• Liebe Forum-Nutzer, wir verabschieden uns in den Weihnachtsurlaub und sind ab dem 07. Januar 2025 wieder für euch da! In der Zwischenzeit werden keine Meldungen und Nachrichten gelesen/bearbeitet. Habt frohe, ruhige und besinnliche Festtage im Kreis eurer Liebsten, viel Glück und Gesundheit in 2025 und kommt gut rüber ins neue Jahr! Bis bald und frohe Weihnachten, Euer DER HUND Club Team

Protestkundgebung gegen generelle Maulkorbpflicht

Und es ist keineswegs garstig manche Rassen schlicht und ergreifend einfach künftig nicht mehr weiterzuproduzieren. Oder glaubst du ein Hund kann darunter leiden gar nicht erst gezeugt worden zu sein ?

und wer hat das recht zu bestimmen, welche rassen sich nicht mehr fortpflanzen dürfen? was auch heißt, alle hunde der letzten generationen müssen staatlich zwangskastriert werden und die besitzer werden weiter entmündigt, so lange bis nichts mehr überbleibt. ich möchte jetzt auch mal gern das wort widerlich dazu anbringen:mad:

aber ich vermute du hast geistig eh schon so ziemlich alles notiert was kräftig und kurzhaarig ist und möchtest dich dann gern mit "empfehlungen" einbringen...:cool:
 
Für diese Einsätze der Polizei, die sie verursacht hat, und für die Bisse ihres Hundes wird diese HH hoffentlich schwer bestraft! Und der Führerschein abgenommen! Schließlich ist der Schein auch weg, wenn man betrunken beim Rad fahren erwischt wird.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte ihr der Führerschein entzogen werden? Es ist nicht strafbar, völlig betrunken durch die Gegend zu taumeln, anders sieht es aus, wenn man ein Fahrzeug besteigt.
 
auszug aus der konsolidierten fassung des gesetzes:



dann hoffe ich für alle, die einen hund mit breiterer stirn oder bissl mehr muskeln als üblich haben, daß sie entweder papiere für den hund haben oder schon im voraus ein rassegutachten machen lassen. der hund kann bei verdacht von den kontrolleuren auf der straße erstmal abgenommen werden und sitzt solange behördlich verwahrt, bis der halter die beweise erbracht hat.

dies gilt auch für besucherhunde

Wo kann man das von der sofortigen Abnahme nachlesen? In deinem Link steht nur was von Trainerstunden, die man absolvieren muß.
 
vielleicht im Hintergrund Interesse von bestimmten Schwergewichten deponiert wurde, die gerne noch mehr Regeln und noch mehr Prüfungen und Kurse hätten und eine vollständige Liste, so nach dem Motto "der Hund ist ein Listentier".

Zeitungen berichten in der Regel darüber, wovon sie annehmen, daß sich die Leser dafür interessieren. Im Moment kann man durchaus ein gesteigertes Interesse an Hunden annehmen, drum ist es unsinnig, von irgendwelchen "Schwergewichten" zu fantasieren, die Artikel lancieren, um Lokalpolitik zu machen.
 
in der konsolidierten fassung des wiener tierhaltegesetzes, daß ist eine mehrere seiten lange PDF die du dir runterladen kannst.

Danke. Aber dort finde ich nur

(9) Wird ein Hund gemäß Abs. 2 ohne den erforderlichen Sachkundenachweis gehalten, so hat die Behörde den Hund bei Vorliegen erschwerender Umstände auf Kosten und Gefahr des Halters bzw. der Halterin abzunehmen und ist dieser als verfallen anzusehen. Wird ein Hund gemäß Abs. 2 ohne den erforderlichen Sachkundenachweis verwahrt, so hat die Behörde den Hund bei Vorliegen erschwerender Umstände auf Kosten und Gefahr des Halters bzw. der Halterin abzunehmen und dem Halter bzw. der Halterin zurückzustellen, sofern dieser bzw. diese über die notwendigen Voraussetzungen verfügt. Ist dies nicht der Fall, ist der Hund als verfallen anzusehen


Also nichts mit einfacher Abnahme ohne irgendeinen Anlass, nur weil ein Hund wie ein Listenhund ausschaut.
 
na wenn du glaubst..

dann lies dir zb.mal das

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=77eb251d-d9ba-4238-8e63-e3c95061eeea&Abfrage=Gesamtabfrage&SearchInAsylGH=&SearchInAvn=&SearchInAvsv=&SearchInBegut=&SearchInBgblAlt=&SearchInBgblAuth=&SearchInBgblPdf=&SearchInBks=&SearchInBundesnormen=&SearchInDok=&SearchInDsk=&SearchInErlaesse=&SearchInGbk=&SearchInGemeinderecht=&SearchInJustiz=&SearchInBvwg=&SearchInLvwg=&SearchInLgbl=&SearchInLgblNO=&SearchInLgblAuth=&SearchInLandesnormen=&SearchInNormenliste=&SearchInPruefGewO=&SearchInPvak=&SearchInRegV=&SearchInSpg=&SearchInUbas=&SearchInUmse=&SearchInUvs=&SearchInVerg=&SearchInVfgh=&SearchInVwgh=&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=bullterrier&Dokumentnummer=LVWGT_WI_20180626_VGW_001_086_4828_2018_00

hier wurde ein Dackel-Jack Russel Terrier-Mischling in wien auf der straße als "rottweilermix" erkannt und für verfallen erklärt (absurder gehts glaub ich eh nimmer), da sich die halterin logischerweise weigerte, für ihren nicht listi den schein zu machen. dafür durfte sie dann sämtliche gutachten für amtstierärzte finanzieren und einen anwalt etc., damit die klage wieder abgewiesen wurde und festgestellt wurde, daß es wirklich ein dackelmix ist..
und da sind noch mehr absurde fälle zu finden, wo sich das auge des gesetzes an hundehaltern ausgetobt hat, musst dich halt durchackern. wobei ich ja glaube daß es dich garnicht interessiert, dir gehts einfach um "nein, das ist aber nicht so".
 
Danke. Aber dort finde ich nur
Also nichts mit einfacher Abnahme ohne irgendeinen Anlass, nur weil ein Hund wie ein Listenhund ausschaut.

Doch, leider ist es so... und ergibt sich aus den einzelnen Rechtsvorschriften des Wiener Tierhaltegesetz vom 03.12.2018…

Wenn die Behörde der Meinung ist, bei einem Hund handelt es sich um einen Listenhund oder Mischung daraus, weil er vielleicht so ausschaut, dann könnte der Halter das nur mit einem fachtierärztlichen Gutachten widerlegen.…

(10) Die Behörde hat die Frage, ob es sich bei einem Hund um einen gemäß Abs. 2 handelt, nach dem äußeren Erscheinungsbild des Hundes vorzunehmen. Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass es sich um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt, gilt der Hund als hundeführscheinpflichtiger Hund, sofern nicht der Hundehalter bzw. die Hundehalterin durch eine fachtierärztliche Begutachtung nachweist, dass es sich nicht um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt.

Somit, kann der Halter nicht mit einer fachtierärztlichen Begutachtung belegen, dass sein Hund kein Listenhund ist, kann die Behörde den Hund auf Kosten und Gefahr des Halters einziehen bzw dem Halter abnehmen:..

(9) Wird ein Hund gemäß Abs. 2 ohne den erforderlichen Sachkundenachweis gehalten, so hat die Behörde den Hund bei Vorliegen erschwerender Umstände auf Kosten und Gefahr des Halters bzw. der Halterin abzunehmen und ist dieser als verfallen anzusehen. Wird ein Hund gemäß Abs. 2 ohne den erforderlichen Sachkundenachweis verwahrt, so hat die Behörde den Hund bei Vorliegen erschwerender Umstände auf Kosten und Gefahr des Halters bzw. der Halterin abzunehmen und dem Halter bzw. der Halterin zurückzustellen, sofern dieser bzw. diese über die notwendigen Voraussetzungen verfügt. Ist dies nicht der Fall, ist der Hund als verfallen anzusehen.

Sollte dieser Hund, von dem nicht bekannt ist, dass er kein Listenhund ist, in eine Beißerei verwickelt sein, egal ob gegen Mensch oder Tier, kann die Behörde dann, wie beim Listenhund auch, den Hund einziehen bzw. beschlagnahmen und notfalls töten lassen..

(5) Wenn von anderen als den in einer Verordnung gemäß Abs. 2 genannten Tieren oder von Tieren, die in einem Zoo oder einer ähnlichen Einrichtung (§ 8 Abs. 3 Z 2) gehalten werden, eine Gefahr für Menschen oder Artgenossen ausgeht bzw. mit deren Haltung eine Gefährdung oder Belästigung (§ 3) von Menschen verbunden ist, so kann die Behörde zur Beseitigung dieser Gefahr bzw. der Gefährdung oder Belästigung die erforderlichen Aufträge erteilen. Falls erforderlich, ist die Abnahme und sichere Verwahrung des Tieres auf Kosten und Gefahr der Halterin oder des Halters oder nötigenfalls die Tötung gegen Ersatz der Kosten zu verfügen. Bei Wegfall der Voraussetzungen sind angeordnete Maßnahmen aufzuheben, im Falle einer Abnahme ist das Tier jedoch als verfallen anzusehen.

Ob Gefahr in Verzug ist oder nicht, entscheidet die Behörde, die dann mit allen Maßnahmen diese Verordnungen unverzüglich vornehmen darf..

(6) Bei Gefahr im Verzug hat die Behörde durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt die erforderlichen Maßnahmen (Abs. 5) anzuordnen und erforderlichenfalls auf Kosten und Gefahr der Halterin oder des Halters unverzüglich vorzunehmen. Abs. 5 letzter Satz findet sinngemäß Anwendung.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000404
 
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danke für die mühe:) sie hat sicher nur die eine seite mit der aktuellen ergänzung gelesen, daraus allein kann man aber nichts ableiten wenn man da ursprüngliche gesetz nicht gelesen hat.
 
danke für die mühe:) sie hat sicher nur die eine seite mit der aktuellen ergänzung gelesen, daraus allein kann man aber nichts ableiten wenn man da ursprüngliche gesetz nicht gelesen hat.

Danke.. :) aber ich musste das damals auch erst lernen, welche Gesetze greifen und vor allem, von der Behörde ausgeübt werden dürfen... In der Regel hat man es mit kompetenten Leuten zu tun, mit denen man reden kann, aber es gibt leider auch die uneinsichtigen und welche, die gar keine Hunde mögen…

In Hessen habe ich damals etlichen Hunden das Leben gerettet, weil manche Rassen/Mixe wie z. B die großen grauen Cane Corso, die nicht gelistet waren, für die damals noch gelisteten Mastino Napoletano gehalten wurden… etc...

Aber selbst für Fachleute ist es nicht immer leicht, Rassen zu bestimmen... Ich weiß allerdings nicht, ob man heute schon anhand einer DNA mehr erfährt..
Vom Hundeplatz damals kannte ich den Sachverständigen der Polizeihundeschule in Hessen, den ich zu jeder Tag und Nachtzeit mit einem Hund aufsuchen durfte.. daher weiß ich auch, wie aufwendig und arbeitsintensiv Gutachten sind, an denen ich mitgeholfen habe… Zudem besonders Hunde aus dem Tierschutz oder aus Privatübernahme in der Regel keine Papiere haben…

Deshalb weiß ich, wie schlimm und diskriminierend diese Verordnung ist.. und sorry, aber ich bin wirklich froh, dass es bei uns vorbei ist, weil so Kraft aufreibend und nerven zerrend, was ich heute nicht mehr, schon gar nicht mehr jahrelang, durchhalten würde..

Zudem der Kummer und das Leid, was vielen Menschen mit ihren Tieren widerfahren ist, weil Verbrecher Tiere auf Menschen abgerichtet haben, worunter nur die anständigen Hundehalter zu leiden hatten…

Und die verantwortungs- und skrupellosen HH sind einfach auf andere Rassen umgestiegen, weshalb die Tierheime dann übervoll mit Hunden, die aus diesen Kreisen kamen…

So kam es auch bei uns, dass Jahre später der Rottweiler gelistet wurde, der anfangs gar nicht auf der Liste stand.. und so geht es weiter… jetzt sieht man vermehrt bei einem bestimmten Klientel belg. Schäferhunde, weshalb es da auch schon zu Vorfällen kam… wird diese Rasse dann gelistet, werden andere folgen etc... solche Leute bzw Verbrecher, die das den Tieren antun, lassen sich sowieso durch nichts aufhalten, schon gar nicht durch Verordnungen und Gesetze... Leidtragende sind ausschließlich die anständigen Halter mit ihren Tieren...

Viele Behörden haben das bereits erkannt, so unter der Hand, aber gegen dieses Klientel, sind sie tatsächlich machtlos... ;)
 
Aber selbst für Fachleute ist es nicht immer leicht, Rassen zu bestimmen... Ich weiß allerdings nicht, ob man heute schon anhand einer DNA mehr erfährt..

das geht meines wissens nur wenn elterntiere greifbar sind und man vergleichen kann. diese test die es im netz gibt sind ja bei euch glaub ich eh nicht anerkannt, die ergebnisse grad bei mixen sind eher im wahrscheinlichkeitsbereich und viele rassen ja auch noch nicht in der datenbank.
bei euch sind ja in einigen bundesländern die listen gefallen, aber bzgl. einfuhr tut sich da dann nichts und bleibt ein striktes verbot fürs ganze land aufrecht?
gsd hat frau ulli da (noch) nichts zu reden was in Ö über die grenze darf..:cool:
 
das geht meines wissens nur wenn elterntiere greifbar sind und man vergleichen kann. diese test die es im netz gibt sind ja bei euch glaub ich eh nicht anerkannt, die ergebnisse grad bei mixen sind eher im wahrscheinlichkeitsbereich und viele rassen ja auch noch nicht in der datenbank.
bei euch sind ja in einigen bundesländern die listen gefallen, aber bzgl. einfuhr tut sich da dann nichts und bleibt ein striktes verbot fürs ganze land aufrecht?
gsd hat frau ulli da (noch) nichts zu reden was in Ö über die grenze darf..:cool:

Die Einfuhrbestimmungen gelten in Deutschland immer noch für 3 oder 4 Rassen.. habe mal gegoogelt..
– Pitbull-Terrier
– American Staffordshire-Terrier
– Staffordshire-Bullterrier
– Bullterrier
da ist die Einfuhr verboten.. aber es darf gezüchtet werden und die Züchter holen teilweise Hunde aus dem Ausland, was dann wieder erlaubt ist.. aber weil ich mit dem ganzen nicht mehr so vertraut bin, müsste ich alles erst nachlesen, welche Auflagen dafür zu erfüllen sind..

Ansonsten ist es mit den Rasselisten bei uns, wie bei euch, jedes Land hat seine eigenen Rasselisten oder gar keine mehr... also eine Einheit gibt es auch in Deutschland nicht... es hat sich zwar etliches getan und manche Länder haben sie komplett abgeschafft, aber einheitlich wäre erträglicher..
In Bayern gibt es die Liste 1 und Liste 2, die mit unterschiedlichen Auflagen versehen sind.. NRW hat Regeln ab einer bestimmten Größe und Gewicht.. bei uns in Hessen sind nur noch ein paar Rassen gelistet, der Rest komplett gestrichen.. also alles dabei...
 
ist schon irgendwie erstaunlich wie beratungsresistent die politik da ist...jetzt geht in Ö diese ganze prozedur, die in anderen ländern mangels erfolg wieder abgeschafft wurde, erst richtig los.
und die nächste bißstatistik aus wien wird natürlich zeigen, was die stadrätin der bevölkerung damit verspricht, weil die ersteller sind genau so unbekannt wie ihre berater:rolleyes:
 
Die Sache wird vom Staatsfunk am Kochen gehalten:

Soeben im TV die Ankündigung:

Der Vater des getöteten Buben spricht im Jahresrückblick, wie sehr die Rottweilerattacke sein Leben verändert hat. Die Mutter hat sich eigentlich noch nie dazu geäußert, fällt mir nebenbei ein.
 
Und es ist keineswegs garstig manche Rassen schlicht und ergreifend einfach künftig nicht mehr weiterzuproduzieren.

Mischlinge, vor allem unbekannter Herkunft, sind, wenn Sie schon denken, dass Aggression angezüchtet wird, dann Tretminen, weil die Angriffslust nicht einmal mit einer bestimmten Physiognomie einhergehen muss, aus der man darauf schließen könnte.

Und nicht, dass Sie jetzt Falsches denken: Ich habe als Bastardlhalter angefangen und mag diese Hunde noch immer.
 
in der konsolidierten fassung des wiener tierhaltegesetzes, daß ist eine mehrere seiten lange PDF die du dir runterladen kannst

Bitte um Ihre Quelle, im Rechtsinformationssystem ist die am 29.11. beschlossene Fassung nämlich immer noch nicht zu finden, sondern nur dF LGBl. Nr. 18/2018.
 
ist schon irgendwie erstaunlich wie beratungsresistent die politik da ist...jetzt geht in Ö diese ganze prozedur, die in anderen ländern mangels erfolg wieder abgeschafft wurde, erst richtig los.

Das Phänomen, dass von Staaten die Verwaltungsiirrtümer anderer Staaten übernommen werden, ist wohl auf Denkfaulheit zurückzuführen. Bei der gegenständliche Stadträtin fällt mir schon auf, dass sie sich quasi nur nacheinender um so schwierige Materien wie U-Bahnstationmusik, Tschickstummel, Hundstrümmerl und Geruchsbelästigung in öffentliche Verkehrsmitteln kümmern kann.

Da ist man dann freilich schwer überlastet, wenn die Öffentlichkeit rasche Reparatur vergangener Vergeigtheiten fordert,noch dazu, wenn man ständig für diverse Bezirksblattl posieren muss.

Da hilft dann nur mehr ein Potpurri diverser Regeln, die von anderswo stammen.
 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=200 00404

Was auch immer ich in die Suchmaske des RIS eingebe, ob Gesetzesnummer,Gesetzstitel, Gesetzesnummer, ich bekomme immer nur die F LGBl 18/2018, die eben nicht die soeben beschlossene ist.

Auch wenn ich die Wr LGBl abrufe, bekomme ich nichts zum Beschlussdatum 29.11.18.

Was mache ich da falsch?

An sich bin ich im RIS zuhause, allerdings eher im Bundesrecht
 
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