Markus, da muss ich aber Sissie jetzt recht geben...
Anzeige gibt es im Grunde ja nur, wenn sich jemand "Hundetrainer" nennt und gegen das Gesetz verstößt. Nimm aber einmal an, jemand nennt sich "Hundeflüsterer" (ein neues, freies Gewerbe) - wo ist der dann im Gesetz geregelt? Nirgends!
Leute BITTE!!!!
Bitte lest euch die Sachen selbst durch, dann muss man sie nicht immer wieder zitieren...
§ 3 (1) sagt EINDEUTIG aus, dass zur Durchführung von Ausbildungen und Verhaltenstrainings NUR NUR NUR NUR "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" berechtigt sind.
Man kann sich nennen wie man will, wenn man kein "tierschutzqualifizierter Hundetrainer" ist, darf man mit fremden Hunden NICHT trainieren.....das IST in dieser Verordnung geregelt!!!
Frage dazu,.. ist der Hund eines vereinsmitgliedes FREMD ? ..oder nur der eines nichtmitgliedes ?
GANZ EINDEUTIG in § 3 geregelt....bist du nicht der HALTER des Hundes, ist er fremd!!!
wenn keiner dafür abcasht, nein.
DAS ist falsch....§ 3 unterscheidet NICHT Abcasher von Ehrenamtlichen, sondern sagt aus, dass man NUR mit dem EIGENEN Hund arbeiten darf.
Zur Frage selbst (Agility-Trainingsgemeinschaft): das ist wohl eine der tatsächlichen "Grauzonen", aber solange dabei JEDER mit seinem Hund arbeitet, wird es wohl auch so auszulegen sein, dass es keine Ausbildung von "fremden" Hunden ist. (!!!! REINE VERMUTUNG !!!!)
- ausserhalb vom wuff, werden die wenigsten was davon mitbekommen
- wo kein kläger, da kein richter
Ich glaub da täuscht du dich...
Es gibt außerhalb des Forums eine BREITE Front an Widerstand leistenden Trainern und alle "tierschutzqualifizierten Hundetrainer" werden in Zukunft ganz genau wissen, dass nur SIE ausbilden dürfen-
Da wird es recht flott "Kläger" geben...wir sind hier in der Hundeszene, da geht nichts ohne Ärger!
Aja... weil hier auch die Listenhundedebatte angesprochen wurde:
Gerade bei diesem Thema hat sich der ÖKV und auch die ÖHU auch nicht mit Ruhm bekleckert, die haben ganz geflissentlich die Köpfe in den Sand gesteckt!!!!!!!
Oder wo warens denn bei den Unternehmungen, beim Zettelverteilen usw.......
Danke!
Ich bin sogar davon ÜBERZEUGT, dass der ÖKV das sehr bewusst gemacht hat um in "anderen" Bereichen keine Gegner in politischen Kreisen zu haben.
...ist doch ganz praktisch, wenn man Schutzhundesport sehr rasch "retten" kann und so nebenbei in der Entscheidungsfindung, wer in Österreich "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" hat, schon ein Beinchen in der Tür hat...oder?
Ich glaube man darf bei diesem Gesetz die Tierschutzverordnung und die Gewerbeordnung nicht durcheinanderbringen.
Denn Gewerbeordnungs mäßig ist meines Verständnisses nach eine Tätigkeit ehrenamtlich möglich, Tierschutzgesetz mäßig aber nicht mehr (ohne die erforderliche Ausbildung) egal ob ich Geld kassiere oder nicht.
In der Gewerbeordnung steht ja auch (sinngemäß), dass das Gewerbe nur ausgeführt werden darf, wenn kein anderes Gesetz dagegen steht.
Bis jetzt gab es kein Gesetz, dass
so klar regelt wer Trainer sein darf oder eben nicht - mit dieser Verordnung GIBT es das aber, wodurch die möglichen gewerblichen Trainer automatisch auf "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" reduziert sind.