Neue Regelung der Trainerausbildung

Und ich mag auch keine Monopolstellung des ÖKV haben, ich kenne sowohl gute Vereinshundeschulen, als auch gute freie Trainer. Schwarze Schafe gibts wohl überall und die gehören ausgemerzt und die kann man eben nur ausmerzen, wenn ALLE zusammen etwas unternehmen.

Mir wäre sogar eine Monopolstellung des ÖKV egal weil ich selbst aus einem ÖGV-Verein komme und weiss, wie sehr die Trainer sich dort bemühen und dass sie wirklich teilweise aus reinem Idealismus bei Wind und Wetter am Kursplatz stehen. Es geht mir aber absolut gegen den Strich, dass z.B. ein bekannter Hundeflüsterer automatisch "tierschutzqualifiziert" ist weil er eine ÖKV-Trainerprüfung hat. Ich wäre absolut für eine verpflichtende Prüfung ALLER tätigen Hundetrainer, für unangekündigte Kontrollen aller Trainingsplätze und für verpflichtende Fortbildungen. Natürlich wird man diverse Scharlatane, die unter seltsamen Bezeichnungen den Menschen das Geld aus der Tasche ziehen, auch damit nicht wirklich bekämpfen können. Aber man kann so vielleicht wenigstens verhindern, dass sie tierschutzrelevante Methoden anwenden.

lg
Gerda
 
Das wäre schade. Dass jemand wie Du noch 2 Jahre Praxis ( beim Maier-Huber-Bauer vom SVÖ zB ? ) nachweisen solltest, während der Maier-Huber-Bauer vom SVÖ gleich anerkannt wird, das ist genau das, was ich total daneben finden würde.

Aber wenn alle - der oben genannte und Du - genau die gleiche Prüfung ablegen müsstet, bei der eine gemischte Kommission auch verschiedene Lösungsansätze ( natürlich alle tierschutzkonform ) in den Antworten zulassen würde, das fände ich dann schon zumutbar.

Da stimme ich Dir 100%ig zu! Eine REGELMÄSSIGE Überprüfung des theoretischen und praktischen Wissens ist mM der einzig vernünftige und faire Weg und ich bin natürlich jederzeit bereit, mich einer solchen zu unterziehen unter der Bedingung, dass die Kommission aus wirklichen Fachleuten und nicht aus altgedienten Vereinsfunktionären oder Beamten, die sich damit ein Körberlgeld verdienen wollen, besteht.

lg
Gerda
 
Weil ixh keine Ahnung habe, um wen es bei diesem Hundeflüsterer geht. Ist der aktiver ÖKV-Trainer, oder war er es nur? Weil im Entwurf steht ja alle bereits AKTVEN ÖKV/ÖHU Trainer und nicht deaktivierte.
 
Weil ixh keine Ahnung habe, um wen es bei diesem Hundeflüsterer geht. Ist der aktiver ÖKV-Trainer, oder war er es nur? Weil im Entwurf steht ja alle bereits AKTVEN ÖKV/ÖHU Trainer und nicht deaktivierte.

Ich glaube, er wurde bereits aus dem ÖRV ausgeschlossen, ist aber sehr aktiv. Er wird ganz sicher unbehelligt weitermachen dürfen, dafür sorgen sicher auch seine einflussreichen Freunde und Kunden.:(

lg
Gerda
 
gebe es unangemeldete Überprüfungen von Hundeplätzen hätten wir jetzt schon um einige weniger. auch hier müsste mal festgelegt werden wer kontrolliert und was genau wird kontrolliert. vor allem gibts ja massig Trainer die auf keinem Hundeplatz arbeiten bzw. eben jene Vereine die keiner Dachgesellschaft angehören - scheinen die wo auf?
ich bin ja schon gespannt wie das noch weitergeht, die meisten ÖKV Vereine beginnen ja erst wieder Ende Feber - auch die Jahresversammlungen sind erst dann - und da fängt dann ja schon fast das neue Gesetz an.
Bin schon neugierig wie die Praxis dann aussehen soll ob die Verbandslosen Trainer dann einem Verein zugewiesen werden oder sich einen aussuchen können. Da werden dann einige Vereine aus mehr Trainer und Anwärtern bestehen als aus Hundehalter.
 
Um - zur Abwechslung - wieder mit einem Vorschlag zur praktischen Umsetzung dieser grundsätzlich begrüßenswerten Novelle zur Verbesserung der Hundeausbildung zu kommen:

Ich fände eine anonymisierte Wissensüberprüfung vor der Kommission für absolut wichtig!
So könnten vereinspolitische Interessen und persönliche Abneigungen die Leistung des zu prüfenden Trainers und somit das Prüfungsergebnis nicht verfälschen. Im EDV-Zeitalter ist so etwas ganz leicht möglich und erhöht die Effizienz bei der Umsetzung in der Praxis (Kosten, Zeit) deutlich.:)

Übrigens bin auch ich für eine Überprüfung des Wissens aller Trainer, die sich später mit dem Attribut "tierschutzqualifiziert" schmücken wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
DANKE!!!!

Anscheinend rennt das hier so wie mit dem Rasselisten-Thema...alle reden mit, aber keiner versteht die einfachsten Texte :eek:

Der in diesem Punkt eindeutig formulierter Teil des VO-Entwurfes sagt aus, dass man NUR als "tierschutzqualifizierter Hundetrainer" mit fremden Hunden arbeiten darf - GANZ EINDEUTIG - das hat NICHTS damit zu tun ob er es gratis oder für Kohle macht.

Wer hier glaubt ein Schlupfloch zu finden, ist das, was man unter einem Pfuscher versteht....arbeitet also NICHT legal!

..mooooment ;

Frage dazu,.. ist der Hund eines vereinsmitgliedes FREMD ? ..oder nur der eines nichtmitgliedes ?
 
..mooooment ;

Frage dazu,.. ist der Hund eines vereinsmitgliedes FREMD ? ..oder nur der eines nichtmitgliedes ?

Ich glaube man darf bei diesem Gesetz die Tierschutzverordnung und die Gewerbeordnung nicht durcheinanderbringen.

Denn Gewerbeordnungs mäßig ist meines Verständnisses nach eine Tätigkeit ehrenamtlich möglich, Tierschutzgesetz mäßig aber nicht mehr (ohne die erforderliche Ausbildung) egal ob ich Geld kassiere oder nicht.
 
Markus, da muss ich aber Sissie jetzt recht geben...

Anzeige gibt es im Grunde ja nur, wenn sich jemand "Hundetrainer" nennt und gegen das Gesetz verstößt. Nimm aber einmal an, jemand nennt sich "Hundeflüsterer" (ein neues, freies Gewerbe) - wo ist der dann im Gesetz geregelt? Nirgends!


Leute BITTE!!!!

Bitte lest euch die Sachen selbst durch, dann muss man sie nicht immer wieder zitieren...

§ 3 (1) sagt EINDEUTIG aus, dass zur Durchführung von Ausbildungen und Verhaltenstrainings NUR NUR NUR NUR "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" berechtigt sind.

Man kann sich nennen wie man will, wenn man kein "tierschutzqualifizierter Hundetrainer" ist, darf man mit fremden Hunden NICHT trainieren.....das IST in dieser Verordnung geregelt!!!


Frage dazu,.. ist der Hund eines vereinsmitgliedes FREMD ? ..oder nur der eines nichtmitgliedes ?

GANZ EINDEUTIG in § 3 geregelt....bist du nicht der HALTER des Hundes, ist er fremd!!!


wenn keiner dafür abcasht, nein. :)

DAS ist falsch....§ 3 unterscheidet NICHT Abcasher von Ehrenamtlichen, sondern sagt aus, dass man NUR mit dem EIGENEN Hund arbeiten darf.

Zur Frage selbst (Agility-Trainingsgemeinschaft): das ist wohl eine der tatsächlichen "Grauzonen", aber solange dabei JEDER mit seinem Hund arbeitet, wird es wohl auch so auszulegen sein, dass es keine Ausbildung von "fremden" Hunden ist. (!!!! REINE VERMUTUNG !!!!)

- ausserhalb vom wuff, werden die wenigsten was davon mitbekommen
- wo kein kläger, da kein richter

Ich glaub da täuscht du dich...
Es gibt außerhalb des Forums eine BREITE Front an Widerstand leistenden Trainern und alle "tierschutzqualifizierten Hundetrainer" werden in Zukunft ganz genau wissen, dass nur SIE ausbilden dürfen-

Da wird es recht flott "Kläger" geben...wir sind hier in der Hundeszene, da geht nichts ohne Ärger!


Aja... weil hier auch die Listenhundedebatte angesprochen wurde:

Gerade bei diesem Thema hat sich der ÖKV und auch die ÖHU auch nicht mit Ruhm bekleckert, die haben ganz geflissentlich die Köpfe in den Sand gesteckt!!!!!!!

Oder wo warens denn bei den Unternehmungen, beim Zettelverteilen usw.......

Danke!

Ich bin sogar davon ÜBERZEUGT, dass der ÖKV das sehr bewusst gemacht hat um in "anderen" Bereichen keine Gegner in politischen Kreisen zu haben.

...ist doch ganz praktisch, wenn man Schutzhundesport sehr rasch "retten" kann und so nebenbei in der Entscheidungsfindung, wer in Österreich "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" hat, schon ein Beinchen in der Tür hat...oder?


Ich glaube man darf bei diesem Gesetz die Tierschutzverordnung und die Gewerbeordnung nicht durcheinanderbringen.

Denn Gewerbeordnungs mäßig ist meines Verständnisses nach eine Tätigkeit ehrenamtlich möglich, Tierschutzgesetz mäßig aber nicht mehr (ohne die erforderliche Ausbildung) egal ob ich Geld kassiere oder nicht.

In der Gewerbeordnung steht ja auch (sinngemäß), dass das Gewerbe nur ausgeführt werden darf, wenn kein anderes Gesetz dagegen steht.

Bis jetzt gab es kein Gesetz, dass so klar regelt wer Trainer sein darf oder eben nicht - mit dieser Verordnung GIBT es das aber, wodurch die möglichen gewerblichen Trainer automatisch auf "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" reduziert sind.
 
Um - zur Abwechslung - wieder mit einem Vorschlag zur praktischen Umsetzung dieser grundsätzlich begrüßenswerten Novelle zur Verbesserung der Hundeausbildung zu kommen:

Ich fände eine anonymisierte Wissensüberprüfung vor der Kommission für absolut wichtig!
So könnten vereinspolitische Interessen und persönliche Abneigungen die Leistung des zu prüfenden Trainers und somit das Prüfungsergebnis nicht verfälschen. Im EDV-Zeitalter ist so etwas ganz leicht möglich und erhöht die Effizienz bei der Umsetzung in der Praxis (Kosten, Zeit) deutlich.:)

Übrigens bin auch ich für eine Überprüfung des Wissens aller Trainer, die sich später mit dem Attribut "tierschutzqualifiziert" schmücken wollen.

... ich fürchte insgesamt nur das dann ähnlicher käse bei rauskommen würde wie bei den HFS fragen ! ;) :)
 
Leute BITTE!!!!

Bitte lest euch die Sachen selbst durch, dann muss man sie nicht immer wieder zitieren...

§ 3 (1) sagt EINDEUTIG aus, dass zur Durchführung von Ausbildungen und Verhaltenstrainings NUR NUR NUR NUR "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" berechtigt sind.

Man kann sich nennen wie man will, wenn man kein "tierschutzqualifizierter Hundetrainer" ist, darf man mit fremden Hunden NICHT trainieren.....das IST in dieser Verordnung geregelt!!!

GANZ EINDEUTIG in § 3 geregelt....bist du nicht der HALTER des Hundes, ist er fremd!!!




DAS ist falsch....§ 3 unterscheidet NICHT Abcasher von Ehrenamtlichen, sondern sagt aus, dass man NUR mit dem EIGENEN Hund arbeiten darf.

Zur Frage selbst (Agility-Trainingsgemeinschaft): das ist wohl eine der tatsächlichen "Grauzonen", aber solange dabei JEDER mit seinem Hund arbeitet, wird es wohl auch so auszulegen sein, dass es keine Ausbildung von "fremden" Hunden ist. (!!!! REINE VERMUTUNG !!!!)

Ich glaub da täuscht du dich...
Es gibt außerhalb des Forums eine BREITE Front an Widerstand leistenden Trainern und alle "tierschutzqualifizierten Hundetrainer" werden in Zukunft ganz genau wissen, dass nur SIE ausbilden dürfen-

Da wird es recht flott "Kläger" geben...wir sind hier in der Hundeszene, da geht nichts ohne Ärger!

Danke!

Ich bin sogar davon ÜBERZEUGT, dass der ÖKV das sehr bewusst gemacht hat um in "anderen" Bereichen keine Gegner in politischen Kreisen zu haben.

...ist doch ganz praktisch, wenn man Schutzhundesport sehr rasch "retten" kann und so nebenbei in der Entscheidungsfindung, wer in Österreich "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" hat, schon ein Beinchen in der Tür hat...oder?

In der Gewerbeordnung steht ja auch (sinngemäß), dass das Gewerbe nur ausgeführt werden darf, wenn kein anderes Gesetz dagegen steht.

Bis jetzt gab es kein Gesetz, dass so klar regelt wer Trainer sein darf oder eben nicht - mit dieser Verordnung GIBT es das aber, wodurch die möglichen gewerblichen Trainer automatisch auf "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" reduziert sind.

:) JA. Danke.
 
... ich fürchte insgesamt nur das dann ähnlicher käse bei rauskommen würde wie bei den HFS fragen ! ;) :)
Besteht diese Gefahr nicht auch für die Erstellung des Fragekataloges einer mündlichen Prüfung?
Einen Fragenkatalog wird es ja hoffentlich geben (natürlich sollte er den Prüflingen vorher nicht bekannt sein ;)) - sonst wäre Schieberei Tür und Tor geöffnet ("Hinausprüfen" oder "Durchheben" mittels spontaner aus den Prüfungsgespräch sich ergebender Fragestellungen).

Auch ist die Art der Fragestellung (ob mündlich oder via zB. multiple choice-Test) stets unabhängig von der Qualität der Frage :) (das ist zumindest meine Meinung). Auch der Autoführerschein und viele Prüfungen auf Universitäten werden heutzutage so abgehalten - und dort steht die Qualität der Fragen ja wohl auch nicht zur Diskussion.

@Markus Pollak: Tja, selbst wir schaffen es mal zu einer Meinungsübereinstimmung.:D:) Es geht ja um das Wohl der Hunde - da sind wir nicht sooo weit weg von einander.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 3 (1) sagt EINDEUTIG aus, dass zur Durchführung von Ausbildungen und Verhaltenstrainings NUR NUR NUR NUR "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" berechtigt sind.

Man kann sich nennen wie man will, wenn man kein "tierschutzqualifizierter Hundetrainer" ist, darf man mit fremden Hunden NICHT trainieren.....das IST in dieser Verordnung geregelt!!!

Naja, wie schon etliche Leute hier schrieben..es wird ja nicht der Hund trainiert, sondern der Hundehalter. Außerdem...der Hundehalter arbeitet mit seinem Hund, der "Hundeflüsterer" gibt ja nur "Tipps" ab?
Wo ist das Wort "trainieren", bwz. "Training" definiert?
Denn da spießt es sich meiner Meinung nach.
Wenn da jetzt jemand kommt und meint, er würd ja gar nicht "trainieren"?
Nur "beschäftigen", "bespaßen"?

Ich weiß, ich bin jetzt da lästig, aber ich nehm fast an, dass sich dennoch ein juristisches Hintertürchen da finden ließe....

nicht, dass ich das gut fände - nur so zur Erklärung.
Das heißt, auch da sollte man sich rechtlich absichern, wenn man ein neues Gesetz macht.
Ansonsten bin ich ebenfalls für eine unabhängige, anonymisierte Prüfung aller zukünftigen "Trainer". Und zwar aller! Egal, ob ÖKV, ob sonst einem Verein angehörend, vereinsfrei, alternativ oder sonstwie.
 
mMn ist jeder für seinen Hund und dessen Leben(sweise) verantwortlich.

Für mich war die HuSchu nur ein Ort an dem mein Hund und ich das Zusammenleben mit anderen Lebewesen üben konnte. Gute Ratschläge und Empfehlungen, von Kursleitern/Trainern/Fachleuten/Gurus/ oder wie immer man sie nennen will, habe ich dankbar angehört und wenn sie mir sinnvoll erschienen umgesetzt.

dieses (uschpfusch)Gesetz schiebt die Verantwortung wieder einmal auf andere ab.

Ist doch fein, wenn mein Hund sich nicht gesetzeskonform benimmt ist nicht mehr der HH schuld sondern der unfähige andere. Die Rechtschutzversicherer, Anwälte und Gerichte haben gesicherte Arbeitsplätze´.

Wo bleiben die gesetzlichen Richtlinien zur Erziehung (und Zeugung) der Menschen ???? Sage noch wer, die Geschichte wiederhole sich nicht

Feline
 
dieses (uschpfusch)Gesetz schiebt die Verantwortung wieder einmal auf andere ab.

Sehe ich nicht so. Die Verantwortung trägt doch sowieso immer der Hundehalter.
Hier geht es um einheitliche Richtlinien. Um "Qualitätskontrolle" sozusagen.
Was hat das mit Verantwortung zu tun?
Allerhöchstens mit der Verantwortung, dass der Trainer dem Hundehalter keinen Stuss erzählt und vermittelt....

Wo bleiben die gesetzlichen Richtlinien zur Erziehung (und Zeugung) der Menschen

No, auch die Lehrberechtigung ist im Gesetz geregelt und nicht jeder darf in einer Schule unterrichten.
 
Ich fände eine anonymisierte Wissensüberprüfung vor der Kommission für absolut wichtig!
So könnten vereinspolitische Interessen und persönliche Abneigungen die Leistung des zu prüfenden Trainers und somit das Prüfungsergebnis nicht verfälschen. Im EDV-Zeitalter ist so etwas ganz leicht möglich und erhöht die Effizienz bei der Umsetzung in der Praxis (Kosten, Zeit) deutlich.:)

Übrigens bin auch ich für eine Überprüfung des Wissens aller Trainer, die sich später mit dem Attribut "tierschutzqualifiziert" schmücken wollen.

genau diesen vorschlag sollte man in die beschwerdebriefe an das ministerium einfügen; ein sinnvoller, konstruktiver vorschlag findet ev mehr gehör als das reine ablehnen des gesetzes.
und nachdem die ökv-trainer ja alle eh so großartig sind, kann der ökv ja da wohl nichts dagegen haben ;)
 
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