Caronna
Super Knochen
Das stimmt so nicht.
Vielleicht mal das Urteil des OLG Hamm lesen.
es gibt immer Fälle wo Gerichte bemüht werden...
Aber als erstes gilt die gesetzliche Gefährdenshaftung (in D)
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Das stimmt so nicht.
Vielleicht mal das Urteil des OLG Hamm lesen.
es gibt immer Fälle wo Gerichte bemüht werden...
Aber als erstes gilt die gesetzliche Gefährdenshaftung (in D)
Geh bitte - ärgert´s Euch doch net wg. Caronna - des zahlt sich überhaupt net aus! Es ist doch sowieso in jedem Thread das Gleiche, wenn er sich auf etwas eingeschossen hat. Maunche messn hoit afoch dahidreama!
Du hast schon wieder so Recht
Mich schreckts nur so, wenn Leut so nachdrücklich und "auf Wissen gemacht" irgendwelche Einfaltspinseleien verbreiten..irgendwer ist dann beeindruckt und glaubts..
ist irgendwie so:
aber ein Richter macht das doch so und so
Nein tut mir leid, das macht ein Richter nicht
Aber sich weiß es doch, ich habs gesehen
Wo denn, wann denn, wie denn
Na im Fernsehen, in der Serie über die Richterin, wenn die das sagen, muss es doch stimmen
und dann erntet man noch Unmut, weil man sagen muss: so ist das aber nicht
mein pinscher darf melden...wenn jemand in den garten kommt...melden heisst anschlagen..nicht eine halbe stunde kläffen.....alles was draussen passiert hat ihn nicht zu interessieren und er braucht es schon gar nicht kommentieren!!! ich glaub ich würd durchdrehn wenn ich gemütlich im garten sitz ein buch lese und im halbstundentakt reißt es mich(und wahrscheinlich auch den nachbarn) weil der hund wie ein berserker zum gartenzaun rennt und rauskläfft.....
Jössas ist des mühsam
erstens heißt es Gefährdungshaftung
zweitens sollte man nicht irgendeinen Fachausdruck derart verallgemeinernd und ohne jedes Fachwissen verwenden
die Gefährdungshaftung gilt nicht als erstes, schon allein das zeigt, dass Du keine Ahnung hast, sie kommt zur Unwendung...
:
§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (...)
Und wieviele HH haben eine Versicherung?
Ich wäre dafür, dass jeder, der sich einen Hund nimmt, auch VERPFLICHTEND eine Hundehaftpflicht abschliessen MUSS.
Obwohl das auch kein Leben mehr zurückbringen würde, sei's Mensch oder Hund....
Generell ja.
Aber ich meinte es so, dass man, wenn man den Hund anmeldet, darauf hingewiesen werden sollte, dass es eben Pflicht IST.
Nur machen es die meisten Beamten net, und wer kontrolliert das dann schon?
Und wenn nicht kontrolliert....wen schert es, also brauch ma es auch net machen? *ironie*
Erst wenn was passiert, schreien alle auf....und wie komme ICH dazu, die TA Kosten zu bezahlen, wenn mein Hund verletzt wurde?
Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich....
Oh gott ich habe was falsch geschrieben.... was gibts doch hier für kleine Geister
aber seis drum: Gesetzestext:
§ 833 Haftung des Tierhalters (D)
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (...)
Tamino;2372408 [B schrieb:§ 833 Haftung des Tierhalters[/B]
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde
Draus geht nämlich ganz klar hervor, dass im Gegensatz zu dem von Dir behaupteten: IMMER
nehmen wir doch folgendes an:
Radfahrer fährt beim spazierengeführten Hund in die Leine und stürzt .... Halter fällt unter die Gefährdungshaftung.
(auch hier könnte es eine gerichtliche Entscheidung geben, das wäre aber ein Sonderfall, absolut selten - kommt auf die Umstände an)
DAS ist ja der Jammer
neinZum letzten mal:
DU widersprichst Dir:
Und? Auch AUtofahrer unterliegen der Gefährdungshaftungeinerseits behauptest Du SO wäre das Gesetz
natürlich wäre das ein Sonderfall, weil es die Gefährdungshaftung duchaus nicht immer greift, wenn z.B. ein Tier angegriffen wird, das Tier sich wehrtandererseits behauptest Du, siehe oben rot, es könnte eine usw usw...und sorry, eine gerichtliche Entscheidung ist nie ein Sonderfall, sondern immer schlicht und einfach ein Urteil.
Da du dich mit dem deutschen recht auskennst, erklär mal! oder kennst du nicht aus?Du verwendest Begriffe, die Du gelesen hast, bist nicht in der Lage, da das Fachwissen fehlt,
du kennst dich mit deutschem recht aus?wenn ein Radfahrer auf dem Gehweg in die Leine (mit gesetzl. zugelassener Länge) eines Hundes fährt, greift die Gefährungshaftung schlicht NICHT, da in so einem Fall ganz andere Gesetze zur Anwendung kommen.