:

natürlich würd ich nicht drauf "hinarbeiten":Dmeine erfahrung ist aber, daß sehr wenige ts-leute da kompromissbereit sind.
drum ist es auch sehr fraglich, ob ich dann einen hund aus dem ts bekomme...außer von orgas die es nicht so eng sehen.

und ich mag aus diversen gründen auch die eigentümerklausel nicht-aber das ist ein anderes thema..:)

natürlich hast du recht, der großteil der hunde steckt es problemlos weg, aber ich mag bei dem thema einfach nicht mehr bevormundet werden, weil wenns nichtpasst, darf man die probleme nämlich dann bis ans lebensende des hundes mitschleppen.
 
ist aber in fast allen ts-verträgen drin und ja, das kann äußerst ungut werden, da man bei meinungsverschiedenheiten damit unter druck gesetzt werden kann.
 
Ich auch nicht.

Genausowenig wie die Verpflichtung zur Kastration.

Mit der Kastration habe ich persönlich kein Problem. Aber wenn ich einen Junghund übernehmen würde mit Kastraklusel und eine Kastration wäre seiner Gesundheit erwiesenermaßen abträglich, würde ich ihn keinesfalls kastrieren lassen.

DER Klage würd ich völlig gelassen entgegensehen.
Aber wenn in so einem Fall die Eigentumsproblematik auftaucht, dann wirds schwierig. Daher kommt die für mich überhaupt nicht in Frage.
 
will auch mal wieder senfen!

ich möchte die zeit, in der die menschen wirklich so bled san, dass ihnen zb kastra vorgeschrieben werden muss, net erleben. ich möchte meinen hund wegen ein paar hirnis, dies zu hauf und immer geben wird, nicht einer derart schweren operation unterziehen müssen - was kann mein hund dafür, auf den ich achte dass nichts passiert??

was viel viel sinnvoller wäre, wenn die hrn politiker endlich entsprechende gesetze bzgl. ostimporte erlassen würden und die heimischen tierschützer mehr spielraum hätten, um vermehrern das handwerk zu legen. damit würde man gleich 2 fliegen mit einer klatsche schlagen.

wer kommt dann zu mir nachhause die pfützen wischen, wenn meine dobermannhündin inkontinent ist?? und bitte - es gibt rassen die erwiesenermaßen dazu neigen.

ich würd gern als mündiger bürger behandelt werden, der net die suppe anderer auslöfeln muss. danke!
 
Und? Habt ihr mal schon so einen Prozess mittels Urteil gewonnen?
Würde mich interessieren!

Bisher haben die Anwaltsbriefe/Klageschriften ihre Wirkung nicht verfehlt.. die wenigsten haben das Geld um sich einen Anwalt und die damit verbundenen Kosten (Klage, Gericht, etc.) leisten zu können (wollen). Spätestens nach der Klageeinreichung war Schluss. Wir waren bisher noch nicht gezwungen ein Urteil abzuwarten.

Zumal viele Rechtsschutzversicherungen abblocken und die Leute ohne Absicherung - sprich mit dem Risiko die vollen Kosten zu tragen - allein da stehen.

Wir haben derzeit 4 Fälle laufen (müssen noch eine Frist abwarten, bei keinem dieser Fälle geht es um Kastration, sondern um andere Dinge) - sollten diese wider erwarten nicht außergerichtlich über die Bühne gehen - werden wir Klage einreichen.

Jedem der glaubt ein Schutzvertrag würde nicht halten sei gesagt, dass dem nicht so ist. Wenn er gut (sprich von mehreren Anwälten) aufgesetzt wurde und dem österreichischen Vertragsrecht entspricht - hat der Tierschutzverein jedenfalls weitaus bessere Karten als der Unterzeichner ;)

Es ist ja net so, dass ich immer und sofort Klagen will wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden (hab auch was anderes zu tun ;) ) - aber wir lassen uns ungern von Leuten verar***en.

Ich versuche anfangs Probleme mündlich zu klären (Telefonat, persönliches Gespräch), danach schriftlich (mehrmals: 1 x per Mail, 1 x per Post mittels Einschreiber)... wird dann immer noch nicht reagiert bzw. die Vereinbarungen erfüllt oder das Tier zurück gegeben, bleibt mir ja nix anderes übrig als den Anwalt zu bemühen - sonst verliert der Verein die Glaubhaftigkeit.

Klagen kann ich bei einem Schutzvertrag übrigens auf alles...

Bsp. die Kastrationsvereinbarung wird nicht eingehalten

- auf die vertraglichen Vereinbarungen (sprich Kastration) klagen
- auf vorsätzlichen Betrug klagen (Adoptant hat einen Vertrag unterschrieben mit dem Vorsatz die Vereinbarungen ohnehin nicht einzuhalten)
- auf vorsätzliche Täuschung klagen

Vertragsstrafen sind bei uns im Vertrag jedenfalls mit drin.

Heißt ich kann für einen Vertrag mindestens 3-4 Klagen auf einmal einreichen - das ist zwar sehr kostspielig (wir haben Rechtsschutz der genau auf unseren Verein/Vertrag zugeschnitten wurde) - aber ich würde und werde es immer machen, schon allein weil ich mich nicht sekkieren lass von den Leuten die glauben einen Tierschutzverein kann man einfach anlügen/täuschen und es passiert eh nix.

Meiner Meinung nach ist das größte Problem, dass die wenigsten Tierschutzvereine ihr Recht durchsetzen - sprich die Kosten, die Zeit und den Aufwand scheuen gerichtlich vorzugehen.

Daher glauben viele Leute, ein Schutzvertrag hält nicht, da kann man nicht belangt werden.... sie fallen aus allen Wolken wenn die Klageschrift eintrudelt - ihr müsset euch mal so ein Gespräch anhören wie entsetzt die Leute sind wenn man sie klagt... :rolleyes: - als hätte man es ihnen nicht 100 mal angedroht.

Es ist sicher auch von Vorteil wenn man (so wie wir) einen Anwalt hat, der auf Tierschutzrecht/Tierrecht und Vertragsrecht spezialisiert ist und den Schutzvertrag so ausfertigt, dass man mehrere Möglichkeiten zur Klage hat - weil die Chancen dann einfach noch höher sind einen etwaigen Prozess zu gewinnen. Grundsätzlich sind gefinkelte Verträge immer ein plus für den Verein - je ausgefeilter, desto besser.

Ich persönlich denke aber, dass solche Probleme wirklich äußerst selten auftreten und die Mehrheit der gesunden Hunde und Hündinnen von einer Kastration profitieren. Ich halte diese Klausel für eine absolute Notwendigkeit. Denn ein Tierschutzverein kann prüfen, prüfen und prüfen, aber in den Menschen hineinschauen kann er nicht. Werden wiederum Welpen produziert, darf es letztendlich zumeist ja wieder irgendein Tierschutzverein ausbaden. Der allerbeste Weg für den Verein wäre natürlich überhaupt nur mehr kastrierte Tiere abzugeben, was sicher nicht immer möglich ist.

Wenn ich von einem Verein ein Tier nehme, dann drücke ich damit auch gleichzeitig eine Wertschätzung der Arbeit, die der Verein leistet, aus und werf ihn nicht im Nachhinein das Hackl ins Kreuz. Ich verstehe es net ...

Tut mir chess, aber wenn du von vorne herein weißt, dass du nur bei Bedarf deine Hündin, deinen Hund kastrieren lassen willst, du das JETZT schon weißt, warum würdest du dann einen Vertrag unterschreiben, der dich zu einer Kastration verpflichtet und dann ggf. anwaltlich dagegen vorgehen? Warum sagst du den Verein nicht offen und ehrlich was du möchtest, lässt die Klausel ggf. ändern so dass sie auch für dich passt oder wenn dieser nicht einsteigt - suchst dir einen Verein der eben diese Klausel nicht drinnen hat? Ähm, ich denke mir nur, Tierschutzvereine sollten sich in erster Linie um die Tiere kümmern und sich nicht mit irgendwelchen Anwälten rumschlagen müssen.

Amen und Danke! :)
 
Bisher haben die Anwaltsbriefe/Klageschriften ihre Wirkung nicht verfehlt.. die wenigsten haben das Geld um sich einen Anwalt und die damit verbundenen Kosten (Klage, Gericht, etc.) leisten zu können (wollen). Spätestens nach der Klageeinreichung war Schluss. Wir waren bisher noch nicht gezwungen ein Urteil abzuwarten.


Amen und Danke! :)

Seh ich auch so. Vorher überlegen, ob man mit den Vertragsbedinungen einverstanden ist.

Ich denke keine seriöse Organisation wird auf die Einhaltung z.B. der Kastration bestehen, wenn diese erwiesenermaßen eine Gefahr für das Tier darstelt.
 
@Nisi:
Danke für die ausführliche Antwort!:)

Speziell diese Punkte decken sich 100% mit meinen Beobachtungen und sind übrigens auch für Deutschland relevant (die Zivilrechtsordnung ist da unserer sehr ähnlich).
Zumal viele Rechtsschutzversicherungen abblocken und die Leute ohne Absicherung - sprich mit dem Risiko die vollen Kosten zu tragen - allein da stehen.



Jedem der glaubt ein Schutzvertrag würde nicht halten sei gesagt, dass dem nicht so ist. Wenn er gut (sprich von mehreren Anwälten) aufgesetzt wurde und dem österreichischen Vertragsrecht entspricht - hat der Tierschutzverein jedenfalls weitaus bessere Karten als der Unterzeichner ;)
 
na ganz so sonnenklar wie von nisi hier dargestellt ist es nicht...das einzige wo sie hundert pro recht hat ist die einschüchterung durch rechtsanwaltsbriefe, hier gehen die meisten schon in die knie.

auch nachstehender fall ist kein pauschalurteil, jeder fall ist individuell zu sehen, aber zur eigentümerklausel oder jederzeitigem zutrittsrecht zwecks kontrolle wird hier schon klartext geschrieben.


markierte passagen decken sich auch völlig mit meiner rechtlichen auskunft.



quelle:http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html

(Tier-)Schutzverträge auf dem Prüfstand

Rechtsgebiete: Recht rund ums Tier, Vertragsrecht & Kaufrecht
Rechtstipp vom 30.03.2010
Eine sehr weit verbreitete Art ein Haustier an einen Erwerber zu übergeben dürfte immer noch die Übergabe unter gleichzeitiger Unterzeichnung eines so genannten Schutzvertrages sein.
Dieser Vertrag wird auch Abgabe- oder Vermittlungs- oder Überlassungsvertrag genannt und räumt dem Veräußerer des Tieres formularmäßig umfangreiche Rechte ein. So wird der Erwerber häufig neben der Zahlung einer so genannten Vermittlungsgebühr (meist in Höhe eines marktüblichen Verkaufspreises) auch verpflichtet das Tier nicht an Dritte weiterzugeben, es kastrieren zu lassen, dem Veräußerer den Aufenthaltsort des Tieres mitzuteilen und zur Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarungen auch dem Veräußerer jederzeit den Zutritt zu seinen Privaträumen zu gestatten. Gleichzeitig verspricht der Erwerber eine saftige Vertragsstrafe für den Fall, dass er seine Vertragsversprechen nicht einhält. Auch wird in diesen Verträgen klauselmäßig statuiert, dass der Eigentumsübergang des Tieres erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem der Übergabe und Schutzgebührzahlung, stattfindet. Auch umfangreiche Haftungs- und Gewährleistungsausschlussklauseln des Veräußerers sind die Regel.
Gerichtliche Entscheidungen, die näher darüber Aufschluss gaben, wie solche Verträge in der Praxis zu bewerten sind gab es bisher kaum.
In Rechtsprechung und Literatur tauchte der Vertrag in der Vergangenheit als so genannter atypischer Verwahrungsvertrag auf. Zuletzt war das Landgericht Krefeld der Ansicht, dass die Parteien dieses Vertrages keinen Kaufvertrag geschlossen hätten (LG Krefeld 1 S 79/06, vom 13.4.2007). Die Annahme eines Kaufvertrages scheitere daran, dass die kaufvertraglichen Gewährleistungsvorschriften keine Anwendung fänden und der Schwerpunkt des Vertrages nicht in der für den Kaufvertrag prägenden entgeltlichen Übergabe und Eigentumsverschaffung des Tieres, sondern in der Übergabe des Tieres zur Haltung und Pflege durch den Übernehmer liege.
Vor dem Hintergrund dass sich täglich tausende von Haustiererwerbern keine Gedanken darüber machen, dass sie das erworbene Tier eventuell „atypisch verwahren", ist die Rechtsprechung des LG Krefeld wohl lebensfremd. Auch bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim wird ein Betrag an das Tierheim in Höhe eines vergleichbaren Kaufpreises gezahlt und das Tier anschließend übergeben. Es kann vom Erwerber nicht verlangt werden, dass er Vertragsklauseln nachvollzieht, nach welchen er lediglich Verwahrer des Tieres sein soll und die geleistete Zahlung eine Spende oder so genanntes „Futtergeld" darstellen. Das Procedere bei einer Tierübernahme aus einem Tierheim steht äußerlich jedenfalls einem Kauf aus einer Tierhandlung gleich. Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam. Auch eine Vertragsstrafe die den Erwerbspreis überschreitet dürfte in aller Regel unwirksam sein.
Das Ergebnis für den vom LG Krefeld zu entscheidenden konkreten Fall mag schon überzeugen. Es wurden dort nämlich nach einem Tiererwerb bei einem Tierschutzverein nach Krankheit des Tieres umfangreiche Sachmängelgewährleistungsansprüche geltend gemacht und die Kosten für eine Hüftoperation eingeklagt. Eine Gewährleistung für Tiermängel kann ein gemeinnütziger Tierschutzverein wohl nicht bieten. Eine solche Verpflichtung triebe die Tierheime in den Ruin.
Auf der anderen Seite können sich jedoch die Tierheime nach der Zahlung der vereinbaren Gegenleistung für das Tier nicht das Eigentum daran vorbehalten oder sich umfangreiche Auskunfts- und Kontrollrechte vorbehalten, die deutlich in die Persönlichkeitsrechte der Erwerber eingreifen.
Der Tierschutzverein Reutlingen fühlte sich jedoch jüngst befleißigt, seine mutmaßlichen Rechte aus einem Tierschutzvertrag gegenüber der Tiererwerberin geltend zu machen. Nachdem die Erwerberin das Tier zeitweise einer Freundin überlassen hatte, erschienen Mitarbeiter des Vereins bei dieser Freundin und nahmen das Tier(den Hund) einfach mit.
Das Amtsgericht Reutlingen entschied hierauf zu Recht in einem einstweiligen Verfahren durch Beschluss (AG Reutlingen 14 C 437/08), dass der Hund an die Erwerberin herauszugeben sei. Es wurde herbei deutlich gemacht, dass der Verein das Tier im Wege der verbotenen Eigenmacht an sich genommen hatte.
Nachdem der Verein es bezüglich des gleichen Hundes genau wissen wollte, verlangte er in der Folgezeit klageweise die Herausgabe des Hundes, die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie Auskunft darüber, wo der Hund verblieben sei. Das Amtsgericht Hamburg wieß die Klage ab, wobei das Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (LG Hamburg 309 S 149/09) deutlich machte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des klagenden Vereins wohl gegen Treu und Glauben verstoßen und die Erwerberin unangemessen benachteiligen. In der Folge wurde die Berufung zurückgenommen und es blieb bei der Klageabweisung durch das AG Hamburg (15A C 71/09 v.4.9.2009). Das Amtsgericht und auch das Landgericht gingen hierbei eindeutig und unmissverständlich davon aus, dass es sich bei dem Übergabevertrag um einen Kaufvertrag handelt. Deshalb unterliegen die Vertragsbedingungen auch der Klauselkontrolle.
Die vorgenannte Urteile und Beschlüsse dürften in Zukunft alle Tierschutzvereine zur Vorsicht mahnen, die aufgrund von Tierschutzverträgen so genannte „Tierschutzaußendienstgruppen" in nicht unerheblicher Personalstärke unterhalten und mit diesen Gruppen vor fremden Grundstücken Einlass verlangen um anschließend dann das eine oder andere Tier an sich zu nehmen. Die Vereine müssen einsehen, dass für die Überwachung des Tierschutzes die Behörden zuständig sind und man die Vereinsgelder sinnvoller in die Pflege- und Hege der Tiere investiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
aus einem anderen fall:

da tamino nicht glauben kann, daß es den ausdruck im zusammenhang mit schutzvertragsklauseln sehr wohl gibt.


quelle: http://www.pferderecht-heute.de/ind...htmaessig-sein&catid=4:fachbeitraege&Itemid=6

Zum anderen wäre die vereinbarte Vertragsstrafe auch bei individueller vertraglicher Vereinbarung außerhalb von AGB unwirksam gewesen. Denn die Vereinbarung von Vertragsstrafen findet Ihre Grenze dort, wo die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) beginnt. Damit käme es für die Frage, ob durch die Vertragsstrafe noch angemessener Druck aufgebaut wird auch auf das Verhältnis der Höhe des Vertragstrafe zum Wert des Pferdes an. Die Sittenwidrigkeit sei bei einem rehekranken Pony mit einem Wert i.H.v. ca. 500,00 € und einem vertraglichen Vertragsstrafenversprechen von bis zu 10.000 € jedenfalls erreicht. Eine Vertragsstrafe war somit nicht geschuldet.
 
na ganz so sonnenklar wie von nisi hier dargestellt ist es nicht...das einzige wo sie hundert pro recht hat ist die einschüchterung durch rechtsanwaltsbriefe, hier gehen die meisten schon in die knie.

auch nachstehender fall ist kein pauschalurteil, jeder fall ist individuell zu sehen, aber zur eigentümerklausel oder jederzeitigem zutrittsrecht zwecks kontrolle wird hier schon klartext geschrieben.
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:)Da hast Du recht. Die Eigentümerklausel wird auch in Ö von den Juristen stark angezweifelt.

Aber selbst wenn man diese unterzeichnet hat, dass der Hund also nicht Eigentum sondenr nur Besitz ist, besteht kein Zweifel, dass man den Hund sehr zeitweise zu irgendjemandem geben kann und dass es selbstverständlich gegen jedes Gesetz ist, als Verein aufzutauchen und sich den Hund zu schnappen. Das ist ohne Frage in Ö widerrechtlich. Genauso wie irgendeine Informationspflicht.

Und in die Wohnung muss man die Leute auch nciht lassen, da man dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist.

Hatte sowas ähnlich mit einer Bekannten, Hund aus dem Tierschutz eines Bundeslandes. Riefen die doch glatt an und wollten wissen wo der Hund ist, sie hätten gehört, meine Bekannte hätte den Hund nicht mehr:eek::eek:
Was nicht den Tatsachen entsprach. Es wurde keine Auskunft erteilt....aber die Entschuldigung des KLandestierschutzv....war ausführlich:D
 
:)Da hast Du recht. Die Eigentümerklausel wird auch in Ö von den Juristen stark angezweifelt.

Aber selbst wenn man diese unterzeichnet hat, dass der Hund also nicht Eigentum sondenr nur Besitz ist, besteht kein Zweifel, dass man den Hund sehr zeitweise zu irgendjemandem geben kann und dass es selbstverständlich gegen jedes Gesetz ist, als Verein aufzutauchen und sich den Hund zu schnappen. Das ist ohne Frage in Ö widerrechtlich. Genauso wie irgendeine Informationspflicht.

Und in die Wohnung muss man die Leute auch nciht lassen, da man dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist.

Hatte sowas ähnlich mit einer Bekannten, Hund aus dem Tierschutz eines Bundeslandes. Riefen die doch glatt an und wollten wissen wo der Hund ist, sie hätten gehört, meine Bekannte hätte den Hund nicht mehr:eek::eek:
Was nicht den Tatsachen entsprach. Es wurde keine Auskunft erteilt....aber die Entschuldigung des KLandestierschutzv....war ausführlich:D

ich weiß aus den letzten jahren 3 fälle wo es genau so gelaufen ist...und die ts leute kamen damit durch weil die besitzer von der rechtlichen seite her völlig unbedarft und auch nicht finanzkräftig genug waren, da ein großes faß aufzumachen....
und es waren keine mißhandlungen des tieres im spiel sondern im persönliche gschichtln und ähnliches.

ich wäre vor vielen jahren fast selbst in so was hineingeschlittert..ich hatte eine gröbere meinungsverschiedenheit (nicht den hund betreffend) mit der freundin der chefin des vereins wo mein hund herkam.

worauf prompt drohungen kamen und über diese klausel druck ausgeübt wurde...gsd erfolglos.

seit dem hab ich da nachgegraben und hinterfragt da ich nie wieder in die lage kommen möchte, mich so hilflos zu fühlen.
vielleicht sind meine "gegenposts" dadurch ein bißchen verständlicher und keiner nimmts persönlich.

aber es sollten auch viel mehr leute wissen wie diese verträge wirklich zu beurteilen sind, es kann unheimlich viel nerven sparen auch über die andere seite bescheid zu wissen.
 
ich weiß aus den letzten jahren 3 fälle wo es genau so gelaufen ist...und die ts leute kamen damit durch weil die besitzer von der rechtlichen seite her völlig unbedarft und auch nicht finanzkräftig genug waren, da ein großes faß aufzumachen....
und es waren keine mißhandlungen des tieres im spiel sondern im persönliche gschichtln und ähnliches.

ich wäre vor vielen jahren fast selbst in so was hineingeschlittert..ich hatte eine gröbere meinungsverschiedenheit (nicht den hund betreffend) mit der freundin der chefin des vereins wo mein hund herkam.

worauf prompt drohungen kamen und über diese klausel druck ausgeübt wurde...gsd erfolglos.

seit dem hab ich da nachgegraben und hinterfragt da ich nie wieder in die lage kommen möchte, mich so hilflos zu fühlen.
vielleicht sind meine "gegenposts" dadurch ein bißchen verständlicher und keiner nimmts persönlich.

aber es sollten auch viel mehr leute wissen wie diese verträge wirklich zu beurteilen sind, es kann unheimlich viel nerven sparen auch über die andere seite bescheid zu wissen.

:)Kann ich sehr gut verstehen.

Meine Bekannte rief mich auch völlig aufgescheucht und verzweifelt an. Als ich mit der Dame vom Tierschutz sprach und wissen wollte,wie sie dazu käme, derartige Verdächtigungen auszusprechen, meinte (logischerweise), das wolle sie nicht sagen.

Woraufhin ich meinte, Auskunft über den Hund werde ich am Tel. auch nicht geben, da könnt ja was weiß ich wer anrufen. Man könne gerne überraschend nach Wien reisen, falls die HH nicht da ist, seis ja das Problem der "Kontrolleure", man könne sich auch anmelden, dann werde der Termin selbstverstädnlich korrekt eingehalten.

Als man mir daraufhin "drohen" wollte, man werde sich um den Fall kümmern, denn SO (auf meine Frag wie SO, gab es keine Antwort) gehe es ja nicht, meinte ich nur, selbstverständlich gerne, dass Gesprächsprotokoll des Telefonates mit meiner Bekannten und dieses Telefonates (mit Zeugen) liege schon beim Anwalt und harre der Benützung.:D:D
 
Ich war nie für oder gegen eine Kastra, wollte aber meinen inzwischen 2,5jährigen rüden nicht kastrieren lassen, sofern es sich vermeiden lässt!

Aber seit November ist er so *unrund*, unruhig und aggressiv anderen hunden gegenüber, dass mein TA mir empfohlen hat, ihn doch kastrieren zu lassen.
Ich habe es mir nicht leicht gemacht und mich jetzt zu dem schritt entschieden.

Was mich aber die letzten wochen beschäftigt hat, waren die Meinungen anderer Hundehalter.
Komischerweise hat mir KEIN EINZIGER hundehalter von einer kastra abgeraten (real), egal ob sie selber einen kastrierten oder intakten hund haben - die einzigen, die gegen eine kastra sind, hab ich in foren getroffen.

Wie kommt denn das?

lg claudia
 
Ich war nie für oder gegen eine Kastra, wollte aber meinen inzwischen 2,5jährigen rüden nicht kastrieren lassen, sofern es sich vermeiden lässt!

Aber seit November ist er so *unrund*, unruhig und aggressiv anderen hunden gegenüber, dass mein TA mir empfohlen hat, ihn doch kastrieren zu lassen.
Ich habe es mir nicht leicht gemacht und mich jetzt zu dem schritt entschieden.

Was mich aber die letzten wochen beschäftigt hat, waren die Meinungen anderer Hundehalter.
Komischerweise hat mir KEIN EINZIGER hundehalter von einer kastra abgeraten (real), egal ob sie selber einen kastrierten oder intakten hund haben - die einzigen, die gegen eine kastra sind, hab ich in foren getroffen.

Wie kommt denn das?

lg claudia

Ich bezweifle stark,ob der Hund dadurch wiederrund wird;)

Gegen Kastra hab ich nichts...alle meine wurden und werden mit 3 Jahren kastriert
 
rund soll er eh nicht werden gggg die gefahr besteht bei ihm gsd nicht!

mir ist schon bewusst, dass eine kastra keine erziehungsprobs löst - aber darum gehts auch nicht.
mein TA kennt leo sehr gut und ich vertraue ihm da schon sehr!

warum denn mit 3? leo ist jetzt 2 jahre und 5 monate alt...
 
Das Problem, denke ich, ist, dass es ja nun wirklich keine Studien i.S. Kastration gibt. Kontroverse Meinungen ja, aber nichts, weder in die eine Richtung, noch in die andere, ist belegt. Natürlich gibt es private verschiedene Erfahrungen und daher das pro und kontra.
Was mich bis heute immer wieder wundert,warum schaut man nicht nach Amerika??Wo sind von dort Studien??
Dort ist es gang und gebe Hunde zu Kastrieren,vor allem auch Frühkastrationen...
Die Hunde dürfen zum Teil nicht frei laufen,und müßen in Umzäunte Areale zum Freilauf,dort laufen etliche Hunde herum..Probleme wie hier beschrieben,gibt es komischerweise dort eher selten....
Nur einmal zur Anmerkung...;)



Viele grüße
Nara
 
Nun ja, man muß sich ja nicht immer alles aus Amerika abschauen. Da werden den Hunden in Wohngebieten auch die Stimmbänder durchtrennt, damit´s Ruhe geben...Sollen wir das hier auch einführen?
 
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