und noch ein tödlicher biss durch rottweiler...

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gut, das bedeutet, jetzt ganz einfach ausgedrückt:

ich habe probleme mit meinem hund, komm durch zufall (oder das TV-interview) auf diese hundeschule, die sich auf "Problemhunde" spezialisiert aber, zusätzlich illegale ausbildungen anbietet?

oder

ich hab mir einen hund zugelegt, möchte diesen "scharf" machen, damit er mein gebäude bewacht, werde ich dort auch fündig?

auf einem "normalen" hundeplatz, der wahrscheinlich einem verband angehört und wo prüfungen von ökv richtern abgehalten werden :confused:

d.h. als "laie" würde ich somit alles falsch machen, was man nur falsch machen kann?

Dieser Platz ist KEIN ÖKV Platz, und daher dürfen auch keine ÖKV-Richter Prüfungen abnehmen.


Und wo steht die Ausnahme für Diensthunde?
Bzw. das Wachhunde auch ausgenommen sind?


HAuptsache die NÖ-Polizei wirbt damit einen Hund anzuschaffen um gegen Einbruch gesichert zu sein, ist ja das nächste...

Es gibt keine Ausnahmen für Wachhunde, wenn es um den §5/Abs. 2 geht.
 
Auf einem ÖHU Platz in Neunkirchen/NÖ wurde 2006 sogar mit einem Brasilianischem Fila Schutz gemacht, der Hund 55 kg, die Besitzerin vielleicht 45 kg, daheim ein kleines Kind, diese Rassen kommen nicht über den Beutetrieb, der damalige Figurant ist mittlerweilen geprüfter Schutzhelfer )))).
Kann leicht ins Auge gehn sowas
lkg
Jeff
 
Auf einem ÖHU Platz in Neunkirchen/NÖ wurde 2006 sogar mit einem Brasilianischem Fila Schutz gemacht, der Hund 55 kg, die Besitzerin vielleicht 45 kg, daheim ein kleines Kind, diese Rassen kommen nicht über den Beutetrieb, der damalige Figurant ist mittlerweilen geprüfter Schutzhelfer )))).
Kann leicht ins Auge gehn sowas
lkg
Jeff

Was hat das eine nun mit dem anderen zu tun? :confused:
 
Irgendwie kommt die ganze Sache jetzt etwas ins Trudeln, denn mir und auch sicherlich genug andern hier sind einige Hundehalter im Securitybereich bekannt, wo man ja per definition mit Sportschutz gar nicht weit kommen würde, diese müssten ja dann alle illegale Hunde haben?
 
es gibt sicher mehr (selbsternannte) Hundetrainer, die auf Wunsch einen Hund auf Zivilschutz ausbilden als mir/uns lieb ist.
Ich hab nicht nur einmal gehört, die Welt und die Gesellschaft ist schlecht und ich möchte, dass mein Hund mein Eigentum beschützt und wenn er das nicht tut, dann brauch ich so einen Hund nicht.
Das geht auch ganz ohne HP sondern mit Mundprobaganda:eek:
 
Irgendwie kommt die ganze Sache jetzt etwas ins Trudeln, denn mir und auch sicherlich genug andern hier sind einige Hundehalter im Securitybereich bekannt, wo man ja per definition mit Sportschutz gar nicht weit kommen würde, diese müssten ja dann alle illegale Hunde haben?

Warum? Auch im Securitydienst dürften die Hunde nicht beißen, oder glaubst du es gibt dort andere Gesetze. Lediglich der §86 StPO regelt das An- bzw. Festhalten eines Straftäters für Privatpersonen. Securityleute, Nachtwächter ect. sind als Privatpersonen zu werten.

Bellen auf Kommando lernen kannst sehr wohl auch in der Sportschutzausbildung bzw. Rettungshundeausbildung. ;):cool:
 
es gibt sicher mehr (selbsternannte) Hundetrainer, die auf Wunsch einen Hund auf Zivilschutz ausbilden als mir/uns lieb ist.
Ich hab nicht nur einmal gehört, die Welt und die Gesellschaft ist schlecht und ich möchte, dass mein Hund mein Eigentum beschützt und wenn er das nicht tut, dann brauch ich so einen Hund nicht.
Das geht auch ganz ohne HP sondern mit Mundprobaganda:eek:

Und was soll uns dieses tolle Posting nun sagen? Das es legitim wird, nur weil auf dies einer HP steht. :rolleyes:
 
Dieser Platz ist KEIN ÖKV Platz, und daher dürfen auch keine ÖKV-Richter Prüfungen abnehmen.




Es gibt keine Ausnahmen für Wachhunde, wenn es um den §5/Abs. 2 geht.

..irgendwie hält sich bei mir das gefühl das "der aufschrei" wohl wesentlich kleiner , oder garnicht stattgefunden hätte , wenns so wäre ;) !

NÖ kennt den begiff "wachhund" sehr wohl und benennt ihn auch als ausnahme ! Sprich es handelt sich dabei wohl um eine "besonderst ausgebildete" art von Hunden und als wachhunde haben sie auch steuervorteile.

.. aber das wärs ja genau was zu klären wäre !!! ..legal oder ilegal ???

grüsse
andi
 
Warum? Auch im Securitydienst dürften die Hunde nicht beißen, oder glaubst du es gibt dort andere Gesetze. Lediglich der §86 StPO regelt das An- bzw. Festhalten eines Straftäters für Privatpersonen. Securityleute, Nachtwächter ect. sind als Privatpersonen zu werten.

Danke dies ist mir durchaus bewusst, aber wers glaubt dass die Hunde nur verbellen können.... Mhm eh klar, darum gibts ja genügen solcher Trainer wie oben genannte.
 
Warum? Auch im Securitydienst dürften die Hunde nicht beißen, oder glaubst du es gibt dort andere Gesetze.

Bellen auf Kommando lernen kannst sehr wohl auch in der Sportschutzausbildung bzw. Rettungshundeausbildung. ;):cool:

ok. - jetzt mal bitte für "anfänger" in verständlichen worten:

1. ist es richtig, dass - ausgenommen für diensthunde der polizei und des bundesheeres - die "zivilschutz-ausbildung" verboten ist?

2. wenn offenbar mehrere hier "selbsternannte" trainer, oder auch "offizielle" trainer kennen, die trotz dieses verbotes hunde von zivilpersonen im sinne des "zivilschutzes" ausbilden, warum wird - auch von seiten korrekter trainer und ausbildner bzw. von personen, die um diese verbotene vorgangsweise wissen, nichts unternommen?

3. warum wird offenbar geduldet, dass vierbeiner (egal welcher rasse) zu tickenden zeitbomben gedrillt werden - denn mir widerstrebt es, dazu "ausbildung" zu sagen, denn das ist eindeutiger mißbrauch.

4. warum versagt hier die kontrolle (auch innerhalb der "branche" um sich von schwarzen schafen zu befreien im eigenen interesse) offenbar völlig?

ich bin jetzt, nachdem ich die letzten seiten hier im forum gelesen habe sehr schockiert. :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
netdragon;1860063[B schrieb:
]..irgendwie hält sich bei mir das gefühl das "der aufschrei" wohl wesentlich kleiner , oder garnicht stattgefunden hätte , wenns so wäre ;) ![/B]

NÖ kennt den begiff "wachhund" sehr wohl und benennt ihn auch als ausnahme ! Sprich es handelt sich dabei wohl um eine "besonderst ausgebildete" art von Hunden und als wachhunde haben sie auch steuervorteile.

.. aber das wärs ja genau was zu klären wäre !!! ..legal oder ilegal ???
grüsse
andi

zu 1.): eine klare unterstellung, welche durch KEINERLEI Hinweise belegt werden kann. :cool:

zu 2.): Offensichtlich sprichst du von Dingen, von welchen du keine Ahnung hast. Siehe http://www.oekv.at/downloads/FoerderungNoeHomepage.pdf ................. :cool:

zu 3.) nach meinem Rechtsverständnis JA

Seltsam das hier im Thema versucht wird, eine abenteuerlichere Begründung nach der Anderen für die Zivilschutzarbeit zu erfinden.
 
ok. - jetzt mal bitte für "anfänger" in verständlichen worten:

1. ist es richtig, dass - ausgenommen für diensthunde der polizei und des bundesheeres - die "zivilschutz-ausbildung" verboten ist?

2. wenn offenbar mehrere hier "selbsternannte" trainer, oder auch "offizielle" trainer kennen, die trotz dieses verbotes hunde von zivilpersonen im sinne des "zivilschutzes" ausbilden, warum wird - auch von seiten korrekter trainer und ausbildner bzw. von personen, die um diese verbotene vorgangsweise wissen, nichts unternommen?

3. warum wird offenbar geduldet, dass vierbeiner (egal welcher rasse) zu tickenden zeitbomben gedrillt werden - denn mir widerstrebt es, dazu "ausbildung" zu sagen, denn das ist eindeutiger mißbrauch.

4. warum versagt hier die kontrolle (auch innerhalb der "branche" um sich von schwarzen schafen zu befreien im eigenen interesse) offenbar völlig?

ich bin jetzt, nachdem ich die letzten seiten hier im forum gelesen habe sehr schockiert. :eek:

zu 1.) nicht Zivilschutzausbildung sondern Diensthundeausbildung - Ja ist verboten

zu 2.) Wie du siehst mache ich ja etwas. Die Früchte? Anfeindung und Diskreditierung. ;)

zu 3.) wird es nicht - zumindest von mir nicht
 
Von Zivilschutz ist aber in keinem Gesetzt die Rede, daher gibt es den Begriff nicht rechtlich, darum kann ja jeder auslegen wie er will, nicht?
Wenn jetzt einer Argumentiert das der Hund nicht über Aggressionssteigerung und Wehrtrieb ausgebildet wird?
Dann wird es erst illegal wenn der Hund wirklich mal zubeissen sollte...

Dies stellt für mich die Lücke dar, liege ich da richtig?
 
zu 1.): eine klare unterstellung, welche durch KEINERLEI Hinweise belegt werden kann. :cool:

zu 2.): Offensichtlich sprichst du von Dingen, von welchen du keine Ahnung hast. Siehe http://www.oekv.at/downloads/FoerderungNoeHomepage.pdf ................. :cool:

zu 3.) nach meinem Rechtsverständnis JA

Seltsam das hier im Thema versucht wird, eine abenteuerlichere Begründung nach der Anderen für die Zivilschutzarbeit zu erfinden.

..jo is auch voll in ordnung wenn du meine gefühle nicht belegen kannst ;) !

..zu 2) Geil NÖ FÖRDERT die grundausbildung für WACHHUNDE ,... sagt aber grad nix über weiterführende ausbildungen aus !

.. zu 3) jo das versuche ich ja eben grad auf den punk zu bringen.

zum Nachsatz ; ... apropo UNTERSTELLUNG :mad: !!!
 
Von Zivilschutz ist aber in keinem Gesetzt die Rede, daher gibt es den Begriff nicht rechtlich, darum kann ja jeder auslegen wie er will, nicht?
Wenn jetzt einer Argumentiert das der Hund nicht über Aggressionssteigerung und Wehrtrieb ausgebildet wird?
Dann wird es erst illegal wenn der Hund wirklich mal zubeissen sollte...

Dies stellt für mich die Lücke dar, liege ich da richtig?

Nicht erst wenn er zubeisst, sondern wenn man bei dieser Art des Trainings das Aggressionsverhalten steigert.

Ergo ist das Training selbst verboten.

Natürlich gibt es Lücken innerhalb der Gesetzgebung, jedoch Diese hier zu erläutern wäre wohl der falsche Weg.
 
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