Neue Regelung der Trainerausbildung

Pardon, das ist doch idio.......,

Man muss als Trainer immer das Team beurteilen und nicht nur den Hund !
HH A kommt mit H X zurecht
HH B kommt mit H Y nicht zurecht
HH C ist 75, gehbehindert und kommt mit dem 9 Monate alten Goldie Z zurecht

Jetzt tausch mal A,B,C und X,Y,Z beliebig aus - und das willst anonym mit multiple-Choice-Fragen als Trainerbeurteilung machen :confused:

Das ist wie die Frage im Wiener HFS "Darf mein Hund am Kot anderer riechen" - Aber Ja - natürlich - wennst dir eine Infektion einfangen willst :mad:
 
das wurde schon in ein paar hundeforen zerpflückt. ängstlicher hund separat in ein zimmer allein in eine box zu sperren. :(

Falls sich hier noch jemand Sorgen um die ach so gequälte Hündin macht, der kann gerne vorbeikommen und sich davon überzeugen, wie so ein armes Tier, mit dem ich gerade 3 Runden Dog-Smart gespielt habe, aussieht.:rolleyes:

Sorry für OT, bin eh schon wieda weg ...
 
Falls sich hier noch jemand Sorgen um die ach so gequälte Hündin macht, der kann gerne vorbeikommen und sich davon überzeugen, wie so ein armes Tier, mit dem ich gerade 3 Runden Dog-Smart gespielt habe, aussieht.:rolleyes:

Sorry für OT, bin eh schon wieda weg ...

Ich mag armen, gequälten Hund schauen kommen und ich würd sie sogar retten :goofy:und das hat nix damit zu tun, dass sie so unglaublich süß, hübsch und entzückend ist
 
Ich mag armen, gequälten Hund schauen kommen und ich würd sie sogar retten :goofy:und das hat nix damit zu tun, dass sie so unglaublich süß, hübsch und entzückend ist

Huch Sabine, musst sie retten vor dem Dog-Smart-Spielen? :p :D

Wenn ich mir hier manche Beiträge durchlese und dieser Seitenhieb, ich denke mir nur: Neid muss man sich auch erarbeiten. Und es scheint verdammt weh zu tun, dieser Neid. :D:cool: Leider ist es zu traurig um wirklich darüber lachen zu können. Den Hunden ist mit solchen unqualifiizierten Seitenhieben absolut nicht gedient.:mad:
 
Für die Erziehung meines Hundes bin ganz allein ich zuständig und verantwortlich.
Wenn ich an meine Grenzen stoße werde ich mir Hilfe suchen, seis aus der entsprechenden Literatur, durch andere HH, TA oder einem Trainer.Ganz einfach deshalb, weil man seine eigenen Fehler nicht sieht und betriebsblind ist.

Eigentlich ist es zu heulen, daß man heutzutage geschlossene Areale braucht um Hunden den sozialen Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen.

Der Mensch hat schon vor Jahrhunderten den Hund zu seinem Gefährten, Freund, Helfer gemacht und das ganz ohne geprüften Sachverständigen.
Waren die alle viel schlauer ? Ganz bestimmt nicht, sondern bereit sich mit dem Tier zu beschäftigen und gemeisam aus Erfahrungen zu lernen.

Ich werde es auch keinem "Informanten" ankreiden, daß er/sie es nicht geschafft hat, dem eigenen Hund das Apportieren über die Steilwand oder sonstige sportliche Übungen BGH1 -3 schmackhaft zu machen.

Haustiere werden immer mehr zum Statussymbol und zum Wegwerfprodukt von dem ganze Industrien satte Gewinne machen.


No, auch die Lehrberechtigung ist im Gesetz geregelt und nicht jeder darf in einer Schule unterrichten.

Noch geht es in der Schule um die Wissensvermittlung und daß die dafür notwendigen Kenntnisse einer gewissen Grundreglementierung bedarf steht außer Streit. Trotzdem gilt nach wie vor die Freiheit der Wissenschaft und Lehre.
 
noja orest, da stimm ich mit astrid schon überein. mir ist auch lieber, mein "lehrer" hat nicht nur theoretische erfahrung, sondern auch praktische. warum? weil theor. wissen niemals die praxis, die erfahrung damit ersetzt. umgekehrt verhält es sich zwar ähnlich, aber net wirklich genauso.
und ja, die sympathie muss schon auch passen. ich bin überzeugt davon, dass nur ein gscheites "dreiecksverhältnis" auch einen passablen erfolg bringt. habe lange und viel mit formwertrichtern (also ausstellung) gesprochen, auch mit sportrichtern (für windhunde).
und ich seh die neue trainerausbildung ein bisserl angelehnt der formwertrichterausbildung, mit abstufungen halt.
mir gefällt es nicht, wenn sporthundetrainer plötzlich alles trainieren können, nur weil sie die grundausbildung machten, im richtigen verein sind. mir gefällt es ebensowenig, wenn formwertrichter so leicht erweitern können, um dann alle rassen zu richten. ebensowenig, wenn sportrichter plötzlich jeden hundesport richten können, nur mit erweiterung. sprich, nur weil jemand supergut agi unterrichten und trainieren kann, muss er noch lange nix von sportschutz verstehen, oder windhundesport. da liegen welten dazwischen! vor allem völlig andere hunde, die völlig andere bedürfnisse haben.
für eine allgemeine grundbasis bin ich dennoch, ganz wurscht, ob trainer oder richter. danach muss es aber weiter gehen.
und nochmals ja, ich finds z.b. gut, wenn richter selbst einen bzw. 2 hunde zu leistungsprüfungen gebracht haben. selbst nachweisen müssen, was sie in diesem sport getan haben. warum? nur wenn man selbst direkt vor ort daran beteilligt ist, weiß man, worums geht. hat neben der theor. ausbildung auch die praxis erworben. hat mit seinem eigenen hund einiges durchlebt. dass lässt reifen, wissen, fühlen, denken...


Natürlich ist Voraussetzung, daß ein Trainer praktische Erfahrung hat, was anderes habe ich auch nicht geschrieben, nur schließt das für mich nicht automatisch das Ablegen irgendwelcher Prüfungen ein. Es kommt halt immer drauf an, was ich selbst mit meinem Hund vorhabe-will ich Prüfungen ablegen, will ich "nur" einen alltagstauglichen Hund, will ich meinen Hund "bespaßen" ....und danach such ich mir einen Trainer aus. Aber die Hauptsache wären für mich trotzdem nicht seine Erfolge, sondern daß er mir vermitteln kann, wie ich es am Besten mache.

Stimmt...das ist nicht zu leugnen!
Aber ein Trainer muss trotzdem kein ausgesprochener Sympatieträger sein, er muss nur einen gewissen Kundenkreis ansprechen ODER mit speziellen Hunden (ohne Halter..z.B. Tierheim) arbeiten und schon kann er im Umgang mit Menschen der schlimmste Ungustl sein ;)

Da stimme ich dir nicht zu-man muß ja nur mal hier im Forum schauen. Es gibt hier Trainer, die allein durch ihre Art, wie sie hier schreiben, wohl eine ganze Menge Leute abschrecken-dann kommen noch ein oder zwei persönliche Erfahrungsberichte dazu, und schon sind viele potentielle Kunden abgeschreckt. Und ich denke nicht, daß man sich das als Hundetrainer wirklich leisten kann- nicht jeder verdient wie der Rütter.

Dann kann man wohl nur froh sein, wenn man für ein Tierheim arbeitet, mit speziellen Hunden, wie du schreibst-zahlt ein Tierheim so viel wie man bei einer Privatstunde verdient?
 
Natürlich ist Voraussetzung, daß ein Trainer praktische Erfahrung hat, was anderes habe ich auch nicht geschrieben, nur schließt das für mich nicht automatisch das Ablegen irgendwelcher Prüfungen ein. Es kommt halt immer drauf an, was ich selbst mit meinem Hund vorhabe-will ich Prüfungen ablegen, will ich "nur" einen alltagstauglichen Hund, will ich meinen Hund "bespaßen" ....und danach such ich mir einen Trainer aus. Aber die Hauptsache wären für mich trotzdem nicht seine Erfolge, sondern daß er mir vermitteln kann, wie ich es am Besten mache.

:mad:

Vielleicht liest du mein Posting nocheinmal und zwar das Gesamte, dann wüsstest du nämlich, dass ich genau das geschrieben habe. :rolleyes:
 
Mail von BMGHier die offizielle Stellungnahme des BMG:

Sehr geehrte Damen und Herren!


Vom BMG wurde der Entwurf einer Hundeausbildungsverordnung dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet, um einerseits eine entsprechende Verordnungsermächtigung nach dem TSchG umzusetzen, und andererseits Vorschläge zu präsentieren, die bisher für den Inhalt die...ser VO an das BMG herangetragen wurden.


Dabei handelt es sich aber um nicht mehr als ein allgemeines Begutachtungsverfahren, das dem Zweck dient, die Vorschläge einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen. Die Ergebnisse dieses Begutachtungs- und Diskussionsprozesses werden dann die Grundlage für die endgültige Ausgestaltung der VO bilden. Es wäre völlig unzutreffend und würde an Wesen und Zweck eines Begutachtungsverfahrens vorbei gehen, sollte angenommen werden, dass die VO bereits feststeht und Änderungen nicht mehr möglich sind. Die Präsentation von Vorschlägen und eines Entwurfs ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür einen Diskussionsprozess in Gang zu setzen.


Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Begutachtungsentwurf zur HundeausbildungsVO das Ziel verfolgt wird, Aspekte der gewaltfreien, belohnungsbasierten Hundeerziehung als Maßstäbe in der Ausbildung zu verankern. Personen, die eine bereits den Inhalten dieser Verordnung entsprechende, dem Gedanken des Tierschutzes Rechnung tragende Ausbildung absolviert haben und dies nachweisen können, sollen sich tierschutzqualifizierter Hundetrainer nennen dürfen und ihre Existenzgrundlage selbstverständlich nicht verlieren. Nachdem die ersten Stellungnahmen zu dem Begutachtungsentwurf zeigen, dass mit bestimmten vorgeschlagenen Formulierungen dieses Ziel nicht erreicht wird, kann bereits jetzt eine entsprechende Überarbeitung zugesichert werden.


Mit freundlichen Grüßen
 
Da stimme ich dir nicht zu-man muß ja nur mal hier im Forum schauen. Es gibt hier Trainer, die allein durch ihre Art, wie sie hier schreiben, wohl eine ganze Menge Leute abschrecken-dann kommen noch ein oder zwei persönliche Erfahrungsberichte dazu, und schon sind viele potentielle Kunden abgeschreckt. Und ich denke nicht, daß man sich das als Hundetrainer wirklich leisten kann- nicht jeder verdient wie der Rütter.

Wenn Georg -der Ungustltrainer in Person, wie wir alle wissen :)p)- noch nicht verhungert ist, dann passt es für seine Kunden wohl....

Ob ein Trainer viele Kunden haben möchte oder nur die mit denen er (mit seiner eigenen Art) gut kann, muss dem Trainer schon selbst überlassen bleiben.


Dann kann man wohl nur froh sein, wenn man für ein Tierheim arbeitet, mit speziellen Hunden, wie du schreibst-zahlt ein Tierheim so viel wie man bei einer Privatstunde verdient?

Das musst du die Trainer vom Tierheim fragen, aber soweit ich das mitbekommen habe, verdienen die echt Scheiße :rolleyes:

Ist aber auch wieder DEREN Problem...was geht uns das an wieviel sie verdienen?
 
Wenn Georg -der Ungustltrainer in Person, wie wir alle wissen :)p)- noch nicht verhungert ist, dann passt es für seine Kunden wohl....

Ob ein Trainer viele Kunden haben möchte oder nur die mit denen er (mit seiner eigenen Art) gut kann, muss dem Trainer schon selbst überlassen bleiben.




Das musst du die Trainer vom Tierheim fragen, aber soweit ich das mitbekommen habe, verdienen die echt Scheiße :rolleyes:

Ist aber auch wieder DEREN Problem...was geht uns das an wieviel sie verdienen?

Oder der Ungustl wird ihm nur nachgesagt, weil irgend etwas muss man ja sagen damit man ihm schaden kann. :cool::p
 
Das geht aber für mich gar nicht klar aus dem Entwurf hervor.
Tatsache ist, die Anforderungen für ÖKV-TRAINER sind schon etwa gleich hoch, egal, über welchen Verein man dort hin gelangt ist. Richter detto.
Aber - echte Trainer sind halt gar nicht so viele. Daher würde mich interessieren, ob wirklich nur die "echten" Trainer anerkannt werden sollen, oder alle, die derzeit irgendeine Prüfung haben, oder alle ab Stufe 2 der jeweiligen Ausbildung, oder....?

:)Jau. In dem Entwurf ist gar nichts klar. Aber wenn die Vorgaben präzisiert, geändert und angepasst werden OK.

So wie der Entwurf aussieht, wäre er eine absolute Ungleichbehandlung. Dagenen könnten freie TrainerInnen, wenn sie sich zusammenschließen sehr wohl gerichtlich vorgehen.

Ich bin für eine Qualitätskontrolle, aber die kann wahrlich nicht so aussehen: Alles was ÖKV/OHU bzw. eben die angeschlossenen Vereine als TrainerIn bezeichnet (und wenns auch nur ein sog. Welpentrainer ist) wird quasi mit einer Zulassung versehen.

Und ob ein Trainer einen Hund durch die BGH 3 gebracht hat, sagt über seine Qualität als Trainer absolut gar ncihts aus.
 
Ich finde eine VO auch gut, aber einfach eine Gruppe als tierschutzrelevante Trainer anzuerkennen ohne sie derselben Prüfung wie alle anderen zu unterziehen finde ich nicht ok. Es gibt ja unter den Verbandstrainern genauso Nieten wie in allen anderen Sparten. Wenn es eine objektive Prüfung gibt, dann weiß man wenigstens, dass alle Trainer denselben Mindeststandard haben.
 
Der Österreichische Hundehalterverband (www.hundehalterverband.at) ist in der Angelegenheit der "Hundeausbildungsverordnung" – ebenso wie andere Organisationen – in Kontakt mit dem Ministerium und hat Vorschläge zu einer Änderung des derzeitigen Entwurfs vorgelegt, insbes. das Thema der Anerkennung bereits absolvierter Ausbildungen von privaten Hundetrainern thematisiert. Das Ministerium hat mich in meiner Eigenschaft als Präsident des Österr. Hundehalterverbandes gebeten, die u.a. Stellungnahme des Ministeriums zum Stand der geplanten "Hundeausbildungsverordnung" zur Kenntnis zu bringen, was ich hiemit tue.
**************************************
Von: eva.wildfellner@bmg.gv.at [eva.wildfellner@bmg.gv.at]
Gesendet: Freitag, 31. Dezember 2010 08:54

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde der Entwurf einer Hundeausbildungsverordnung dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet, um einerseits eine entsprechende Verordnungsermächtigung nach dem TSchG umzusetzen, und andererseits Vorschläge zu präsentieren, die bisher für den Inhalt dieser Verordnung an das BMG herangetragen wurden.

Dabei handelt es sich aber um nicht mehr als ein allgemeines Begutachtungsverfahren, das dem Zweck dient, die Vorschläge einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen. Die Ergebnisse dieses Begutachtungs- und Diskussionsprozesses werden dann die Grundlage für die endgültige Ausgestaltung der Verordnung bilden. Es wäre völlig unzutreffend und würde an Wesen und Zweck eines Begutachtungsverfahrens vorbei gehen, sollte angenommen werden, dass die Verordnung bereits feststeht und Änderungen nicht mehr möglich sind. Die Präsentation von Vorschlägen und eines Entwurfs ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür einen Diskussionsprozess in Gang zu setzen.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Begutachtungsentwurf zur HundeausbildungsVO das Ziel verfolgt wird, Aspekte der gewaltfreien, belohnungsbasierten Hundeerziehung als Maßstäbe in der Ausbildung zu verankern. Personen, die eine bereits den Inhalten dieser Verordnung entsprechende, dem Gedanken des Tierschutzes Rechnung tragende Ausbildung absolviert haben und dies nachweisen können, sollen sich tierschutzqualifizierter Hundetrainer nennen dürfen und ihre Existenzgrundlage selbstverständlich nicht verlieren. Nachdem die ersten Stellungnahmen zu dem Begutachtungsentwurf zeigen, dass mit bestimmten vorgeschlagenen Formulierungen dieses Ziel nicht erreicht wird, kann bereits jetzt eine entsprechende Überarbeitung zugesichert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Wildfellner
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Sorry, ich hab natürlich tierschutzqualifiziert gemeint.

@Taz: Das die Therapiehundeausbildung auch darunter fällt, habe ich noch gar nicht gedacht.

Ich bin schon gespannt, wie die VO im Endeffekt ausschauen wird.
 
Der Österreichische Hundehalterverband (www.hundehalterverband.at) ist in der Angelegenheit der "Hundeausbildungsverordnung" – ebenso wie andere Organisationen – in Kontakt mit dem Ministerium und hat Vorschläge zu einer Änderung des derzeitigen Entwurfs vorgelegt, insbes. das Thema der Anerkennung bereits absolvierter Ausbildungen von privaten Hundetrainern thematisiert. Das Ministerium hat mich in meiner Eigenschaft als Präsident des Österr. Hundehalterverbandes gebeten, die u.a. Stellungnahme des Ministeriums zum Stand der geplanten "Hundeausbildungsverordnung" zur Kenntnis zu bringen, was ich hiemit tue.
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Von: eva.wildfellner@bmg.gv.at [eva.wildfellner@bmg.gv.at]
Gesendet: Freitag, 31. Dezember 2010 08:54

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde der Entwurf einer Hundeausbildungsverordnung dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet, um einerseits eine entsprechende Verordnungsermächtigung nach dem TSchG umzusetzen, und andererseits Vorschläge zu präsentieren, die bisher für den Inhalt dieser Verordnung an das BMG herangetragen wurden.

Dabei handelt es sich aber um nicht mehr als ein allgemeines Begutachtungsverfahren, das dem Zweck dient, die Vorschläge einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen. Die Ergebnisse dieses Begutachtungs- und Diskussionsprozesses werden dann die Grundlage für die endgültige Ausgestaltung der Verordnung bilden. Es wäre völlig unzutreffend und würde an Wesen und Zweck eines Begutachtungsverfahrens vorbei gehen, sollte angenommen werden, dass die Verordnung bereits feststeht und Änderungen nicht mehr möglich sind. Die Präsentation von Vorschlägen und eines Entwurfs ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür einen Diskussionsprozess in Gang zu setzen.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Begutachtungsentwurf zur HundeausbildungsVO das Ziel verfolgt wird, Aspekte der gewaltfreien, belohnungsbasierten Hundeerziehung als Maßstäbe in der Ausbildung zu verankern. Personen, die eine bereits den Inhalten dieser Verordnung entsprechende, dem Gedanken des Tierschutzes Rechnung tragende Ausbildung absolviert haben und dies nachweisen können, sollen sich tierschutzqualifizierter Hundetrainer nennen dürfen und ihre Existenzgrundlage selbstverständlich nicht verlieren. Nachdem die ersten Stellungnahmen zu dem Begutachtungsentwurf zeigen, dass mit bestimmten vorgeschlagenen Formulierungen dieses Ziel nicht erreicht wird, kann bereits jetzt eine entsprechende Überarbeitung zugesichert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Wildfellner
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Und mit diesem versöhnlichen Ausgang können endlich die untergriffigen Anfeindungen gegen Verbandstrainer aufhören.

Prosit 2011 :cool:
 
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