Das war so eine sterbenslangweilige BGH Prüfung.
mit sterbenslangweiligen hunden ist jede prüfung fad
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Das war so eine sterbenslangweilige BGH Prüfung.
Fremde Hunde betreuen darfst, sie ausbilden oder ihre Besitzer bei der Ausbildung anleiten nicht - sofern Du nicht tierschutzqual. Trainer bist, aber falls es Dich betrifft laß es drauf ankommen oder informier Dich doch noch genauer
1. Ja man kann es verbietennö betrifft mich nicht, da ich Trainer meide und deshalb selbst keiner bin und auch nie einer werden werde oder werden will
nur wenn ich jetzt Hundeguru bin und die Leute sich unbedingt mit mir treffen wollen, um zu wissen was ich in dieser Situation machen würde und mir Geld geben um mir meinen Zeitlichen Aufwand zu vergüten, möchte ich sehen wie das per Gesetz verhindert werden kann
oder die Leute möchten von mir wissen wie ich Spass Agi mit meinem Hund mache und ich sag es ihnen und lass es sie vor Ort versuchen...kann man sowas wirklich verbieten?
ich gebe den Leuten nur Denkanstöße und sage ihnen wie ich es tun würde, ich bilde niemanden aus, ich geb keine Anleitungen...ich begleite nur
(gibt es sogar hier im Forum: was würdet ihr bei Problem XXX machen??? was ist damit?? wenn da ein Mister Jedermann antwortet??? gibt es dann keine Foren mehr sondern nur mehr Plauderecken???)
dann sag mir wie man das verbieten kann???
würd mich wirklich interessieren, ich glaubs nämlich nicht
wenn ich keinen Ausbilde und kein Trainer bin und mich auch nicht so nenne, glaub ich nicht dass man es verbieten kann
Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist doch die Hundeausbildung od. wie auch immer es gesetzl. heißt ja doch ein freies Gewerbe. Wie ist das dann vom rechtlichen? Entzieht dann die BH die Gewerbeberechtigung oder wie machen die das dann mit den Firmen?
warum? für mich ist schon wichtig zu sehen u zu wissen, dass mein trainer auch gewisse erfolge mit seinem hund/en vorweisen kann u mir nicht nur theoretisches wischi-waschi erzählt u zeigt.
ich glaub ja nicht wirklich, dass die meisten der alternativen hundetrainer überhaupt ein gewerbe gemeldet haben......
Ist doch schon so bei den HFS-Fragen in Wien. Hundebesitzer müssen oft Antworten geben welche kynologisch zwar wertlos sind, jedoch von den "Supernannys der Ombudsstelle" verlangt werden.
wenn ich keinen Ausbilde und kein Trainer bin und mich auch nicht so nenne, glaub ich nicht dass man es verbieten kann
Ich nehm einmal an...sicher kannst du dich mit anderen Hundehaltern treffen. Du darfst ihnen auch Ratschläge geben, ihnen etwas zeigen.
Was du aber eher nicht darfst, ist, Geld dafür verlangen.
siehst du und das ist der Witz bei der Sache...ich verlange kein Geld für meine Leistung nur für meinen Zeitaufwand
egal was ich in den 1-2-3 wieviel Stunden auch immer mache, die Leute zahlen nur die Zeit.
Ob ich da jetzt Purzelbäume schläge oder Tipps gebe ist egal
na das ist halt dann einfach eine andere umschreibung für geldverdienen dh auch wenn man von dir (was immer du auch anbietest) keine leistung bekommt, warum auch immer, muss man trotzdem zahlen für deinen zeitaufwand!!!! alle achtung, es wird immer besser.....
Das mein ich auch. Zuerst muss eine Leistung erbracht werden, dann kann man sich auch noch für einen Zeitaufwand entschädigen lassen. Aber nur Zeit? Ohne Leistung? Sicher nicht!
Wo sind die Juristen?
Boah, da ist man mal ein paar Stunden mit den Hunden unterwegs und schon ist das Thema um einige Seiten gewachsen. Ich hab die Postings jetzt nur überflogen und eigentlich wurde die Antwort eh schon mehrfach gegeben, aber da du die Frage auch an mich gerichtet hattest, hier meine Meinung:
Möchte ich Schutzhundesport machen, erwarte ich von meinem Trainer natürlich, dass er selbst da bereits Prüfungserfolge vorzuweisen hat. Trainiere ich mit meinem Hund UO und auf die BgH Prüfungen hin, möchte ich natürlich einen Trainer, der selbst BgH Prüfungen gelaufen ist. Ähnlich in allen anderen Sportarten.
Besuche ich aber einen Grundkurs (Welpen, Junghunde, Anfänger...), wo es mir darum geht, das Zusammen leben mit meinem Hund zu verbessern und im Alltag mit ihm zurecht zu kommen, ist es mir blunzn, ob der Trainer BgHs, FHs, ÖPOs oder IPOs oder weiß der Teufel was hat. Was ich dann erwarte, ist ein Trainer, der seine Hunde im Alltag verantwortungsvoll führen und mitnehmen kann. Dessen Hund auf Ruf verlässlich kommt, der an lockerer Leine gehen kann, der in eine Ruheposition gebracht und dort auch eine Zeit lang verweilen kann und der v.a. im Alltag ein unauffälliger und angenehmer Begleiter ist. Wenn eine Prüfung, dann wären da wohl der Wr. HFS oder von mir aus noch die BH angebracht, aber sicher keine BgH-3.
Abgesehen davon kam ja auch schon das Argument, dass nicht jedes Mensch-Hund-Team eine solche Prüfung aus dem Ärmel schütteln kann. Nicht aufgrund von Unfähigkeit des Halters, sondern weils vielleicht andere Gründe gibt wie das Alter des Tieres, nicht ganz so leichtführige Rassen, mögliche Vorgeschichten usw. oder aber schlicht die Tatsache, dass der 2-Beiner kein Interesse an einer BgH UO hat.
wenn ich Leute finden die mir nur die Zeit zahlen