BananaMoonshine
Profi Knochen
Normale Hauptmiete darf der Hausbesitzer jederzeit die Tierhaltung verbieten, ohne Begründung.
Nein, das darf er eben nicht!
Ich weiß nicht, woher du die Informationen hast, ich habe mich jedenfalls erst vor Kurzem umfassend von der Mietervereinigung beraten lassen. Ich könnte dir auch gerne meine Unterlagen zu dem Thema zukommen lassen, also das hat alles Hand und Fuß. Wenn z.B. im Mietvertrag steht "nur nach Bewilligung" und er diese Bewilligung nicht erteilt, kann man den Hausbesitzer/Verwalter notfalls auf Bewilligung klagen.
Aus aktuelleren juristischen Quellen habe ich sogar gehört, dass das Verbot der Tierhaltung an sich sittenwidrig ist.
Wie gesagt, ich kann nur jedem, der dieses Problem hat, raten sich sofort an die Mietervereinigung zu wenden.
Das Mietrecht liegt seeeeehr zu Gunsten des Mieters, man muss es nur wissen