Hallo pinksogg!
Nun noch mal kürzer.
Lg Heidi
Durch das Aufheben des Verkaufsverbots von Katzen und Hunden in Zoo-bzw. Tierhandlungen, durch Ex-Ministerin Kdolsky wurde dem Tierschutz in Österreich kein guter Dienst erwiesen. Dies kann und darf nicht toleriert werden. Nicht nur der Tiere wegen, die nicht artgerecht gehalten und aufgezogen werden können, sondern auch wegen der zukünftigen Besitzer, die ein nicht sozial geprägtes Hunde oder Katzenkind bekommen, mit dem ein Zusammenleben mehr als schwierig ist und die sich daraus ergebenden Probleme absehbar sind. Viele davon könnten deshalb wieder in den Tierheimen landen, was keinesfalls wünschenswert ist. Es werden beinahe nur Tiere aus dem Ausland ho verkauft, deren Herkunft, Aufzucht, Stammbaum, etc. mehr als ungewiss ist. Sie sind oftmals viel zu früh von der Mutter entfernt worden, sind oftmals krank. Die künftigen Besitzer erwarten ungeahnte Probleme und Kosten. Nutznießer sind hier vor allem die Vermehrer, die ja lt. Ex-Ministerin Kdolsky mit ihrer Regelung keinen Markt mehr finden sollen.
Wir plädieren, ja, wir fordern, die Wiedereinführung des Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzenwelpen in Zoo und Tierhandlungen, da:
• Die Haltung der Tiere dort absolut nicht artgerecht ist! Die Welpen können sich nur unzureichend bewegen und lösen. Sie erfahren keinerlei soziale Kontakte mit Menschen und wenn, sind diese eher negativ. (Z.B. an die Scheiben klopfen, oftmaliges Herausnehmen und Angreifen, somit keine Ruhezeiten, etc.). Sie lernen hier kein normales menschliches Umfeld kennen und können sich später somit auch nur mit großen Problemen einleben.
.) Die derzeitge Gesetzeslage besagt zwar, dass Hundewelpen nicht über Nacht in den Tierhandlungen bleiben dürfen, doch wer kontrolliert, ob die Miniholzverschläge tatsächlich nächtens leer sind, wer kontrolliert, wo die Welpen in dieser Zeit bleiben? Und auch wen dem so wäre, ein ständiges Umquartieren tut weder einer Welpenpsyche, noch einem erwachsenen Tier gut!
.) Insbesonders Hunde bedürfen einer rassespezifischen Aufzucht, Futter, Pflege und entsprechende Erklärung über die Erziehung und Haltung an die neuen Besitzer. Was ohne entsprechende Sachkenntnis der einzelnen Rassen nicht möglich ist!
• Da die Käufer als einzige Voraussetzung zum Erwerb des Tieres den geforderten Betrag zahlen müssen, sie aber weder, aufgrund fehlender Sachkenntnisse beraten und informiert werden können und auch keine Vorauswahl eines geeigneten Besitzers gegeben ist, noch eine weiterführende Betreuung, steigt die Gefahr signifikant, dass diese Tiere bei Problemen im Tierschutzhaus landen, in dem Bereits weit über 300 Hunde ein zu Hause suchen.
Dies kann weder im Sinne ordentlicher Züchter, noch der künftigen Besitzer sein, noch, was wohl am wichtigsten ist, im Sinne der Tiere sein!
Deshalb, plädieren wir, viele besorgte Katzen und Hundebesitzer und Züchter, nochmals für die Wiedereinführung des Verkaufsverbotes für Hunde und Katzenwelpen in Zoo und Tierhandlungen.