Neue Regelung der Trainerausbildung

Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist doch die Hundeausbildung od. wie auch immer es gesetzl. heißt ja doch ein freies Gewerbe. Wie ist das dann vom rechtlichen? Entzieht dann die BH die Gewerbeberechtigung oder wie machen die das dann mit den Firmen?:confused:

Die österreichische Gewerbeordnung regelt dies folgendermaßen:

§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt, soweit nicht die §§ 2 bis 4 anderes bestimmen, für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten.
(2) Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.
(3) Selbständigkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird.
(4) Auch eine einmalige Handlung gilt als regelmäßige Tätigkeit, wenn nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit erfordert. Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten.
(5) Die Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, dann liegt auch dann vor, wenn der Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil den Mitgliedern einer Personenvereinigung zufließen soll.
(6) Bei Vereinen gemäß dem Vereinsgesetz 1951 liegt die Absicht, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, auch dann vor, wenn die Vereinstätigkeit das Erscheinungsbild eines einschlägigen Gewerbebetriebes aufweist und diese Tätigkeit - sei es mittelbar oder unmittelbar - auf Erlangung vermögensrechtlicher Vorteile für die Vereinsmitglieder gerichtet ist. Übt ein Verein gemäß dem Vereinsgesetz 1951 eine Tätigkeit, die bei Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fiele, öfter als einmal in der Woche aus, so wird vermutet, daß die Absicht vorliegt, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen.


Derzeit ist das Gewerbe "Tiertrainer" ein freies Gewerbe, d.h. die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. der Magistrat überprüft nicht, ob es Ausbildung gibt oder nicht. Wenn allerdings eine Betriebsanlage vorhanden ist, so ist diese zu genehmigen. Gemäß § 8 GewO ist die Voraussetzung der Ausübung eines Gewerbes durch eine natürliche Person ihre Eigenberechtigung.
§ 13. GewO (1) Natürliche Personen sind von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wenn sie
1. von einem Gericht verurteilt worden sind
a) wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (§ 153d StGB), organisierter Schwarzarbeit (§ 153e StGB), betrügerischer Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers oder grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§§ 156 bis 159 StGB) oder
b) wegen einer sonstigen strafbaren Handlung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen und
2. die Verurteilung nicht getilgt ist.


Tierschutzrechtliche Verstöße werden nach dem Tierschutzgesetz belangt.

Zusammenfassend gilt daher folgendes:

Derzeit kann jeder, der die Voraussetzungen gemäß § 13 GewO erfüllt, das freie Gewerbe "Tiertrainer" ausüben.
Falls ein Verein mit Gewinnabsicht für Vereinsmitglieder gegründet wird, dann muss dieser ebenfalls ein Gewerbe anmelden.
Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen für freie Gewerbe.
In Österreich gibt es derzeit nur 82 reglementierte Gewerbe, hier wird bei Anmeldung geprüft, ob die in den Zugangsvoraussetzungen festgesetzen Standards/Ausbildungen/fachlichen Tätigkeiten vorhanden sind.
 
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bis auf die Sache mit den Schlupflöchern.

JA, sie werden weiterhin ihr Training anbieten, aber ich glaube, dass sich das recht flott minimieren wird, weil sie ganz sicher mit Anzeigen zu rechnen haben.

Markus, da muss ich aber Sissie jetzt recht geben...

Anzeige gibt es im Grunde ja nur, wenn sich jemand "Hundetrainer" nennt und gegen das Gesetz verstößt. Nimm aber einmal an, jemand nennt sich "Hundeflüsterer" (ein neues, freies Gewerbe) - wo ist der dann im Gesetz geregelt? Nirgends! Das heißt, der kann dann schalten und walten, wie er will (er darf nur keine "Hunde trainieren"...). Er darf "flüstern" - wie er das macht - ob da hauptsächlich Elemente des Hundetrainings dabei sind - who cares?, er darf "spielen", er darf "beraten". Er darf, aufgrund des freien Gewerbes auch Geld dafür verlangen.
Ich hab mir gestern, weil ich es auch nicht glauben konnte, einmal den Begriff des "freien Gewerbes" im I-Net durchgelesen.
Nu, da kann doch eh jeder machen, was er will! Er muss nur das, was er so vorhat, als "freies Gewerbe" anmelden.
Und wenn es ein "Hunde-Spiel-und-Flüsterer" ist...ein "Hundebeschäftiger".
Wenn es das freie Gewerbe "Hundebeschäftiger" gibt, werden die Leut dafür Geld verlangen dürfen.
Ich hab jetzt natürlich keine Ahnung, welche Blüten die Sache noch treiben könnte.
Eines ist klar....der Begriff des "Hundetrainers" ist ab dann geregelt.
Nur -andere Begriffe?
Steht irgendwo, was ein "Hundebeschäftiger" (oder "Flüsterer") darf oder nicht darf? Nein, sichtlich nicht.
Ich denke, das ist das, was Sissie als "Hintertürchen" gemeint hat.
Anders sähe es aus, wenn sämtliche Dinge, die mit Hunden zu tun haben, gesetzlich geregelt wären. Also nicht unter "freies Gewerbe" fallen würden, sondern unter "reglementierte Gewerbe".
Ich vermute, "Hundetrainer" wird dann unter "reglementierte Gewerbe" fallen, da ja ein Befähigungsnachweis vonnöten ist.
Finde ich absolut richtig und sinnvoll.
Aber "Hundebeschäftiger"? Oder "Hundeflüsterer"?

In Österreich gibt es derzeit nur 82 reglementierte Gewerbe, hier wird bei Anmeldung geprüft, ob die in den Zugangsvoraussetzungen festgesetzen Standards/Ausbildungen/fachlichen Tätigkeiten vorhanden sind

Genau. Ich nehm aber an, dass, mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, "Hundetrainer" (genauer - "Tiertrainer") nicht mehr unter "freies Gewerbe" fallen wird, sondern unter den reglementierten Gewerbe zu finden sein wird.

Bitte....WO sind die Juristen?
 
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Natürlich soll ein Trainer was drauf haben, aber er muss es auch rüber bringen können und die gabe haben, sich in Menschen reinzuversetzen.
Mir hilft der Beste Trainer nix, wenn er ein absoluter Arsch ist und ich überhaupt nicht mit ihm kann. So einer könnte mir nichts vermitteln.
Also ich denke schon, dass ein bisserl ein Gespühr für Leute auch dazu gehört.

Mir würde übrigens auch der beste Musiklehrer, den ich abgrundtief hasse, nichts helfen. Der würd nichts rüber bringen können.
Das selbe in der Schule, meine Chemie Lehrerin war sicher ein Wahnsinn, aber leider unsympathisch und nicht gerade Schülerfreundlich-da ging in der ganzen Klasse nichts weiter


Ich brech nieeeeder:D:D Ehrlich? Mir ist wichtiger, dass Hundetrainer XY was "drauf" hat! Was nutzt es wenn er suuuper sympathisch ist, das Erscheinungsbild eines Adonis und dann.............dem Hund nicht helfen kann?!:eek:

Es wird wohl wirklich so sein......ich habe halt immer jene Hunde vor Augen, denen wirklich geholfen werden KOENNTE, wenn sich ein faehiger Trainer finden wuerde, der tatsaechlich die noetige Erfahrung, Gespuer und Wissen hat um mit besagten Hunden zu arbeiten. Koennte, weil es soviele davon mMn nicht gibt, koennte.....weil die Resourcen oft fehlen.....koennte......oftmals entscheidet genauso ein Trainer ueber die Lebensqualitaet besagten Hundes und oftmals sogar darueber ob er weiter leben darf oder nicht.

Da ist ist mir eigentlich herzlich wurscht ob er super sympathisch ist oder sonst irgendwie sozial kompatibel, mit dem Hund muss er koennen und dem Hundehalter dies dann auch vermitteln. Aus. Den Rest kann man regeln.
 
Eine Frage an alle WISSENDEN:

Dem ÖKV gehören ja diverse Ausbildungsvereine und Zuchtvereine an:

Da die Trainerausbildung ja ausschließlich den Vereinen obliegt, müßten ja, um von einem ÖKV-Trainer zu sprechen zu können, die Ausbildungen, Voraussetzungen und Weiterbildungen aller Vereine ident sein.

Ist das SO?????
 
Seit gestern ist ja einiges los, zu diesem Thema :) Seit gestern gibt es ein neues Feindbild, den per Gesetz "tierschutzqaulifizierten" Hundetrainer. Gut so, man wird endlich anerkannt. Seit über einem Jahrzent stehe ich und meine KollegInnnen, Woche für Woche mehrere Stunden völlig unentgeltlich -ohne Profit - am Ausbildungsplatz. Raufen Monat für Monat darum, die Platzmiete zusammenzubekommen. Und das alles freiwillig, weil es ein Hobby ist und Spass macht. Endlich wird auch unsere Arbeit belohnt und sogar per Gesetz anerkannt.Dafür sind wir momentan das Feindbild Nr.1.
Ach ja, und Weiterbildungskurse haben wir natürlich auch besucht, Km gefressen, Hotels bezahlt, Wochenende verloren und das neben einem wochenfüllenden Nebenberuf als Angestellter (war ironisch). Da hat der Verein keinen Cent bezahlt, das ging alles aus der eigenen Tasche. Wir haben alle neuen Erziehungsmethoden komplett ignoriert, und haben natürlich nur bei den Haudrauf-Anietern Seminare besucht (war schon wieder ironisch).
Wir haben viele erfolgreich zu Prüfungen gebracht, sozial veträgliche Hunde geschaffen, Problemhunde therapiert, Menschen und Hunden mit Handicap geholfen, die Geschichte ist in 11 Jahren lang.
Und jetzt stelle man sich in solch einer Situation vor, ein Kursteilnehmer erzählt dir - was er schon vorher alles besucht hat. Es stellt dir die Haare auf, was sich so am Markt bewegt. Und dann kommt man ins grübeln .......wieso machen wir Id... das ??

Also ich bin voll pro dieser VO.
An diejenigen die jetzt Probleme damit bekommen, ergänzend zu meinem Posting "seit 2007 habt ihr es ja schon wissen können, nur ihr habt es ignoriert!". Ich habe mit Interesse die Ergänzungen zu der Novelle gelesesen. Bevor ein Gesetz herauskommt, muss jemand die Rahmenbedingungen prüfen, meist ein Jurist. Also ist Z.B. eine Umweltauswirkung zu erwarten, betrifft es EU -Regularien usw.

Unter der Rubrik "Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:" findet man den Eintrag "KEINE". Also gibt es anscheinend kein eingetragenes Gewerbe, oder keinen der in seinen freien Gewerben den Titel "Hundeausbildung" trägt. Oder der Beamte hat zu wenig geprüft.

Und noch etwas positives für alle Vereine. Gestern erhielt ich ein Dankesschreiben von E.Pröll, nächstes Jahr wird das "Jahr der Freiwilligkeit" ausgerufen.In dem Jahr wird allen Vereinen und Ihren Mitgliedern für ihre freiwilligen Arbeit gedankt.
 
Natürlich soll ein Trainer was drauf haben, aber er muss es auch rüber bringen können und die gabe haben, sich in Menschen reinzuversetzen.
Mir hilft der Beste Trainer nix, wenn er ein absoluter Arsch ist und ich überhaupt nicht mit ihm kann. So einer könnte mir nichts vermitteln.
Also ich denke schon, dass ein bisserl ein Gespühr für Leute auch dazu gehört.

Mir würde übrigens auch der beste Musiklehrer, den ich abgrundtief hasse, nichts helfen. Der würd nichts rüber bringen können.
Das selbe in der Schule, meine Chemie Lehrerin war sicher ein Wahnsinn, aber leider unsympathisch und nicht gerade Schülerfreundlich-da ging in der ganzen Klasse nichts weiter

Mein posting bezog sich auf eine Aussage, dass ein Trainer Sympathietraeger sein muss.......meine Antwort darauf lautet - jein, es ist KEINE Prioritaet, sein Kompetenz und sein Koennen stehen fuer MICH im Vordergrund. Nochmals, ich beziehe mich halt auch immer auf Hunde, fuer die im wahrsten Sinne viel auf dem Spiel steht.....sei es, dass sie sich im TH befinden oder bereits auf einem Platz oder die Gefahr besteht, dass sie diesen eventuell verlieren.

Ich habe nichts gegen sogenanntes "Familienhundetraining", nur beziehen tu ich mich eben auf "andere" Hunde. Und da ist es MIR herzlich egal, ob der Trainer super sympatisch zu Menschen ist oder nicht. Er muss mir sein Wissen vermitteln koennen, das ja....aber primaer muss er ein wirklich guter Trainer sein und dem Hund helfen koennen und wollen!

Und meines Erachtes herrscht ein Mangel an gerade solchen Trainern, die mit "Problemhunden" wirklich effektiv arbeiten koennen.

Es gibt einfach viel zu viele Scharlatane und Moechtegern Trainer und ja, sie richten mMn enormen Schaden an. Aber das ist keine neue Erkenntnis und da sind wir uns, denke ich mal, alle einig.
 
@zebra. Tut mir leid, dass ich das jetzt so krass ausdrücke, aber niemand zwingt dich am Platz zu stehen.

Es geht auch nicht um die Trainer als Person, sondern um dieses merkwürdige Gesetz, welches eben nicht die Qualifikation und das Können in den Mittelpunkt stellt, sondern die Vereinszugehörigkeit.
 
Eine Frage an alle WISSENDEN:

Dem ÖKV gehören ja diverse Ausbildungsvereine und Zuchtvereine an:

Da die Trainerausbildung ja ausschließlich den Vereinen obliegt, müßten ja, um von einem ÖKV-Trainer zu sprechen zu können, die Ausbildungen, Voraussetzungen und Weiterbildungen aller Vereine ident sein.

Ist das SO?????

Nein, ist nicht so, daher auch meine bisher unbeantwortete Frage, ob nun tatsächlich nur "echte" Trainer ( = Stufe direkt unter Richter ) anerkannt werden - davon gibt es bisher nur eher wenige, vielleicht einer von drei, die derzeit Kurse abhalten- mal grob geschätzt.
Die Voraussetzungen bei den einzelnen Vereinen sind auch etwas unterschiedlich. Oder werden auch die Welpenkursleiter, Kursleiter, Übungsleiter, Lehrwarte ( zB beim SVÖ heißt das so ) und wie sie alle heißen, anerkannt?
 
Seit gestern ist ja einiges los, zu diesem Thema :) Seit gestern gibt es ein neues Feindbild, den per Gesetz "tierschutzqaulifizierten" Hundetrainer. Gut so, man wird endlich anerkannt. Seit über einem Jahrzent stehe ich und meine KollegInnnen, Woche für Woche mehrere Stunden völlig unentgeltlich -ohne Profit - am Ausbildungsplatz. Raufen Monat für Monat darum, die Platzmiete zusammenzubekommen. Und das alles freiwillig, weil es ein Hobby ist und Spass macht. Endlich wird auch unsere Arbeit belohnt und sogar per Gesetz anerkannt.Dafür sind wir momentan das Feindbild Nr.1.
Ach ja, und Weiterbildungskurse haben wir natürlich auch besucht, Km gefressen, Hotels bezahlt, Wochenende verloren und das neben einem wochenfüllenden Nebenberuf als Angestellter (war ironisch). Da hat der Verein keinen Cent bezahlt, das ging alles aus der eigenen Tasche. Wir haben alle neuen Erziehungsmethoden komplett ignoriert, und haben natürlich nur bei den Haudrauf-Anietern Seminare besucht (war schon wieder ironisch).
Wir haben viele erfolgreich zu Prüfungen gebracht, sozial veträgliche Hunde geschaffen, Problemhunde therapiert, Menschen und Hunden mit Handicap geholfen, die Geschichte ist in 11 Jahren lang.
Und jetzt stelle man sich in solch einer Situation vor, ein Kursteilnehmer erzählt dir - was er schon vorher alles besucht hat. Es stellt dir die Haare auf, was sich so am Markt bewegt. Und dann kommt man ins grübeln .......wieso machen wir Id... das ??

Also ich bin voll pro dieser VO.
An diejenigen die jetzt Probleme damit bekommen, ergänzend zu meinem Posting "seit 2007 habt ihr es ja schon wissen können, nur ihr habt es ignoriert!". Ich habe mit Interesse die Ergänzungen zu der Novelle gelesesen. Bevor ein Gesetz herauskommt, muss jemand die Rahmenbedingungen prüfen, meist ein Jurist. Also ist Z.B. eine Umweltauswirkung zu erwarten, betrifft es EU -Regularien usw.

Unter der Rubrik "Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:" findet man den Eintrag "KEINE". Also gibt es anscheinend kein eingetragenes Gewerbe, oder keinen der in seinen freien Gewerben den Titel "Hundeausbildung" trägt. Oder der Beamte hat zu wenig geprüft.

Und noch etwas positives für alle Vereine. Gestern erhielt ich ein Dankesschreiben von E.Pröll, nächstes Jahr wird das "Jahr der Freiwilligkeit" ausgerufen.In dem Jahr wird allen Vereinen und Ihren Mitgliedern für ihre freiwilligen Arbeit gedankt.

Danke ................. meine Gedanken
 
Aber ich denk mir, grad bei Hunden bei denen was am Spiel steht, ist es wichtig, dass der Trainer zu den Besitzern durchdringen kann und ihnen klar machen kann, dass was geändert werden muss :) Ich red nicht von Tierheimhunden, sondern von Hunden, denen es in ihrer Familie schlecht geht.
Und da gibts nun mal jede menge Möglichkeiten wie ein Mensch sein kann und dem sollte sich ein Trainer auch anpassen.
Mir würds zum Beispiel nicht helfen, wenn man mir sagt, was für ein Depp ich bin (wild ausgedrückt) und ob ich zu blöd wäre, dies oder jenes umzusetzen. Da mach ICH zu. Bei anderen wird man so hart sein müssen, weils sonst komplett die Augen verschließen.
Ich hoff, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt :eek:

Zum Thema: was einheitliches ist sicher erstrebenswert. Nur hab ich die selben Bedenken wie viele andere. Alles, was ÖKV ist, ist nicht gut (selbst Erfahrungen gemacht) und natürlich, alles was ohne Verband ist, ist auch nicht gut. Aber es gibt sicher von beiden Seiten her, sehr, sehr gute Trainer, um die es Schade wär

Mein posting bezog sich auf eine Aussage, dass ein Trainer Sympathietraeger sein muss.......meine Antwort darauf lautet - jein, es ist KEINE Prioritaet, sein Kompetenz und sein Koennen stehen fuer MICH im Vordergrund. Nochmals, ich beziehe mich halt auch immer auf Hunde, fuer die im wahrsten Sinne viel auf dem Spiel steht.....sei es, dass sie sich im TH befinden oder bereits auf einem Platz oder die Gefahr besteht, dass sie diesen eventuell verlieren.

Ich habe nichts gegen sogenanntes "Familienhundetraining", nur beziehen tu ich mich eben auf "andere" Hunde. Und da ist es MIR herzlich egal, ob der Trainer super sympatisch zu Menschen ist oder nicht. Er muss mir sein Wissen vermitteln koennen, das ja....aber primaer muss er ein wirklich guter Trainer sein und dem Hund helfen koennen und wollen!

Und meines Erachtes herrscht ein Mangel an gerade solchen Trainern, die mit "Problemhunden" wirklich effektiv arbeiten koennen.

Es gibt einfach viel zu viele Scharlatane und Moechtegern Trainer und ja, sie richten mMn enormen Schaden an. Aber das ist keine neue Erkenntnis und da sind wir uns, denke ich mal, alle einig.
 
Markus, da muss ich aber Sissie jetzt recht geben...

Anzeige gibt es im Grunde ja nur, wenn sich jemand "Hundetrainer" nennt und gegen das Gesetz verstößt. Nimm aber einmal an, jemand nennt sich "Hundeflüsterer" (ein neues, freies Gewerbe) - wo ist der dann im Gesetz geregelt? Nirgends! Das heißt, der kann dann schalten und walten, wie er will (er darf nur keine "Hunde trainieren"...). Er darf "flüstern" - wie er das macht - ob da hauptsächlich Elemente des Hundetrainings dabei sind - who cares?, er darf "spielen", er darf "beraten". Er darf, aufgrund des freien Gewerbes auch Geld dafür verlangen.
Ich hab mir gestern, weil ich es auch nicht glauben konnte, einmal den Begriff des "freien Gewerbes" im I-Net durchgelesen.
Nu, da kann doch eh jeder machen, was er will! Er muss nur das, was er so vorhat, als "freies Gewerbe" anmelden.
Und wenn es ein "Hunde-Spiel-und-Flüsterer" ist...ein "Hundebeschäftiger".
Wenn es das freie Gewerbe "Hundebeschäftiger" gibt, werden die Leut dafür Geld verlangen dürfen.
Ich hab jetzt natürlich keine Ahnung, welche Blüten die Sache noch treiben könnte.
Eines ist klar....der Begriff des "Hundetrainers" ist ab dann geregelt.
Nur -andere Begriffe?
Steht irgendwo, was ein "Hundebeschäftiger" (oder "Flüsterer") darf oder nicht darf? Nein, sichtlich nicht.
Ich denke, das ist das, was Sissie als "Hintertürchen" gemeint hat.
Anders sähe es aus, wenn sämtliche Dinge, die mit Hunden zu tun haben, gesetzlich geregelt wären. Also nicht unter "freies Gewerbe" fallen würden, sondern unter "reglementierte Gewerbe".
Ich vermute, "Hundetrainer" wird dann unter "reglementierte Gewerbe" fallen, da ja ein Befähigungsnachweis vonnöten ist.
Finde ich absolut richtig und sinnvoll.
Aber "Hundebeschäftiger"? Oder "Hundeflüsterer"?



Genau. Ich nehm aber an, dass, mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, "Hundetrainer" (genauer - "Tiertrainer") nicht mehr unter "freies Gewerbe" fallen wird, sondern unter den reglementierten Gewerbe zu finden sein wird.

Bitte....WO sind die Juristen?


Vielleicht reicht ein kleiner Wink mit §4 BAO :cool: beim zuständigen FA.
 
Nett zu lesen, wie hier jetzt schon Hintertürchen für die Umgehung einer gesetzlichen Verordnung gesucht werden. Das bedeutet ja, dass hier anscheinend doch das Geld vor dem Hund steht? - was man den in Vereinen tätigen Trainern ja nicht unbedingt unterstellen kann.

@zebra - schliesse mich voll an !
 
Grundsätzlich finde ich die Verordnung ja gut, keine Frage, das gehört längst schon vereinheitlicht ( damit meine ich einheitliche MINDESTanforderungen, darüber hinaus kann eh jeder lernen und tun, was er für richtig und wichtig hält, ich befürchte da keinen Einheitsbrei ), zertifiziert und überwacht. Klar ist irgendwie auch, dass sich als Dachverband, der das alles administriert, nur der ÖKV anbietet.

Aber dass von den derzeit aktiven Trainern ein Teil automatisch anerkannt werden soll, nur weil er in einem unter dem ÖKV stehenden Verein tätig ist, und andere, die mehr oder weniger oder genau so viel können, eine lange Übergangszeit in Kauf nehmen müssen, das ist nicht in Ordnung. Vom Ist-Zustand weg gleiche Zulassungsbestimmungen für alle, das wäre wichtig.
 
Nein, ist nicht so, daher auch meine bisher unbeantwortete Frage, ob nun tatsächlich nur "echte" Trainer ( = Stufe direkt unter Richter ) anerkannt werden - davon gibt es bisher nur eher wenige, vielleicht einer von drei, die derzeit Kurse abhalten- mal grob geschätzt.
Die Voraussetzungen bei den einzelnen Vereinen sind auch etwas unterschiedlich. Oder werden auch die Welpenkursleiter, Kursleiter, Übungsleiter, Lehrwarte ( zB beim SVÖ heißt das so ) und wie sie alle heißen, anerkannt?

Dankeschön.

Dann ist das für HH aber absolut irreführend. Denn der HH müßte sich dann bei dem Verein über die Vorauassetzungen aufklären lassen, nachfragen wer ist ein Trainer, wer ist ein Kursleiter, welche Ausbildung hat ein z.B. ein Kursleiter, was ist ein Lehrwart....etc etc.

Der Entwurf vermittelt ja, dass alle sogenannten TrainerInnen, welcher HH unterscheidet schon zwischen Kursleiter und echtem Trainer??? eine Vollausbildung nach ÖKV Richtlinien haben, ergi tierschutzetc etc geprüfte TrainerInnen sind.

Heißt ein HH, der im Vertrauen auf den ÖKV bei diesem anfragt, welche Ausbildung die Trainer des ÖKV haben, wird zu den Vereinen geschickt, da es derartige Unterschiede gibt. Heiß in Wirklichkeit, übernimmt der ÖKV ja keinerlei Verantwortung????
 
Wie ist das dann eigentlich mit Trainingsgemeinschaften?

z.B.: eine Gruppe gleichgesinnter, sagen wir mal z.B. Agilitysportler, mietet sich gemeinsam einen Platz und trainiert gemeinsam. Muss da dann einer die Trainerprüfung haben, damit das nicht ungesetzlich ist?
 
Jetzt muss ich aber doch kurz schreiben, wie sich die Situation für mich derzeit darstellt: ich habe ein Studium, eine pädagogische Ausbildung, mehrere Hundetrainerausbildungen, besuche laufend Seminare, lese Fachliteratur etc. Ich habe null Interesse, in Zukunft mit Hobby-Hundetrainern aus irgendwelchen Vereinen auf eine Stufe gestellt zu werden. Ich weiss, was ich kann und lasse mich bestimmt nicht von irgendwelchen "Experten", deren fachliche Kompetenz ich nicht überprüfen kann, beurteilen. Da höre ich mit dem Hundetraining lieber auf.

lg
Gerda
 
Wie ist das dann eigentlich mit Trainingsgemeinschaften?

z.B.: eine Gruppe gleichgesinnter, sagen wir mal z.B. Agilitysportler, mietet sich gemeinsam einen Platz und trainiert gemeinsam. Muss da dann einer die Trainerprüfung haben, damit das nicht ungesetzlich ist?

wenn keiner dafür abcasht, nein. :)
 
Hallo,

verstehe die ganze Aufregung nicht, wenn dieser Entwurf tatsächlich so beschlossen wird, dann gibt es doch überhaupt keine Änderungen, denn

1. Bilden doch wohl die meisten Trainer den Hundebesitzer aus, damit dieser seinen Hund erziehen kann, die wenigsten nehmen wirklich einen fremden Hund in Ausbildung, oder?

2. Stehen in dem Gesetz keinerlei Sanktionen.....also was passiert, wenn ich mich nicht daran halte? Nix! ;)
 
1. Bilden doch wohl die meisten Trainer den Hundebesitzer aus, damit dieser seinen Hund erziehen kann, die wenigsten nehmen wirklich einen fremden Hund in Ausbildung, oder?

DAS ist für mich auch der springende Punkt! Ich habe noch nie einen fremden Hund trainiert sondern immer nur mit Menschen gearbeitet. Aus diesem Grund übe ich meine Tätigkeit auch als geprüfte Erwachsenentrainerin aus.

lg
Gerda
 
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