@ CAC
ich weiß, dass es keinen sinn macht, sich mit dir über diese sache zu unterhalten, ich werd sie mir auch in zukunft nicht mehr antun *woistderkotzsmiley*
ich hoffe nur inständig für dich, dass du deine chili immer fest im griff hast oder bekommst (du weißt schon, die sache mit den fremden menschen und so)
und das mein ich wirklich ernst
so und jetzt zum thema. hier ist mal die stellungnahme vom innenministerium in thüringen.
quelle:
http://www.thueringen.de/de/tim/aktuell/presse/47279/uindex.html
Nach der tödlichen Beißattacke von Oldisleben:
Thüringer Innenministerium prüft Verschärfung von Vorschriften
Das Thüringer Innenministerium wird die tödliche Hundeattacke von Oldisleben, bei der ein dreijähriges Mädchen von vier Hunden zu Tode gebissen wurde, zum Anlass nehmen, die vorhandenen Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung zu prüfen. „Es ist selbstverständlich, dass wir nach einem solch dramatischen Ereignis nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wir werden die Ermittlungsergebnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft danach auswerten, welchen Beitrag staatliche Vorschriften dazu leisten können, solche schrecklichen Vorfälle zu verhindern. Wir wollen den Grundsatz, dass der Halter voll für seine Hunde verantwortlich ist, noch stärker zur Geltung bringen“, erklärte der Thüringer Innenminister Professor. Dr. Peter M. Huber, der bereits am Samstag nach Bekannt werden des Vorfalls seine tiefe Betroffenheit und seine Anteilnahme mit den Eltern des getöteten Kindes zum Ausdruck gebracht hatte.
In Thüringen gilt bereits seit dem 21. März 2000 die
Gefahrenhundeverordnung. Sie legt fest, welche Hunde aufgrund ihres Verhaltens, ihrer Abstammung oder weil sie entsprechend scharf abgerichtet worden sind, als gefährlich gelten. Das Halten als gefährlich eingestufter Hunde ist erlaubnispflichtig. Um eine solche Erlaubnis zu bekommen, muss der Halter selbst zuverlässig sein, Sachkunde nachweisen können und seinen Hund einem Wesenstest unterziehen. Wer keine Erlaubnis bekommt oder sich nicht darum kümmert, riskiert eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro und den Entzug des Hundes. Insofern wird im Fall Oldisleben noch zu klären sein, von wem die Halterin die Hunde bezogen und warum sie für deren Haltung keine Erlaubnis eingeholt hat.
Die Thüringer Gefahrenhundeverordnung enthält keine Rasseliste. Die Festlegung einer Rasseliste wurde als nicht weitgehend genug empfunden, da nach allen Statistiken des Bundes und der Länder nicht die typischerweise als Kampfhunderassen bezeichneten Hunde für die meisten Körperverletzungen sorgen, sondern Mischlingshunde und Schäferhunde.
Dies geht auch aus der in Thüringen geführten Statistik hervor (s. Anlage). Danach wurden im letzten Jahr 418 Hunde registriert, die an Zwischenfällen beteiligt waren.
Darunter waren 65 Mischlinge oder Hunde deren Rasse nicht bestimmt werden konnte. Danach folgen die Deutschen Schäferhunde bzw. deren Kreuzungen mit 40 bzw. mit 24 Exemplaren. Ebenso haben 24 Altdeutsche Schäferhunde zur Statistik beigetragen und Mischlinge dieser Rasse in 22 Fällen. Danach kommen die als friedlich geltenden Hunderassen wie Golden Retriever (16 Hunde), Labrador Retriever (12 Hunde) und Labrador-Mischlinge (11 Hunde). Darüber hinaus waren 13 Rottweiler an den Vorkommnissen beteiligt.
Unter den insgesamt 418 auffälligen Hunden im letzten Jahr waren 185 Hunde, durch die Personen leicht, und 60 Hunde, durch die Personen schwer verletzt worden sind.
Auch bei den schweren Verletzungen dominieren Schäferhunde (3), Schäferhund-Mischlinge (5) und Golden-Retriever (5) die Statistik. In sechs Fällen wurden die schweren Verletzungen durch unbekannte Rassen bzw. Mischungen verursacht.
Insgesamt wurden infolge der Beißattacken im letzten Jahr acht Hunde eingeschläfert.
Die allgemein als Kampfhunde bezeichneten Rassen waren mit 30 Exemplaren an den insgesamt 418 registrierten Hunde beteiligt (7,18 %). Bei den leichten Verletzungen waren es 12 der insgesamt 185 Hunde (6,49 %) und bei den schweren Verletzungen 4 der insgesamt 60 Hunde (6,67 %).
Die Statistik zeigt, dass eine abschließende Rasseliste nicht unbedingt zu mehr Sicherheit beiträgt. In den Ländern mit Rasselisten ist damit zudem kein Verbot der Hundehaltung verbunden, sondern es werden nur Auflagen ermöglicht, die je nach Land von einem Wesenstest, über eine Halterprüfung bis hin zum Maulkorb- und Leinenzwang beim Führen der Hunde in der Öffentlichkeit reichen. In keinem Fall aber werden die konkreten Umstände der Kampfhundehaltung in den eigenen vier Wänden geregelt. Grundsätzlich gilt aber auch in Thüringen wie in allen anderen Ländern, dass der Halter seine Hunde innerhalb und außerhalb seines Grundstücks oder seiner Wohnung so zu halten und zu führen hat, dass von diesen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Aus diesem Grund wird derzeit gegen die Halterin der vier inzwischen getöteten Kampfhunde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem in einem Urteil aus dem Jahr 2004 entschieden, dass Rasselisten, auch wenn sie kein Verbot der Hundehaltung, sondern nur Auflagen bedingen, an der Realität gespiegelt werden müssen, d. h. die Gesetzgeber haben zu klären, ob die in den Listen aufgeführten Rassen tatsächlich diejenigen sind, die am meisten zu den Beißvorfällen beitragen. Da dies in der Regel nicht so ist, wurden in den letzen Jahren einzelne Rasselisten reduziert oder ganz gestrichen. In Berlin wurde so zum Beispiel der Staffordshire-Bullterrier, also die bei der tödlichen Attacke in Oldisleben beteiligte Rasse, aus der Rasseliste genommen. In Niedersachsen wurde die Rasseliste ganz gestrichen. Die Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes, die ein Züchten von aggressiven Hunden verbieten wollte, enthält seit 2006 ebenfalls keine Liste mehr. Auch wurde das entsprechende Zuchtverbot gestrichen.
Diese unsichere Rechts- und Sachlage hinsichtlich der Rasselisten hat auch in Thüringen dazu geführt, dass Ansätze zu einem Gefahrenhunde-Gesetz mit einer Rasseliste in der letzten Wahlperiode nicht zu Ende geführt wurden.
Letztlich können alle Vorschriften nicht greifen, wenn sie nicht kontrolliert werden können, weil der der Halter, wie im Fall Oldisleben, die Hunde nicht angemeldet hat und die zuständige Behörde daher nichts von der Existenz dieser Hunde weiß. Aus diesem Grund erwägt das Thüringer Innenministerium auch in diesem Bereich schärfere Vorschriften zu erlassen. So könnte das Nichtanmelden von Hunden in Zukunft bereits als Beleg dafür dienen, dass der Halter nicht über die persönliche Eignung für das Halten von Hunden verfügt. Die Behörden wären dann auch in der Lage zu kontrollieren, ob die Personen, die einen Hund einer bestimmten Größe anmelden wollen, über die notwendige Sachkunde verfügen. Die Einführung eines solchen verpflichtenden und durch Prüfung zu belegenden Sachkundenachweises, wurde von Innenminister Huber bereits als weitere mögliche Konsequenz am Wochenende angekündigt.