Volksbegehren zum EU Austritt Österreichs !!

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Ich warte aber noch immer auf die Quelle des merkwürdigen Textes.

Äh ja das Irrtumpost habe ich gelöscht, warum nicht wenn ich draufkomme das ich mich irre ungefähr eine halbe Minute nachdem ich es gespeichert habe. Und ja ich irre mich manchmal, auch dazu sage ich, warum nicht. Also ich kann das schon zugeben.
 
Ja, nur mit dem Waffengesetz ist das etwas anders.. also da darfst wirklich eine Waffe nur einsetzen, wenn der Einbrecher auch bewaffnet ist..
Das heißt, dass erst mal davon ausgegangen wird, dass der Einbrecher im Schlafzimmer stand, weil er nach einer Toilette fragen wollte, weshalb man ihn nicht gleich erschießen darf.. ;) anders sieht es aus, wenn der "freundliche" Einbrecher der Nachts im Schlafzimmer steht, eine Waffe bei sich trägt, wie Schere, Messer oder eben auch eine Schusswaffe.. dann darf ich mich mit meiner Waffe verteidigen...

Irrtum ............... Notwehr: Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

So steht es im Gesetz .............. ;)
 
Irrtum ............... Notwehr: Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

Nein, leider kein Irrtum..
Ich habe selbst eine WBK und jahrelang mit Leuten von der Kripo geschossen und dies immer ein Thema war, dass man sich erst verletzen/anschießen lassen muss, bevor man sich selbst in seinen eigenen vier Wänden verteidigen darf. ..

Hier schön nachzulesen:

http://www.fwr.de/waffenrecht/die-r...news]=34&tx_wecknowledgebase_pi1[backPid]=122

Aus dem Inhalt:
"Natürlich wirft die dargestellte Rechtsprechung insbesondere der unteren Instanzen Zweifel an der Praxis der Gerichte im Umgang mit der Notwehr gerade von Waffenbesitzern auf. Es ist ein deutlicher Trend der ersten Instanz zu erkennen, eine rechtfertigende Notwehr nicht als solche anzuerkennen, sondern das Verteidigungshandeln als Delikt zu verurteilen. Woher rührt diese zögerliche Haltung, insbesondere der Amtsrichter bei der Anwendung des geltenden Strafrechts?"



"Fazit: Das Notwehrrecht gilt natürlich auch für Waffenbesitzer und berechtigt diese bei Vorliegen der entsprechenden Situation zum Einsatz ihrer Schußwaffe, um eine drohende Gefahr von sich abzuwenden. Unabhängig von der materiellen Rechtslage ist es allerdings für den Waffenbesitzer - gerade in den unteren Instanzen - keineswegs selbstverständlich, daß ihm dieses Recht auch tatsächlich zugestanden wird. Um so wichtiger ist es, unabhängig von Kostenlasten auch die höheren Gerichte anrufen zu können."
 
Traust dich nicht.:rolleyes: Ich meine den Text indem Menschen mit Hunden verglichen werden.

Offensichtlich hat dein linkes Denken den Vergleich des Autors nicht verstanden. Es wurden nicht Menschen mit Hunden verglichen, sondern die Handlungen rund um die Abgabe von Ressourcen. :rolleyes:

Gerade an diesem Beispiel des Nichtverstehens erkennt man mal wieder schön wie manche Gehirne klappern ................... :cool:
 
Nein, leider kein Irrtum..
Ich habe selbst eine WBK und jahrelang mit Leuten von der Kripo geschossen und dies immer ein Thema war, dass man sich erst verletzen/anschießen lassen muss, bevor man sich selbst in seinen eigenen vier Wänden verteidigen darf. ..

Hier schön nachzulesen:

http://www.fwr.de/waffenrecht/die-r...news]=34&tx_wecknowledgebase_pi1[backPid]=122

Aus dem Inhalt:
"Natürlich wirft die dargestellte Rechtsprechung insbesondere der unteren Instanzen Zweifel an der Praxis der Gerichte im Umgang mit der Notwehr gerade von Waffenbesitzern auf. Es ist ein deutlicher Trend der ersten Instanz zu erkennen, eine rechtfertigende Notwehr nicht als solche anzuerkennen, sondern das Verteidigungshandeln als Delikt zu verurteilen. Woher rührt diese zögerliche Haltung, insbesondere der Amtsrichter bei der Anwendung des geltenden Strafrechts?"



"Fazit: Das Notwehrrecht gilt natürlich auch für Waffenbesitzer und berechtigt diese bei Vorliegen der entsprechenden Situation zum Einsatz ihrer Schußwaffe, um eine drohende Gefahr von sich abzuwenden. Unabhängig von der materiellen Rechtslage ist es allerdings für den Waffenbesitzer - gerade in den unteren Instanzen - keineswegs selbstverständlich, daß ihm dieses Recht auch tatsächlich zugestanden wird. Um so wichtiger ist es, unabhängig von Kostenlasten auch die höheren Gerichte anrufen zu können."

OK du zitierst Deutsches Recht, welches sich vom Ö Recht gerade durch die Auslegung schon unterscheidet ;)
 
Ich verstehe gerade nicht, was der Wunsch (oder auch nicht), dass Österreich aus der EU austreten soll, mit dem Recht, eine Waffe zu besitzen, zu tun haben soll. :confused:

Der Schrei nach Verschärfung der diesbezüglichen Gesetze kam ja immer nach schlimmen Vorfällen, meist Unglücksfällen, und hat überhaupt nichts mit EU zu tun.
 
Nur weil man nicht rechts ist, ist man deshalb noch lange nicht links, das gleiche gilt übrigens umgekehrt genauso ! Es soll auch Menschen geben die weder für Anarchie noch für Diktatur sind ...
 
Irrtum ............... Notwehr: Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

So steht es im Gesetz .............. ;)

Nun, allerdings hast Du vergessen, außer dem 1. Satz auch noch den weiterführenden Text des § 3 StGB einzustellen:

(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.



Und zusätzlich bedarf es noch einer Menge Wissen um ein Gesetz interpretieren zu können...
 
Ich verstehe gerade nicht, was der Wunsch (oder auch nicht), dass Österreich aus der EU austreten soll, mit dem Recht, eine Waffe zu besitzen, zu tun haben soll. :confused:

Der Schrei nach Verschärfung der diesbezüglichen Gesetze kam ja immer nach schlimmen Vorfällen, meist Unglücksfällen, und hat überhaupt nichts mit EU zu tun.

Hat doch mit der EU zu tun, denn

Österreich war als EU-Mitgliedstaat verpfl ichtet, die EU-Waffenrechtsrichtlinie
2008 (RL 2008/51/EG) in nationales Recht umzusetzen.
Dies wurde mit der Waffengesetznovelle 2010 (WaffGNov
2010) vollzogen (BGBl. I Nr. 43/2010), die am 15. Juli 2010 verlautbart,
das heißt im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden ist

:cool:
 
Nun, allerdings hast Du vergessen, außer dem 1. Satz auch noch den weiterführenden Text des § 3 StGB einzustellen:

(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.

Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.



Und zusätzlich bedarf es noch einer Menge Wissen um ein Gesetz interpretieren zu können...

Richtig - dann hättest vielleicht auch

§ 6 StGB Fahrlässigkeit -

(1) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.

(2) Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, daß er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will.

anführen sollen, welcher § aufzeigt wie man nicht in den strafbaren Bereich der nicht gerechtfertigten Notwehr kommt. ;)

1. Objektive Notwehrsituation:


Wichtig für Notwehr ist das Vorliegen einer objektiven, also tatsächlichen Notwehrsituation. Dies bedeutet es findet ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender Angriff auf eines der im StGB genannten Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen) TATSÄCHLICH statt. Nur die in § 3 Abs 1 StGB genannten Rechtsgüter sind notwehrfähig; die Ehre (welche früher als ein sehr hohes Rechtsgut galt) ist in Österreich kein notwehrfähiges Rechtsgut. Beleidigungen dürfen jedoch unter Umständen mit Gegenbeleidigungen „abgewehrt“ werden (§ 115 Abs 3 StGB). Der Angriff geht stets von einem Menschen aus. Auch derjenige, der einen Hund auf einen anderen hetzt wird als „Angreifer“ gesehen, da er den Hund als Werkzeug für die Tat verwendet.


2. Subjektive Notwehrsituation:


Das Opfer, welches gedenkt in Notwehr zu handeln, muss wissen, dass es sich in einer tatsächlichen Notwehrsituation befindet (subjektive Notwehrsituation). Liegt objektiv keine Notwehrsituation vor, glaubt das Opfer aber sich in einer solchen zu befinden, kommt Putativnotwehr (putare= lat für glauben) nach § 8 StGB in Betracht.

3. Abwehrhandlung:

Die Abwehrhandlung, welche das Opfer setzt muss in Anbetracht der Umstände angemessen sein. Die Abwehrhandlung muss in Relation zum Angriff stehen. Grundsätzlich gilt, dass wenn jemand auf einen mit bloßen Fäusten losgeht, derjenige sich ebenso mit den Fäusten verteidigen muss, es sei denn, der Angreifer ist dem Opfer körperlich offensichtlich überlegen. In diesem Fall darf derAngegriffene zu einer Waffe greifen, aber auch diese muss er mit Maß und Ziel einsetzen.

Gegen eine im Sinne des § 3 Abs 1 StGB erfolgende Abwehrhandlung ist keine weitere Notwehr zulässig, da ein solcher "Angriff", der bloß der Verteidigung dient leg cit nicht rechtswirdig ist. § 3 spricht explizit von einem rechtswidrigen Angriff der vorliegen muss. Demnach muss sich der Erstangreifer damit abfinden, dass auch wenn er die Verteidigungshandlung seines Opfers bloß abwehren möchte um nicht verletzt zu werden, hier eher keine Notwehr bejaht werden wird. Wer also den Angriff zuerst startet muss damit klarkommen, dass sein Notwehrrecht stark eingeschränkt wird.

3.1. Notwehrexzess:

Der Exzess ist die Überschreitung der zulässigen Notwehr. Von Notwehrexzess sprechen wir nur, wenn objektiv eine Notwehrsituation vorliegt und in Anbetracht der Umstände der Täter das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschritten hat. Liegt der Angreifer am Boden ist die Notwehrsituation sowohl objektiv als auch subjektiv vorbei. Nachtreten oder Ähnliches, das zu einer weiteren Körperverletzung führt fällt nicht mehr unter Notwehr, also auch nicht unter einen in Notwehr begangenen Exzess. In diesem Fall haftet der Täter uneingeschränkt nach dem Delikt.

3.2. Exzess im asthenischen (kraftlosen) Affekt: (§ 3 Abs 2 StGB)


Überschreitet der Täter in einer Notwehrsituation das gerechtfertigte Maß aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken und hätte auch ein mit den rechtlich geschützten Werten verbundener Mensch in dieser Situation so gehandelt, dann wird von (straflosem) Exzess im asthenischen Affekt gesprochen.War der asthenische Exzess nicht allgemein begreiflich, so haftet er wegen einer fahrlässigen Begehung der Tat.

3.3. Exzess im sthenischen (kraftvollen) Affekt:

Überstreitet der Täter jedoch in einer Notwehrsituation das Maß aus Wut, Zorn oder Rache, so handelt es sich um einen Exzess im sthenischen Affekt, dieser wird ihm voll zugerechnet, er haftet uneingeschränkt nach dem Vorsatzdelikt

Liebe Tamino - es reicht nicht nur in einer Kanzlei zu arbeiten ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat doch mit der EU zu tun, denn



:cool:
Dennoch wurde innerhalb Österreichs darüber diskutiert, bei Waffen in Privathand sehr genaue Kriterien vorauszusetzen. Ist wieder eingeschlafen, nachdem die Medien das Interesse verloren haben ... bei diesen Unglücksfällen hat es ja meist bei der ordnungsgemäßen Verwahrung gehapert.

Aber was nützt einem eine ordnungsgemäß verwahrte Waffe, wenn der Einbrecher im Schlafzimmer steht.
 
Ist dieses Waffenthema wirklich so ein zentrales Kriterium um sich für einen EU-Austritt einzusetzen ?

Nein - es ist nur ein kleiner Baustein im großen Puzzle ............ :cool:

Ich würde allen Personen welche für ein innehalten der EU-Mitgliedschaft mal anraten nachfolgendes Video GENAU anzusehen, und über das gehörte intensiv nachzudenken ...............

Monika Donner ist Juristin im Verteidigungsministerium. Sie wirft ihrem Ministerium Verfassungsbruch vor, warnt vor der kriegerischen Eskalation in Europa und den Plänen der Neuen Weltordnung (NWO). Nun soll sie mit der Nazi-Keule zum Schweigen gebracht werden!

Seit 13 Jahren ist Monika Donner als Juristin im österreichischen Verteidigungsministerium tätig. In einer Grundsatzanalyse („Strategischen Analyse inklusive rechtlicher Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage Europas am Beispiel Österreich“) warnte sie Minister, Parlamentsabgeordnete und alle politischen Parteien. Und anstatt die Lage zu beschönigen und vor wesentlichen Zusammenhängen die Augen zu verschließen, warnte sie eindringlich vor einem neuen Weltkrieg

http://www.info-direkt.at/nazi-keule-gegen-juristin-im-verteidigungsministerium/


YouTube Video
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Und wer da noch für einen Beibehalt der EU-Mitgliedschaft und die gänzliche Aufgabe der Neutralität eintritt ist wohl ein Traumtänzer.

Aber vermutlich ist auch diese Dame einfach nur "am falschen Dampfer" :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Österreich ist schon lange nicht mehr neutral.... und weißt Du eigentlich, worüber wir 1994 abgestimmt haben? Ich sags Dir, wir haben über den Artikel 44 der Bundesverfassung abgestimmt. Denn die Bundesverfassung musste entsprechend geändert werden, falls es ein Ja zur EU gibt.

Ich habe damals mit Ja abgestimmt, ich bereue es nicht. Es haben sich allerdings die Zeiten geändert und vor allem die Personen, die da so in den Regierungen sitzen.

Die EU ist grundsätzlich gut, der Grundgedanke von einem Vereinten Europa ist mehr als zu begrüßen. Allerdings krankt das System, wie alle Regierungssysteme und Regierungen kranken und m.E. nicht die richtigen Personen da sitzen. Wir haben schlimmere Probleme, als das was da behandelt und abgearbeitet wird. Da werden zumeist Peanuts abgehandelt und nicht die groben Dinge angegangen, an denen es wirklich Zeit wäre, zu arbeiten.

Das kreide ich an, aber nicht die EU an sich. Ich weiß nicht, ob ich das so halbwegs rüberbringen konnte, was meine Gedanken und meine Meinung dazu sind.
 
Österreich ist schon lange nicht mehr neutral.... und weißt Du eigentlich, worüber wir 1994 abgestimmt haben? Ich sags Dir, wir haben über den Artikel 44 der Bundesverfassung abgestimmt. Denn die Bundesverfassung musste entsprechend geändert werden, falls es ein Ja zur EU gibt.

Ich habe damals mit Ja abgestimmt, ich bereue es nicht. Es haben sich allerdings die Zeiten geändert und vor allem die Personen, die da so in den Regierungen sitzen.

Die EU ist grundsätzlich gut, der Grundgedanke von einem Vereinten Europa ist mehr als zu begrüßen. Allerdings krankt das System, wie alle Regierungssysteme und Regierungen kranken und m.E. nicht die richtigen Personen da sitzen. Wir haben schlimmere Probleme, als das was da behandelt und abgearbeitet wird. Da werden zumeist Peanuts abgehandelt und nicht die groben Dinge angegangen, an denen es wirklich Zeit wäre, zu arbeiten.

Das kreide ich an, aber nicht die EU an sich. Ich weiß nicht, ob ich das so halbwegs rüberbringen konnte, was meine Gedanken und meine Meinung dazu sind.

Ich denke schon, dass du es sehr gut rübergebracht hast, und ich sehe es ähnlich !
 
Ich denke schon, dass du es sehr gut rübergebracht hast, und ich sehe es ähnlich !

Danke Eva :)
Wir waren schon zu Zeiten des Kalten Krieges nicht mehr wirklich neutral, nur noch auf dem Papier, das ja bekanntlich sehr geduldig ist. Sich jetzt darauf zu berufen, bringt nichts, man muss den Tatsachen ins Auge schauen, wir sind mittendrin.

Wir sind schon 1965 knapp am 3. WK vorbeigeschrammt usw. Nur ist das leider den Wenigsten klar. Wenn unsere Regierungen noch länger schlafend zuschauen, wie alles bergab geht, wird es einen 3. Weltenbrand geben, es wird blauäugig darauf zugesteuert, leider. Klingt zwar sehr pessimistisch von mir, wo ich im Grunde nicht pessimistisch bin, sondern eher optimistisch, doch hier muss man die Tatsachen sehen.

Wir leben in einer Zeit, die sich anfühlt, wie zwischen den beiden Weltkriegen, eine Zeit der Rezession und Stagnation, das muss die Obrigkeit noch viele Hausaufgaben machen und hoffentlich machen sie diese bald.

Mit einem EU-Austritt ist es allerdings nicht getan, denn wir sind mittendrin!
 
Ich fürchte ich seh es noch pessimistischer / realistischer als du ... dieses ominöse Wirtschaftswachstum an dem wir alles festmachen und alles danach bereits als Einbruch/Rezession betrachten basierte ja letztlich auf einem Krieg wo zuvor alles platt gemacht wurde .... wenn nix da ist gehts immer aufwärts, wenn viel da ist gehts nicht immer weiter aufwärts sondern abwärts .... Allerdings wird das nächste Mal Europa nicht mehr so gut aussteigen ... und Klein-Österreich ohne EU noch viel weniger ... Haben die Menschen keinen Geschichtsunterricht ? Es wiederholt sich immer und immer wieder der gleiche Sch**** .

Erfolgreiche Schachspieler denken ja auch nicht nur an den nächsten Zug sondern sehen das Spielfeld als Gesamheit und haben die Konsequenzen jedes einzelnen Zuges immer im Blick ....
 
Ich fürchte ich seh es noch pessimistischer / realistischer als du ... dieses ominöse Wirtschaftswachstum an dem wir alles festmachen und alles danach bereits als Einbruch/Rezession betrachten basierte ja letztlich auf einem Krieg wo zuvor alles platt gemacht wurde .... wenn nix da ist gehts immer aufwärts, wenn viel da ist gehts nicht immer weiter aufwärts sondern abwärts .... Allerdings wird das nächste Mal Europa nicht mehr so gut aussteigen ... und Klein-Österreich ohne EU noch viel weniger ... Haben die Menschen keinen Geschichtsunterricht ? Es wiederholt sich immer und immer wieder der gleiche Sch**** .

Erfolgreiche Schachspieler denken ja auch nicht nur an den nächsten Zug sondern sehen das Spielfeld als Gesamheit und haben die Konsequenzen jedes einzelnen Zuges immer im Blick ....


d'accord Eva..... diesen Durchblick sollte auch endlich mal unsere Politik haben.....
 
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