Sticha Georg
Super Knochen
@orest
@Orthos: Schätze mal, du bist rehabilitiert - den AUCH DU bist staatlich anerkannt!
Nach der Gesetzgebung ist die ATN allerdings nicht anerkannt.
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@orest
@Orthos: Schätze mal, du bist rehabilitiert - den AUCH DU bist staatlich anerkannt!
Um präzise die Behauptung zu widerlegen, dass geprüfte Hundetrainer SEHR keine staatliche Anerkennung geniesen:
Wie der Text EINDEUTIG belegt, sind weder eine ATN noch eine Animal L. - Ausbildung VERGLEICHBARE EINSCHLÄGIGE AUSBILDUNGEN und PRÜFUNGEN.
Abgesehen davon, dass ich den Satz sowohl satzbautechnisch als somit auch inhaltlich nicht versteheUm präzise die Behauptung zu widerlegen, dass geprüfte Hundetrainer SEHR keine staatliche Anerkennung geniesen:
muss die Gesetzesauslegung in OÖ dann eine andere sein, denn hier SIND Animal-Learn-Ausbildungen anerkannt, sonst würden diese keine Sachkundenachweise austellen dürfen - die dann im Übrigen wieder vom ÖKV für die BH anerkannt werden, nur mal so angemerktWie der Text EINDEUTIG belegt, sind weder eine ATN noch eine Animal L. - Ausbildung VERGLEICHBARE EINSCHLÄGIGE AUSBILDUNGEN und PRÜFUNGEN.
Abgesehen davon, dass ich den Satz sowohl satzbautechnisch als somit auch inhaltlich nicht verstehe
muss die Gesetzesauslegung in OÖ dann eine andere sein, denn hier SIND Animal-Learn-Ausbildungen anerkannt, sonst würden diese keine Sachkundenachweise austellen dürfen - die dann im Übrigen wieder vom ÖKV für die BH anerkannt werden, nur mal so angemerkt
Eigentlich mische ich mich bei solchen Diskussionen ja nicht gerne ein, aber dieses "Hochhalten" der ÖKV-Ausbildungen hebt mir jedes Mal den Magen um 3 Stockwerke höher
Ich hab selbst ÖKV-Ausbildungen, habe in all den Jahren, in denen ich mich mit Hunden beschäftige, noch NIE schlechtere Seminar mitgemacht als diese!
Ist zwar schon einige Zeit her, ich hoffe also die Vereine haben dazugelernt ...
Lässt mich aber folgern, dass da draussen VIELE VIELE ÖKV-Trainer herumlaufen, die den selben Schrott wie ich damals gehört haben, aber sich inhaltlich darauf verlassen haben, was wiederum erklärt warum in so vielen ÖKV-Hundeschulen noch immer so ausgebildet wird wie ausgebildet wird.
Abgesehen davon, dass ich den Satz sowohl satzbautechnisch als somit auch inhaltlich nicht verstehe
muss die Gesetzesauslegung in OÖ dann eine andere sein, denn hier SIND Animal-Learn-Ausbildungen anerkannt, sonst würden diese keine Sachkundenachweise austellen dürfen - die dann im Übrigen wieder vom ÖKV für die BH anerkannt werden, nur mal so angemerkt
Eigentlich mische ich mich bei solchen Diskussionen ja nicht gerne ein, aber dieses "Hochhalten" der ÖKV-Ausbildungen hebt mir jedes Mal den Magen um 3 Stockwerke höher
Ich hab selbst ÖKV-Ausbildungen, habe in all den Jahren, in denen ich mich mit Hunden beschäftige, noch NIE schlechtere Seminar mitgemacht als diese!
Ist zwar schon einige Zeit her, ich hoffe also die Vereine haben dazugelernt ...
Lässt mich aber folgern, dass da draussen VIELE VIELE ÖKV-Trainer herumlaufen, die den selben Schrott wie ich damals gehört haben, aber sich inhaltlich darauf verlassen haben, was wiederum erklärt warum in so vielen ÖKV-Hundeschulen noch immer so ausgebildet wird wie ausgebildet wird.
Komisch, wenn ich da nachschaue, steht da unter dem §12Tschg was ganz anderes, nämlich
(1) Zur Haltung von Tieren ist jeder berechtigt, der zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verordnungen in der Lage ist, insbesondere auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
(2) Ist der Halter eines Tieres nicht in der Lage, für eine diesem Bundesgesetz entsprechende Haltung des Tieres zu sorgen, so hat er es solchen Vereinigungen, Institutionen oder Personen zu übergeben, die Gewähr für eine diesem Bundesgesetz entsprechende Haltung bieten.
(3) Ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten dürfen Tiere an Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, nicht abgegeben werden.
Über die Ausbildung von Hunden hab ich gar nichts im TschG gefunden.
Wieder ein neuer Paragraph? Ich hab ja keine Lust, deine Angaben jedesmal überprüfen zu müssen, es erstaunt mich aber schon ein bißchen, daß du so gar nicht auf deinen Lapsus eingehst, einen doppelten sogar-falsche Quellenangaben und unvollständiges, daher sinnentstellendes Zitat. Und das von jemandem, der grad ein paar Beiträge vorher Tamino ermahnt hat, Behauptungen zu unterlassen, die sie gar nie getätigt hat? Ich nehme doch an, es war nur ein Lapsus und keine Absicht?
Sorry kann jemand bitte den Link reinstellen wo genau aufgeführt ist welche Ausbildungen nicht anerkannt sind?
Weil
"sowie Personen, die eine mindestens gleichwertige Ausbildung nachweisen können, sind jedenfalls Ausbildner oder Ausbildnerin (fachkundige Person) im Sinn des Abs. 1."
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...Gesetzesnummer=20000250&ShowPrintPreview=True
ich kann nur lesen mindest gleichwertige Ausbildung aber ich finde keinen Hinweis wer nun festlegt was gleichwertig ist?
Abgesehen davon, dass ich den Satz sowohl satzbautechnisch als somit auch inhaltlich nicht verstehe
muss die Gesetzesauslegung in OÖ dann eine andere sein, denn hier SIND Animal-Learn-Ausbildungen anerkannt, sonst würden diese keine Sachkundenachweise austellen dürfen - die dann im Übrigen wieder vom ÖKV für die BH anerkannt werden, nur mal so angemerkt
Eigentlich mische ich mich bei solchen Diskussionen ja nicht gerne ein, aber dieses "Hochhalten" der ÖKV-Ausbildungen hebt mir jedes Mal den Magen um 3 Stockwerke höher
Ich hab selbst ÖKV-Ausbildungen, habe in all den Jahren, in denen ich mich mit Hunden beschäftige, noch NIE schlechtere Seminar mitgemacht als diese!
Ist zwar schon einige Zeit her, ich hoffe also die Vereine haben dazugelernt ...
Lässt mich aber folgern, dass da draussen VIELE VIELE ÖKV-Trainer herumlaufen, die den selben Schrott wie ich damals gehört haben, aber sich inhaltlich darauf verlassen haben, was wiederum erklärt warum in so vielen ÖKV-Hundeschulen noch immer so ausgebildet wird wie ausgebildet wird.
Nein. Offensichtlich habe ich den Fehler begangen gewisse Dinge/Wissen vorrauszusetzen.
Im §12 des TschG wird von .......... und der darauf begründeten Verordnungen ............ gesprochen. OK - mein Fehler. Hatte gleich die Verordnung ................... gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 384/2007 ............ einfügen sollen.
Nein, der Fehler von dir war nicht, Dinge vorauszusetzen, die man nicht voraussetzen darf. Wenn DU falsch zitierst (also falsches Gesetz und unvollständiges Zitat), dann mußt du das ausschließlich auf deine Kappe nehmen.
Im Übrigen frage ich mich, woraus du schließt, daß weder ATN noch Animal Learn als gleichwertige Ausbildungen anerkannt sind? Aus dem von dir verlinkten Text ist das jedenfalls nicht ersichtlich.
Diese "Schwachstelle", wie du sie nennst, ist aber eine in OÖ allgemein gültige Auslegung der Gesetzgebung.Das der ÖKV sich eine Schwachstelle in der OÖ-Gesetzesgebung zu Nutze macht, um die HH nicht mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu belasten, kann wohl nicht mal im Ansatz als Anerkennung werten.
Wo hab ich das gesagt???Nun wenn du die A.L. Ausbildung als den Nabel der Welt ansiehst, dann wundert mich deine Aussage auch nicht.
Tja, und doch hab auch ich eine ÖKV-Trainer-Nadel, die ich mir jederzeit anstecken könnteAber wie schon sagst ....................... deine Seminare sind Jahre her.
zu1: was war an meiner Erklärung (Posting 428) nun nicht zu verstehen?
zu2: hab ich glaublich schon beantwortet
Aber wenn ich mich schon mal mit dir "unterhalte": was mich schon lange interessiert, du nennst ja Sparten deiner Hundeschule "Problemhundetherapie".Aber wie schon sagst ....................... deine Seminare sind Jahre her.
Diese "Schwachstelle", wie du sie nennst, ist aber eine in OÖ allgemein gültige Auslegung der Gesetzgebung.
D.h. dass diese Ausbildung vor dem Gesetz "gleichwertig" ist
Wo hab ich das gesagt???Ich habe nur widerlegt, dass DIESE Ausbildung (und von dieser weiß ich es eben ganz genau) vor dem GESETZ nicht gleich viel gelten würde wie eine ÖKV-Trainer-Ausbildung. Das stimmt nämlich nicht.
Tja, und doch hab auch ich eine ÖKV-Trainer-Nadel, die ich mir jederzeit anstecken könnte :
Aber wenn ich mich schon mal mit dir "unterhalte": was mich schon lange interessiert, du nennst ja Sparten deiner Hundeschule "Problemhundetherapie".
In Österreich ist der Begriff "Therapie" durch das Bundesministerium für Gesundheit geschützt. D.h.: hat man keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Therapeuten ist es verboten sich so zu nennen.
Welche therapeutische Ausbildung steht hinter deinem "Therapiezentrum"?
Finde interessant dass du alles als Provokation auslegst.Offensichtlich versuchts du hier etwas zu konstruieren, was andere Schlaumeier schon vor Jahren versucht haben
Das Wort Problemhundetherapiezentrum - Problemhundetherapeut ect. unterliegt weder in Deutschland noch in Österreich einem Wortschutz.
Wenn du wissen willst, was sich im Problemhunde Therapiezentrum in Langenzersdorf (Danke für die Möglichkeit der Werbung) abspielt, brauchst nur mit einem Problemhund kommen.
Ergo - spar dir deine "sehr einfachen" Provokationen.
Richtig.Mit anderen Worten: es kann sich jeder Problem-Hundetherapeut nennen!
lg
Gerda
Finde interessant dass du alles als Provokation auslegst.
Ich habe dir eine einfache Frage gestellt, auf die ich eine patzige Antwort bekomme - vielen Dank.
Außerdem muss ich dich enttäuschen: ich habe keinen "Problemhund". Muss also dankend auf dein Angebot verzichten.
Dass der Begriff "Therapie" in dem Zusammenhang doch freizügiger als in anderen Sparten benutzt werden darf (denke da an die Therapiehundearbeit, wo das Wort "Therapie" nur mit Fingerspitzengefühl verwendet werden darf) verwundert mich, und ich hoffe du nimmst es mir nicht übel, dass ich da etwas genauer beim Gesetzgeber nachfragen werde, nicht um dich "auszuliefern", sondern um mehr Freiraum für die anderen Bereiche zu erwirken.