Neue Regelung der Trainerausbildung

Ich hab nix gegen freie Trainer, kenne einen Guten und viele schlechte.
Ich habe was gegen ein Kaffeegespräch um 50.-- und der HFS wird ausgestellt! Ebenso ein Gassigehen um 30.--/h und nichts kommt raus.
Das wollen Trainer sein ?????

Ebenso wie es schon so oft gesagt auch innerhalb der Verbände schwarze Schafe gibt
Habe auch kein Problem, bei Inkrafttreten der VO bei Trainern nach Legalität und Steuernummer zu fragen - werde dies auch bei der Gemeinde hinterlegen.

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Kein Meideverhalten, sondern nur ein nicht existierender "Feind"...

1. wenn die Verordnung in Kraft tritt gibt es noch KEINE Absolventen des Uni-Lehrganges
2. die VetMed-Leute haben selbst mit fertiger Ausbildung (Herbst 2012) keine Monopolstellung, sondern sind allein durch ihre Anzahl eine Randgruppe
3. Ziel des Uni-Lehrganges ist nicht in erster Linie TRAINER zu schaffen

Wie eine Zahl von vielleicht 20 Leuten eine Monopolstellung in der Trainerlandschaft darstellen sollten, muss man mir erstmal zeigen....bis dahin halte ich den Lehrgang nicht für eine "Gefahr" für die Trainerwelt, sondern (wenn ordentlich gearbeitet wird) für eine Bereicherung ;)

Ach ja - na warten wir mal ab ob die Vet-Med ;) - aber wie du meinst.
 
Scheinbar wird noch immer davon ausgegangen, dass "freie" Trainer schlechter ausgebildet sind als Verbandstrainer....

Ich habe nach einem halben Jahr "Erfahrung" als Hundehalter schon mehr gewusst als so mancher Hundeplatz-Trainer :rolleyes:


Würde die VO so wie geplant in Kraft treten, wäre der Vergleich mit Listenhunden durchaus treffend.

- Hunderassen ohne Lobby (dafür mit ein paar schwarzen Schafen) werden herausgefiltert und zu Listenhunden

- Trainer ohne Lobby (denen natürlich AUCH schwarze Schafe angehören) kommen auf die Liste der NICHT QUALIFIZIERTEN Trainer


Ist das selbe Schema, die selbe Ungerechtigkeit und das selbe Ergebnis - die schwarzen Schafe der nicht ausgeschlossenen richten weiterhin Unheil an, das Ziel der Verordnung wird NICHT erreicht, trotzdem bleiben die "Wehrlosen" auf der Strecke!!!

Ich wüsste nun nicht dass meine Hunde durch irgendeine Prüfung von der Rasseliste runterkommen würden ;) der Vergleich hat einen Klumpfuß - freie Trainer wandern auch nicht mangels Zertifizierung in die Gaskammer. Mit der kleinen Polemik "die Wehrlosen bleiben auf der Strecke" hab ich auch so meine Probleme - unsere freien Trainer sind größtenteils keineswegs wehrlose Hascherl sondern ganz schöne Kratzbürsten mitunter. Eine Übergangsfrist ist zu erwarten und eine zusätzliche Prüfung tut keinem wirklich weh (sofern es eben Übergangfristen gibt)

Na ja, wenn man die Möglichkeit hat an die Macht zu kommen, das Monopol gratis angeboten beekommt, per Ministerdekret mit einem Handstreich (obwoh man sich im Vorfeld dafür ganz sicher zielgerichtet angeboten hat) öffentlich rechtlich zertifiziert wird, aufgrund falscher politischer Entscheidung im Nullkommanix zum Papst des gesamten Wissens rund um den Hund gemacht wird...

nu, dann scheints weniger um die Vielfalt, um die Hunde, um die HH, um die Gemeinsamkeit zu gehen.....und hoppla

schon gar nicht um die so lautstark geforderte Solidaität zu gehen.

Tamino so sehr ich Dich schätzen gelernt habe - aber Solidarität hats in der Hundeszene nie gegeben - sonst hätten wir keine Rasselisten sondern vernünftige Hundegesetze - also funktioniert es auch hier nicht Solidarität einzufordern ....

"ist nunmal so" habe ich bei der Rassenliste nicht als Argument gelten lassen, ich werde es auch in keinem anderen Bereich akzeptieren!

Trainingserfolg kann man absolut nicht nur an bestandenen Prüfungen messen!!!

Nur als Beispiel (ist langsam abgedroschen, aber liegt halt auf der Hand):

- mein Mr. Burns war "gefährlich" und hat jeden gebissen, der in den Zwinger kam (Zeugen gibt es dafür reichlich, Video existiert angeblich auch)
- wenige Monate später rennt er mit anderen Hunden, fremden Menschen und Kindern durch die Gegend und zeigt sich dabei ausgesprochen freundlich (aktuellstes Video: http://www.youtube.com/watch?v=wZQAMSBn55I)

Um den Trainingserfolg erkennen zu können brauche ich keine BGH, dazu reicht die Dokumentation mittels Video und DAS könnte durchaus als "nachgewiesene Praxis" für Trainer gelten.

Berichtige mich aber Du hast doch mehrere bestandene Prüfungen ?

Und so sehr ich Deine Arbeit mit Problemhunden aus dem Tierschutz schätze und auch Deine Videos durchaus gut finde - aber damit läßt sich Deine Qualifikation nicht überprüfen oder messen. Wer Dich kennt weiß wie gut Du am Hund bist aber wer nur Deine Videos gesehen hat kann Deine Qualifikation nicht wirklich einschätzen. Videos als Qualifikationsnachweis halte ich für nicht funktionell - weil man alleine schon durch den Schnitt perfekt schummeln kann wenn man will. Das mag ein Grund sein warum man auch auf der Uni nicht ein Video schicken kann und ein Zeugnis mit nach Hause nimmt.

Ich sehe das Problem (bei der Forderung nach Anerkennung freier Trainer) in erster Linie in der Überprüfbarkeit. Einfacher und damit praktikabler wird es sein eine genormte Prüfung zu erfinden der sich dann alle unterziehen müssen. Jede mir bekannte Ausbildung funktioniert so - sonst würde jeder Student auf der Uni mit seinem eigenen Prüfungskonzept antreten und damit wären die Professoren ziemlich überfordert.

Man kann fordern Übergangsfristen, man kann fordern eine genormte Prüfung die jeder ablegen muss - wobei Du bei letzterem das Problem hast wer denn diese genormte Prüfung ausarbeitet ...
 
Einfacher und damit praktikabler wird es sein eine genormte Prüfung zu erfinden der sich dann alle unterziehen müssen. Jede mir bekannte Ausbildung funktioniert so - sonst würde jeder Student auf der Uni mit seinem eigenen Prüfungskonzept antreten und damit wären die Professoren ziemlich überfordert.

Man kann fordern Übergangsfristen, man kann fordern eine genormte Prüfung die jeder ablegen muss - wobei Du bei letzterem das Problem hast wer denn diese genormte Prüfung ausarbeitet ...

Im Endeffekt wirds halt darauf hinauslaufen, dass es einen multiple-choice-Test gibt, den jeder besteht, der sich den Fragenkatalog besorgt.;) Ohne Überprüfung der praktischen Fähigkeiten wirds wahrscheinlich eine Alibi-Aktion. Da wäre es schon besser, ein paar Lehrgänge unterschiedlicher Anbieter, die ihre Inhalte bekanntgeben müssen, anzuerkennen. AutodidaktInnen, die seit mehreren Jahren tätig sind, müssten halt die Gelegenheit haben, die Prüfung bei einem dieser Anbieter abzulegen.

lg
Gerda
 
Im Endeffekt wirds halt darauf hinauslaufen, dass es einen multiple-choice-Test gibt, den jeder besteht, der sich den Fragenkatalog besorgt.;) Ohne Überprüfung der praktischen Fähigkeiten wirds wahrscheinlich eine Alibi-Aktion. Da wäre es schon besser, ein paar Lehrgänge unterschiedlicher Anbieter, die ihre Inhalte bekanntgeben müssen, anzuerkennen. AutodidaktInnen, die seit mehreren Jahren tätig sind, müssten halt die Gelegenheit haben, die Prüfung bei einem dieser Anbieter abzulegen.

lg
Gerda

Und welche würden Dir da vorschweben ????
 
Im Endeffekt wirds halt darauf hinauslaufen, dass es einen multiple-choice-Test gibt, den jeder besteht, der sich den Fragenkatalog besorgt.;) /quote]

Gibts denn das auch ?
Hat da noch keiner begriffen, dass es hier um eine Beziehung geht und nicht darum, wieviele Zähne der Hund hat ?
Es geht um die Psychologie des TEAMS.
Und um darauf einzugehen. liegt die Qualität des Trainers . nicht im Multiple Choice, das sich jeder Idio...... irgendwo runterladen kann.
 
wenige Monate später rennt er mit anderen Hunden, fremden Menschen und Kindern durch die Gegend und zeigt sich dabei ausgesprochen freundlich (aktuellstes Video: http://www.youtube.com/watch?v=wZQAMSBn55I)

@Markus

Ich habs immer gewusst - DU kennst dich gar nicht mit Hunden aus, sondern lässt Kinder die "Arbeit" machen. :D:D

Du bist nur der bööössse Misshandler welcher den Hund zwingt einen Schlitten zu ziehen. :D:D

PS: hat mein Herz erfreut
 
Und welche würden Dir da vorschweben ????

Da tu ich mir ein bisserl schwer weil es ja wirklich viele in- und ausländische gibt.:eek: Ich kenne ja nur die Trainerausbildung von Turid Rugaas und Anne Lill Kvam. Die Inhalte des Lehrgangs von Sheila Harper kenne ich auch. Wie es mit den diversen Fernlehrgängen ausschaut kann ich nicht sagen weil ich mich nie damit befasst habe. Man sollte auf jeden Fall die Pseudoausbildungen wie "Hundewelten" etc. rausfiltern.

lg
Gerda
 
Ganz versteh ich das Posting nicht - ÖKV Trainer müssen ja eine Ausbildung machen - klarerweise kann man nun streiten wie gut die Ausbildung ist - aber ist ja nicht so dass jedes ÖKV Vereinsmitglied nun automatisch Hundetrainer ist :confused:

Ja, Trainer schon (aber wieso soll diese Ausbildung automatisch besser sein als die aller anderen? )Und wie geschrieben, jemand, der den Welpenkurs abhält, der darf in Zukunft auch ausbilden-frag halt mal nach.


unsere Überzegungen gehören uns :D Aber wenn Du nun den VetMED Lehrgang angreifst - im Coachingbereich (also da wo Du als Trainer/Coach) auf Menschen losgelassen wirst) sind diese Preise und die Ausbildungsdauer normal - Hundetraining ist mM ein ziemlich verantwortungsvoller Beruf - und wie alle bestätigen arbeitest Du als Trainer mit Tier UND Mensch - also finde ich diese Ausbildung nicht so überzogen.

Abgesehen davon gerät der ÖKV durch diese "neue Tätigkeit" - Trainerausbildung und Zertifizierung - auch unter Druck seine Ausbildung zu reformieren - was ja nicht so schlecht ist.


Ich greife den Vetmed-Kurs nicht an, nur halte ich es für hanebüchen, diesen Kurs als "Beweis" für ein Nichtmonopol heranzuziehen. Dazu kann ich nur Markus zitieren
Kein Meideverhalten, sondern nur ein nicht existierender "Feind"...

1. wenn die Verordnung in Kraft tritt gibt es noch KEINE Absolventen des Uni-Lehrganges
2. die VetMed-Leute haben selbst mit fertiger Ausbildung (Herbst 2012) keine Monopolstellung, sondern sind allein durch ihre Anzahl eine Randgruppe
3. Ziel des Uni-Lehrganges ist nicht in erster Linie TRAINER zu schaffen

Wie eine Zahl von vielleicht 20 Leuten eine Monopolstellung in der Trainerlandschaft darstellen sollten, muss man mir erstmal zeigen....bis dahin halte ich den Lehrgang nicht für eine "Gefahr" für die Trainerwelt, sondern (wenn ordentlich gearbeitet wird) für eine Bereicherung ;)
 
Im Endeffekt wirds halt darauf hinauslaufen, dass es einen multiple-choice-Test gibt, den jeder besteht, der sich den Fragenkatalog besorgt.;) /quote]

Gibts denn das auch ?
Hat da noch keiner begriffen, dass es hier um eine Beziehung geht und nicht darum, wieviele Zähne der Hund hat ?
Es geht um die Psychologie des TEAMS.
Und um darauf einzugehen. liegt die Qualität des Trainers . nicht im Multiple Choice, das sich jeder Idio...... irgendwo runterladen kann.

Ich glaub das ist Gerda schon klar - nur ihr Vertrauen in diejenigen die es ausarbeiten werden ist nicht so groß ...

Natürlich gehtz bei einem guten Training darum dass der Trainer in der Lage ist den Hund richtig zu beurteilen, dass er den HH einschätzen kann was der an Methoden umsetzen kann und dass eben der Methodenschatz des Trainers groß genug ist um für dieses Hundeteam die passende Methode auszuwählen - das erfordert mM Erfahrung und Praxis und eben ein großes Wissen um Möglichkeiten (Methoden) in der Hundeerziehung.

Es reicht auch nicht wenn ein Mensch tolle persönliche Erfolge vorweisen kann - wenn er/sie in der Vermittlung eine Niete ist dann ist er/sie als Hundetrainer ebenfalls ungeeignet.

Man müsste dann unterscheiden in Trainer die unterrichten und in Trainer die eben nur am Hund arbeiten - zB der Trainer der im Tierschutz den Job hat schwierige Hunde zu resozialisieren - wobei ich davon nur bedingt etwas halten - denn wenn ein Hund bei einer Person gut funktioniert heißt das noch lange nicht dass er bei einer anderen Person genauso funktioniert ....
 
Ich glaub das ist Gerda schon klar - nur ihr Vertrauen in diejenigen die es ausarbeiten werden ist nicht so groß ...

Natürlich gehtz bei einem guten Training darum dass der Trainer in der Lage ist den Hund richtig zu beurteilen, dass er den HH einschätzen kann was der an Methoden umsetzen kann und dass eben der Methodenschatz des Trainers groß genug ist um für dieses Hundeteam die passende Methode auszuwählen - das erfordert mM Erfahrung und Praxis und eben ein großes Wissen um Möglichkeiten (Methoden) in der Hundeerziehung.

Es reicht auch nicht wenn ein Mensch tolle persönliche Erfolge vorweisen kann - wenn er/sie in der Vermittlung eine Niete ist dann ist er/sie als Hundetrainer ebenfalls ungeeignet.

Man müsste dann unterscheiden in Trainer die unterrichten und in Trainer die eben nur am Hund arbeiten - zB der Trainer der im Tierschutz den Job hat schwierige Hunde zu resozialisieren - wobei ich davon nur bedingt etwas halten - denn wenn ein Hund bei einer Person gut funktioniert heißt das noch lange nicht dass er bei einer anderen Person genauso funktioniert ....

Das ist ja sowieso ein ganz wichtiger Punkt! Wie in jedem Fachbereich müsste ein Hundetrainer natürlich auch eine pädagogische Ausbildung nachweisen können. Aber hier wird wahrscheinlich der Markt regulierend wirken. Obwohl - es gibt ja auch TV-Hundenannies, die fachliche Nullnummern sind, sich aber gut verkaufen können....

lg
Gerda
 
Petition der NR Abgeorneten der FPÖ

Dr. Dagmar Belakowitsch – Jenewein
Werner Neubauer
ABGEORDNETE ZUM NATIONALRAT
DER REPUBLIK ÖSTERREICH


Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer, Parlament
1017 Wien, Dr Karl Renner-Ring 3 Wien, 11. Jänner 2011




Sehr geehrte Frau Präsidentin!


Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche...n wir die Petition betreffend „„Für eine sinnvolle Änderung der vorgelegten Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden“ mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Dr. Dagmar Belakowitsch – Jenewein

Werner Neubauer

Alle Abgeordnete zum Nationalrat
Parlament, 1017 Wien, Dr Karl Renner-Ring 3


Petition
„Für eine sinnvolle Änderung der vorgelegten Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden“


Wir, die Unterzeichner, fordern eine sinnvolle und gerechte Änderung der vorgelegten Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden und begründen dies wie folgt:

Wir, die Unterzeichner sind der Ansicht, dass die vorgelegte Verordnung an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbeigeht, ungewöhnliche Vorgehensmaßnahmen zum Inhalt hat, die in sich unschlüssig sind und bei einer Realisierung hunderten engagierten Menschen den Arbeitsplatz kosten würde.

Wir haben uns deshalb erlaubt, eine

Stellungnahme zu Entwurf/Vorblatt und Erläuterungen


§2. (1) Ergänzung: Druck, Zwang und Strafreize bei der Ausbildung sind als nicht tierschutzkonform abzulehnen, ebenso wie Überforderung der Hunde oder das Versetzen in Stress oder Angst. Dazu gehört u.a., ein Tier nicht unnötig extremen Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung auszusetzen, die ihm psychische oder physische Schmerzen, Leiden oder Angst zufügen. Weiters ist zu beachten, dass die Tiere vor dem Training ihren natürlichen Bedürfnissen nachgehen können (Urinieren, Koten) und bei heißen Temperaturen ausreichend Wassernäpfe für alle Tiere zur Verfügung stehen.
Bei der Ausbildung, Spezialausbildung und dem Verhaltenstraining von Hunden ist darauf Wert zu lagen, dass die einzelnen Ausbildungsschritte artgerecht und altersgemäß erfolgen und dass die Hunde mit ausreichend Zeit und positiven Lernerfahrungen an ihre Aufgaben herangeführt werden.


§2. (2) „… eine Gewöhnung an möglichst viele Umweltreize erfolgen.“ Es gibt derzeit bereits Hundeschulen, die diese Gewöhnung so auslegen, dass völlig absurde Sozialisierungen durchgeführt werden (z.B. laufen Menschen völlig in Plastiksäcke gehüllt herum oder Junghunde werden in Schubkarren herumgeführt…). Eine Umformulierung in
„eine Gewöhnung an möglichst viele alltagsrelevante Umweltreize erfolgen“, würde den Punkt klarer und präziser darstellen. Umformulierung: Bei der Ausbildung von Welpen und Junghunden ist darauf Wert zu legen, dass eine artgerechte Sozialisation auf Hunde und Menschen (unterschiedlichen Aussehens und Alters) und eine Gewöhnung an verschiedene alltagsrelevante Umweltreize erfolgt. Hunde sollen angstfrei an die Umweltreize ihrer Lebensumgebung (bzw. in der Spezialausbildung an jene ihres Einsatzbereiches) gewöhnt werden.

§2. (3) „…Stresssituationen sind weitestgehend zu vermeiden.“ Ergänzung hier: „Dies ist u.a. nur gewährleistet, wenn die Gruppe eine Maximalgröße von 10 bis max. 15 Hunden pro Trainer nicht überschreitet (bei Welpen und Junghunden Maximalgröße 6 Hunde pro Trainer), eine Trennung von Welpen und Junghunden bei den Kursen eingehalten wird und Hunde während Pausen nicht sich selbst überlassen, oft auf engstem Raum, nebeneinander angebunden werden. Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Hunde nicht zu großer Hitze oder Kälte ausgesetzt werden.

§4. 1. „Praxis von mindestens zwei Jahre bei einem tierschutzqualifizierten Hundetrainer …“ Dies beinhaltet nicht die tatsächliche Quantität der Praxiszeiten. Wenn ein Welpenkurs einmal wöchentlich stattfindet und dieser eine Stunde dauert, ergibt dies in zwei Jahren ca. 100 tatsächliche absolvierte Praxisstunden. Hier wäre eine Umformulierung in „…und Begleithundekursen, bzw. Nachweis vergleichbarer Praxiseinheiten im Mindestausmaß von z.B. 100 Stunden.“ wünschenswert.

§4. 2. „Nachweis von Kursbesuchen…“ ist eine etwas undurchsichtige Aussage. Klarer und vor allem treffender wäre die Formulierung „Nachweis von theoretischer Wissensaneignung….“, denn darum geht es bei diesem Punkt.

§4. 3. Die Abnahme der Prüfung durch einen, „in der Verhaltensforschung tätigen Wissenschafter“ beschränkt die Anzahl der Personen auf einen kleinen, ausgesuchten Teil. Weiters wird dabei kein Bezug darauf genommen, ob es sich bei der Verhaltensforschung um den Human- oder Tierbereich bezieht. Eine Änderung der Formulierung auf „einen Wissenschafter mit Schwerpunkt Ethologie“ würde auch hier eine zu große Einschränkung aufheben und Klarheit schaffen.
Die Fachrichtung „Kleintierkunde“ ist uns nicht bekannt, wahrscheinlich war damit die Fachrichtung „Kleintiermedizin“ gemeint.
Weiters stellt sich die Frage, ob diese Einschränkung überhaupt nötig ist. Eine Änderung auf „Die Prüfung wird von drei Sachverständigen gemeinsam abgenommen: Ein tierschutzqualifizierter Hundeausbildner und zwei weiteren qualifizierte Personen (Wissenschafter mit Schwerpunkt Ethologie, Tierarzt, maximal ein weiterer tierschutzqualifizierter Hundeausbildner).“ Wäre wünschenswert.
„Im praktischen Teil sind Lösungsansätze in mindestens vier unterschiedlichen Situationen vorzusehen.“ Was will man darunter verstehen? Aussagekräftiger wäre „Im praktischen Teil muss die Umsetzbarkeit des Erlernten in die Praxis, in mindestens vier unterschiedlichen Situationen gezeigt werden.

§ 4. 4.Umformulierung/Ergänzung: Verpflichtende Fortbildungen alle zwei Jahre, einerseits zur Vertiefung des Basiswissens und andererseits zum Erwerb neuer Kenntnisse, im Umfang von mind. 10 Stunden.

Zusatz zu § 4.
Eine behördliche Anerkennung von Personen, die zur Hundeausbildung berechtigt sind, ist erwünscht. Zur Unterstützung der Behörden ist beim Bundesministerium eine Fachkommission einzurichten. Die Fachkommission wird vom Bundesministerium auf fünf Jahre bestellt. Die Fachkommission besteht aus sieben Personen und umfasst einen in der angewandten Verhaltensforschung tätigen Wissenschafter, zwei verbandsunabhängige Personen (HundetrainerInnen, VerhaltensberaterInnen) mit Erfahrung in der Hundetraineraus- und Fortbildung, zwei Vertretern der im § 7.1 der VO genannten Verbände mit Erfahrung in der Hundetraineraus- und Fortbildung, einem Tierarzt und einem Vertreter des Tierschutzrates.
Aufgaben der Kommission: Überprüfung und Festlegung, welche Ausbildungswege auf jeden Fall dieser Verordnung entsprechen. Veröffentlichung der Anbieter von anerkannten Ausbildungen. Unterstützung von Behörden I. Instanz im Zweifelsfall, durch Überprüfung vorgelegter Unterlagen.
Personen, die keine von der Fachkommission festgelegte Ausbildung nachweisen können, sind berechtigt, bei der Kommission um Überprüfung ihrer Qualifikation gemäß §2, 3 anzusuchen. Die Kommission hat die Prüfung abzunehmen, wobei mind. drei Kommissionsmitglieder oder deren Stellvertreter anwesend sein müssen. Die Prüfung hat aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zu bestehen. Im theoretischen Teil sind die Kenntnisse der in §5 festgelegten Ausbildungsinhalte nachzuweisen. Im praktischen Teil sind Lösungsansätze für vier Trainingsaufgaben vorzusehen. Die Kosten für die Überprüfung hat zur Gänze der Antragssteller zu tragen. Die Kosten haben sich in einem angemessenen Rahmen zu bewegen.

Für die Durchführung von Spezialausbildungen ist eine Zusatzqualifikation für den jeweiligen Ausbildungsbereich nachzuweisen. Für die Durchführung von Verhaltenstraining ist eine Zusatzqualifikation als VerhaltensberaterIn nachzuweisen. Die Festlegung der anerkannten Zusatzqualifikationen ist ebenfalls von der Fachkommission festzulegen.

§5. (3) Hier kommt es meiner Meinung nach wieder zu einer Monopolisierung, durch die Aussage „….kann Vereine, die eine, dieser Verordnung entsprechende Ausbildung anbieten,…“. Eine Erweiterung auf „… kann Vereine und Schulen, die eine, dieser Verordnung entsprechende Ausbildung anbieten,…“ würde diese Monopolisierung verhindern.

§ 6 Ergänzung: Die Zuverlässigkeit ist von der Behörde zu prüfen und bei Wegfall der Voraussetzungen die Qualifikation zu entziehen.
Es wird angeregt, eine bundesweite Datenbank über qualifizierte HundetrainerInnen und VerhaltensberaterInnen zu erstellen.

§7. (1) Dies ist der Punkt, wo eine Monopolisierung für ÖKV, ÖHU und ÖJGV erfolgt. Ich denke nicht, dass alle derzeit tätigen TrainerInnen der o.a. Vereine über eine Ausbildung im Sinne §5. (1) verfügen. Daher wäre eine Änderung wünschenswert. Da qualifizierte Ausbildungen Zeit, Geld und Mühe kosten und Personen, die eine solche derzeit absolvieren berücksichtigt werden müssen, sollte es auch dies berücksichtigt werden. Weiters ist zu bedenken, dass sich das Wissen in den letzten 10 Jahren bedeutend geändert hat, was auch berücksichtigt werden solle.
Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits in einem eingetragenen Verband bzw. Verein als HundetrainerInnen tätige Personen und Personen, die nachweisliche eine zumindest gleichwerte Ausbildung absolviert und abgeschlossen haben (In- oder Ausland) und als HundetrainerInnen bzw. VerhaltensberaterInnen tätig sind (Gewerbeschein) und deren Ausbildung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, gelten die in § 3 geforderten Ausbildungskriterien als erfüllt.
Personen, die sich gerade in Ausbildung befinden und die Inhalte lt. § 5. (1) vermittelt bekommen, deren Kursbesuch §4. 2. entspricht und deren Abschlussprüfung adäquat § 4. 3. abgenommen wird, werden übergangsmäßig anerkannt und können nach Vorlage der erforderlichen Praxis lt. § 4. 1. die volle Anerkennung erhalten.

§7. (2) Änderung: Die Ausbildung von Diensthundeführern gilt gemäß § 4 – Diensthunde-Ausbildungsverordnung als erkannt.

Ergänzung: Wünschenswert wäre eine österreichweite gleiche Bezeichnung der Gewerbeberechtigungen. Diesbezüglich sollte mit der WKO Kontakt aufgenommen werden.
Die Gewerbeberechtigungen sollten lauten: „HundetrainerIn“ bzw. „HundeverhaltensberaterIn, Beratung von Tierhaltern bei Verhaltensproblemen und unerwünschtem Verhalten nicht organisch erkrankter Tiere“.
Alle anderen Gewerbebezeichnungen, wie z.B. Tierpfleger, (auf die manche Gewerbeberechtigungen dzt. lauten, weil keine andere Möglichkeit gegeben war) sind inkorrekt und sollten durch aktuelle Gewerbebezeichnungen (kostenlos) ersetzt werden.


Vielleicht ist es ganz gut diese Petition mal als Diskussionsgrundlage reinzustellen - auch wenns nicht die letzte Fassung ist ....
 
Zusammenfassende Anmerkungen zu der Verordnung:
  1. Grundsätzlich ist die Schaffung von einheitlichen Qualitätsstandards bei der Ausbildung von Personen, die mit Hunden arbeiten (HundetrainerInnen, HundeverhaltensberaterInnen) sehr wünschenswert und sinnvoll, um einerseits Scharlatanerie Einhalt zu gebieten und andererseits den HundebesitzerInnen Sicherheit bei Ihrer Auswahl zu geben.
  2. Die Miteinbeziehung des Tierschutzes in diese Ausbildung ist dringend notwendig, um endlich althergebrachte und leider mancherorts immer noch angewandte aversive „Erziehungsmethoden“ endlich aus der Welt zu schaffen.
  3. Gerade die freien, selbständig tätigen HundetrainerInnen haben ihre Ausbildung oft bei den BegründerInnen der gewaltfreien und tierschutzgerechten Hundeerziehung absolviert und praktizieren in diesem Sinne.
  4. Bei den absolvierten Ausbildungen wird nicht nur auf einen tierschutzgerechten Umgang Wert gelegt, sondern ein Hauptaugenmerk auf die Kommunikation zwischen Mensch und Hund sowie auf die Alltagstauglichkeit im Training gelegt. Das bei den angeführten Vereinen durchgeführte Training hingegen, zeigt oftmals noch einen stark hundesportlichen Ansatz, der auf Unterordnung basiert und wenig Relevanz zum Alltag hat.
  5. Der Tierschutzgedanke bei freien HundetrainerInnen zeigt sich unter Anderem auch dadurch, dass in Kleingruppen trainiert wird, Bedacht darauf genommen wird, dass Welpen und Junghunde getrennt trainiert werden und den Tieren am Hundeplatz tierschutzgerechte Bedingungen angeboten werden (kein Sperren in Boxen, kein Anbinden in kleinsten Abständen, Wasser ist vorhanden etc.).
  6. Die selbständig finanzierten Ausbildungen dieser TrainerInnen übertreffen die Wissensinhalte der Verordnung oft bei Weitem.
  7. Freiwillige Fort- und Weiterbildungen waren und sind bei den meisten freien, selbständig tätigen HundetrainerInnen eine freiwillige Selbstverständlichkeit.
  8. Die freien HundetrainerInnen von einer Anerkennung auszuschließen würde einerseits einen Rückschritt für das Land Österreich im Bezug auf tierschutzqualifiziertes Arbeiten mit Hunden bedeuten und andererseits HundebesitzerInnen die Möglichkeit zur freien Entscheidung nehmen.
  9. Mit Inkrafttreten der Verordnung, laut vorliegendem Entwurf, müssten alle privaten Hundeschulen zusperren und alle gewerblich Selbständigen ihr Gewerbe zurücklegen. Hunderte Menschen, die Zeit und Geld in ihre Ausbildung investiert haben, würden von einem Tag auf den anderen vor dem Nichts stehen. Ihre wirtschaftliche Existenz wäre ruiniert. Arbeitslos von einem Tag auf den anderen durch ein Gesetz! Durch ein Gesetz, dass einige Vereine monopolisiert und dabei völlig außer Acht lässt, dass die Qualität einer Ausbildung nichts mit Vereinszughörigkeit zu tun hat.
10. Die Steuereinnahmen durch die freien HundetrainerInnen würden dem Land Österreich wegfallen. Möglicherweise würde die Schwarzarbeit in diesem Bereich enorm steigen.

11. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade die KleinunternehmerInnen so wichtig sind für die Zukunft unseres Landes.
12. Bei dieser Vorgehensweise fragt man sich zu Recht, ob dies tatsächlich gesetzteskonform ist. Es wäre zu hinterfragen, ob der Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit in der Europäischen Union dadurch tangiert wird.
13. Diese selbständigen HundetrainerInnen haben ein Gewerbe, das von der WKO angeboten wird, gesetzeskonform angemeldet und ihre Steuern gezahlt. Daher wäre zu prüfen, ob die VO nicht im Widerspruch zur Gewerbeordnung steht.
14. Weiters wäre zu prüfen, ob die VO nicht im Widerspruch zum Vereinsrecht steht (da nur den wenigen angeführten Vereinen das Recht zugestanden wird, eigene Ausbildungen anzubieten bzw. Hunde auszubilden).

Vermischung von Berufsbetitelungen

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass in dem Entwurf zwei Berufsbegriffe quasi „vermischt“ werden. Es besteht ein großer Unterschied zwischen Hundetraining und Hundeverhaltensberatung (bzw. Verhaltenstherapie, Tierpsychologie). Da Berufsbezeichnungen eine heikle Angelegenheit sind und rasch andere Gesetze etc. tangiert werden, wird in diesem Fall meist die Berufsbezeichnung „HundeverhaltensberaterIn“ gewählt.

HundetrainerInnen geben ihr Wissen an eine Mensch-Hunde-Gruppe, meist auf einem Hundeplatz, weiter und arbeiten vorwiegend mit Hunden, die Grundgehorsam erlernen, erweitern bzw. Hundesport ausüben wollen.

VerhaltensberaterInnen geben ihr Wissen meist in Einzelstunden an ein Mensch-Hundeteam weiter und arbeiten in einem Bereich, wo bereits Probleme mit dem Hund bzw. der Mensch-Hunde-Kommunikation bestehen.
HundetrainerInnen von Gruppen haben nicht die Möglichkeit, mit einzelnen Hunden an einem bestimmten Problem vertieft zu arbeiten. Weiters geht die Ausbildung und das Wissen von qualifizierten HundeverhaltensberaterInnen sehr in die Tiefe und in den meisten Fällen weit über das von HundetrainerInnen hinaus.

Es wäre daher wünschenswert, wenn bereits in dieser Verordnung darauf eingegangen und gleichzeitig auf die Schaffung des Beurfstitels eines/r
tierschutzqualifizierten Hundeverhaltensberaters/Hundeverhaltensberaterin“ eingegangen wird.
In diesem Fall sollte es sich aber nur um Personen handeln, die eine nachweislich qualifizierte und einschlägige Ausbildung absolviert haben und einen Gewerbeschein besitzen.
Bei den Vorbereitungen zu diesbezüglichen Ausbildungsinhalten und Abschlussprüfungen, sind wir gerne bereit, Fachleute außerhalb des ÖKV nennen, die eine solche Ausbildung absolviert haben und behilflich sein könnten.

Anerkennung von Ausbildungen/Vorschläge


Ausbildungen, die nach §7. (1) anerkannt werden sollen sind u.a.:
  • Hunde-TrainerInnenausbildung Animal Learn (Clarissa von Reinhardt), Deutschland
  • Hunde-TrainerInnenausbildung Akademie für Tiernaturheilkunde ATN AG, Schweiz
  • Hundepsychologie, Spezialisierung Hundeverhaltensberatung-Ausbildung Akademie für Tiernaturheilkunde ATN AG, Schweiz (= tierschutzqualifizierte/r HundeverhaltensberaterIn)
  • Hunde-TrainerInnenausbildung Katharina Aberle, Österreich
  • Hunde-TrainerInnenausbildung Schulungszentrum für Tierverhaltenstherapie und Erziehungsberatung TVT e.U., Österreich
  • HundeverhaltensberaterInnenausbildung Schulungszentrum für Tierverhaltenstherapie und Erziehungsberatung TVT e.U., Österreich (= tierschutzqualifizierte/r HundeverhaltensberaterIn)
  • TherapiehundetrainerInnen des Vereins Tiere helfen leben
  • HundetrainerInnenausbildung Turid Rugaas
  • HundetrainerInnenausbildung Ann Lill Kvam
  • HundetrainerInnenausbildung Sheila Harper
Es wird ersucht, die Anregungen der Unterzeichner gegenständlicher Petition einer wohlwollenden Prüfung zu unterziehen und diese in den Gesetzesentwurf einarbeiten zu wollen.
 
- aber Solidarität hats in der Hundeszene nie gegeben - sonst hätten wir keine Rasselisten sondern vernünftige Hundegesetze - also funktioniert es auch hier nicht Solidarität einzufordern ....


...

Hab mich ev. mußverständlich ausgedrückt. Natürlich gibt es keine Solidarität, ich habe sie auch nicht eingefordert...ist nur irgendwie seltsam, wie oft hier die Solidaität aller HH gefordert wurde, da es ja schließlich um das Wohl der Hunde geht, wie oft von HH nicht Nicht-Listenhunden Engagement gefordert wurde, wie oft vorgeworfen wurde, dass sich diese HH um die Halter von Listenhunden quasi nicht "scheren"..... etc etc.....aber wo schert sich ein Vereinstrainer drum, was mit den freien Trainern geschieht...und dass es gut gibt, ist unbestritten.

Es gibt nunmal eine Menge HH die ganz bewußt HuSchu aufsuchen, die nicht von den Vereinen ÖHU geführt werden bzw. von ÖKV Vereinen.
 
phu, um da mitposten zu können, muss ich wohl seeeehr genau beides durchlesen. den entwurf und die petition, bzw. gewünschte änderung:eek:
na servas, wochenendarbeit.;)
 
Zitat:

Ausbildungen, die nach §7. (1) anerkannt werden sollen sind u.a.:
  • Hunde-TrainerInnenausbildung Animal Learn (Clarissa von Reinhardt), Deutschland
  • Hunde-TrainerInnenausbildung Akademie für Tiernaturheilkunde ATN AG, Schweiz
  • Hundepsychologie, Spezialisierung Hundeverhaltensberatung-Ausbildung Akademie für Tiernaturheilkunde ATN AG, Schweiz (= tierschutzqualifizierte/r HundeverhaltensberaterIn)
  • Hunde-TrainerInnenausbildung Katharina Aberle, Österreich
  • Hunde-TrainerInnenausbildung Schulungszentrum für Tierverhaltenstherapie und Erziehungsberatung TVT e.U., Österreich
  • HundeverhaltensberaterInnenausbildung Schulungszentrum für Tierverhaltenstherapie und Erziehungsberatung TVT e.U., Österreich (= tierschutzqualifizierte/r HundeverhaltensberaterIn)
  • TherapiehundetrainerInnen des Vereins Tiere helfen leben
  • HundetrainerInnenausbildung Turid Rugaas
  • HundetrainerInnenausbildung Ann Lill Kvam
  • HundetrainerInnenausbildung Sheila Harpernu

ich hätte da noch einen Hunde-Babysitter, einen Flüsterer im Steirischen, einen Schweiger, einen Schreier, einen Dosen-Werfer und v.a.m, was machen wir mit denen ?:(
 
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