Protestkundgebung gegen generelle Maulkorbpflicht

Die Sache wird vom Staatsfunk am Kochen gehalten:

Soeben im TV die Ankündigung:

Der Vater des getöteten Buben spricht im Jahresrückblick, wie sehr die Rottweilerattacke sein Leben verändert hat. Die Mutter hat sich eigentlich noch nie dazu geäußert, fällt mir nebenbei ein.
So, so, da gibt nun also der "Rotfunk" um unser aller Steuergeld einem Vater Sendeplatz dafür, zu sagen, dass der Tod seines (seines? Ist das überhaupt der leibliche Vater? Gerüchte? Niemand was gehört?) Kindes sein (das der Mutter wohl nicht, wo sie sich ja gar nicht dazu geäußert hat) Leben verändert hat!!@@!

Schön langsam versteh ich, dass das Anliegen kaum jemand unterstützen mag.

S'liegt wohl in erster Linie nicht an den ListenHUNDEN.

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wir haben 2018 über 30 ermordete frauen in Ö, haben die angehörigen der opfer auch jedesmal "sendezeit" bekommen, um darzustellen wie sehr die gewalttat ihr leben verändert hat? oder wollten die einfach nicht, weil die tragödie kein hund sondern ein mensch ausgelöst hat und da sind wir ja anscheinend "abgehärtet". :rolleyes: oder es ist normaler oder was weiß ich...oder vielleicht wollten sie auch nur in ruhe trauern?
 
Dank dir.

Hätte aber gern die konsolidierte Fassung oder zumindst der Novelle alleine in Form des Landesgesetzblattes aus autorisierter Quelle.

Ich finde es rechtsstaatlich seltsam, dass am fünften Tag nach dem Beschluss weder auf wien.gv.at noch in der offiziellen Rechtsdatenbank RIS, die beim Bundeskanzleramt angesiedelt ist, das Gesetz in aktueller Fassung oder wenigstens ein LGBl mit der Novelle zu finden ist.

Normalerweise wird ein Gesetz beschlossen, das verfassungsmäßige Zustandekommen per Unterschrift beurkundet und sodann öffentlich kundgemacht.

Zu finden sind aber nur die Anträge bzw Entwürfe, mit Vermerk, dass diese beschlossen wurden, plus Abstimmungsverhalten der Fraktionen.

7ma hat in irgendeinem Medium von Erläuternden Bemerkungen gefaselt. Laut offizieller Landtagsseite gibt es aber zu dieser Novelle KEINE EB:


????????????????

Ich hab mir die geltende Rechtslage aus der letzten Fassung plus den beiden Anträgen mühsam zurechtgezimmert.
 
wir haben 2018 über 30 ermordete frauen in Ö, haben die angehörigen der opfer auch jedesmal "sendezeit" bekommen, um darzustellen wie sehr die gewalttat ihr leben verändert hat? oder wollten die einfach nicht, weil die tragödie kein hund sondern ein mensch ausgelöst hat und da sind wir ja anscheinend "abgehärtet". :rolleyes: oder es ist normaler oder was weiß ich...oder vielleicht wollten sie auch nur in ruhe trauern?
Ist mir erinnerlich, weil gestern über die Verhandlung dieses Falls berichtet wurde: es gab einen ausführlichen Bericht über eine Frau die ihren Liebhaber mit Schlaftabletten getötet hatte in der Sendereihe "am Schauplatz", da kamen auch Angehörige ausführlich zu Wort (und das obwohl die Täterinnenschaft von Frauen ja angeblich auch immer totgeschwiegen wird). - Also, ja, das gibt es.

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Hätte aber gern die konsolidierte Fassung

dann musst dir mir per pn deine mailaddi schicken...

@felipe

ich bin da nicht auf dem laufenden, weil ich kein tv schaue. zumindest in den online medien ist mir aber noch nie aufgefallen, daß der täter nicht erwähnt wurde, wenn es denn mal eine frau war. war ja heuer glaub ich zwei mal der fall.
 
https://wien.orf.at/news/stories/2951315/

Nichts gegen unsere Veterinäre, aber von Erziehung, Verhalten und Ernährung haben die meisten 0 Ahnung. :rolleyes:
 
Ich finde es rechtsstaatlich seltsam, dass am fünften Tag nach dem Beschluss weder auf wien.gv.at noch in der offiziellen Rechtsdatenbank RIS, die beim Bundeskanzleramt angesiedelt ist, das Gesetz in aktueller Fassung oder wenigstens ein LGBl mit der Novelle zu finden ist.

Normalerweise wird ein Gesetz beschlossen, das verfassungsmäßige Zustandekommen per Unterschrift beurkundet und sodann öffentlich kundgemacht.

Ich vermute, dass die 3 von dir genannten Schritte zu einem neuen Gesetz noch nicht abgeschlossen sind. Der Landtagsbeschluss ist da, die verfassungsmäßig-zustandegekommen-Unterschrift: ??? und die Kundmachung fehlt offenbar noch. Erst mit der Kundmachung (also auch Veröffentlichung im RIS) tritt es in Kraft.

Anscheinend kann das dauern, wenn du dir die Infos zu letzten Novelle / lgbl 18/2018 anschaust, da war der Landtagsbeschluss am 23.11.2017 und die Kundmachung am 2.3.2018.

Darüber, dass die Kommunikation seitens Sima (die ja sooo stolz auf ihr Novelle is) mangelhaft is, brauch ma net diskutieren...
 
Nichts gegen unsere Veterinäre,

Hab das auch schon vernommen.

Ja auch die Veterinäre profitieren enorm von der Hundeüberpopulation.

In OÖ und ich glaube auch in Sbg, finden die Kurse idR in Vet-Praxen statt, im Beisein bzw mit Vortrag eines Trainers; Bühnenbild besteht aus Futtersäcken und allerlei käuflichem Beiwerk.

Jetzt hat also der große Run ums Kursgeschäft, das Sima vermutlich ausschließlich den Tierschutzqualifizierten zukommen lassen wollte, in Wien begonnen. Und auch in Restösterreich strebt man mittels passnder Gesetze dieses Geschäft an.

Der Hundehalter, die Melkkuh der Nation!

Die Tierärzte waren auch die, die nach dem Motto, "was ich in der Tasche hab, kann mir keiner mehr nehmen" schon aufs Chippen und Registrieren drängten, als es noch gar keine Registrierungfpflicht gab.

Den TÄ ist es auch ganz recht, dass es fast nur Kombi-Impfstoffe gibt, wo Seren zusammengemischt sind, deren Schutz unterschiedlich lange anhält.
 
https://wien.orf.at/news/stories/2951315/

Nichts gegen unsere Veterinäre, aber von Erziehung, Verhalten und Ernährung haben die meisten 0 Ahnung. :rolleyes:

Deswegen werden vielleicht auch gleich diverse Vertreter diverser Futtermittel anwesend sein.
Da würde ich jetzt aber wirklich nicht alle in einen Topf werfen.
Die meisten haben selbst einen Hund, und haben von daher schon Erfahrung, müssen außerdem die Hundesprache wenigstens etwas verstehen, um die Tiere behandeln zu können, weil nicht alle Patienten sich alles so ohne Weiteres gefallen lassen. Wegen Futterempfehlung hat sich mein TA z.B. auf das Thema gar nicht näher eingelassen mit der Begründung, dass das nicht sein Spezialgebiet ist.
Lt. diesem Artikel werden ja die TÄ, die solche Schulungen durchführen dürfen, vorher auch noch extra geschult. Ich finde das eigentlich eine ganz gute Idee, denn TÄ haben wenigstens ein Herz für Tiere, sonst hätten sie den Beruf nicht gewählt. Eine goldene Nase verdient sich von denen eh keiner, auch wenn es einem anhand der Preise manchmal so vorkommt. Aber da zahlt es eben nicht die Krankenkasse, sofern man keine Krankenversicherung extra abgeschlossen hat.
 
Wegen Futterempfehlung hat sich mein TA z.B. auf das Thema gar nicht näher eingelassen mit der Begründung, dass das nicht sein Spezialgebiet ist.

Dann haben Sie einen absoluten Idealisten erwischt.

Noch jeder meiner TÄ der letzten 20 Jahre hat Futter verkauft, so richtig gemeine Sachen wie Diätfutter für fette Hunde, das so voluminös war, dass sich der Hundemagen an so viel gewöhnte, dass eine neuerliche Gewichtszunahme nach Absetzen der Diät mit folgender Wiederholung einer solchen vorprogrammiert war.

Mein aktueller TA beschäftigt sogar eine Ernährungsberaterin.

Und zum Nixverdienen sagt ich besser nichts.
 
Dann haben Sie einen absoluten Idealisten erwischt.
Ja, das glaube ich auch. Er behandelt auch verletzte Wildtiere, die man ihm bringt … kostenlos natürlich. Schon mit einem Netzwerk, denn das Aufpäppeln und Wiederauswildern ist ja auch nicht so einfach.
Diätfutter hat er auch da für Hunde, die wegen innerer Organleiden nichts anderes vertragen, aber er setzt mehr auf Homöopathie und Osteopathie, was meinem Hund schon mehrmals sehr geholfen hat. Jetzt macht er sich große Sorgen, dass homöopathische Mittel bald verboten sein könnten ….
Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, wären die meisten Idealisten wahrscheinlich ausgelastet genug und nicht bereit, so einen Job zu übernehmen. Trotzdem halte ich es weiterhin für eine gute Idee, Tierärzte damit zu beauftragen, allein schon aus Tierschutzgründen.
Aber egal, ob das nun TÄ, Trainer, Hundeschulen … sind, wäre dann noch sehr wichtig, wer die Entscheidung treffen kann, wer für solche Schulungen fähig ist.
Dass solche stattfinden sollten, denke ich nach einigen Erlebnissen schon lange. Da kamen z.B. bei einem Welpenkurs auf die Frage, "was machst du, wenn der Hund reinkackt", haarsträubende Antworten. Und das ist ja noch harmlos.


LG Eva
 
sehr wichtig, wer die Entscheidung treffen kann, wer für solche Schulungen fähig ist.

Wenn es nur ein Kurs ist, den man sich anzuhören verpflchtet ist, kann ich auf die Schnelle nichts genaues sagen, als dass in Salzburg das Land eine Liste von Sachkundekurs- und -Prüfungsbefugten aufgliegen hat. Kurse und Prüfungen sind jeweils Landessache, dh die Länder bestimmen, welche Kriterien ein Prüfer erfüllen muss.

Bezüglich Prüfer und Prüfungen ist es derzeit in Wien so:

§ 8 Abs 8 Wr THG
Die Landesregierung (sobald Novelle in Kraft, der Magistrat) hat durch Verordnung nähere Vorschriften über den Hundeführschein zu erlassen, insbesondere über die Prüfungsmodalitäten (theoretische und praktische Prüfung) und Prüfungsinhalte wie auch hinsichtlich der Befähigung jener Personen, die die Abnahme der Hundeführscheinprüfung durchführen dürfen.

Dazu § 6 der aktuellen Wr HundführscheinV:

§ 6. (1) Als Prüfer und Prüferinnen sind geeignete Personen heranzuziehen, die einen von der Tierschutzombudsstelle Wien veranstalteten Ausbildungslehrgang für Hundeführscheinprüfer und Hundeführscheinprüferinnen absolviert haben und die in die von der Tierschutzombudsstelle Wien geführte Liste der Hundeführscheinprüfer und Hundeführscheinprüferinnen aufgenommen worden sind.

Nach dem 7ma-novellierten § 5a Abs 8 des Wr Tierhaltegesetzes sind die von den Prüfern aufgebrummten 10 Trainingsstunden bei einer tierschutzqualifizierten Tiertrainerin zu absolvieren. Diese tierschutzqualifizierten Tiertrainerinnen müssen das von Frau Messerli gesponserten Institut durchlaufen haben und dort nicht nur für die Ausbildung, sondern auch regelmäßig für die Lizenz bezahlen.

Auch die von der Tierschutzombudsstelle erkorenen Prüferinnen scheinen alle dieses Institut durchlaufen zu haben, zumindest trifft das auf die Prüferinnen zu, die ich mir angeschaut habe.

Eine offizielle vollständige Liste der autorisierten Wr Listenhundeprüferinnen ist ja der Öffentlichkeit nicht zugänglich, im Gegensatz etwa zu Salzburg.

Ich bezweifle sowieso, dass Sachkundekurse wirklich etwas ändern.

Man kann lernen, ein Baby zu wicklen und zu baden. Aber in den alltäglichen Umgang mit einem Kind wächst man hinein. Wieso sollte das bei Hunden anders sein?
 
Ich bezweifle sowieso, dass Sachkundekurse wirklich etwas ändern.

Man kann lernen, ein Baby zu wicklen und zu baden. Aber in den alltäglichen Umgang mit einem Kind wächst man hinein. Wieso sollte das bei Hunden anders sein?
Wenn solche Sachkundekurse nur theoretisch sind, bezweifle ich das auch. Zumal ich einmal spaßhalber so einen theoretischen Test gemacht habe, wobei ich nicht die höchste Punktezahl erreicht habe, weil ich in einigen Dingen - z.B. Entwurmung - nicht einverstanden war mit den vorgegebenen "richtigen" Antworten. Ich stelle mir praxisorientierte Kurse vor, wo Alltagsthemen behandelt werden. Das können Hundeneulinge sicher gut gebrauchen, und die, die dazu verpflichtet werden, obwohl sie glauben, mit Strenge alles im Griff zu haben, umso mehr. Und für diejenigen, die schon Hundeerfahrung haben und leider schon ihre vorigen Begleiter gehen haben lassen müssen, ist es auch nicht wirklich ein Opfer, mit dem Hund einen Kurs zu machen. Im Gegenteil! Ich war nicht mit jedem unserer Hund in der Hundeschule, damit er was lernt. Es war eher so, dass wir gelernt haben. Anfangs war ich dort, dann Herrli, dann mit einem Hund mal gar nicht. Aber jedem unserer Hunde hat es Freude gemacht und war eine schöne Beschäftigung.

In den alltäglichen Umgang wachsen eben nicht alle hinein - weder bei einem Baby noch bei einem Hund.
 
Nach dem 7ma-novellierten § 5a Abs 8 des Wr Tierhaltegesetzes sind die von den Prüfern aufgebrummten 10 Trainingsstunden bei einer tierschutzqualifizierten Tiertrainerin zu absolvieren. Diese tierschutzqualifizierten Tiertrainerinnen müssen das von Frau Messerli gesponserten Institut durchlaufen haben und dort nicht nur für die Ausbildung, sondern auch regelmäßig für die Lizenz bezahlen.

Auch die von der Tierschutzombudsstelle erkorenen Prüferinnen scheinen alle dieses Institut durchlaufen zu haben, zumindest trifft das auf die Prüferinnen zu, die ich mir angeschaut habe.

Eine offizielle vollständige Liste der autorisierten Wr Listenhundeprüferinnen ist ja der Öffentlichkeit nicht zugänglich, im Gegensatz etwa zu Salzburg.



Verstehe ich das richtig, du hast einige der PrüferInnen für den freiwilligen Hundeführschein (mit großem I, es sind tatsächlich nicht ausschließlich Frauen) überprüft, die haben das Messerli -Institut durchlaufen, und daraus folgerst du, daß diese Ausbildung verpflichtend ist, um Hundeführscheinprüfer auch für den verpflichtenden HFS zu werden? Ist zwar nicht unbedingt folgerichtig, aber durchaus möglich. Was stört dich so daran, daß du es jetzt zum wiederholten Mal erwähnst? Irgendeinen Ausbildungsstandard müssen die Prüfer eben vorweisen, schließlich kann sich ja jeder Hundetrainer nennen.

Und vielleicht wäre die Regelung eine andere, wenn damals bei der Einführung des Hundeführscheins in Wien gewisse Hundetrainer nicht jedem Anwärter den Führschein regelrecht nachgeschmissen hätten (nach dem Motto 2 Min in der Einschicht spazieren zu gehen reicht).
 
Wenn solche Sachkundekurse nur theoretisch sind, bezweifle ich das auch. Zumal ich einmal spaßhalber so einen theoretischen Test gemacht habe, wobei ich nicht die höchste Punktezahl erreicht habe, weil ich in einigen Dingen - z.B. Entwurmung - nicht einverstanden war mit den vorgegebenen "richtigen" Antworten. Ich stelle mir praxisorientierte Kurse vor, wo Alltagsthemen behandelt werden. Das können Hundeneulinge sicher gut gebrauchen, und die, die dazu verpflichtet werden, obwohl sie glauben, mit Strenge alles im Griff zu haben, umso mehr. Und für diejenigen, die schon Hundeerfahrung haben und leider schon ihre vorigen Begleiter gehen haben lassen müssen, ist es auch nicht wirklich ein Opfer, mit dem Hund einen Kurs zu machen. Im Gegenteil! Ich war nicht mit jedem unserer Hund in der Hundeschule, damit er was lernt. Es war eher so, dass wir gelernt haben. Anfangs war ich dort, dann Herrli, dann mit einem Hund mal gar nicht. Aber jedem unserer Hunde hat es Freude gemacht und war eine schöne Beschäftigung.

In den alltäglichen Umgang wachsen eben nicht alle hinein - weder bei einem Baby noch bei einem Hund.

Der Sachkundekurs ist sicher nur theoretisch, siehe das, was jetzt die Tierärztekammer vorschlägt. Das soll ein Kurs für alle zukünftigen HH werden, und ich denke, daß das gar nicht so schlecht ist. Jemand, der sich überlegt, sich zum ersten Mal einen Hund zuzulegen, wird vielleicht was Neues erfahren, ich denke, das wird thematisch sehr breit angelegt werden. Für erfahrene HH wohl eher lästig, aber völlig ok als Signal des guten Willens an die Öffentlichkeit.

Um den verpflichtenden HFS abzulegen braucht man jetzt mehr Praxisstunden als bisher. Und zu denen können jetzt auch HH verdonnert werden, deren Nichtlistenhunde auffällig werden.
 
Gut so! Trotzdem ändert das noch nichts an der Maulkorbpflicht für Hunde, die auf der Liste stehen, obwohl sie noch nie jemandem etwas getan haben.

Jeder Listenhund, der vor Juli 2019 angeschafft wird und dann älter als 3 Jahre ist, kann durch eine Prüfung davon befreit werden. Damit dürfte der größte Teil der Listenhunde in Wien aus dem Schneider sein. Aber ehrlich, ich sehe kaum Listenhunde im Freilauf, die nicht eh jetzt schon durch einen Beißkorb gesichert sind.
 
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