Hier der Artikel von der heutigen Zeitung
Unfassbar brutal: Hohe Haftstrafen für Täter
ST. PÖLTEN / In einer Orgie von Gewalt wurde 37-Jähriger sechs Stunden lang gequält. Die Peiniger standen nun vor Gericht.
VON CLAUDIA STÖCKLÖCKER
Zur Hölle auf Erden wurde für Richard G. aus St. Pölten die Nacht des 30. Juni vergangenen Jahres. Sechs Stunden lang quälte den 37-Jährigen da ein Trio aus St. Pölten gnadenlos. Mit Schlagstock, Flaschen, Fäusten und Holzprügel wurde in seiner Wohnung auf ihn eingeschlagen, Wunden mit Schnaps übergossen, Zigaretten auf ihm ausgedämpft, auf ihn uriniert und gespuckt.
Im Prozess am Landesgericht St. Pölten spricht Richter Dr. Peter Kotynski von Unfassbarem, will wissen, wie es zu diesem Blutrausch gekommen ist. Eifersucht, Rache fürs eigene verkorkste Leben und das Eintreiben von Schulden geben die Angeklagten als Motiv an.
„Zuerst haben wir gesoffen. Dann sind wir zu G. I bin wütend gewesen, immer heißer geworden. I hab’ gedacht, i muss ihm an Denkzettel verpassen. Ob der stirbt oder net, darüber hab’ i net nachdenkt“, sagt Staplerfahrer Werner S. (21). Vom Opfer abgelassen habe er, weil „i kane Tschick mehr g’habt hab’“.
Eine „gewisse treibende Kraft“, so Kotynski, war Hausfrau Sabine K. (20). Mit Worten wie „den moch ma fertig, des g’heart eam eh!“ feuerte sie an. Nach der ersten Attacke machte man es sich neben dem Blutüberströmten gemütlich, bevor man zu weiteren Taten schritt. „Weil er was zum Trinken gehabt hat. Und wir haben Musik gehört“, erzählt die Hausfrau. „Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Dritten im Bunde eingeschränkte intellektuelle Fähigkeit. Der 31-jährige Wolfgang S. ist besachwaltet. Vor Gericht sitzt der Hilfsarbeiter grinsend. „Ich hab’ mich nur verteidigt“, erklärt er. „Für einen Mitläufer und eine tickende Zeitbombe“ hält ihn der vorsitzende Richter.
„Ich hab’ gebeten und gefleht, dass sie aufhören, aber das ist nur gegen eine Wand geprallt. I hab’ gespürt, dass von mir nicht mehr viel zu erkennen ist“, erzählt Richard G. Drei Wochen verbrachte er dann auf der Intensivstation, elf Tage im Koma. Zwei Mal wurde er reanimiert. Jetzt ist er Invalidenrentner.
Ein Schöffensenat präsentiert die Rechnung: Sieben – nicht rechtskräftige – Jahre Gefängnis für den Haupttäter wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen, sechs Jahre für die 20-Jährige, vier Jahre für den 31-Jährigen.