Wien: Abnahme droht???

Super mein Rüde ist mit anderen nicht immer verträglich und wenn er einem die Meinung geigt, dann klingt dass mehr als gefährlich.
Und ich sehe jetzt schon die ganzen selbstherrlichen Prüfer mit null Verständnis und Können im Bezug auf Hundehaltung wie die Schwammerl aus der Erde wachsen und ich falle mit Bomben und Granaten durch.
Ich komme aus OÖ wo dieser Schein noch - Betonung auf noch - nicht Thema ist, aber mir ist echt Angst und Bang.


Hmmm was willst du jetzt hören?? Beifall gibts für den ..... jedenfalls von mir nicht...aber wie ist das noch mal mit den Vorurteilen und alle in einen Topf werfen....Denk mal darüber nach bevor du soetwas postest.....ist im Prinzip nichts anderes als was die Kampfhundegegner machen:cool:
 
Hmmm was willst du jetzt hören?? Beifall gibts für den ..... jedenfalls von mir nicht...aber wie ist das noch mal mit den Vorurteilen und alle in einen Topf werfen....Denk mal darüber nach bevor du soetwas postest.....ist im Prinzip nichts anderes als was die Kampfhundegegner machen:cool:

Es reicht, wenn eine einzige Flasche dabei ist, um großes Leid auszulösen.
 
Auf Grund des § 8 Abs. 8 des Wiener Tierhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 54/2005, wird verordnet:

§ 1. (1) Die Hundeführscheinprüfung besteht aus einem Theorieteil (§ 2) und einem Praxisteil (§§ 3 bis 5). Der Praxisteil besteht aus drei Modulen, die aufeinander aufbauen. Um den Praxisteil ablegen zu können, muss der Theorieteil positiv absolviert worden sein.
(2) Die Hundeführscheinprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der Theorieteil als auch der Praxisteil positiv absolviert wurden. Der Praxisteil gilt als bestanden, wenn alle drei Module jeweils positiv absolviert wurden.

§ 2. (1) Die Prüfung zum Theorieteil erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests, der zumindest 30 Fragen aus den nachfolgenden Bereichen zum Inhalt hat:

1. Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften (zB Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung Anlage 1 Punkt 1 – Haltung von Hunden, Wiener Tierhaltegesetz, Hundeabgabegesetz, Grünanlagenverordnung, Reinhalteverordnung, Straßenverkehrsordnung);

2. Kenntnisse über Hundehaltung (zB Ernährung, Pflege, Gesundheit, Aufzucht und Verhalten des Hundes, Erkennen von Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Verhalten gegenüber fremden Hunden sowie über die Mensch-Hund-Beziehung im urbanen Bereich);

3. Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung (zB Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung).
(2) Die Fragen zum Multiple-Choice-Test sind von der Prüferin oder dem Prüfer aus einem von der Tierschutzombudsstelle Wien ausgearbeiteten Fragenkatalog, der zumindest 150 Fragen umfassen muss, auszuwählen.
(3) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der gestellten Fragen richtig beantwortet wurden.
(4) Die Prüfung ist in angemessener Zeit abzulegen, wobei die Prüferin oder der Prüfer je nach Umfang und Schwierigkeit der Fragen über die hiefür erforderliche Zeit zu entscheiden hat.

§ 3. (1) Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.
(2) Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat jedenfalls zu zeigen, wie

– der Hund angeleint wird,

– der Maulkorb angelegt und vom Hund geduldet wird,

– die Zahn-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt wird.

§ 4. (1) Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.
(2) Die Auswahl der Gehorsamsaufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer. Jedenfalls zu überprüfen sind die Leinenführigkeit und das Absitzen oder Abliegen auf Kommando mit oder ohne Leine.

§ 5. (1) Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens des Hundehalters entsprechend dem Ausbildungsstand und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter Aspekte.
(2) Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der Großstadt simulieren.
(3) Die Auswahl der Aufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer, wobei mindestens vier Aufgaben gemäß Abs. 4. gestellt werden müssen. Je nach Anlassfall können auch mehr als vier Situationen, einzelne Situationen mehrfach oder zusätzliche Situationen abverlangt werden.
(4) Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:

– Begegnung mit anderen Hunden,

– Begegnung mit Jogger,

– Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,

– Begegnung mit Kinderwagen,

– Begegnung mit Kindern,

– Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,

– Warten vor einem Geschäft,

– Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,

– Bewegung durch eine große Menschenmenge,

– Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,

– Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),

– Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,

– Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,

– Verhalten in einer Hundezone.

§ 6. (1) Als Prüferin oder als Prüfer sind Tierärztinnen oder Tierärzte der Behörde heranzuziehen, die einen von der Tierschutzombudsstelle Wien veranstalteten Ausbildungslehrgang für Hundeführscheinprüfer absolviert haben.
(2) Über die positive Absolvierung der Hundeführscheinprüfung hat die Prüferin oder der Prüfer eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:

– Datum der Prüfung,

– Ort(e) der Prüfung,

– Angaben zur Hundehalterin oder zum Hundehalter (Name, Adresse u.dgl.),

– Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Geschlecht, Tätowierung, Hundemarkennummer, Chipnummer),

– Datum der Ausstellung,

– Unterschrift der Prüferin oder des Prüfers.

§ 7. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien in Kraft.

Das was ich fett markiert habe wird manchen Probleme bereiten - soweit ich das aus verschiedenen Threads im Forum weiß.

das unterschreibe ich, denn wenn wir in die huzo müssen, schaffen wir den test sicher nicht, außer es sind nur hündinnen drin. außerdem geh ich mit meinem rüden in keine huzo und wenns mal vorkommt nur mit mauli und er wird keine sekunde aus den augen gelassen. nicht jeder hh benutzt huzo und daher ist dieser punkt echt strafverschärfung.
desweiteren soll mir mal jemand erklären, warum auch körperpflege ein prüfungsbestandteil ist. das wird das sichere verwahren und führen eines hundes sicher nicht ändern!!!

alle anderén punkte würden wir ohne probleme schaffen - auch die körperpflege, aber da bin ich eben der meinung, dass dies ein punkt ist, der zu weit geht.

ebenfalls hätte ich eine pflegehündin, absolute angsthündin ( noch nicht betroffen), die könnten wir gleich abgeben, da sie in der stadt sehr schlecht funktioniert, daher ist die angst der leute sehr wohl berechtigt!!!
 
ich gehe jetzt nur auf die fett markierten aufgaben ein.
andere hunde sind kein problem solange er nicht angestänkert wird.
jogger: kein problem
warten vor einem geschäft: keine ahnung, nehme zu einkäufen den hund nicht mit, er hat gelernt alleine zu bleiben.
aufzug: kein problem
aufdringliche personen: kann er schon zum knurren anfangen
huzo: ist ein nogo für mich da mach ich keine 2 schritte rein.
 
Zuerst: Ich kann die Angst, die viele Hundehalter haben, definitiv nachvollziehen. Ich verstehe die Argumente gegen die Rasseliste.

Ich hab selbst eine Hündin "aus dem Tierschutz", die nicht immer einfach war (gegenüber fremden Hunden unverträglich - sie liebt ausnahmslos ihre Freunde heiß und innig; BGH legen wir auch Keine perfekt hin; inzwischen auch schonmal aufgrund des Alters schreckhafter geworden) und ich als Frauli bin alles andere, als perfekt (der Unterschied ist vielleicht, dass ich mir über meine Defizite bewusst bin - und daran arbeite), aber:

Genauso gibt es Problemhunde die schon einiges durchgemacht haben und jetzt einen super Platz haben und die wissen wie man mit dem Hund umgehen muss, aber dann durch solch eine Prüfung rasseln. Es gibt ängstlichere Hunde, nervöse Besitzer - diese Prüfung ist stressig für Beide - und dann auf einmal "nicht bestanden". Wie oft hört man von Prüflingen, mein Hund war eh brav, aber dem Prüfer war ich unsympathisch usw.

Sorry, aber kannst du mir ein reales "mein Hund war eh brav, aber dem Prüfer war ich unsympathisch"-Beispiel nennen?
Bisher habe ich - zumindest hier - noch von Niemandem Derartiges gelesen. Ich spreche vom jetzigen Wiener Hundeführschein.

Und nein - ich nehme mich selbst nicht aus. Ich bin übrigens eines der Beispiele, die unter enormer Prüfungsangst leiden - bzw Jemand, der sich mit Druck-/Stress-Situationen äußerst schwer tut (das ist jetzt untertrieben) - deswegen muss ich meinen Hund trotzdem unter Kontrolle haben.
Und auch gerade als "ängstlicher" Halter, muss man seinen Hund doch durch solche bzw "eh ganz normale" (es kommt beim Hfs ja eh nur Alltägliches vor) Situationen bringen können.

Und weil ich das gerade wieder gelesen hab - nein, man muss nicht in Hundezonen gehen und es werden auch keine freilaufenden Hunde "aufeinander losgelassen", aber das wurde eh schon x-Mal gesagt.

Noch einmal: es geht nicht darum, dass der Hund immer perfekt reagiert - aber der Hundehalter muss mit der Situation richtig umzugehen wissen. Es geht darum, dass der Hund (so weit das bei einem Lebewesen geht) unter Kontrolle bleibt und das darf man vom Hundehalter verlangen.

Wie bitte schön soll ich einen Tierheimhund der vielleicht viel Schlechtes erlebt hat in 3 Monaten soweit bringen, dass er mit jeder Situation gelassen umgeht, das erklärst Du mir mal genauer, da kann ich noch so ein guter HH sein, dafür braucht es oft Jahre um so einen Hund langsam und vorsichtig an alles ran zu führen.

Wenn ein Hund derart verängstigt ist, dass normales raus gehen gar nicht möglich ist bzw so viel Stress für den Hund bedeutet, muss ich mir als Halter die Frage stellen, ob Wien der richtige Ort ist, um den Hund an Alles zu gewöhnen.

Der Hund muss nicht in jeder Situation gelassen bleiben. Aber vom Hundehalter darf man verlangen, dass er den Hund trotzdem kontrollieren kann. Man muss seinen Hund richtig einschätzen und reagieren können. In der Realität kann man auch nicht immer großräumig ausweichen - und da wird dann halt geschaut, wie man damit umgeht.

Wenn ich als Beispiel einen Radfahrer nehme. Es wird immer wieder passieren, dass einer "aus dem Nichts" auftaucht, nicht klingelt usw, dann darf Hundsi trotzdem nicht nachfetzen und den Radfahrer vom Rad holen - zumindest darf der Hh es nicht zulassen ;)
Hier wird so getan, als würde es diese Hfs-Situationen in der Realität nicht geben.
Es wäre halt wünschenswert, wenn ein Hund der in Wien leben muss (aussuchen wird er sich es ja leider nicht können) - mit gewissen Situationen zurecht kommt und wenn der Hund mit Etwas Probleme hat, muss der Mensch den Hund führen können.

Und nein, mein Hund reagiert auch noch ab und zu unsicher - besonders dann, wenn ich selbst unsicher bin.

Ich verstehe aber auch, dass man Angst hat, das Ganze könnte zu einer Art "Wesenstest" ausarten und der Hund müsste sich dann alles (Un-)Mögliche gefallen lassen.
Die Rasselisten sind ein Thema, wo ich die Diskussionen durchaus auch verstehe. Ich fände es auch besser, würde es zu Beginn vor allem Hunde ab einer gewissen Größe oder eines bestimmten Körpergewichts betreffen.

Wenn das Ganze dann (hoffentlich) kontrolliert wird, wird es langfristig gesehen sehr wohl auch die Hundehalter betreffen, deren Hunde nicht angemeldet sind - vorerst leider nur Sokas (ich vermute übrigens, dass es ein "Ja" werden wird :o). Vielleicht wäre das auch ein Schritt in die Richtung, dass es selbstverständlich wird, sich mit seinem Hund - und auch so einiger Theorie - auseinander zu setzen, denn noch ist das nicht die Regel (auch hier nehme ich mich selbst nicht aus - denn ich merke immer öfter, wie wenig ich eigentlich über Hundeverhalten weiß).
Wofür ich aus diesem Grund stimmen werde, ist somit klar.

Und auch wenn es Manche nicht glauben werden - auch ich würde, wie flaneur, bei ungerechtfertigten Abnahmen - sehr wohl auf die Straße gehen.

Liebe Grüße, Petra
 
Auf Grund des § 8 Abs. 8 des Wiener Tierhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 54/2005, wird verordnet:

§ 1. (1) Die Hundeführscheinprüfung besteht aus einem Theorieteil (§ 2) und einem Praxisteil (§§ 3 bis 5). Der Praxisteil besteht aus drei Modulen, die aufeinander aufbauen. Um den Praxisteil ablegen zu können, muss der Theorieteil positiv absolviert worden sein.
(2) Die Hundeführscheinprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der Theorieteil als auch der Praxisteil positiv absolviert wurden. Der Praxisteil gilt als bestanden, wenn alle drei Module jeweils positiv absolviert wurden.

§ 2. (1) Die Prüfung zum Theorieteil erfolgt in Form eines Multiple-Choice-Tests, der zumindest 30 Fragen aus den nachfolgenden Bereichen zum Inhalt hat:

1. Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften (zB Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung Anlage 1 Punkt 1 – Haltung von Hunden, Wiener Tierhaltegesetz, Hundeabgabegesetz, Grünanlagenverordnung, Reinhalteverordnung, Straßenverkehrsordnung);

2. Kenntnisse über Hundehaltung (zB Ernährung, Pflege, Gesundheit, Aufzucht und Verhalten des Hundes, Erkennen von Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Verhalten gegenüber fremden Hunden sowie über die Mensch-Hund-Beziehung im urbanen Bereich);

3. Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung (zB Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung).
(2) Die Fragen zum Multiple-Choice-Test sind von der Prüferin oder dem Prüfer aus einem von der Tierschutzombudsstelle Wien ausgearbeiteten Fragenkatalog, der zumindest 150 Fragen umfassen muss, auszuwählen.
(3) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% der gestellten Fragen richtig beantwortet wurden.
(4) Die Prüfung ist in angemessener Zeit abzulegen, wobei die Prüferin oder der Prüfer je nach Umfang und Schwierigkeit der Fragen über die hiefür erforderliche Zeit zu entscheiden hat.

§ 3. (1) Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.
(2) Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat jedenfalls zu zeigen, wie

– der Hund angeleint wird,

– der Maulkorb angelegt und vom Hund geduldet wird,

– die Zahn-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt wird.

§ 4. (1) Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Ob diese Aufgaben an öffentlichen oder nicht öffentlichen Orten durchgeführt werden, obliegt der Entscheidung der Prüferin oder des Prüfers.
(2) Die Auswahl der Gehorsamsaufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer. Jedenfalls zu überprüfen sind die Leinenführigkeit und das Absitzen oder Abliegen auf Kommando mit oder ohne Leine.

§ 5. (1) Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens des Hundehalters entsprechend dem Ausbildungsstand und dem Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit, der gesetzlichen Vorschriften sowie tierschutzrelevanter Aspekte.
(2) Die Aufgaben sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der Großstadt simulieren.
(3) Die Auswahl der Aufgaben obliegt der Prüferin oder dem Prüfer, wobei mindestens vier Aufgaben gemäß Abs. 4. gestellt werden müssen. Je nach Anlassfall können auch mehr als vier Situationen, einzelne Situationen mehrfach oder zusätzliche Situationen abverlangt werden.
(4) Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:

– Begegnung mit anderen Hunden,

– Begegnung mit Jogger,

– Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,

– Begegnung mit Kinderwagen,

– Begegnung mit Kindern,

– Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,

– Warten vor einem Geschäft,

– Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,

– Bewegung durch eine große Menschenmenge,

– Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,

– Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),

– Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,

– Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,

– Verhalten in einer Hundezone.

§ 6. (1) Als Prüferin oder als Prüfer sind Tierärztinnen oder Tierärzte der Behörde heranzuziehen, die einen von der Tierschutzombudsstelle Wien veranstalteten Ausbildungslehrgang für Hundeführscheinprüfer absolviert haben.
(2) Über die positive Absolvierung der Hundeführscheinprüfung hat die Prüferin oder der Prüfer eine Bestätigung auszustellen. Diese Bestätigung hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:

– Datum der Prüfung,

– Ort(e) der Prüfung,

– Angaben zur Hundehalterin oder zum Hundehalter (Name, Adresse u.dgl.),

– Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Geschlecht, Tätowierung, Hundemarkennummer, Chipnummer),

– Datum der Ausstellung,

– Unterschrift der Prüferin oder des Prüfers.

§ 7. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Wien in Kraft.
Also wenn ich mir das jetzt so durchlese...bekomm ich Angst...das sind die Richtlinien für den normalen Hfs oder? wenn ja, dann werd ich wohl den Hund abgeben müssen:bigcry: weil das alles bis auf den Part mit der Pfotenkontrolle schafft sie nicht:(....ich halt sie aus sowas raus...Sie ist ein absoluter Angstbeißer...es hat sich eh schon gebessert aber ich arbeite seit 4! Jahren mit ihr....und sie ist mein erster Hund...auch wenn sie kein so genannter Listenhund ist...wenn mich in der Nachbarschaft einer anreißt hab ich den scherm auf obwohl ich viel mit ihr daran arbeite und nur mit beißkorb und Leine mit ihr rausgeh...
ich bin drauf und dran auch scheuklappen aufzusetzen und den Kopf in den Sand zu stecken aus lauter Angst...weil weglaufen (auswandern) kann ich mir echt nicht leisten....:(
 
Also wenn ich mir das jetzt so durchlese...bekomm ich Angst...das sind die Richtlinien für den normalen Hfs oder? wenn ja, dann werd ich wohl den Hund abgeben müssen:bigcry: weil das alles bis auf den Part mit der Pfotenkontrolle schafft sie nicht:(....ich halt sie aus sowas raus...Sie ist ein absoluter Angstbeißer...es hat sich eh schon gebessert aber ich arbeite seit 4! Jahren mit ihr....und sie ist mein erster Hund...auch wenn sie kein so genannter Listenhund ist...wenn mich in der Nachbarschaft einer anreißt hab ich den scherm auf obwohl ich viel mit ihr daran arbeite und nur mit beißkorb und Leine mit ihr rausgeh...
ich bin drauf und dran auch scheuklappen aufzusetzen und den Kopf in den Sand zu stecken aus lauter Angst...weil weglaufen (auswandern) kann ich mir echt nicht leisten....:(

ich denke trotzdem das heißer gekocht als gegessen wird. es gibt leute die haben einen total unverträglichen hund, die führen diesen jedoch immer mit leine und beißkorb aus, weichen andern hunden großräumig aus, sagen leuten das sie den hund bitte nicht streicheln sollen usw. fakt ist das leute die einen hund haben der nicht mit allem verträglich ist wissen sollten wie sie ihn zu führen haben.
 
"Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen" finde ich besonders super. Wie soll/darf/muss sich ein Hund denn da verhalten?:rolleyes:

Meine hat heute einen Typen verbellt, der mich auf der Straße um ein Feuerzeug gefragt hat.
Er hatte eine riesige Kapuze am Kopf, ist geradewegs auf mich zugekommen und hatte einen relativ forschen Tonfall.
Böser Hund. Ich sollte ihn abgeben. Oder einschläfern.















(Hach, wie ich das kleine Stinktier liebe:heart:)
 
Ja das ist es ja ich weiche aus ich gehe aus dem Weg ich sag den Leuten dass sie das nicht mag... aber wenn das bei der Prüfung verlangt wird und ich mit ihr keinen Punkt erfüllen kann was dann? Bekomm ich eine Sonderregelung weil ich weiß, dass ich das mit ihr ned machen kann weil sie rumgrummelt und sogar versucht zu schnappen?(btw. kein gutsi kann sie ablenken)
wenn ja dann bin ich drüber erleichtert...^^

Ich hoff ich stör mit sowas nicht und hoff es ist nicht OT...

Ich hab hier einfach nur Angst...
 
Ja das ist es ja ich weiche aus ich gehe aus dem Weg ich sag den Leuten dass sie das nicht mag... aber wenn das bei der Prüfung verlangt wird und ich mit ihr keinen Punkt erfüllen kann was dann? Bekomm ich eine Sonderregelung weil ich weiß, dass ich das mit ihr ned machen kann weil sie rumgrummelt und sogar versucht zu schnappen?(btw. kein gutsi kann sie ablenken)
wenn ja dann bin ich drüber erleichtert...^^

Ich hoff ich stör mit sowas nicht und hoff es ist nicht OT...

Ich hab hier einfach nur Angst...


Keine Panik, du bist nicht allein. Meine würde den Punkt mit der Hundebegegnung nie im Leben schaffen und Frauli hätte mit der Prüfungssituation allgemein ein Riesenproblem.

Ich möchte das Ganze nicht verharmlosen, aber noch weiß niemand was passiert. Jetzt wird einmal ganz populistisch "das Volk befragt", die SPÖ (die ich übrigens nicht wählen würde, wäre ich wahlberechtigt) bringt sich vor der Wahl ins Gespräch.
Angst bringt nichts. Jetzt gehts mal um die Befragung, bis sie das Gesetz beschließen, können wir alle noch eine Menge Widerstand leisten.
 
Hmmm was willst du jetzt hören?? Beifall gibts für den ..... jedenfalls von mir nicht...aber wie ist das noch mal mit den Vorurteilen und alle in einen Topf werfen....Denk mal darüber nach bevor du soetwas postest.....ist im Prinzip nichts anderes als was die Kampfhundegegner machen:cool:

Ach Michls was solls mit uns beiden wirds nix. Du willst genau das nicht lesen, was ich meine, obwohl dus mit Sicherheits verstehst. Lass mas am besten.
 
Ja du da hast du recht und das mit der Prüfung...da hab ich auch ein Problem hab totale Prüfungsangst...Ich wähle schon seit Jahren keine SPÖ mehr!!

Und nochwas...der Prüfer darf nicht näher als 2 Meter an mich ran wenn der Hund da ist... jetzt nicht kucken als ich sie bekam warens 8 Meter ( bei Männern) und 5 Meter (bei Frauen).

Entschuldigt das OT:o
 
:rolleyes:ich gehe mit meinen hunden in keine HUndezone

ich werde meinen hund NIEMALS vor einem geschäft anhängen:mad:

die 2 punkte lassen wir aus sonst seh ich nicht grossartige probs ausser der prüfer mag nasenbären nicht....:eek:
 
wenn diese prüfungen auch z.b. in NÖ kommen, dann müssten sie sich aber für unsere gegend andere punkte einfallen lassen. wir haben hier keinen lift, keine hundezone, keine strassenbahn, keine parks, keine kinderspielplätze etc. und meine hündin lässt sowieso absolut keinen fremden mann in meine/unsere nähe und zum einkaufen nehme ich sie nie mit, also kann ich sie auch vor keinem geschäft anbinden (was ich sowieso nie im leben machen würde)....
 
@chicha
genauso ist es bei mir auch.
ich muss meinen hund weder in die stadt mitnehmen, noch zum einkaufen, wir fahren nicht mit öffis, weils bei mir gar keine gibt....

Hundezone kenne wir von wien, meide ich aber, weil das ging schlicht und einfach nicht, zumal wieso sollte ich meinem Hund wegen ein paar Mal gassi gehen in wien diesen Stress antun? ist mir auch punkto Krankheiten zu unsicher, hab in der Huzo Wienerberg schon einige Hunde mit Zwingerhusten angetroffen und das muss nun wirklich nicht sein

ich würde mit meinem Hund auch nie in eine Menschenansammlung gehen...

Da stellt sich auch die Frage, bin ich jetzt verantwortungslos, weil ich ihn an sowas nicht gewöhnt habe? Aber ich habe es nicht für nötig gehalten, ich denke z.B. nicht daran meinen Hund jemals vor einem Geschäft anzubinden, egal ob Kampfi, Minihund oder was auch immer.
 
Langsam aber sicher bleibt mir die Luft weg :mad:.

Ich habe seit 10 Jahren Hunde, zahle Steuern und erfülle auch sonst alle Auflagen, die die Herrschaften verlangen. Es gab keinerlei Vorfälle und bin daher bzw. meine Hunde nicht Polizeibekannt und nun soll ich DAS mitmachen :confused:.

Bei einigen Punkten fallen wir 100 %ig durch. Es gibt Situationen im Leben meiner Hunde, die sie nicht lernen müssen (anleinen vor Geschäft). Ich werde meine Hunde NIE vor einem Geschäft anhängen :mad:.

Meine Hündin ist sehr unsicher, daher meide ich Menschenansammlungen. Sie geht zwar nicht "vor" aber sie geht auch nicht hinein. Sie bleibt halt wie ein Bock stehen, weil sie Angst hat und das hat einfach mit ihrer Vorgeschichte zu tun :rolleyes:.

Der Rüde wurde schon öfter von gr. Rüden angefallen und blutig gebissen - meiner hatte übrigens immer den Mauli oben - mittlerweile hasst er Rüden, die grösser sind als er. Daher keine Hundezone :rolleyes:.

Ist es wirklich so verwerflich, dass ich manche Situtationen meide, um eventuellen Problemen zu entgehen?

Kinder und Ball spielen - toll :rolleyes::rolleyes:. Rüde hat es auf alle Bälle der Welt abgesehen, egal wie klein der ist. Auch Tischtennisbälle haben´s ihm angetan - Medizinball haben wir noch nicht probiert :D. Ein Prüfer könnte dies aber wieder ganz anders auslegen :eek:

Meine Hunde sollen 250 Jahre alt werden und ich liebe sie über alles aber dies waren wahrscheinlich meine letzten Hunde - i mog nimma :(
 
Komisch, sobald das Wort Abnahme gefallen ist, sind plötzlich alle besorgt, und vorher waren alle ruhig :rolleyes:
 
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