Zwei „Frauerln“ bei Hundekampf verletzt

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es gibt immer Fälle wo Gerichte bemüht werden...
Aber als erstes gilt die gesetzliche Gefährdenshaftung (in D)

Jössas ist des mühsam

erstens heißt es Gefährdungshaftung

zweitens sollte man nicht irgendeinen Fachausdruck derart verallgemeinernd und ohne jedes Fachwissen verwenden

die Gefährdungshaftung gilt nicht als erstes, schon allein das zeigt, dass Du keine Ahnung hast, sie kommt zur Unwendung...

das Hammer Urteil zeigt ohnehin deutlich, wie die Gefährdungshaftung angewendet wird

keinesfall so wie Du es hier hinstellts:
 
Geh bitte - ärgert´s Euch doch net wg. Caronna - des zahlt sich überhaupt net aus:cool:! Es ist doch sowieso in jedem Thread das Gleiche, wenn er sich auf etwas eingeschossen hat. Maunche messn hoit afoch dahidreama;):p!
 
Geh bitte - ärgert´s Euch doch net wg. Caronna - des zahlt sich überhaupt net aus:cool:! Es ist doch sowieso in jedem Thread das Gleiche, wenn er sich auf etwas eingeschossen hat. Maunche messn hoit afoch dahidreama;):p!

:D Du hast schon wieder so Recht:eek:

Mich schreckts nur so, wenn Leut so nachdrücklich und "auf Wissen gemacht" irgendwelche Einfaltspinseleien verbreiten..irgendwer ist dann beeindruckt und glaubts..

ist irgendwie so:

aber ein Richter macht das doch so und so

Nein tut mir leid, das macht ein Richter nicht

Aber sich weiß es doch, ich habs gesehen

Wo denn, wann denn, wie denn

Na im Fernsehen, in der Serie über die Richterin, wenn die das sagen, muss es doch stimmen

und dann erntet man noch Unmut, weil man sagen muss: so ist das aber nicht:(:(
 
:D Du hast schon wieder so Recht:eek:

Mich schreckts nur so, wenn Leut so nachdrücklich und "auf Wissen gemacht" irgendwelche Einfaltspinseleien verbreiten..irgendwer ist dann beeindruckt und glaubts..

ist irgendwie so:

aber ein Richter macht das doch so und so

Nein tut mir leid, das macht ein Richter nicht

Aber sich weiß es doch, ich habs gesehen

Wo denn, wann denn, wie denn

Na im Fernsehen, in der Serie über die Richterin, wenn die das sagen, muss es doch stimmen

und dann erntet man noch Unmut, weil man sagen muss: so ist das aber nicht:(:(

Wennst im anderen Thread ein bissl mitliest, wo er auch schreibt, dann beutelt es Dich noch mehr ab:D:eek:!
 
mein pinscher darf melden...wenn jemand in den garten kommt...melden heisst anschlagen..nicht eine halbe stunde kläffen.....alles was draussen passiert hat ihn nicht zu interessieren und er braucht es schon gar nicht kommentieren!!! ich glaub ich würd durchdrehn wenn ich gemütlich im garten sitz ein buch lese und im halbstundentakt reißt es mich(und wahrscheinlich auch den nachbarn) weil der hund wie ein berserker zum gartenzaun rennt und rauskläfft...:rolleyes:..

das sehe ich genau so, meine Mausi ist eine richtige Kampfkläffe...die würde jeden Vogel und jedes Eichhörnchen ankündigen, wenn ich nichts sagen würde...und wenn Leute mit Hund vorbei gehen, na servas, wenn ich sie so lassen würde, wie es ihr Spaß macht, würden mir und den Nachbarn die Ohren abfallen...bei mir heißt es gekläfft am Zaun wird nicht...da muss sie sofort rein gehen...kommt jemand aufs Grundstück, darf natürlich gemeldet werden, aber nichts was außerhalb vom Grund ist...
 
:D zurück zum thema! also ich könnte für mich net die hand ins feuer legen, wenn meiner sowas passiert, dass ich meine hände aus dem "spiel" lasse. klar, weiß man, dass man selber gebissen wird, aber jeder will doch seinen hund vor verletzungen schützen. so auch ich..... allerdings würde ich den angreifenden hund versuchen loszuwerden.

zum thema kläffen am zaun: naja, bittschön, wer lässt denn schon seinen hund 10x auf und ablaufen, um zu provozieren? kommt wohl recht selten vor. dann schon eher, dass hh mit hund vorbeigeht und hund über den zaun springt.
bei mir in der gegend gibts ja viele gärten, mit vielen hunden darin. manchmal ists ruhig, trotzdem hund dahinter ist, manchmal wird lautstark gebellt, manchmal versucht drüberzuspringen. und wie reagiert kylie? offenbar je nachdem, für wie ernsthaft sie diese bellerei hält! zurückbellen gibts äußerst selten, meist ein ausweichen. doch manchmal auch ein hingehen! :eek: was ich zu unterbinden hab und tu.
hmpf, leider ziehts ihren langen rüssel immer magisch dorthin, wo offenbar hunde leben! so kommts immer wieder vor, dass sie die lange nase reinsteckt in den maschendrahtzaun! wähh, irgendwann wird die nase mal kürzer werden! letztens waren 2 hunde am zaun, einer davon mit gefletschten zähnchen! was tat die tussi??? sie ging näher, nahms net ernst und so schnell konnte ich gar net reagieren, ihre nase berührte fast die zähne! :eek: boah, mir blieb das herz stehen. der bleckende hund war offenbar baff und sah sie nur an, wedelte kurz und begnügte sich mit verbellen! pfffffffffffffffffffffffff. na ich hoffe, meine hat wirklich immer so einen guten instinkt, dass sie die gefahren abschätzen kann.:o
 
du kannst sicher sein, dass dein hund einen besseren instinkt hat als du...auch wenn verschiedene rassen teilweise unterschiedliche sprachen sprechen..
 
Jössas ist des mühsam

erstens heißt es Gefährdungshaftung

zweitens sollte man nicht irgendeinen Fachausdruck derart verallgemeinernd und ohne jedes Fachwissen verwenden

die Gefährdungshaftung gilt nicht als erstes, schon allein das zeigt, dass Du keine Ahnung hast, sie kommt zur Unwendung...
:

Oh gott ich habe was falsch geschrieben.... was gibts doch hier für kleine Geister

aber seis drum: Gesetzestext:
§ 833 Haftung des Tierhalters (D)

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (...)
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (...)


Und wieviele HH haben eine Versicherung?


Ich wäre dafür, dass jeder, der sich einen Hund nimmt, auch VERPFLICHTEND eine Hundehaftpflicht abschliessen MUSS.

Obwohl das auch kein Leben mehr zurückbringen würde, sei's Mensch oder Hund.... :(
 
Generell ja.

Aber ich meinte es so, dass man, wenn man den Hund anmeldet, darauf hingewiesen werden sollte, dass es eben Pflicht IST.

Nur machen es die meisten Beamten net, und wer kontrolliert das dann schon?

Und wenn nicht kontrolliert....wen schert es, also brauch ma es auch net machen? *ironie*

Erst wenn was passiert, schreien alle auf....und wie komme ICH dazu, die TA Kosten zu bezahlen, wenn mein Hund verletzt wurde?
 
In D (wird in Ö auch so sein) ist die Versicherungspflicht unterschiedlich, je nach Bundesland: in NRW ist nur für Hunde über 20kg und 40 cm Pflicht.
 
Generell ja.

Aber ich meinte es so, dass man, wenn man den Hund anmeldet, darauf hingewiesen werden sollte, dass es eben Pflicht IST.

Nur machen es die meisten Beamten net, und wer kontrolliert das dann schon?

Und wenn nicht kontrolliert....wen schert es, also brauch ma es auch net machen? *ironie*

Erst wenn was passiert, schreien alle auf....und wie komme ICH dazu, die TA Kosten zu bezahlen, wenn mein Hund verletzt wurde?

Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - bei uns in NÖ ist es nicht Pflicht.
 
Oh gott ich habe was falsch geschrieben.... was gibts doch hier für kleine Geister

aber seis drum: Gesetzestext:
§ 833 Haftung des Tierhalters (D)

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (...)

:D:D:D

also entweder machst Du's wirklich mit Absicht und in der Hoffnung, dass die UserInnen hier etwas dümmlich und manipulierbar sind

oder Du bist einfach nicht in der Lage die Fakten anzunehmen und zu begreifen:

der Text lautet nämlich:

§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde

Draus geht nämlich ganz klar hervor, dass im Gegensatz zu dem von Dir behaupteten: IMMER

davon keine Rede sein kann, sondern es immer auf den jeweiligen Fall, die jeweilige Situation ankommt.

Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und die Beaufsichtigung sind in der Relation zum Schaden die Grundlagen für einen Spruch.
 
Tamino;2372408 [B schrieb:
§ 833 Haftung des Tierhalters[/B]

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde

Draus geht nämlich ganz klar hervor, dass im Gegensatz zu dem von Dir behaupteten: IMMER

du weist was das Wort und bedeutet?
Das gehört zum "berufstätigen Tier" (das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist) das und verbindet diesen und nur diesen Teil mit dem folgendenDasalles trifft nicht auf die private Haltung zu.

nehmen wir doch folgendes an:
Radfahrer fährt beim spazierengeführten Hund in die Leine und stürzt .... Halter fällt unter die Gefährdungshaftung.

(auch hier könnte es eine gerichtliche Entscheidung geben, das wäre aber ein Sonderfall, absolut selten - kommt auf die Umstände an)

Radfahrer fahrt in die Leine (etc) beim Mantrailing oder Polizeihundeeinsatz (usw) hier tritt das und in kraft. Ist alles ok (alles klar ersichtlich), könnte dem Radfahrer die Schuld gegeben werden, bei Schlamperei könnte auch hier der HH haften.

Die gefährdenshaftung wurde genau aus dem Grund geschaffen damit im grunde Unbeteiligte besser geschützt sind. sie betrifft ja nicht nur Tiere sondern auch Maschinen.
Wenn z.b. ein Baukran, aus welchen Gründen auch immer, auf ein Haus stürzt, trägt als erstes immer der Betreiber den Schaden
 
nehmen wir doch folgendes an:
Radfahrer fährt beim spazierengeführten Hund in die Leine und stürzt .... Halter fällt unter die Gefährdungshaftung.

(auch hier könnte es eine gerichtliche Entscheidung geben, das wäre aber ein Sonderfall, absolut selten - kommt auf die Umstände an)

Zum letzten mal:

DU widersprichst Dir:

einerseits behauptest Du SO wäre das Gesetz

andererseits behauptest Du, siehe oben rot, es könnte eine usw usw...und sorry, eine gerichtliche Entscheidung ist nie ein Sonderfall, sondern immer schlicht und einfach ein Urteil.

NEIN könnte es nicht

es kann nämlich keine Entscheidung GEGEN DAS GESETZ geben

Du verwendest Begriffe, die Du gelesen hast, bist nicht in der Lage, da das Fachwissen fehlt, diese in Zusammenhang mit anderen Begriffen aus dem Rechtswesen zu stellen, bist anscheinend nicht in der Lage zu begreifen, dass ein Gesetz nie für sich allein steht sondern immer im Kontext angewendet wird, dass es bei jedem Einzelfall in der Beurteilung immer um mehrere Gesetze und deren §§ geht etc etc....

und was dabei herauskommt, sind Behauptungen Deinerseits, die absoluter Quatsch sind.

Und NEIN:

wenn ein Radfahrer auf dem Gehweg in die Leine (mit gesetzl. zugelassener Länge) eines Hundes fährt, greift die Gefährungshaftung schlicht NICHT, da in so einem Fall ganz andere Gesetze zur Anwendung kommen.
 
Zum letzten mal:
DU widersprichst Dir:
nein
einerseits behauptest Du SO wäre das Gesetz
Und? Auch AUtofahrer unterliegen der Gefährdungshaftung
andererseits behauptest Du, siehe oben rot, es könnte eine usw usw...und sorry, eine gerichtliche Entscheidung ist nie ein Sonderfall, sondern immer schlicht und einfach ein Urteil.
natürlich wäre das ein Sonderfall, weil es die Gefährdungshaftung duchaus nicht immer greift, wenn z.B. ein Tier angegriffen wird, das Tier sich wehrt
Du verwendest Begriffe, die Du gelesen hast, bist nicht in der Lage, da das Fachwissen fehlt,
Da du dich mit dem deutschen recht auskennst, erklär mal! oder kennst du nicht aus?
wenn ein Radfahrer auf dem Gehweg in die Leine (mit gesetzl. zugelassener Länge) eines Hundes fährt, greift die Gefährungshaftung schlicht NICHT, da in so einem Fall ganz andere Gesetze zur Anwendung kommen.
du kennst dich mit deutschem recht aus?
Was heißt übrigens gesetzlich zugelassene Leine?

ich garantiere: die Gefähdenshaftung greift hier, vielleicht, vielleicht bekommte der Radfahrer ne Teilschuld (aber nur wenn der Radler ein gewisses Alter überschritten hat, Kinder bis zu einem gewissen alter müssen auf dem Gehweg fahren :-P )
 
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