Neue Regelung der Trainerausbildung

Und mit diesem versöhnlichen Ausgang können endlich die untergriffigen Anfeindungen gegen Verbandstrainer aufhören.

Prosit 2011 :cool:
Wo sind diese? (Bitte die entsprechenden Stellen zitieren, vielleicht habe ich es überlesen)
Soweit ich es mitbekommen habe wurde von sowohl sehr guten wie sehr schlechten Trainern in allen Bereichen der Hundeszene geschrieben.
Prosit 2011 :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was haltet Ihr davon

Der ÖKV hat offenbar gute Lobbyisten in der Politik....

- Genausowenig wie Aggressivität eines Hundes von der Rasse abhängt, ist auch die Qualität eines Hundetrainers nicht vom Verband abhängig.

- Die großen Verbände sind vor allem auf Hundeleistungssport und Zucht fokusiert. Hunde mit Handicap und Problemhunde werden bei diesen Vereinen kaum bis gar nicht berücksichtigt.

- Das Tierschutzgesetz regelt klar den Umgang mit Hunden nicht die Vereinsstatuten.

- Mit diesem Gesetz gräbt man langjährig professionell arbeitenden Trainern, die nicht diesen Verbänden angehören, gezielt das Wasser ab.
Das ist nicht nur sozial ungerecht, da manche dieser Leute auch davon leben, sondern auch wirtschaftlich unsinnig, da diese auch Steuern zahlen.

- Ein unfähiger Hundetrainer kann sich besser in einem Verein verstecken und sein Unheil stiften als Privattrainer. Letzterer wird bald keine Kundschaft mehr haben.

- Ich kenne sehr gute Hundetrainer welche im ÖKV, in der ÖHU und auch privat tätig sind. Ebenfalls gibt es dort wie da auch Leute, denen ich nicht die Ausbildung meines Hundes anvertrauen würde.

Falls man über einen staatlichen Befähigungsnachweis nachdenkt, soll man das tun. Dieser muß dem Tierschutzgesetz entsprechen und darf nicht vereinspolitisch gefärbt sein.

lg,

Martin
 
Wo sind diese? (Bitte die entsprechenden Stellen zitieren, vielleicht habe ich es überlesen)
Soweit ich es mitbekommen habe wurde von sowohl sehr guten wie sehr schlechten Trainern in allen Bereichen der Hundeszene geschrieben.
Prosit 2011 :)

:):) Na ja, hier fielen schon Worte wie:

Zitat von cocodrillo http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?p=2108905#post2108905
Und wo bleiben all die Hundetrainer, die sich jahrelang um eine gute Ausbildung fernab von ÖKV, ÖHU etc. bemühen, einen alternativen Weg einschlagen und oft die besseren Ausbildner sind?
Die Verordnung an sich ist begrüssenswert, wenn sie noch umformuliert und erweitert wird.
Nicht zuletzt, weil sie einigen Leuten die Existenzgrundlage für zumindest 2 Jahre nimmt.


als Antwort: Und bei den meisten _ siehe oben - kein Fehler.

Ich finde es gut, wenn man solchen Trainerinnen/Trainer "das Leben etwas schwerer" macht, denn es ist UNERTRÄGLICH mit welch Arroganz diese Personen meist über "gelernte" Trainer herziehen.

Wenn Sie so gut sind, wird es wohl kein Problem sein ihre Qualifikation in kürzerster Zeit feststellen zu lassen.

Wenn sie dies nicht können, waren sie offensichtlich nicht so gut


Dem wildwuchs an "Zugaufspringern" muss mal beendet werden, da dies meist auf Kosten der Hunde geht.

Selbst ich trete für einen Handschlag der Verbandstrainer ein, wenn ich hier so manchen Schrott von sogenannten "freien Trainern" lesen muss.

Lt. solchen Fuzzis

Hoppla, ...diese Worte richten sich ja von ÖKV-Trainer gegen die NICHT-VerbandstrainerInnen, hab ich doch glatt übersehen:D:D
 
habe auch nicht gesagt, daß die Ausbildung der Verbandstrainer nicht TSchG konform ist. Bitte nichts verdrehen :mad:

lg,

Martin
Ging nicht um die Ausbildung, das ist ohnehin klar, daß diese dem TSchG entspricht, sondern um die von Dir geforderte Anerkennung, die dem TSchG entsprechen soll. Da steht schon seit Jahre, daß Trainer von ÖKV/ÖHU jedenfalls zum berchtigten Personenkreise zählen, fremde Hunde ausbilden zu dürfen. Ich wüßte nicht, was ICH da verdrehe.
 
Der ÖKV hat offenbar gute Lobbyisten in der Politik....

- Genausowenig wie Aggressivität eines Hundes von der Rasse abhängt, ist auch die Qualität eines Hundetrainers nicht vom Verband abhängig.

- Die großen Verbände sind vor allem auf Hundeleistungssport und Zucht fokusiert. Hunde mit Handicap und Problemhunde werden bei diesen Vereinen kaum bis gar nicht berücksichtigt.

Falls man über einen staatlichen Befähigungsnachweis nachdenkt, soll man das tun. Dieser muß dem Tierschutzgesetz entsprechen und darf nicht vereinspolitisch gefärbt sein.

lg,

Martin

Sehe ich ganz genau so. Ein staatlicher Befähigungsnachweis=absolut OK.

Dass aber Menschen der Klasse A keinen brauchen, sondern diesen automatisch haben, da sie eine "Ausbildung" durch PRIVAT ( und Verine sind ausschließlich ein Zusammenschluss von ganz normalen privaten Menschen) erhalten haben,

während Menschen der Klasse B, die ihre Ausbildung bzw. Lehrinhalte ebenso von PRIVAT erhalten haben einen Befähigungsnachweis machen müssen, ist absurd...

noch absurder ist, dass die Klasse B Menschen diesen bei den Klasse A Menschen machen sollen, die bekanntlich ihre Ausbildung ja ebenso durch PRIVAT gemacht haben.....

und wodurch nun jeder Verbandstrainer auch ein guter Lehrender sein soll, entzieht sich wohl der Kenntnis aller....
 
Ganz normale Menschen, die sich schon seit Jahrzehnten zusammengeschlossen haben, um sich der Hundeausbildung zu widmen und sich weiterzubilden, die gesetzlich schon vor Jahren anerkannt wurden.
Andere sind in den letzten Jahren auf einen boomenden Zug aufgesprungen, mit teilweise wirklich guten Erfolg und Ansätzen (will ja niemand bestreiten)
UND NIEMAND IST GEZWUNGEN SICH BEI EINEM VEREIN WEITERZUBILDEN, da ja auch der Lehrgang der Vetmed anerkannt wird !!!
 
Ganz normale Menschen, die sich schon seit Jahrzehnten zusammengeschlossen haben, um sich der Hundeausbildung zu widmen und sich weiterzubilden, die gesetzlich schon vor Jahren anerkannt wurden.
Andere sind in den letzten Jahren auf einen boomenden Zug aufgesprungen, mit teilweise wirklich guten Erfolg und Ansätzen (will ja niemand bestreiten)
UND NIEMAND IST GEZWUNGEN SICH BEI EINEM VEREIN WEITERZUBILDEN, da ja auch der Lehrgang der Vetmed anerkannt wird !!!

:confused: Was meinst Du mit gesetzlich anerkannt? Ein Verein unterliegt dem Vereinsrecht. Und zwar jeder. Was ist gersetzlich, also rechtlich anerkannt????
 
Tierschutzgesetz, zur Ausbildung fremder Hunde berechtigt. Müßte 1. Anlage zur " Verordnung stehen, kann´s mir bei Gelegenheit genauer heraussuchen
 
Tierschutzgesetz, zur Ausbildung fremder Hunde berechtigt. Müßte 1. Anlage zur " Verordnung stehen, kann´s mir bei Gelegenheit genauer heraussuchen

:confused: Zur Ausbildung von nicht-eigenen Hunden war und ist per Gesetz jeder berechtigt.

Jeder durfte, darf und kann ein freies Gewerbe ausüben, soferne dem Gewerberecht nichts entgegensteht. Heißt: Vorstrafen, Aufenthaltbew., Arbeitsbew. etc.

Jeder darf und kann über Honorarbais nicht-eigene Hunde ausbilden und erziehen.

Gesetzlich besteht bis dato absolut kein Unterschied zwischen Vereinsangehörigkeit bzw. eben Nicht-Vereinangehörigkeit von Menschen, die als HundetrainerIn tätig sind.
 
Tamino hat natürlich Recht. Jeder kann derzeit Hunde ausbilden. Im TSchG steht doch drinnen, dass gem § 24 Abs 3 der BM nähere Bestimmungen über die Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden per VO festlegen kann. Zurzeit gibts keine VO, also kann JEDER bis zur Gültigkeit einer VO Hunde ausbilden.
 
Stimmt nicht - zumindest steht jetzt drinnen - auch da können Ignoranten nix ändern.;)
Nach deiner Logik ist dann ist aber BM Stöger der Oberignorant. Denn der sieht sehr wohl Regelungsbedarf.:) (Gott sei Dank!)

@Tamino: Danke, aber ich meinte nicht diese Anfeindungen (die sind ja nicht neu), sondern die Anfeindungen á la "alle Verbandstrainer sind schlecht". Da lese ich immer nur, das sie angeblich gemacht werden, nur die entsprechenden Anfeindungen selbst sehe ich nie. Deshalb habe ich auch um Zitate gebeten.
 
:confused: Zur Ausbildung von nicht-eigenen Hunden war und ist per Gesetz jeder berechtigt.

Jeder durfte, darf und kann ein freies Gewerbe ausüben, soferne dem Gewerberecht nichts entgegensteht. Heißt: Vorstrafen, Aufenthaltbew., Arbeitsbew. etc.

Jeder darf und kann über Honorarbais nicht-eigene Hunde ausbilden und erziehen.

Gesetzlich besteht bis dato absolut kein Unterschied zwischen Vereinsangehörigkeit bzw. eben Nicht-Vereinangehörigkeit von Menschen, die als HundetrainerIn tätig sind.

Irrtum. So jetzt habe ich es mir genau herausgesucht

2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1

1.6. Hundeausbildung

(1) Zur Ausbildung fremder Hunde sind nur solche Personen berechtigt, die nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und die den Anforderungen des § 12 TSchG entsprechen.

(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer, Trainer des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die eine vergleichbare einschlägige Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen.

Somit dürfen bereits seit längerem nur ausgebildete Personen fremde Hunde ausbilden. Verbandstrainer sind definitiv genannt und somit dabei.
 
Irrtum. So jetzt habe ich es mir genau herausgesucht

2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1

1.6. Hundeausbildung

(1) Zur Ausbildung fremder Hunde sind nur solche Personen berechtigt, die nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und die den Anforderungen des § 12 TSchG entsprechen.

(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer, Trainer des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die eine vergleichbare einschlägige Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen.

Somit dürfen bereits seit längerem nur ausgebildete Personen fremde Hunde ausbilden. Verbandstrainer sind definitiv genannt und somit dabei.

Als Berater, d.h. eine Beratung in Verhaltensfragen, kann aber jeder tätig sein. Solche Berufsgruppen werden aber landläufig auch als Trainer bezeichnet. Am Gewerbeschein steht dann halt eine andere Bezeichnung.
 
Es lebe die Suche nach dem Schlupfloch, so gesehen kann man nur hoffen, daß in der Überarbeitung der VO eine genauere Formulierung erfolgt, die das dann auch eindeutig verbietet. Ansonsten ist die ganze Suche nach einheitlicher und verbesserter Qualität wohl zum Scheitern verurteilt.
 
Nach deiner Logik ist dann ist aber BM Stöger der Oberignorant. Denn der sieht sehr wohl Regelungsbedarf.:) (Gott sei Dank!)

@Tamino: Danke, aber ich meinte nicht diese Anfeindungen (die sind ja nicht neu), sondern die Anfeindungen á la "alle Verbandstrainer sind schlecht". Da lese ich immer nur, das sie angeblich gemacht werden, nur die entsprechenden Anfeindungen selbst sehe ich nie. Deshalb habe ich auch um Zitate gebeten.

;);)Ich weiß, Du hattest Dich deutlich und einwandfrei ausgedrückt..... ich konnte aber nicht widerstehen....:D:eek:
 
Irrtum. So jetzt habe ich es mir genau herausgesucht

2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1

1.6. Hundeausbildung

(1) Zur Ausbildung fremder Hunde sind nur solche Personen berechtigt, die nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und die den Anforderungen des § 12 TSchG entsprechen.

(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer, Trainer des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die eine vergleichbare einschlägige Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen.

Somit dürfen bereits seit längerem nur ausgebildete Personen fremde Hunde ausbilden. Verbandstrainer sind definitiv genannt und somit dabei.

Kannst Du mir bitte sagen wo Du den Text her hast? Also welche Verordnung das ist? Wann sie rechtskräftig wurde???
 
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