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Ach, manche wissen schon warum.
Ich weiß, dass dann viele eine Strafe bekommen müssten, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Aber hier in diesem Fall: Die sitzt vorm Richter und gibt offen zu, dass sie den Hund geschlagen hat, weil's zornig war und es passiert nichts? Das kann und will ich nicht verstehen, das ist echt abartig.
Fr. G. hat es bei der Verhandlung, die gegen den Freund gefuehrt worde, dh. am 1. Juni 2010 zu Protokoll gegeben.
Das Verfahren gegen sie ist aber zuvor eingestellt geworden. Mehr dazu, bzw. weitere Details, schreibe ich hier bis auf weiteres nicht mehr
(§ 278a StGB spricht von „wiederkehrender und geplanter Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen“, Bildung einer „unternehmensähnlichen Vereinigung“ von mindestens zehn Personen)
ja schon, ich wollte nur mal so ihre gedanken dazu lesen , ist ja doch ein bisserl krank - oder?
babysitter habe ich organisiert und komme auch , wenn dann will ich auch angezeigt werden.
(§ 278a StGB spricht von „wiederkehrender und geplanter Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen“, Bildung einer „unternehmensähnlichen Vereinigung“ von mindestens zehn Personen)