BH-Prüfung

Wenn du aber nur Agility gestartet bist und nun einer anderen Sparte eine Prüfung ablegen willst dann brauchst du zur Berechtigung die BH od. eben eine Prüfung laut ÖPO (BGH, GH, Rettungshund, Gebrauchshund, Fährtenhund).

Was alles unter die ÖPO läuft findest du hier (und dazu zählt halt nicht Agility, Breitensport,..): http://www.oekv.at/downloads/OPO-2003-version21mit280104.pdf

Zumindest hab ich das bislang so verstanden. Ich wußt schon warum ich letztes Jahr 6 BGH-A Prüfungen gemacht habe, damit bin ich aus dem Schneider ;-)

Das ist so absolut nicht richtig...
Sowohl Agility als auch Breitensport und Therapiehund sind gültige Prüfungen nach der Prüfungsordnung des ÖKV - andernfalls dürften sie ja nicht in ein ÖKV Leistungsheft eingetragen werden.
Das heisst, wenn ich eine derartige Prüfung abgelegt habe erspare ich mir mit dem betreffenden Hund die BH-Prüfung.

Das heißt unter "Ausbildungskennzeichen" fallen nur Prüfungen nach der ÖPO?!
Ich beziehe mich da auf folgendes mail:

Vielleicht hilft dieses Zitat aus einem e-Mail des ÖKV-Leistungsreferenten vom 18.10.2009 hier weiter:

"Wenn vor dem 31.12.2009 eine Prüfung mit bestandenem Ausbildungskennzeichen abgelegt wurde - gleich welche Prüfung- ist die BH-Prüfung nichterforderlich."

Viele Grüße, Robert Markschläger


Ich ärgere mich nur, weil es ja Antworten gab, dass ich die Prüfung nicht machen muss. Sonst hätte ich ja noch gach ein Prüfung gemacht letztes Jahr. Ich bin einfach etwas genervt von dieser Undurchsichtigkeit des Ganzen.
Danke jedenfalls für die Antwort :)

Agility, Breitensport und Therapiehunde SIND Prüfungen nach ÖPO (Österreichische Prüfungsordnung), der vorgenannte Link bezeichnet nur die ÖPO (Österreichische Prüfungsordnung) für Gebrauchshunde.

Hm...also bei der Aussage wäre ich auch davon ausgegangen das es egal ist welche Prüfung man abgelegt hat, hauptsache eine vom ÖKV anerkannte Prüfung bestanden. Und ein Ausbildungskennzeichen kann ja auch A1 sein, dachte ich bislang jedenfalls :confused:

Würd mich da an deiner Stelle nochmal genau/selber erkundigen und dir das dann schriftlich geben lassen. Damit dann zur nächsten Prüfung od. dem letzten Richter den Zettel unter die Nase halten!

Man muß schon auch dazu sagen das mittlerweile ja kein Mensch mehr weiß was nun geht und was nicht - aber hauptsache ne neue Prüfung, husch husch aus dem Boden gestampft :rolleyes:

Ich höre von einem solchen Fall das erste Mal.
Welche(r) Leistungsrichter(in) und wann und wo war das?
Hat dein Verein dagegen Einspruch erhoben?
 
Ich höre von einem solchen Fall das erste Mal.
Welche(r) Leistungsrichter(in) und wann und wo war das?
Hat dein Verein dagegen Einspruch erhoben?

hm...ich will hier niemanden denunzieren :) Einspruch haben wir keinen erhoben, weil wir uns dachten, wir hätten uns geirrt!
Aber das bedeutet, dass es ein Fehler war und ich definitiv BGH Tuniere laufen darf und das ist super!
Es war eh eine gute Übung mal als weißer Hund anzutreten :)
 
hm...ich will hier niemanden denunzieren :) Einspruch haben wir keinen erhoben, weil wir uns dachten, wir hätten uns geirrt!
Aber das bedeutet, dass es ein Fehler war und ich definitiv BGH Tuniere laufen darf und das ist super!
Es war eh eine gute Übung mal als weißer Hund anzutreten :)

Das hab ich oben schon mal geschrieben:cool:
 
hm...ich will hier niemanden denunzieren :) Einspruch haben wir keinen erhoben, weil wir uns dachten, wir hätten uns geirrt!
Aber das bedeutet, dass es ein Fehler war und ich definitiv BGH Tuniere laufen darf und das ist super!
Es war eh eine gute Übung mal als weißer Hund anzutreten :)

Das ist auch okay ... aber ich würde es jetzt zumindest noch über den Verein an den ÖKV melden, damit das von dort an den LR als Richtigstellung witergegeben werden kann. Das heisst ja nicht, dass der LR "eine aufs Dach kriegen" muss ;)

Auf jeden Fall gilt:
Eine gültige Prüfung mit Ausbildungskennzeichen jedweder Disziplin der Österreichischen Prüfungsordnung die ein Hund vor dem 31.12.2009 absolviert hat entbindet den jeweiligen Hund von der BH-Prüfung.

Jede gültige Prüfung mit Ausbildungskennzeichen nach der Österreichischen Prüfungsordnung vor dem 31.12.2009 oder ein amtlicher Sachkundenachweis (z.B. der aus dem Wiener Hundeführerschein oder jener nach dem OÖ Hundehaltungsgesetz) entbindet den Hundeführer von der Verpflichtung des Sachkundenachweises für alle Hunde, das heisst auch für einen zukünftigen Hund der erst nach dem 01.01.2010 erstmalig zu einer Prüfung antritt

Und als gültige Prüfungen werden jene Prüfungen bezeichnet welche bestanden wurden. Ein "Dis" in Agility ist keine gültige Prüfung!

 
Danke für die klare Antwort! Wahrscheinlich hast du Recht und ich sollte es melden :)
Mein Agi-Leistungsheft hatten sie ja, da ich zur selben Zeit für das Agiturnier am folgenden Tag gemeldet hatte. Es war also klar, dass ich bestandene Agility-prüfungen hinter mir habe (Sonst hätte ich ja Agility auch nicht starten dürfen)
 
Um das gehts ja... sie hat eine Agilityprüfung vor dem 31.12.2009 positiv abgelegt. Lt. irgendwelchen Internetseiten/Infos "reicht" eine Abrichtekennzeichen um an anderen Prüfungen teilnehmen zu können (andere sagen wieder es muss ÖPO sein, es reicht irgendeine Prüfung,...).

Jetzt wollte sie an einer UO Prüfung teilnehmen und wurde nicht zugelassen, da sie "nur" eine Agilityprüfung hatte...

Und solang das nicht wirklich geklärt ist und auf Papier festgehalten wurde, werden noch mehr Ärger haben in den nächsten Wochen/Monaten. Und das kanns ja nicht sein, die haben die BH ja nicht erst gestern erfunden. Andere PO wurden doch bislang auch festgelegt, in schriftliche lesbare form gebracht und dann veröffentlicht, warum klappts hier nicht...

Ich glaube TAZ wollte nicht an einer UO Prüfung teilnehmen sondern ein Turnier laufen. Ich bin mir nicht sicher ob du da nicht spartengleiche Prüfungen vorweisen musst, weil du darfst ja z.B. auch nicht starten in einem BH1Turnier wenn du schon die BH2 Prüfung abgelegt hast. Weil sie die nicht hatte denke ich wurde sie auch nicht genommen.
 
Es gibt keine BH2? Und die BH ist denk ich auch ncht als Turnier sondern als "Vorprüfung" für Turniereinsteiger gedacht...
Und bislang steht eben überall das man sich diese BH erspart wenn man schon eine Prüfung vor dem 31.12. gemacht hat, nuir scheiden sich hier die Geister.
Reicht irgendeine ÖKV Prüfung (Agility, Breitensport,..) od. muß es expliziet eine UO Prüfung gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt keine BH2? Und die BH ist denk ich auch ncht als Turnier sondern als "Vorprüfung" für Turniereinsteiger gedacht...
Und bislang steht eben überall das man sich diese BH erspart wenn man schon eine Prüfung vor dem 31.12. gemacht hat, nuir scheiden sich hier die Geister.
Reicht irgendeine ÖKV Prüfung (Agility, Breitensport,..) od. muß es expliziet eine UO Prüfung gewesen sein.

siehe meinen Post vom 04.03.2010
 
Ich glaube TAZ wollte nicht an einer UO Prüfung teilnehmen sondern ein Turnier laufen. Ich bin mir nicht sicher ob du da nicht spartengleiche Prüfungen vorweisen musst, weil du darfst ja z.B. auch nicht starten in einem BH1Turnier wenn du schon die BH2 Prüfung abgelegt hast. Weil sie die nicht hatte denke ich wurde sie auch nicht genommen.

Um bei einem Turnier zu starten, musst du keine Prüfung in der entsprechenden Stufe vorher abgelegt haben. Du darfst nur nicht in einer niedrigeren Stufe als der bisher erreichten antreten (bis auf ein paar Ausnahmen (z.B. für ältere Hunde)).

Also generell:
Mit einer BH-Prüfung darfst du bei einem BgH-1 Turnier antreten.
Mit einer BgH-1 darfst du bei einem BgH-1 oder BgH-2 Turnier antreten.
Mit einer BgH-2 darfst du nicht bei einem BgH-1 Turnier antreten.

Wenn eine bestandene Agility-Prüfung vor 2010 von der BH entbindet, sollte man also ohne weiteres bei einem BgH-1 Turnier antreten dürfen.
 
Um bei einem Turnier zu starten, musst du keine Prüfung in der entsprechenden Stufe vorher abgelegt haben. Du darfst nur nicht in einer niedrigeren Stufe als der bisher erreichten antreten (bis auf ein paar Ausnahmen (z.B. für ältere Hunde)).

Also generell:
Mit einer BH-Prüfung darfst du bei einem BgH-1 Turnier antreten.
Mit einer BgH-1 darfst du bei einem BgH-1 oder BgH-2 Turnier antreten.
Mit einer BgH-2 darfst du nicht bei einem BgH-1 Turnier antreten.

Wenn eine bestandene Agility-Prüfung vor 2010 von der BH entbindet, sollte man also ohne weiteres bei einem BgH-1 Turnier antreten dürfen.

Der Kandidat hat 100 Punkte:)
 
:eek::) Stimmt

@dwina wie oft willst du es jetzt noch hören??

Ich will garnix hören, ich hab nur drauf hingewiesen das es keine BH2 gibt und das man in ihrem Fall einfach durch die ganzen verworrenen Infos die die Runde gehen/gegangen sind falsche Schlüsse gezogen hat und sie deswegen nicht antreten durfte :cool::rolleyes:

Also ganz ruhig und durchatmen :p
 
Es gibt keine BH2? Und die BH ist denk ich auch ncht als Turnier sondern als "Vorprüfung" für Turniereinsteiger gedacht...
Und bislang steht eben überall das man sich diese BH erspart wenn man schon eine Prüfung vor dem 31.12. gemacht hat, nuir scheiden sich hier die Geister.
Reicht irgendeine ÖKV Prüfung (Agility, Breitensport,..) od. muß es expliziet eine UO Prüfung gewesen sein.

@dwina in diesen Post hat es noch anders geklungen;):rolleyes: und ebenfalls:p
 
@Taz: wir haben das selbe "Problem" in unserem Verein: Hundi hat A1-Prüfung, Frauli möchte im Frühjahr zur BGH 1 antreten.
Gestern war in OÖ der Agi-Info-Tag, wo Günther Müllegger vorort war um mit uns noch mal den BH-Tamtam durchzubesprechen und den angemeldeten Hunden vorort gleich den Verkehrsteil abzunehmen -> ich hab ihm auch die Frage gestellt und auch er hat gesagt dass es keiner BH mehr bedarf! :)

Ich würd die Richterin auch melden, sonst geht's noch ein paar Hundlern so wie dir ;)
 
@dwina in diesen Post hat es noch anders geklungen;):rolleyes: und ebenfalls:p

Liegt vermutlich daran das ich von Samstag bis Montag nur gute 9,5 Std. geschlafen hab und gestern den ganzen Tag auf der Ausstellung in Graz war *umkipp* Jetzt nachgelesen hätte ichs anders schreiben müssen um das auszusagen was ich aussagen wollt lol
 
Liegt vermutlich daran das ich von Samstag bis Montag nur gute 9,5 Std. geschlafen hab und gestern den ganzen Tag auf der Ausstellung in Graz war *umkipp* Jetzt nachgelesen hätte ichs anders schreiben müssen um das auszusagen was ich aussagen wollt lol

Immer diese Ausreden:rolleyes::D:D

Passt scho
 
Oben