Hund beisst Fremden am eigenen Grund

Juristisch gesehen kann er mich vielleicht sogar verklagen, weil er dann gebissen worden wäre (das traue ich dem österreichischen Rechtssystem zu), aber von der Logik her verstehe und akzeptiere ich diese Sache nicht.

:D

Wenn du meine Postings gelesen hättest, bräuchtest auch in diese Richtung nichts befürchten.
 
Das würde also heißen, wenn zB ein Kind aufs Grundstück käme... ?!
Genau das habe ich gemeint...

nur wennst bewusst SCHARFE HUNDE hälst. bei gesetzestexten ist jedes einzelne wort wichtig.

daher vorsicht --> wie ich glaube georg sticha schon irgendwo erwähnt hat, wennst "achtung bissiger hund" am gartenzaun hängen hast, bist du dran. ein neutrales "das ist das heim unseres hundes" oder ähnliches erfüllt den selben zweck, macht dir als hundehalter aber rechtlich das leben leichter.
 
@ angel:
Ja eh, aber ich bezieh mich ja jetzt nicht nur auf genau das vorliegende Thema...
wenn ich die Sache jetzt mal allgemein und "globaler" seh, schaut das ja bei dem "Wild-West-Dings-Bums" ja eher schlecht für die Hundehalter aus ... :confused:

Und DA fang ich dann an mir Sorgen zu machen, wenn du sagst, du siehst das gelassen... :o

der gelassene wild-west ist übrigens ladytiger. :D

lg von einer auch gelassenen (oder ausgelassenen? :D)
 
nur wennst bewusst SCHARFE HUNDE hälst. bei gesetzestexten ist jedes einzelne wort wichtig.

daher vorsicht --> wie ich glaube georg sticha schon irgendwo erwähnt hat, wennst "achtung bissiger hund" am gartenzaun hängen hast, bist du dran. ein neutrales "das ist das heim unseres hundes" oder ähnliches erfüllt den selben zweck, macht dir als hundehalter aber rechtlich das leben leichter.

Aha, das wusste ich gar nicht - hab aber auch kein Schild! :D


Sorry für die nachfolgende Frage: :o

Kommt in so einem Fall dann ein Gutachter und macht den "Garten-Test"?
Und dann im Vergleich dazu den "Das Herrl lässt den Fremden in den Garten-Test"?

Ich meine, wie wird rein hypothetisch differenziert? Wenn schon was passiert ist?
 
Präventivnotwehr:

Das sind alle vorbeugenden Abwehrhandlungen gegen künftige Angriffe, wie Selbstschüsse, das Halten scharfer Hunde und dergleichen. Diese Abwehrmaßnahmen sind nicht verboten, gehen aber auf Gefahr des Vorkehrenden wenn sie einen Schuldlosen verletzen, das heißt, wenn sie wirksam werden, ohne dass ein zumindest bevorstehender Angriff die Gegenwehr sachlich erfordert.

Aber den bevorstehenden Angriff mußt du erstmal beweisen..........

Bisl OT - aber letztes Jahr ist ein Einbrecher imNachbarort, beim Versuch durch den Keller einzudringen, auf der Kellertreppe wegen eines losen Bretts gestolpert und hat sich das Bein gebrochen. Er wurde rechtskräftig verurteilt, aber gleichzeitig hat seine Krankenkasse das Opfer auf Regress wegen mangelnder Verkehrssicherung für den Krankenhausaufenthalt und die OP verklagt ..........und hat Recht bekommen. Wär bei einem Hundebiss wohl genauso gewesen
 
Aha, das wusste ich gar nicht - hab aber auch kein Schild! :D


Sorry für die nachfolgende Frage: :o

Kommt in so einem Fall dann ein Gutachter und macht den "Garten-Test"?
Und dann im Vergleich dazu den "Das Herrl lässt den Fremden in den Garten-Test"?

Ich meine, wie wird rein hypothetisch differenziert? Wenn schon was passiert ist?


keine ahnung ob bei einem lokal-augenschein auch was getestet wird? ein sachverständiger wird sicher hinzugezogen. vielleicht kann georg sticha da mit einer information weiterhelfen?

@ ladytiger: der kangal ok *zungezeig* :D, aber du kannst doch nicht den collie austauschen. :eek::D
 
Auch wenn ich nun als der BÖÖÖSESTE Mensch auf dieser Erde gehalten werde, aber wenn meine Hunde einen Einbrecher "bestrafen" (was sie absolut sicher machen würden) , dann erhalten meine Hunde noch eine extra Portion Futter.

:cool:
Bei einem Einbrecher ja..beim eignene Sohn schauts wohl wieder anders aus.
Es geht nicht ums entschuldigen, sondern darum, dass man Sorge tragen sollte, dass Besucher ! nicht gleich gebissen werden. Um nichts anderes geht es. Ich wuerde so etwas nicht auf die leichte Schulter nehmen, weil draufzahlen tun immer die Hunde. Gesetz hin, Gesetz her.
Ich finde auch, dass man Sorge tragen sollte, dass nix passiert, wenn Besuch kommt.

Der Sohn begrüßt die Hunde meist nicht wirklich da sie ihm völlig egal sind.[/QUOTE]

Es sollte keine Rolle spielen, ob der Sohn Hunde mag oder nicht, gerade wenn das eh bekannt ist, würde ich noch doppelt aufpassen, als Hundehalter.
Sprich die Hunde nicht alleine draußen lassen, wenn jemand kommt, egal ob es nun der Sohn oder anderer Besuch ist.

Mit dem Sohn sollte abgeklärt werden, dass er trotz Schlüssel draußen anläuten soll und nicht mehr so aufs Grundstück gehen sollte..

Und die Eltern sollten einfach die Hunde nicht alleine zum Sohn lassen..fertig..

Die Hunde haben reviertypisches Verhalten gezeigt..sie sind nicht auffällig oder besonders agressiv...trotzdem sollten die Leute einfach bei jedem der auf das Grundstück kommt, dabei sein...oder eben die Hunde im Haus lassen.

Einschläfern ist wirklich eine völlig übertriebene Forderung..da würd ich lieber dem Sohn Grundstücksverbot erteilen:cool:
 
Mit dem Sohn sollte abgeklärt werden, dass er trotz Schlüssel draußen anläuten soll und nicht mehr so aufs Grundstück gehen sollte..

Einschläfern ist wirklich eine völlig übertriebene Forderung..da würd ich lieber dem Sohn Grundstücksverbot erteilen:cool:


das sehe ich genauso.
der mann wird ja als volljähriger und offenbar nicht mehr allzu häufig bei den eltern anzutreffender in der lage sein, eine klingel zu betätigen.
wird wohl zeit sich abzunabeln.
 
@andrea j : danke

@angel: als colliefan bist du nicht objektiv genug :mad::eek:

@wetterhexe: ich hab ein t-shirt auf dem steht: vorsicht bissig. zählt das auch? :D
 
Aber den bevorstehenden Angriff mußt du erstmal beweisen..........

Bisl OT - aber letztes Jahr ist ein Einbrecher imNachbarort, beim Versuch durch den Keller einzudringen, auf der Kellertreppe wegen eines losen Bretts gestolpert und hat sich das Bein gebrochen. Er wurde rechtskräftig verurteilt, aber gleichzeitig hat seine Krankenkasse das Opfer auf Regress wegen mangelnder Verkehrssicherung für den Krankenhausaufenthalt und die OP verklagt ..........und hat Recht bekommen. Wär bei einem Hundebiss wohl genauso gewesen

Kann man dieses Urteil irgendwo nachlesen, denn ................ "unerlaubter Verkehr auf einer Kellertreppe" durch einen Rechtsbrecher KANN zu KEINER Verurteilung führen. ;)

Aha, das wusste ich gar nicht - hab aber auch kein Schild! :D


Sorry für die nachfolgende Frage: :o

Kommt in so einem Fall dann ein Gutachter und macht den "Garten-Test"?
Und dann im Vergleich dazu den "Das Herrl lässt den Fremden in den Garten-Test"?

Ich meine, wie wird rein hypothetisch differenziert? Wenn schon was passiert ist?

zu 1.) Ein Warnschild mit der Aufschrift: Vorsicht hier wacht ein Hund reicht.

zu 2.) Auf Antrag der STA bzw. der Anwälte kann ein Lokalaugenschein beantragt werden, bei welchen das Verhalten der Hunde festgehalten wird.

mfg
 
Hallo Zusammen!

Ich gesteh gleich amAnfang... ich habe nicht jedes Post genau gelesen...

Aber seits mir nicht böse... hier geht es nicht um einen Wildfremden, sondern um eine den Hunden bekannte Person (auch wenn sie ihn nicht oft sehen). Also ist für mich beißen in diesem Fall ein absolutes NO-GO!:eek:
Ich seh meine Mutter bzw. ihren Hund auch nicht so oft, wäre aber schwer erstaunt, wenn mich ihr Hund beißen täte!
Außerdem kann es immer wieder vorkommen, dass jemand auf dein Grundstück "eindringt" und da will ich ganz sicher nicht, dass meine hunde jedermann beißen! Sie können gerne melden, aber beißen ist sicher nicht drin!:cool:

LG
Natalie
 
welcome to the wild wild west das wird mein neues schild am gartentor und dann tausch ich den kangal und den collie gegen einen catahoula leopard dog aus

Den brauchst Du nicht - Du bist ja da ;) und beschützt Dein wehrloses Weibi - wie das eine gute HB eben tut - nimm das Schild von Hexe - das ist echt gut - wenn ich endlich Haus habe kommt so eines sicher ran ...

Ätsch, ich krieg nächste Woche ein neues:

"Beware of the wife - never mind the dog" :D

großartig :D:D:D

Wenn sich mein Sohn "feindlich" den Hunden gegenüber benehmen würde (siehe Postings), könnte ich meinen Hunden keinen Vorwurf machen.

Hab ich jetzt den Status "BITTERBÖSER" erreicht? :D

;):D:D:D
 
Sie können gerne melden, aber beißen ist sicher nicht drin!

wissen das deine hunde auch?
das liest sich nämlich so, als ob du mit ihnen schon darüber gesprochen hättest.
:D

scherz beiseite. was machst du wenn es trotzdem passiert?
wie von der TE berichtet? sohn den hunden nicht sehr bekannt, zeigt dann ein für die hunde auffälliges verhalten und wird gebissen (nicht schwer verletzt).

wie beurteilst du den konkreten fall?
wen trifft die schuld?
sollen die hunde - wie der sohn fordert - eingeschläfert werden?
 
Kann man dieses Urteil irgendwo nachlesen,

Ich frag mal nach, kann aber etwas dauern, weil wir in der Zwischenzeit umgezogen sind und ich den Kellermörder nicht mehr so oft seh........




"unerlaubter Verkehr auf einer Kellertreppe" durch einen Rechtsbrecher KANN zu KEINER Verurteilung führen. ;)

aber sicher doch, falls nach neun Monaten Alimente fällig werden......:D:Dsorry, aber das war ein Steilvorlage..........
 
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