Noch wichtiger als daß das TH Bescheid weiß (wäre ja toll wenn die einmal das GEspräch mit den Haltern suchen würden) , wäre, daß es der Züchter weiß. Mit verhaltensauffälligen Tieren deren naher Verwandtschaft sollte nicht gezüchtet werden. Aber er wird Tiere nur dann aus der Zucht nehmen, wenn er auch Bescheid weiß (vorausgesetzt es interssiert ihn und er hat Verantwortungsgefühl).
Liebe Grüße, Conny
Auch da gilt: Was soll denn das Tierheim tun? Wenn schon ein Gerichtsverfahren, Polizeieinvernahmen, Amtstierarzt etc. nichts nützen, wird es ja ziemlich sicher auch nichts helfen, wenn die Leut vom Tierheim den Besitzern gut zureden. Und schlecht - im Sinne eines Schutzvertrags - werden die Hunde vermutlich ja nicht gehalten, sie haben lt. Deikoon Freilauf, gehen Spazieren usw.
Und hätte der Züchter Verantwortungsbewusstsein besessen, hätte er den Hund wohl auch selbst zurückgenommen und nicht übers TH vermitteln lassen.
Schlimm ist mMn vor allem, dass das Verfahren halt so lange dauert. Aber natürlich haben auch "Angeklagte" Rechte, und die werden vermutlich auch alle ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Eine absolut blöde Situation für alle Betroffenen (ich möcht in diesem Fall um kein Geld der Welt mit Deikoon tauschen und wäre genauso sauer) , aber eine 100%-Sofortlösung gibt´s wahrscheinlich wirklich nicht. Oder wie EvaJen in ihrer Signatur schreibt : Freiheit stirbt mit Sicherheit. 100%ige Sicherheit geht immer einher mit einem Verlust von Freiheit. Und das macht das Leben für keinen leichter.