an die Profis

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Um präzise die Behauptung zu widerlegen, dass geprüfte Hundetrainer SEHR keine staatliche Anerkennung geniesen:



Wie der Text EINDEUTIG belegt, sind weder eine ATN noch eine Animal L. - Ausbildung VERGLEICHBARE EINSCHLÄGIGE AUSBILDUNGEN und PRÜFUNGEN.

;):cool:

Wieder ein neuer Paragraph? Ich hab ja keine Lust, deine Angaben jedesmal überprüfen zu müssen, es erstaunt mich aber schon ein bißchen, daß du so gar nicht auf deinen Lapsus eingehst, einen doppelten sogar-falsche Quellenangaben und unvollständiges, daher sinnentstellendes Zitat. Und das von jemandem, der grad ein paar Beiträge vorher Tamino ermahnt hat, Behauptungen zu unterlassen, die sie gar nie getätigt hat? Ich nehme doch an, es war nur ein Lapsus und keine Absicht?
 
Ähm, und worum geht´s hier gerade?:confused:

Darum, dass Menschen die den NÖ-Sachkundenachweis abnehmen dürfen, bestimmte Anforderungen des Landes NÖ erfüllen müssen?

Das hat aber dennoch überhaupt nichts damit zu tun, dass sich in Ö jeder der mag und grad lustig ist, Hundetrainer nennen darf.

ATN ist in Ö per Gesetz genau so sehr oder genau so wenig anerkannt wie alles andere. Und wenn ich mir morgen Visitkarten drucken lasse, auf denen "Hundetrainer" drauf steht, wär´s auch ok und erlaubt.

Und der vorhin diskutierte BSO-Sportmanager ist eine Ausbildung für Vereinsfunktionäre (völlig unabhängig davon ob´s ein Kegel- oder Hundeverein ist). Macht sicher Sinn und ist gut zu haben, wenn man in einem Verein tätig ist, hat aber Null mit Hundeausbildung zu tun (zumindest laut www. bso.or.at)
 
Sorry kann jemand bitte den Link reinstellen wo genau aufgeführt ist welche Ausbildungen nicht anerkannt sind?

Weil
"sowie Personen, die eine mindestens gleichwertige Ausbildung nachweisen können, sind jedenfalls Ausbildner oder Ausbildnerin (fachkundige Person) im Sinn des Abs. 1."

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...Gesetzesnummer=20000250&ShowPrintPreview=True

ich kann nur lesen mindest gleichwertige Ausbildung aber ich finde keinen Hinweis wer nun festlegt was gleichwertig ist?
 
Um präzise die Behauptung zu widerlegen, dass geprüfte Hundetrainer SEHR keine staatliche Anerkennung geniesen:
Abgesehen davon, dass ich den Satz sowohl satzbautechnisch als somit auch inhaltlich nicht verstehe :confused:

Wie der Text EINDEUTIG belegt, sind weder eine ATN noch eine Animal L. - Ausbildung VERGLEICHBARE EINSCHLÄGIGE AUSBILDUNGEN und PRÜFUNGEN.

;):cool:
muss die Gesetzesauslegung in OÖ dann eine andere sein, denn hier SIND Animal-Learn-Ausbildungen anerkannt, sonst würden diese keine Sachkundenachweise austellen dürfen - die dann im Übrigen wieder vom ÖKV für die BH anerkannt werden, nur mal so angemerkt :cool:


Eigentlich mische ich mich bei solchen Diskussionen ja nicht gerne ein, aber dieses "Hochhalten" der ÖKV-Ausbildungen hebt mir jedes Mal den Magen um 3 Stockwerke höher :rolleyes:
Ich hab selbst ÖKV-Ausbildungen, habe in all den Jahren, in denen ich mich mit Hunden beschäftige, noch NIE schlechtere Seminar mitgemacht als diese! :mad:
Ist zwar schon einige Zeit her, ich hoffe also die Vereine haben dazugelernt ... :eek:
Lässt mich aber folgern, dass da draussen VIELE VIELE ÖKV-Trainer herumlaufen, die den selben Schrott wie ich damals gehört haben, aber sich inhaltlich darauf verlassen haben, was wiederum erklärt warum in so vielen ÖKV-Hundeschulen noch immer so ausgebildet wird wie ausgebildet wird. :eek:
 
Abgesehen davon, dass ich den Satz sowohl satzbautechnisch als somit auch inhaltlich nicht verstehe :confused:


muss die Gesetzesauslegung in OÖ dann eine andere sein, denn hier SIND Animal-Learn-Ausbildungen anerkannt, sonst würden diese keine Sachkundenachweise austellen dürfen - die dann im Übrigen wieder vom ÖKV für die BH anerkannt werden, nur mal so angemerkt :cool:


Eigentlich mische ich mich bei solchen Diskussionen ja nicht gerne ein, aber dieses "Hochhalten" der ÖKV-Ausbildungen hebt mir jedes Mal den Magen um 3 Stockwerke höher :rolleyes:
Ich hab selbst ÖKV-Ausbildungen, habe in all den Jahren, in denen ich mich mit Hunden beschäftige, noch NIE schlechtere Seminar mitgemacht als diese! :mad:
Ist zwar schon einige Zeit her, ich hoffe also die Vereine haben dazugelernt ... :eek:
Lässt mich aber folgern, dass da draussen VIELE VIELE ÖKV-Trainer herumlaufen, die den selben Schrott wie ich damals gehört haben, aber sich inhaltlich darauf verlassen haben, was wiederum erklärt warum in so vielen ÖKV-Hundeschulen noch immer so ausgebildet wird wie ausgebildet wird. :eek:

Danke Bettina.... :) ;)
 
Abgesehen davon, dass ich den Satz sowohl satzbautechnisch als somit auch inhaltlich nicht verstehe :confused:


muss die Gesetzesauslegung in OÖ dann eine andere sein, denn hier SIND Animal-Learn-Ausbildungen anerkannt, sonst würden diese keine Sachkundenachweise austellen dürfen - die dann im Übrigen wieder vom ÖKV für die BH anerkannt werden, nur mal so angemerkt :cool:


Eigentlich mische ich mich bei solchen Diskussionen ja nicht gerne ein, aber dieses "Hochhalten" der ÖKV-Ausbildungen hebt mir jedes Mal den Magen um 3 Stockwerke höher :rolleyes:
Ich hab selbst ÖKV-Ausbildungen, habe in all den Jahren, in denen ich mich mit Hunden beschäftige, noch NIE schlechtere Seminar mitgemacht als diese! :mad:
Ist zwar schon einige Zeit her, ich hoffe also die Vereine haben dazugelernt ... :eek:
Lässt mich aber folgern, dass da draussen VIELE VIELE ÖKV-Trainer herumlaufen, die den selben Schrott wie ich damals gehört haben, aber sich inhaltlich darauf verlassen haben, was wiederum erklärt warum in so vielen ÖKV-Hundeschulen noch immer so ausgebildet wird wie ausgebildet wird. :eek:

auch vielen lieben dank- :):):) lg. g.
 
Komisch, wenn ich da nachschaue, steht da unter dem §12Tschg was ganz anderes, nämlich

(1) Zur Haltung von Tieren ist jeder berechtigt, der zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verordnungen in der Lage ist, insbesondere auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
(2) Ist der Halter eines Tieres nicht in der Lage, für eine diesem Bundesgesetz entsprechende Haltung des Tieres zu sorgen, so hat er es solchen Vereinigungen, Institutionen oder Personen zu übergeben, die Gewähr für eine diesem Bundesgesetz entsprechende Haltung bieten.
(3) Ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten dürfen Tiere an Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, nicht abgegeben werden.



Über die Ausbildung von Hunden hab ich gar nichts im TschG gefunden.

Wieder ein neuer Paragraph? Ich hab ja keine Lust, deine Angaben jedesmal überprüfen zu müssen, es erstaunt mich aber schon ein bißchen, daß du so gar nicht auf deinen Lapsus eingehst, einen doppelten sogar-falsche Quellenangaben und unvollständiges, daher sinnentstellendes Zitat. Und das von jemandem, der grad ein paar Beiträge vorher Tamino ermahnt hat, Behauptungen zu unterlassen, die sie gar nie getätigt hat? Ich nehme doch an, es war nur ein Lapsus und keine Absicht?

Nein. Offensichtlich habe ich den Fehler begangen gewisse Dinge/Wissen vorrauszusetzen.

Im §12 des TschG wird von .......... und der darauf begründeten Verordnungen ............ gesprochen. OK - mein Fehler. Hatte gleich die Verordnung ................... gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 384/2007 ............ einfügen sollen.

:rolleyes:
 
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Sorry kann jemand bitte den Link reinstellen wo genau aufgeführt ist welche Ausbildungen nicht anerkannt sind?

Weil
"sowie Personen, die eine mindestens gleichwertige Ausbildung nachweisen können, sind jedenfalls Ausbildner oder Ausbildnerin (fachkundige Person) im Sinn des Abs. 1."

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...Gesetzesnummer=20000250&ShowPrintPreview=True

ich kann nur lesen mindest gleichwertige Ausbildung aber ich finde keinen Hinweis wer nun festlegt was gleichwertig ist?

Da zb. Animal L. von sich selbst behauptet eine zur Gänze andere Art der Ausbildung zu propangieren, ATN lediglich nur als Fernlehrgang anzusehen ist, liegt es wohl EINDEUTIG auf der Hand, dass KEINE GLEICHWERTIGKEIT gegeben sein kann. :cool:

Abgesehen davon, dass ich den Satz sowohl satzbautechnisch als somit auch inhaltlich nicht verstehe :confused:


muss die Gesetzesauslegung in OÖ dann eine andere sein, denn hier SIND Animal-Learn-Ausbildungen anerkannt, sonst würden diese keine Sachkundenachweise austellen dürfen - die dann im Übrigen wieder vom ÖKV für die BH anerkannt werden, nur mal so angemerkt :cool:

Das der ÖKV sich eine Schwachstelle in der OÖ-Gesetzesgebung zu Nutze macht, um die HH nicht mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu belasten, kann wohl nicht mal im Ansatz als Anerkennung von A.L.Ausbildung werten.

:cool:


Eigentlich mische ich mich bei solchen Diskussionen ja nicht gerne ein, aber dieses "Hochhalten" der ÖKV-Ausbildungen hebt mir jedes Mal den Magen um 3 Stockwerke höher :rolleyes:
Ich hab selbst ÖKV-Ausbildungen, habe in all den Jahren, in denen ich mich mit Hunden beschäftige, noch NIE schlechtere Seminar mitgemacht als diese! :mad:
Ist zwar schon einige Zeit her, ich hoffe also die Vereine haben dazugelernt ... :eek:
Lässt mich aber folgern, dass da draussen VIELE VIELE ÖKV-Trainer herumlaufen, die den selben Schrott wie ich damals gehört haben, aber sich inhaltlich darauf verlassen haben, was wiederum erklärt warum in so vielen ÖKV-Hundeschulen noch immer so ausgebildet wird wie ausgebildet wird. :eek:

Nun wenn du die A.L. Ausbildung als den Nabel der Welt ansiehst, dann wundert mich deine Aussage auch nicht. :rolleyes:

Aber wie schon sagst ....................... deine Seminare sind Jahre her. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Offensichtlich habe ich den Fehler begangen gewisse Dinge/Wissen vorrauszusetzen.

Im §12 des TschG wird von .......... und der darauf begründeten Verordnungen ............ gesprochen. OK - mein Fehler. Hatte gleich die Verordnung ................... gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 486/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 384/2007 ............ einfügen sollen.

:rolleyes:

Nein, der Fehler von dir war nicht, Dinge vorauszusetzen, die man nicht voraussetzen darf. Wenn DU falsch zitierst (also falsches Gesetz und unvollständiges Zitat), dann mußt du das ausschließlich auf deine Kappe nehmen.

Im Übrigen frage ich mich, woraus du schließt, daß weder ATN noch Animal Learn als gleichwertige Ausbildungen anerkannt sind? Aus dem von dir verlinkten Text ist das jedenfalls nicht ersichtlich.
 
Nein, der Fehler von dir war nicht, Dinge vorauszusetzen, die man nicht voraussetzen darf. Wenn DU falsch zitierst (also falsches Gesetz und unvollständiges Zitat), dann mußt du das ausschließlich auf deine Kappe nehmen.

Im Übrigen frage ich mich, woraus du schließt, daß weder ATN noch Animal Learn als gleichwertige Ausbildungen anerkannt sind? Aus dem von dir verlinkten Text ist das jedenfalls nicht ersichtlich.

zu1: was war an meiner Erklärung (Posting 428) nun nicht zu verstehen?

zu2: hab ich glaublich schon beantwortet ;)
 
Das der ÖKV sich eine Schwachstelle in der OÖ-Gesetzesgebung zu Nutze macht, um die HH nicht mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu belasten, kann wohl nicht mal im Ansatz als Anerkennung werten.
Diese "Schwachstelle", wie du sie nennst, ist aber eine in OÖ allgemein gültige Auslegung der Gesetzgebung.
D.h. dass diese Ausbildung vor dem Gesetz "gleichwertig" ist :cool:

Nun wenn du die A.L. Ausbildung als den Nabel der Welt ansiehst, dann wundert mich deine Aussage auch nicht. :rolleyes:
Wo hab ich das gesagt??? :confused:
Ich habe nur widerlegt, dass DIESE Ausbildung (und von dieser weiß ich es eben ganz genau) vor dem GESETZ nicht gleich viel gelten würde wie eine ÖKV-Trainer-Ausbildung. Das stimmt nämlich nicht.

Aber wie schon sagst ....................... deine Seminare sind Jahre her. :cool:
Tja, und doch hab auch ich eine ÖKV-Trainer-Nadel, die ich mir jederzeit anstecken könnte :cool:
 
zu1: was war an meiner Erklärung (Posting 428) nun nicht zu verstehen?

zu2: hab ich glaublich schon beantwortet ;)

LOL, ja, zu 2 hast du beantwortet, allerdings, wie ich finde, nicht befriedigend, denn warum sollte der ÖKV so rücksichtsvoll sein, auf Einnahmen durch zusätzliches Training zu verzichten, wenn es einen guten Grund dafür gäbe...es gibt also keinen.

Und zu 1...ich hab deine Erklärung schon verstanden-du versuchst einfach, dich davor zu drücken, zugeben zu müssen, daß du erstens falsch und zweitens unvollständig zitiert hast, und das damit zu verkaufen, daß ich halt zu doof oder zu unwissend bin:D
 
Aber wie schon sagst ....................... deine Seminare sind Jahre her. :cool:
Aber wenn ich mich schon mal mit dir "unterhalte": was mich schon lange interessiert, du nennst ja Sparten deiner Hundeschule "Problemhundetherapie".
In Österreich ist der Begriff "Therapie" durch das Bundesministerium für Gesundheit geschützt. D.h.: hat man keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Therapeuten ist es verboten sich so zu nennen.
Welche therapeutische Ausbildung steht hinter deinem "Therapiezentrum"?
 
Diese "Schwachstelle", wie du sie nennst, ist aber eine in OÖ allgemein gültige Auslegung der Gesetzgebung.
D.h. dass diese Ausbildung vor dem Gesetz "gleichwertig" ist

Wo hab ich das gesagt???Ich habe nur widerlegt, dass DIESE Ausbildung (und von dieser weiß ich es eben ganz genau) vor dem GESETZ nicht gleich viel gelten würde wie eine ÖKV-Trainer-Ausbildung. Das stimmt nämlich nicht.


Tja, und doch hab auch ich eine ÖKV-Trainer-Nadel, die ich mir jederzeit anstecken könnte :

hallo betti!
ich war damals ( i glaub 2002) in traun auf dem vom ökv geforderten seminar um die "zulassung der schulung zum OÖ sachkundenachweis" zu erhalten. nachdem die profis markschläger robert, müllegger günther.... ihren vortrag gehalten hatten - so sollte der für die HB auch aussehen, die mappe wäre um € 5.- vom ökv (verpflichtend für vereine) zu kaufen - wagte ich den einwand, dass man doch einen kleinen test für die HB vorbereiten sollte, bevor man diesen ausweis ausstellt. na servas, da hab ich mir die sprichwörtlichen "hund aufgweckt":rolleyes:! am heftigsten war der damals im SCHsport "berühmte" Jaki Horst, der feststellte, dass die depperten lehrer immer einen test für alles brauchen:eek:und der tschöp hat gemeint, wer ich eigentlich sei, dass ich mir so was verlangen traue. noja, letztendlich durfte sogar die e. kirchberger diesen ausstellen:eek:! als die gottsobersten vom ÖKV merkten, dass dies nicht eine neue riesen einnahmequelle werden wird, war ihnen letztendlich alles ....!
ich hab dann mit hr. dr. hindinger im einvernehmen sofort die inhalte auf das neuzeitliche kyn. wissen umgestellt und ich stell natürlich bei der präsentation immer wieder zwischenfragen- da könnt ja jeder kommen, körperlich anwesend aber geistig irgendwo:confused:... und ich müsste den ausweis unreflektiert ausfolgen:( - na gut, bei uns gehen halt die uhren anders;)
übrigends- morgen findet dieses event bei uns für heuer das letzte mal statt.
außerdem, wenn du die geforderten 2jährigen nachschulungen zum ÖKV trainer nicht mehr besucht hast, darfst du die trainernadel nicht mehr anstecken:p
i hab a meine zeugnisse und diplome weggeschmissen, weil ich nun pensionist bin und nicht mehr beamte der NÖ landesregierung:):p:D
schlof guat g.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wenn ich mich schon mal mit dir "unterhalte": was mich schon lange interessiert, du nennst ja Sparten deiner Hundeschule "Problemhundetherapie".
In Österreich ist der Begriff "Therapie" durch das Bundesministerium für Gesundheit geschützt. D.h.: hat man keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Therapeuten ist es verboten sich so zu nennen.
Welche therapeutische Ausbildung steht hinter deinem "Therapiezentrum"?

Offensichtlich versuchts du hier etwas zu konstruieren, was andere Schlaumeier schon vor Jahren versucht haben :D

Das Wort Problemhundetherapiezentrum - Problemhundetherapeut ect. unterliegt weder in Deutschland noch in Österreich einem Wortschutz. :cool:

Wenn du wissen willst, was sich im Problemhunde Therapiezentrum in Langenzersdorf (Danke für die Möglichkeit der Werbung) abspielt, brauchst nur mit einem Problemhund kommen. :cool:

Ergo - spar dir deine "sehr einfachen" Provokationen. :D:cool:
 
Offensichtlich versuchts du hier etwas zu konstruieren, was andere Schlaumeier schon vor Jahren versucht haben :D

Das Wort Problemhundetherapiezentrum - Problemhundetherapeut ect. unterliegt weder in Deutschland noch in Österreich einem Wortschutz. :cool:

Wenn du wissen willst, was sich im Problemhunde Therapiezentrum in Langenzersdorf (Danke für die Möglichkeit der Werbung) abspielt, brauchst nur mit einem Problemhund kommen. :cool:

Ergo - spar dir deine "sehr einfachen" Provokationen. :D:cool:
Finde interessant dass du alles als Provokation auslegst. :confused::rolleyes:
Ich habe dir eine einfache Frage gestellt, auf die ich eine patzige Antwort bekomme - vielen Dank.

Außerdem muss ich dich enttäuschen: ich habe keinen "Problemhund". Muss also dankend auf dein Angebot verzichten.

Dass der Begriff "Therapie" in dem Zusammenhang doch freizügiger als in anderen Sparten benutzt werden darf (denke da an die Therapiehundearbeit, wo das Wort "Therapie" nur mit Fingerspitzengefühl verwendet werden darf) verwundert mich, und ich hoffe du nimmst es mir nicht übel, dass ich da etwas genauer beim Gesetzgeber nachfragen werde, nicht um dich "auszuliefern", sondern um mehr Freiraum für die anderen Bereiche zu erwirken. :cool:
 
Finde interessant dass du alles als Provokation auslegst. :confused::rolleyes:
Ich habe dir eine einfache Frage gestellt, auf die ich eine patzige Antwort bekomme - vielen Dank.

Außerdem muss ich dich enttäuschen: ich habe keinen "Problemhund". Muss also dankend auf dein Angebot verzichten.

Dass der Begriff "Therapie" in dem Zusammenhang doch freizügiger als in anderen Sparten benutzt werden darf (denke da an die Therapiehundearbeit, wo das Wort "Therapie" nur mit Fingerspitzengefühl verwendet werden darf) verwundert mich, und ich hoffe du nimmst es mir nicht übel, dass ich da etwas genauer beim Gesetzgeber nachfragen werde, nicht um dich "auszuliefern", sondern um mehr Freiraum für die anderen Bereiche zu erwirken. :cool:

nur ökv trainer darfst dich ohne nachschulung nicht mehr nennen;):p- da siehst, wie wichtig dieses prädikat ist
 
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