Der Österreichische Hundehalterverband (
www.hundehalterverband.at) ist in der Angelegenheit der "Hundeausbildungsverordnung" – ebenso wie andere Organisationen – in Kontakt mit dem Ministerium und hat Vorschläge zu einer Änderung des derzeitigen Entwurfs vorgelegt, insbes. das Thema der Anerkennung bereits absolvierter Ausbildungen von privaten Hundetrainern thematisiert. Das Ministerium hat mich in meiner Eigenschaft als Präsident des Österr. Hundehalterverbandes gebeten, die u.a. Stellungnahme des Ministeriums zum Stand der geplanten "Hundeausbildungsverordnung" zur Kenntnis zu bringen, was ich hiemit tue.
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Von:
eva.wildfellner@bmg.gv.at [eva.wildfellner@bmg.gv.at]
Gesendet: Freitag, 31. Dezember 2010 08:54
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde der Entwurf einer Hundeausbildungsverordnung dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet, um einerseits eine entsprechende Verordnungsermächtigung nach dem TSchG umzusetzen, und andererseits Vorschläge zu präsentieren, die bisher für den Inhalt dieser Verordnung an das BMG herangetragen wurden.
Dabei handelt es sich aber um nicht mehr als ein allgemeines Begutachtungsverfahren, das dem Zweck dient, die Vorschläge einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen. Die Ergebnisse dieses Begutachtungs- und Diskussionsprozesses werden dann die Grundlage für die endgültige Ausgestaltung der Verordnung bilden. Es wäre völlig unzutreffend und würde an Wesen und Zweck eines Begutachtungsverfahrens vorbei gehen, sollte angenommen werden, dass die Verordnung bereits feststeht und Änderungen nicht mehr möglich sind. Die Präsentation von Vorschlägen und eines Entwurfs ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür einen Diskussionsprozess in Gang zu setzen.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Begutachtungsentwurf zur HundeausbildungsVO das Ziel verfolgt wird, Aspekte der gewaltfreien, belohnungsbasierten Hundeerziehung als Maßstäbe in der Ausbildung zu verankern. Personen, die eine bereits den Inhalten dieser Verordnung entsprechende, dem Gedanken des Tierschutzes Rechnung tragende Ausbildung absolviert haben und dies nachweisen können, sollen sich tierschutzqualifizierter Hundetrainer nennen dürfen und ihre Existenzgrundlage selbstverständlich nicht verlieren. Nachdem die ersten Stellungnahmen zu dem Begutachtungsentwurf zeigen, dass mit bestimmten vorgeschlagenen Formulierungen dieses Ziel nicht erreicht wird, kann bereits jetzt eine entsprechende Überarbeitung zugesichert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Wildfellner
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