BH-Prüfung

ich hätt auch noch eine frage.

wenn ich jetzt meinen hund als agilityhund melde..entfällt ja für mich der uo-teil der prüfung. dh aber auch das theoretisch jemand einfach seinen hund als agilityhund melden könnte, sich so den uo teil erspart und danach den hund einmal dis rennen lässt und eine andere sportart weitermacht?

rein theoretisch..es sei dahingestellt, ob das sinnvoll ist oder nicht.

lg
 
ich hätt auch noch eine frage.

wenn ich jetzt meinen hund als agilityhund melde..entfällt ja für mich der uo-teil der prüfung. dh aber auch das theoretisch jemand einfach seinen hund als agilityhund melden könnte, sich so den uo teil erspart und danach den hund einmal dis rennen lässt und eine andere sportart weitermacht?

rein theoretisch..es sei dahingestellt, ob das sinnvoll ist oder nicht.

lg
nein, weil die Ausnahme nur für Agility-Bewerbe gilt, möchtest du mit einem Hund neben oder anstatt Agility zu einer anderen Prüfung antreten ist die "vollständige" BH-Prüfung vorgeschrieben.
Ausnahmen bestehen nur für Hunde die ausschliesslich in Agility, Hütehunde oder Windhunde geführt werden.
 
ich hätt auch noch eine frage.

wenn ich jetzt meinen hund als agilityhund melde..entfällt ja für mich der uo-teil der prüfung. dh aber auch das theoretisch jemand einfach seinen hund als agilityhund melden könnte, sich so den uo teil erspart und danach den hund einmal dis rennen lässt und eine andere sportart weitermacht?

rein theoretisch..es sei dahingestellt, ob das sinnvoll ist oder nicht.

lg

Damit alle Fragen geklärt sind ................................. siehe Anhang :cool:
 
Fragen über fragen, aber bis ich mit Xena so weit bin, dass wir den Verkehrsteil ohne mucken bewältigen dauerts eh noch, da werden wohl schon einige Praxiserfahrungen vorhanden sein :D
 
Ausnahme: der Sachkundenachweis muss nur einmal absolviert werden, dieser gilt pro Hundeführer.
Der Sachkundenachweis ist aber bei Erstantritt mit einem neuen Hund (auch wenn ich vorher schon mit anderen Hunden Prüfungen abgelegt habe) zu absolvieren.

Auszug von der ÖKV-Seite:

[FONT=TimesNewRoman,Bold]Allgemeine Bestimmungen[/FONT]
Zugelassen sind Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie den
Sachkundenachweisvortrag eines dem ÖKV angehörenden Mitgliedsvereines besucht haben,
oder die den behördlichen Sachkundenachweis vorlegen. Für Hundehalter, die bereits mit
anderen Hunden eine Begleithundeprüfung, oder Schutzhundeprüfung, oder
Fährtenhundeprüfung, oder Agilityprüfung, oder Obedienceprüfung, oder
Rettungshundeprüfung, oder Jagdhundeprüfung, oder Therapiehundeprüfung abgelegt haben,
entfällt diese Nachweispflicht.
 
Ich greif das Thema jetzt nochnmal auf. Ich weiß, es wird langsam mühsam, aber kann mir irgendwer eine genaue (offizielle) Quellenangabe sagen, wo steht, daß wenn der Hund bereits z.B. ein BgH1 oder 2 abgelegt hat die gesamte BH entfällt? Laut ÖKV HP ließt es sich so, als würde nur die Sachkunde entfallen.

Danke im Vorraus Caro
 
Ich greif das Thema jetzt nochnmal auf. Ich weiß, es wird langsam mühsam, aber kann mir irgendwer eine genaue (offizielle) Quellenangabe sagen, wo steht, daß wenn der Hund bereits z.B. ein BgH1 oder 2 abgelegt hat die gesamte BH entfällt? Laut ÖKV HP ließt es sich so, als würde nur die Sachkunde entfallen.

Danke im Vorraus Caro

Wenn du bist 31.12.2009 eine Prüfung laut IPO oder ÖPO abgelegt hast brauchst du keine BH Prüfung!
 
Danke Andy, aber so ganz stellt mich das leider auch nicht zufrieden, da es ja nix vom ÖKV direkt ist. Bei der neuen BH stört mich, daß das alles so schwammig geschrieben ist. nach was soll man sich dann richten? Machts dann jeder wie er glaubt, oder vertraut man auf "Gerüchte"? Naja, danke trotzdem, ich werde mal schauen, ob ich vom ÖKV was schriftlich kriege...

lg Caro
 
Reicht Dir das? Mehr kann ich Dir leider nicht bieten.

LG, Andy :)

Danke Andy, aber so ganz stellt mich das leider auch nicht zufrieden, da es ja nix vom ÖKV direkt ist. Bei der neuen BH stört mich, daß das alles so schwammig geschrieben ist. nach was soll man sich dann richten? Machts dann jeder wie er glaubt, oder vertraut man auf "Gerüchte"? Naja, danke trotzdem, ich werde mal schauen, ob ich vom ÖKV was schriftlich kriege...

lg Caro


Hinter dem von mir markierten das ist ein Link versteckt, einfach anklicken, das ist die ÖKV-Seite....
 
Neben den beiden von Dir genannten Prüfungsordnungen gibt es ja auch noch das Agility-Reglement des ÖKV und die Prüfungsordnung für Breitensport. Sowie diejenigen für Zughunde, Handicap-Breitensport, Flyball, Windhunde-Rennsport usw. :cool:

Jetzt mal dumm gefragt:

Wieso steht dann bei den von dir genannten Sparten jeweils nach der Österreichischen PO als überschrift??

Ausgenommen natürlich Agility:rolleyes: und Flyball
 
Ich hab jetzt auch noch eine Frage.
Ich bin vom ÖKV zur ÖHU gewechselt.
Mit Kaya habe ich zB damals schon die BGHA beim ÖKV gemacht und will demnächst die AG1-Prüfung machen. Reicht mir hierfür die BGHA oder muss ich zumind. die BHE bei der ÖHU nachmachen?

Ist das jetz verständlich geschrieben?

Weil BGH-1 vom ÖKV und BH1 von der ÖHU sind ja vom Niveau her absolut nicht gleich zu setzen.. wie schauts da mit den "kleinen" Prüfungen aus?
Kann man die übertragen? Weißt das jemand? Weil dann würd ich mir einmal UO ersparen.. :eek:

@Conny: ich hab am 28.11 *g*

die anfrage ist zwar vom november des vorjahres, aber vielleicht interessiert das ja trotzdem noch jemanden.... ;)

wir haben vor kurzem vom ÖKV zur ÖHU gewechselt und davor bei 3 vereinen angefragt, inwiefern die BGH1 anerkannt wird.

von allen 3 vereinen bekam ich dieselbe antwort:
mit einem ÖKV-BGH1-geprüften hund kann ich seit anfang diesen jahres bei der ÖHU agi machen und auch zur prüfung antreten.

alle anderen ÖKV-prüfungen "unterhalb" der BGH1 (BGH-A, BH) sind bei er ÖHU NICHT zulässig, da muss auf jeden fall vorher die BHE absolvieren. :)

was ja auch verständlich ist, da eine BGH1 lt. ÖKV in etwa dem niveau einer BHE bei der ÖHU entspricht. :D
 
Vielleicht hilft dieses Zitat aus einem e-Mail des ÖKV-Leistungsreferenten vom 18.10.2009 hier weiter:

...
die BH ersetzt derzeit keine der Begleithundeprüfungen.

Wenn vor dem 31.12.2009 eine Prüfung mit bestandenem Ausbildungskennzeichen abgelegt wurde - gleich welche Prüfung- ist die BH-Prüfung nichterforderlich.

Die BH-Prüfung ist ab 1.1.2010 Voraussetzung für alle Prüfungen, gleichgültig welche. Ausnahmen gibt es hier lediglich im Bereich Agility, Hütehunde, Windhunde, die nur den Verkehrsteil absolvieren müssen.

Viele Grüße, Robert Markschläger
 
die anfrage ist zwar vom november des vorjahres, aber vielleicht interessiert das ja trotzdem noch jemanden.... ;)

wir haben vor kurzem vom ÖKV zur ÖHU gewechselt und davor bei 3 vereinen angefragt, inwiefern die BGH1 anerkannt wird.

von allen 3 vereinen bekam ich dieselbe antwort:
mit einem ÖKV-BGH1-geprüften hund kann ich seit anfang diesen jahres bei der ÖHU agi machen und auch zur prüfung antreten.

alle anderen ÖKV-prüfungen "unterhalb" der BGH1 (BGH-A, BH) sind bei er ÖHU NICHT zulässig, da muss auf jeden fall vorher die BHE absolvieren. :)

was ja auch verständlich ist, da eine BGH1 lt. ÖKV in etwa dem niveau einer BHE bei der ÖHU entspricht. :D

Hallo Trinity,
danke für die Antwort - hab bereits im Vorjahr mit beiden genau aus diesem Grund die BHE gemacht und könnte nun zur AG1 antreten - allerdings mach im März doch noch die BH1 dazu, sicher ist sicher :p
 
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