Wenn du was von ofizzieler Seite wissen willst----ÖKV anschreiben und fragen (weil ich so cool bin)
Das ist wenigstens ehrlich
Naja - falls ich was offizielles weiß werd ich mich melden!
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Wenn du was von ofizzieler Seite wissen willst----ÖKV anschreiben und fragen (weil ich so cool bin)
Wenn du aber nur Agility gestartet bist und nun einer anderen Sparte eine Prüfung ablegen willst dann brauchst du zur Berechtigung die BH od. eben eine Prüfung laut ÖPO (BGH, GH, Rettungshund, Gebrauchshund, Fährtenhund).
Was alles unter die ÖPO läuft findest du hier (und dazu zählt halt nicht Agility, Breitensport,..): http://www.oekv.at/downloads/OPO-2003-version21mit280104.pdf
Zumindest hab ich das bislang so verstanden. Ich wußt schon warum ich letztes Jahr 6 BGH-A Prüfungen gemacht habe, damit bin ich aus dem Schneider ;-)
Das heißt unter "Ausbildungskennzeichen" fallen nur Prüfungen nach der ÖPO?!
Ich beziehe mich da auf folgendes mail:
Vielleicht hilft dieses Zitat aus einem e-Mail des ÖKV-Leistungsreferenten vom 18.10.2009 hier weiter:
"Wenn vor dem 31.12.2009 eine Prüfung mit bestandenem Ausbildungskennzeichen abgelegt wurde - gleich welche Prüfung- ist die BH-Prüfung nichterforderlich."
Viele Grüße, Robert Markschläger
Ich ärgere mich nur, weil es ja Antworten gab, dass ich die Prüfung nicht machen muss. Sonst hätte ich ja noch gach ein Prüfung gemacht letztes Jahr. Ich bin einfach etwas genervt von dieser Undurchsichtigkeit des Ganzen.
Danke jedenfalls für die Antwort
Hm...also bei der Aussage wäre ich auch davon ausgegangen das es egal ist welche Prüfung man abgelegt hat, hauptsache eine vom ÖKV anerkannte Prüfung bestanden. Und ein Ausbildungskennzeichen kann ja auch A1 sein, dachte ich bislang jedenfalls
Würd mich da an deiner Stelle nochmal genau/selber erkundigen und dir das dann schriftlich geben lassen. Damit dann zur nächsten Prüfung od. dem letzten Richter den Zettel unter die Nase halten!
Man muß schon auch dazu sagen das mittlerweile ja kein Mensch mehr weiß was nun geht und was nicht - aber hauptsache ne neue Prüfung, husch husch aus dem Boden gestampft
Ich höre von einem solchen Fall das erste Mal.
Welche(r) Leistungsrichter(in) und wann und wo war das?
Hat dein Verein dagegen Einspruch erhoben?
hm...ich will hier niemanden denunzieren Einspruch haben wir keinen erhoben, weil wir uns dachten, wir hätten uns geirrt!
Aber das bedeutet, dass es ein Fehler war und ich definitiv BGH Tuniere laufen darf und das ist super!
Es war eh eine gute Übung mal als weißer Hund anzutreten
Eh - ich habs dir auch geglaubtDas hab ich oben schon mal geschrieben
Eh - ich habs dir auch geglaubt
hm...ich will hier niemanden denunzieren Einspruch haben wir keinen erhoben, weil wir uns dachten, wir hätten uns geirrt!
Aber das bedeutet, dass es ein Fehler war und ich definitiv BGH Tuniere laufen darf und das ist super!
Es war eh eine gute Übung mal als weißer Hund anzutreten
Die Agillityianer brauchen nur den Verkehrsteil ablegen
Um das gehts ja... sie hat eine Agilityprüfung vor dem 31.12.2009 positiv abgelegt. Lt. irgendwelchen Internetseiten/Infos "reicht" eine Abrichtekennzeichen um an anderen Prüfungen teilnehmen zu können (andere sagen wieder es muss ÖPO sein, es reicht irgendeine Prüfung,...).
Jetzt wollte sie an einer UO Prüfung teilnehmen und wurde nicht zugelassen, da sie "nur" eine Agilityprüfung hatte...
Und solang das nicht wirklich geklärt ist und auf Papier festgehalten wurde, werden noch mehr Ärger haben in den nächsten Wochen/Monaten. Und das kanns ja nicht sein, die haben die BH ja nicht erst gestern erfunden. Andere PO wurden doch bislang auch festgelegt, in schriftliche lesbare form gebracht und dann veröffentlicht, warum klappts hier nicht...
Es gibt keine BH2? Und die BH ist denk ich auch ncht als Turnier sondern als "Vorprüfung" für Turniereinsteiger gedacht...
Und bislang steht eben überall das man sich diese BH erspart wenn man schon eine Prüfung vor dem 31.12. gemacht hat, nuir scheiden sich hier die Geister.
Reicht irgendeine ÖKV Prüfung (Agility, Breitensport,..) od. muß es expliziet eine UO Prüfung gewesen sein.
........ und den Sachkundevortrag !!
Ich glaube TAZ wollte nicht an einer UO Prüfung teilnehmen sondern ein Turnier laufen. Ich bin mir nicht sicher ob du da nicht spartengleiche Prüfungen vorweisen musst, weil du darfst ja z.B. auch nicht starten in einem BH1Turnier wenn du schon die BH2 Prüfung abgelegt hast. Weil sie die nicht hatte denke ich wurde sie auch nicht genommen.
Um bei einem Turnier zu starten, musst du keine Prüfung in der entsprechenden Stufe vorher abgelegt haben. Du darfst nur nicht in einer niedrigeren Stufe als der bisher erreichten antreten (bis auf ein paar Ausnahmen (z.B. für ältere Hunde)).
Also generell:
Mit einer BH-Prüfung darfst du bei einem BgH-1 Turnier antreten.
Mit einer BgH-1 darfst du bei einem BgH-1 oder BgH-2 Turnier antreten.
Mit einer BgH-2 darfst du nicht bei einem BgH-1 Turnier antreten.
Wenn eine bestandene Agility-Prüfung vor 2010 von der BH entbindet, sollte man also ohne weiteres bei einem BgH-1 Turnier antreten dürfen.
Stimmt
@dwina wie oft willst du es jetzt noch hören??
Es gibt keine BH2? Und die BH ist denk ich auch ncht als Turnier sondern als "Vorprüfung" für Turniereinsteiger gedacht...
Und bislang steht eben überall das man sich diese BH erspart wenn man schon eine Prüfung vor dem 31.12. gemacht hat, nuir scheiden sich hier die Geister.
Reicht irgendeine ÖKV Prüfung (Agility, Breitensport,..) od. muß es expliziet eine UO Prüfung gewesen sein.
@dwina in diesen Post hat es noch anders geklungen und ebenfalls
Liegt vermutlich daran das ich von Samstag bis Montag nur gute 9,5 Std. geschlafen hab und gestern den ganzen Tag auf der Ausstellung in Graz war *umkipp* Jetzt nachgelesen hätte ichs anders schreiben müssen um das auszusagen was ich aussagen wollt lol