BH-Prüfung

lol...Und das Ergebniss ist nun wieder, dass sich kein Mensch auskennt :D
Ich hätte auch einfach die BGH A oder 1 ablegen sollen. Gekonnt hätten wir die Übungen ja (zumindest genug um durchzukommen) Aber ich trete so ungern an, wenn ich nicht alle Übungen zumindest recht gut kann.

Wie auch immer - ich werd mal versuchen, eine offizielle Info zu bekommen :eek:
 
Jeder der eine ÖKV(ÖPO/IPO) Prüfung bis 31.12.2009 abgelegt hat, braucht mit diesen Hund die BH Prüfung nicht machen!

Wenn man mit einen Hund ab 01.01.2010 erstmals antritt muss man mit diesen Hund die BH Prüfung ablegen....Agilltiy in abgeschwächter Form:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit waren wir schon :rolleyes:
A.) Du willst mir damit sagen, dass Agility nicht gilt, oder?
B.) Wo genau steht denn das nun?
 
Soweit waren wir schon :rolleyes:
A.) Du willst mir damit sagen, dass Agility nicht gilt, oder?
B.) Wo genau steht denn das nun?

Wer Geschriebenes lesen kann, ist ndeutlich im Vorteil. Auf der ÖKV-Homepage ist die Antwort auf alle Deine Fragen schwarz auf weiß zu finden!
 
Wer Geschriebenes lesen kann, ist ndeutlich im Vorteil. Auf der ÖKV-Homepage ist die Antwort auf alle Deine Fragen schwarz auf weiß zu finden!

Naja...wenn man gaaaaaanz genau ist, ist seit 2004 die ÖPO nicht geändert worden... somit ist sie dort schonmal nicht als Voraussetzung verankert.
Und beim Download für die BH Prüfung steht im Grund auch nicht wirklich was über die 101 Sonderregelungen und schon garkeine "Fristen" (von wegen Hunde die bis zum 1.1.2010 was andere gemacht haben..):eek: Müßte nicht normalerweise zumindest stehen - gültig ab??

Klar, wenn man auf die Agility Seite geht, findet man event. dort was..und vielleicht auch noch auf anderen Seiten.
ABer dort wo ÖKV-Normal-Hundehalter schaut (Downloads der Prüfungsordnungen) findet er im Grund nicht wirklich viel Aussagekräftiges, und schon garnichts mit Fristen, ab wann gültig, etc.. :rolleyes:

Auch das man das Annhängen und außer Sicht gehen nun angeblich auch in der Hundeschule machen darf (hat zumindest hier mal wer behauptet das dies nach einer Richtertagung? entschieden wurde), scheint nirgends auf?
 
Die Agillityianer brauchen nur den Verkehrsteil ablegen:rolleyes:

So... und wo genau steht das nun beim ÖKV (damit meine ich schwarz auf weiß in einer Prüfungsordnung verankert, nicht irgendwo als 2-zeiler auf einer Agilityseite die einmal alle 3 Jahre aktualisiert wird...)??

Ich glaub daran scheiterts ja... 1001 Sonderregelungen, Fristen,... aber keine wirklich irgendwo an einem Punkt verankert, weder in der PO für die BH, noch in der ÖPO od. sonst wo :rolleyes:

Ich schau jedenfall HIER auf der offiziellen Seite nach und find quasi nicht wirklich was, aber ich lass mich gern überzeugen:
http://www.oekv.at/index.php?option=com_content&task=view&id=23&Itemid=37

Ps. warum wird immer auf den Agilityleuten rumgehackt?? Mehr zu denken gibt mir das die Jagdhunde überhaupt nix ablegen müssen, und denen würds ja auch nicht schaden wenn wir uns ehrlich sind (ich bin soundso der Meinung, wenn dann gleiche Rechte/Pflichte für alle od. für keinen und wenn dann nur mit einer vernünftigen Prüfung...aber das ist ein anderes Thema).
 
Warum auf der OEKV Seite nichts steht? Da mußt du den OEKV fragen;)

Ich finde die Ausnahme für die Jagdhunde genauso bescheiden:cool:

Jeder der eine ÖPO/IPO Prüfung bis 31.12.2009 abgelegt hat, braucht mit diesen Hund die BH Prüfung nicht machen!

Mein Fehler sollte ÖKV (ÖPO/IPO) Prüfungen heissen:eek:
 
Die Agillityianer brauchen nur den Verkehrsteil ablegen:rolleyes:
Für Agility brauch ICH gar nichts ablegen, da ich ja bereits Agility Prüfungen abgelegt habe. Oder versuchst du mir zu sagen, dass ich, als "Agilitianer", wie du es nennst, nur den Verkehrsteil ablegen muss, um eine UO Prüfung ablegen zu können. Das war nämlich meine Frage!
 
Warum auf der OEKV Seite nichts steht? Da mußt du den OEKV fragen;)

Eben..und solangs dort nicht in einer PO verankert ist, ist doch das ganze nur eine Farce und sowas von lächerlich :confused: Wäre ja sogar fraglich ob die so gesehen überhaupt wirklich gültig ist, in der Form wie sie dort angeführt steht.

Wie gesagt, mich interessierts nicht was wer wo auf einer Richtertagung gehört hat od. nicht. Ich als Endverbraucher will einen PO die ich nachlesen kann, die festgelegt wurde, bei der es schwarz auf weiß steht was ich darf und was nicht. Und mir das nicht aus 101 Foren und 20 ÖKV Seiten zusammenfutzeln müssen. :eek:
 
Für Agility brauch ICH gar nichts ablegen, da ich ja bereits Agility Prüfungen abgelegt habe. Oder versuchst du mir zu sagen, dass ich, als "Agilitianer", wie du es nennst, nur den Verkehrsteil ablegen muss, um eine UO Prüfung ablegen zu können. Das war nämlich meine Frage!

Nein, du mußt den UO Teil + den Verkehrsteil ablegen, wenn du was anderes außer Agility machen willst. Nur wirst auch nach langen Suchen wohl keinen 100 fixen Text dazu finden, zumindest nicht in den vom ÖKV online gestellten Prüfungsordnungen (und alles andere interessiert mich nicht... schließlich kann ich ja auch nicht sagen bei der BGH-A gibts ab sofort ein Voransenden, aber in der Prüfungsordnung ist es nicht fixiert). :cool:
 
Für Agility brauch ICH gar nichts ablegen, da ich ja bereits Agility Prüfungen abgelegt habe. Oder versuchst du mir zu sagen, dass ich, als "Agilitianer", wie du es nennst, nur den Verkehrsteil ablegen muss, um eine UO Prüfung ablegen zu können. Das war nämlich meine Frage!

Du hast eine gültige ÖKV Prüfung vor den 31.12.2009 abgelegt:cool: Frage beantwortet;)
 
Du hast eine gültige ÖKV Prüfung vor den 31.12.2009 abgelegt:cool: Frage beantwortet;)

Um das gehts ja... sie hat eine Agilityprüfung vor dem 31.12.2009 positiv abgelegt. Lt. irgendwelchen Internetseiten/Infos "reicht" eine Abrichtekennzeichen um an anderen Prüfungen teilnehmen zu können (andere sagen wieder es muss ÖPO sein, es reicht irgendeine Prüfung,...).

Jetzt wollte sie an einer UO Prüfung teilnehmen und wurde nicht zugelassen, da sie "nur" eine Agilityprüfung hatte...

Und solang das nicht wirklich geklärt ist und auf Papier festgehalten wurde, werden noch mehr Ärger haben in den nächsten Wochen/Monaten. Und das kanns ja nicht sein, die haben die BH ja nicht erst gestern erfunden. Andere PO wurden doch bislang auch festgelegt, in schriftliche lesbare form gebracht und dann veröffentlicht, warum klappts hier nicht...
 
Ich weiß eh, dass ich wenn, alles machen muss; ich wollte Michl nur subtil darauf dahinweisen, dass er meine Frage wieder nicht beanwortet hat. (Aber wenn man ein Sarkasmussmiley hinter seinen Satz schreibt ist man onehin cooler als sein Gegenüber -> da ist es nicht mehr wichtig, ob die Frage beantwortet wurde oder nicht)

Ich jedenfalls bin so klug wie zuvor, da ich immer noch keine Info von offizieller Seite bekommen habe. Aber das werd ich hier wohl auch nicht bekommen.

Hier wirst es sicher nicht bekommen, da mußt schon im Leistungsreferat vom ÖKV anrufen u. fragen wie das nun ist und du möchtest das schriftlich - es kann ja nicht sein das sie nicht fähig sind eine ausgearbeitete, aktuelle Version einer Prüfungsordnung online zu stellen :confused:
 
Und nach dem Fragen uns dann mitteilen :D
Mir gehts naemlich gleich, die Sookie hat bisher nur Agility-Antritte und soll dieses Jahr aber eine BGH1 ablegen.
 
Na dann ab zum Telefon:)

Aja ich bin auch einer derjenigen die was auf der Richtertagung gehört haben;)

ja nur ist das doch in wirklichkeit nur hören sagen - solang es nicht als festgeschriebene prüfungsordnung aufliegt, oder etwa nicht.

wie gesagt, dass wäre so als würd man bei einer tagung besprechen das bei der BGH-1 man nur noch lila t-shirts tragen darf, aber in der prüfungsordnung wirds nicht aktualisiert/verankert. somit darf der richter ja auch nicht den prüfling vom platz schicken nur weil er fälschlicherweise ein grünes t-shirt anhat, solangs nicht in der PO verankert wurde. oder versteh ich da was falsch, und wenn ja - dann würd ich gern wissen wofürs überhaupt festgelegte, geschriebene u. abgesegnete PO gibt :confused:

wie gesagt, mich betriffts zum glück momentan nicht - aber wenn ich das so lese bin ich wirklich heilfroh letztes jahr x-mal die bgha mit all meinen hunden gemacht zu haben,...
 
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