Neue Regelung der Trainerausbildung

Kannst Du mir bitte sagen wo Du den Text her hast? Also welche Verordnung das ist? Wann sie rechtskräftig wurde???
Die TH-VO ist definitiv in Kraft, da hat bello1 ganz Recht.:)

Aber genau dieser Gesetzestext ist so lückenhaft formuliert, dass es den Wildwuchs gibt, den wir zur Zeit haben:
Er regelt nämlich nur den Ursprung der Ausbildung (und selbst da ist nicht klar, ob es sich um eine taxative oder demonstrative Aufzählung handelt) aber schreibt keinen Mindeststandart der Qualität der Ausbildung vor. Weiters regelt diese VO keinerlei Zugangsbestimmungen zum Berufsstand des "Trainers" (zB. eine verpflichtende Wissensüberprüfung), weshalb es sich um ein offenes Gewerbe handelt, das zu Zeit jeder Narr konsequenzlos ausüben darf.

Deshalb gibt es in allen Bereichen -egal ob in den genannten Verbänden oder nicht - gute und schlechte Trainer, zum großen Nachteil für HH und Hunde.

Und das gehört wirklich dringend geregelt! Aber bitte nicht mit dem Blödsinn wie bisher, wonach wieder nach der Zugehörigkeit zu bestimmten Lagern automatisch von Qualität ausgegangen wird, sondern durch neutrale Wissens- und Praxisüberprüfung ALLER Leute, die sich "tierschutzqualifizierter Trainer" nennen wollen.

Zum Rest: ;)
 
Danke Bello 1 für die VO.
Wems interessiert: 2. TierhaltungsVO: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860

Ich hab das echt nicht gewußt, dass es schon eine Regelung gibt. Es müssten dann eigentlich alle, die als Hundetrainer arbeiten, den Verbandstrainern gleichgestellt sein. Wenn das aber jetzt schon so ist, was bringt die neue VO? Das diejenigen, die eigentlich gleichgestellt sind, es doch nicht sind und bei den Verbandstrainern 2 Jahre "in die Lehre" gehen müssen?
 
Sorry, aber im aktuellen System mußt du überhaupt keine Praxis vorweisen können. Es reicht wenn du einfach sagst, ich will den Kursleiter machen. Da finde ich es dann schon wesentlich besser zu sagen, du mußt im Kurs mitarbeiten und eine HS muß dir das Bescheinigen.

Ob es dann tatsächlich der Fall ist, ist dann wieder ein anderes Kapitel, aber es wird sich vielleicht doch der ein oder andere überlegen ob er so eine Bescheinigung ausstellt.

Abgesehen davon, dass die BGH1 nicht mal mit dem eigenen Hund zum ablegen ist, sondern es reicht, wenn du mit irgendeinem Hund dies ablegst

Da muss ich dir doch widersprechen, es ist zumindest notwendig, eine BGH 2 mit einem selbst ausgebildeten Hund abgelegt zu haben!
 
Da muss ich dir doch widersprechen, es ist zumindest notwendig, eine BGH 2 mit einem selbst ausgebildeten Hund abgelegt zu haben!

Aber was soll irgendeine BGH Prüfung mit der Fähigkeit als Hundetrainer zu arbeiten gemeinsam haben?
Es muß doch auch keine Hebamme Kinder bekommen haben um arbeiten zu dürfen, genauso ist es doch auch mit Lehrern oder ein Sozialarbeiter ist doch auch nicht drogenabhängig um mit abhängigen Menschen arbeiten zu können.

Es gehört einfach eine unabhängige Prüfung vor einer unabhängigen Kommssion, die die Verbandstrainer genauso ablegen müssten wie die freien Hundeschulen. Das wäre dann wenigstens Gleichbehandlung.
 
Danke Bello 1 für die VO.
Wems interessiert: 2. TierhaltungsVO: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860

Ich hab das echt nicht gewußt, dass es schon eine Regelung gibt. Es müssten dann eigentlich alle, die als Hundetrainer arbeiten, den Verbandstrainern gleichgestellt sein. Wenn das aber jetzt schon so ist, was bringt die neue VO? Das diejenigen, die eigentlich gleichgestellt sind, es doch nicht sind und bei den Verbandstrainern 2 Jahre "in die Lehre" gehen müssen?
Danke warst schneller als ich mit der Quellangabe.
Aber da steht nicht, daß alle aktive Trainer unabhängig vom Verband anerkannt sind, sondern nur, daß gleichwertige Ausbildungen anerkannt werden können. Die, die es also außerhalb der Verbände "erlernt" haben, hätten ihre Ausbildungen anerkennen lassen müssen, was meines Wissens nach bisher niemand interessiert hat.
Die neue Verordnung bringt, daß alle künftigen Trainer nach einer Art einheitlicher Lehrplan und einer Prüfung durch eine unabhängie Kommission ausgebildet werden sollen.
 
Die, die es also außerhalb der Verbände "erlernt" haben, hätten ihre Ausbildungen anerkennen lassen müssen, was meines Wissens nach bisher niemand interessiert hat.
Aber es steht nicht, von WEM sie es hätten anerkennen lassen müssen. Abgesehen davon steht nichts von "anerkennen" sondern von "nachweisen", was ein haushoher Unterschied ist.;)

Aber es ist ohnehin müßig, über demnächst obsolete Regelungen zu diskutieren. Hoffen wir mal, dass die neue Regelung mehr Qualität für Hund und HH bringt.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja Gesetz vom BMG, würd ich auch mal dort nachfragen wegen dem Nachweis. Mich betriffts nicht, aber falls würde ich schon versuchen das noch nachzuholen. Geht natürlich nur bei den Trainern, die tatsächlich eine Ausbildung nachweisen können. Aber da steht ja immer, daß so viel Geld in hochwertige ausländische Ausbildungen investiert wurde, da gibts dann sicher auch Nachweise zum Vorlegen.
 
Danke Bello 1 für die VO.
Wems interessiert: 2. TierhaltungsVO: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860

Ich hab das echt nicht gewußt, dass es schon eine Regelung gibt. Es müssten dann eigentlich alle, die als Hundetrainer arbeiten, den Verbandstrainern gleichgestellt sein. Wenn das aber jetzt schon so ist, was bringt die neue VO? Das diejenigen, die eigentlich gleichgestellt sind, es doch nicht sind und bei den Verbandstrainern 2 Jahre "in die Lehre" gehen müssen?

Meine Schlámpigkeit, daran hatte ich gar nicht mehr gedacht.:p
Aber so einfach ist das nicht. Ein Training eines Hundes ist keine Ausbildung. Ein freier Hundetrainer bildet einen Hund nicht "zu irgend etwas aus". Daher die freie Gewerbemöglichkeit.
 
Nun egal was ich dem Hund beibringe (und irgendetwas wird ja hoffentlich jeder Trainer dem Hund beibringen) ist es schon als Ausbildung zu sehen, aber warten wir ab, wie die neue Verordnung genau aussieht und dann gehandhabt wird.
 
Nun egal was ich dem Hund beibringe (und irgendetwas wird ja hoffentlich jeder Trainer dem Hund beibringen) ist es schon als Ausbildung zu sehen, aber warten wir ab, wie die neue Verordnung genau aussieht und dann gehandhabt wird.

Ja natürlich. Im "normalen" Sprachgebrauch:D. Aber die Intention war: eine Ausbildung - quasi - zu irgendwas, bleibt Vereinsangehörigen bzw. ihrerseit irgendwie ausgebildeten "Hundeleuten" vorbehalten.
 
Träume weiter, wenn das so wäre, müßte sich ja kein Privattrainer über die neue Verordnung aufregen, komischerweise steigen die aber gesammelt auf die Barrikaden
 
Naja, Ausbildung zu BGH, BH,... durften freie Trainer bisher nicht machen. Obwohl ich solche Ausbildungen im Hundealltag auch nicht unbedingt brauche. Mir ist es wichtiger, dass mein Hund bei Joggern, Skatern,.. ruhig bleibt als dass er bei "Fuß" am Hundeplatz neben mir herschleicht und mich anglotzt. Alltagstauglichkeit von Hunden sollte doch heute das Ziel sein und nicht irgendwelche Kunststückerl am Platz. Interessanterweise wird in NÖ nur bei der SachkundeVO auch Alltagstauglichkeit verlangt.

Den Vorschlag zur neuen VO finde ich auch insofern witzig, weil ja doch einige freie Trainer in NÖ für die nächsten 5 Jahre zur Bestätigung des Sachkundenachweises berechtigt sind, aber eignetlich lt neuer VO keine Hunde trainieren dürften. Ich hoffe, dass der neue Entwurf auch diese Ungereimtheiten berücksichtigt.
 
Ihr verliert euch in Wortklauberei.

Das Problem, in der bisherigen Verordnung ist von "Ausbildung" die rede.
In der neuen wurde der Begriff daher genau auf "Hundetrainer" geändert um alle zu erfassen und eben das Schlupfloch zu schliessen.

Auch ein 0815 Hundetrainer der privat irgendwelche Erziehungstipps für Hunde an Halter gibt und dafür ein Honorar bezieht ist für mich ein Ausbildner.
 
Stimmt, nur die Prüfung konnten sie ja nicht abnehmen. Irgendwie ist das Ganze schon eine eigenartige Sache. Warum dürfen die keine BGH prüfen aber den Sachkundenachweis ausstellen, wenn sie dann anerkannte Trainer sind? Da würde einiges überdacht gehören und nicht nur gschwind eine VO basteln.
 
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