Die rechtliche Lage ist ja mittlerweile hoffentlich so halbwegs klar, wenn auch von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich.
Gegen den Abschuß des BC kann man wohl kaum etwas unternehmen, der scheint gesetzeskonform gewesen zu sein. Der Hund war eindeutig ausserhalb des Einflußbereiches seiner Besitzer, und man kann nicht beweisen, dass er nicht gestöbert hat.
Was mich aber so stört an der Sache, dass man dem einzelnen Jäger und seinem Wohlwollen so ausgeliefert ist. Denn üblicherweise ist es doch so, ich bin mit Hund alleine unterwegs, und treffe einen Jäger, der ebenfalls alleine unterwegs ist. In den meisten Fällen kann ich gar nicht wissen, ob diese Person überhaupt in dem Revier bestimmte Rechte und Befugnisse hat oder nicht - man sieht einfach einen Menschen mit Jagdausrüstung, das kann ein Jagdgast sein, ein Pächter, ein Förster, theoretisch auch ein Wilderer - ich kann es nicht überprüfen. Diese Person jedenfalls ist bewaffnet und kann, falls sie dazu befugt ist auch dem Gesetz nach, jetzt nach eigenem Gutdünken entscheiden, ob mein Hund erschossen werden darf oder nicht. Ich selber habe kaum Möglichkeiten, hier im Nachhinein einen unrechtmäßigen Abschuß zu beweisen, und es steht immer Aussage ("Sachverständiger" mit Jagdschein bzw den erforderlichen Prüfungen etc gegen Laie ) gegen Aussage.....
DAS ist es, was mich stört. Die meisten Jäger halten sich an die bestehenden Gesetze, aber wenn sie es nicht tun, bin ich dennoch machtlos.
Das entspricht einfach nicht meiner Vorstellung von einer gerechten rechtsstaatlichen Regelung.
Anders wäre die Situation, wenn jeder Jäger, der einen Hund abschießen will oder meint, zu müssen, das niemals bei der ersten Gelegenheit tun darf, sondern zuerst eine offizielle schriftliche Warnung über die Behörde erteilt werden muss. Dann hätte man auch die Möglichkeit, gegen den in der Verwarnung geschilderten Grund einen Einspruch zu erheben, eventuell sogar ein Sachverständigengutachten etc - jedenfalls sollte es auch die Möglichkeit geben, gegen diese Verwarnung rechtliche Schritte zu unternehmen. Wird sie sozusagen widerlegt, verliert sie an Gültigkeit und der Jäger darf offiziell NICHT schiessen.
So oder ähnlich, jedenfalls die aktuelle gesetzliche Regelung räumt den Jägern zu viel Macht bei zuwenig Kontrolle ein.