seriöse rettungshundeausbildung

Ich hab auch noch eine BGH1 ablegen können im Dezember bevor die BH mit dem darauffolgenden Jänner gekommen ist. Weil ich das auch nie üben wollte. Was wenn gerade dann irgendeine Fehlverknüpfung stattfindet da ich ja außer Sicht noch nicht mal sehe und das ja gerade beim Junghund.
Die ÖHU Hundeschule wo ich das anbinden gesehen habe gibt es immer noch!!
Mir war auch dieses vor einem Geschäft anbinden beim Wr. Hundeführschein ein Dorn im Auge, weil ich das nie machen würde. Gerade da hätte ich Angst dass nicht nur der Hund gestohlen werden könnte sondern eher dass jemand sie sekkiert und sie sich das viel. nicht gefallen lässt.

Dann dürften aber eigentlich auch keine Hunde am Baum kurz angebunden und abgelegt werden wenn die HF eine Fährte legen. Das wird aber in fast allen Fährtengruppen gemacht. Also da glaub ich halt schon an das kein Kläger kein Richter – sonst würden sich viele HF bei der Fährte in den Bereich der Straftat begeben.
 
Ich hab auch noch eine BGH1 ablegen können im Dezember bevor die BH mit dem darauffolgenden Jänner gekommen ist. Weil ich das auch nie üben wollte. Was wenn gerade dann irgendeine Fehlverknüpfung stattfindet da ich ja außer Sicht noch nicht mal sehe und das ja gerade beim Junghund.


Dann hattest eh den gleichen Gedankengang wie ich. Du kanntest ja Gina, die hätt sowas nie und nimmer gepackt.

Mir war auch dieses vor einem Geschäft anbinden beim Wr. Hundeführschein ein Dorn im Auge, weil ich das nie machen würde. Gerade da hätte ich Angst dass nicht nur der Hund gestohlen werden könnte sondern eher dass jemand sie sekkiert und sie sich das viel. nicht gefallen lässt.


Also da hab ich mit dem Prüfer gesprochen und dem erklärt, dass ich das nie mache und machen werde und somit wurde das auch nicht geprüft.

Dann dürften aber eigentlich auch keine Hunde am Baum kurz angebunden und abgelegt werden wenn die HF eine Fährte legen. Das wird aber in fast allen Fährtengruppen gemacht. Also da glaub ich halt schon an das kein Kläger kein Richter – sonst würden sich viele HF bei der Fährte in den Bereich der Straftat begeben.

Na so heiß wird schon nicht gegessen, wie gekocht wird, das ist eh klar.
Es ist aber auch kein Problem, wenn Hund im Auto wartet, während ich die Fährte bzw. Trail lege. Auto war nämlich für Gina das 2. Zuhause, irgendwo anbinden war Panik pur. Man muss sich halt zu helfen wissen einerseits und andererseits auch wissen, womit mein Hund klar kommt und womit nicht und danach eben handeln.

Als wir fährten/trailen waren - also Gina und ich noch - da waren wir meist eine Gruppe und da hat z.B. meine Freundin auf Gina aufgepasst, wenn ich den Trail gegangen bin und umgekehrt detto. Wir haben uns da in der Gruppe auch immer alle sehr gut ergänzt.
 
ich hab ja auch sehr nette Richter bei den BH Prüfungen kennen gelernt (war ja meistens Helfer) und da ging auch mal ein HF nicht ausser Sicht und hat das vorher mit dem Richter abgesprochen. Versteh nur nicht warum man sowas als Prüfungsordnung erlässt und man nicht vorher überlegt ob es überhaupt erlaubt ist oder Sinn macht. Denn den Verkehrsteil fand ich sogar eine Bereicherung zur BGH.

Wir hatten die Frühlingsfährten auf der Donauinsel (angemeldet und wurden trotzdem fast jede Woche von der Polizeistreife besucht!!) dies beinhaltete auch einen 30 Minütigen Spaziergang bis zum erlaubten Fährtengelände. Nur der Obmann hatte eine Fahrerlaubnis und konnte daher auch im Verletzungsfalle o.ä. aushelfen und auch Utensilien befördern. Aber es waren die Hunde nie alleine ohne Aufsicht. Nur einer legte die Fährte und die anderen waren bei ihren Hunden, dann ging der nächste.
 
Der Unterschied zwischen Haltung und Verwahrung hat sich hier bei einigen noch nicht durchgesprochen:rolleyes:

Aber ich glaub die wollen den Unterschied gar nicht wissen, sonst hätten sie eine Ausrede weniger:cool:


Oder man kann Gesetztestexte einfach nicht lesen; will sie nicht verstehen usw....:rolleyes:

Und weils immer so gemacht wurde, werden wir es auch weiterhin tun.

BTW ... es gab schon Anzeigen und Bestrafungen;), ob in der RH-Szene ist mir jedoch nicht bekannt.
 
Oder man kann Gesetztestexte einfach nicht lesen; will sie nicht verstehen usw....:rolleyes:

Und weils immer so gemacht wurde, werden wir es auch weiterhin tun.

BTW ... es gab schon Anzeigen und Bestrafungen;), ob in der RH-Szene ist mir jedoch nicht bekannt.

Zeige mir den § wo explizit drinnen steht, das Hunde anhängen verboten ist:cool:
 
ich vertrete die meinung -wie schon erwähnt- dass man nen hund auch in nem kartoffelsack warten lassen kann, sofern der hund sich darin wohl fühlt. ein hund kann sich angebunden ebenso entspannen wie im auto, kommt darauf an was er gewohnt ist, und was er lieber mag. heut zu tage bindet kaum noch jemand seinen hund an, daher sind die hunde es nicht gewohnt und verspannt. im auto hingegen warten sie auch im alltag mal bissl, ist also teil ihrer normalität, insofern naheliegender.
aber theoretisch, wenn ein hund abgelegt wird mitm kommando "bleib" und der das kennt und befolgt, zusätzlich angeleint wird, ist dagegen ja nichts einzuwenden. wenn sich aber die hunde gegensitig neurotisieren plus das erwähnte aufdrehen 5 minütchn, und schlußendlich die leine nur als bewegungsbeschränkung fungiert, dann wird das zu einem problem klarerweise. und halt auch nur wenn man nicht daran arbeitet, bzw arbeiten darf, weil man nicht dazu kommt, da man woanders eingesetzt wird.
es ist alles eine frage der gestaltung, na gut nicht ganz alles aber das meiste doch.
 
Ich hoffe doch, dass der link zur Aufklärung beiträgt.....immerhin ist die Erklärung doch von offizieller Seite?
 
Hättest da einen Nachweis für die "Bestrafung" von jemandem, der seinen Hund kurz irgendwo angehängt hatte?
 
Man sollte die REHU Arbeit nun nicht daran aufhängen, ob ein Hund mal kurz angeleint verwahrt wird.

Ich hab damals meinen Hund neben dem Rucksack abgelegt und zur Sicherheit die Leine am Rucksack befestigt, der Hund HÄTTE sich auch mit dem Rucksack entfernen können, aber der leichte Widerstand half, ihn ans Ablegekommando zu erinnern.

Dieser Hund wurde aber auch nicht aufgedreht vorher und dann verwahrt - DIESE Vorgehensweise, wie Wolf sie beschreibt, finde ich unnötig und verkehrt.

Einige Rettungshunde fahren sich aber auch automatisch hoch, wenn sie wahrnehmen, dass ein Kollege im Wald am Suchen ist und wenn sie das Verbellen hören.
Viele Rettungshunde sind schon in Erwartung, wenn der Hundeführer einen Teil der Uniform anhat ( rotes Gilet oder so ).
Dass die dann am Baum angehängt sich selber hochfahren und bellen , ist auch ziemlich normal.
Vor allem, wenn sie nie gelernt haben, zu warten oder mit ein wenig Frust umzugehen.

Ich selber schick fallweise einen meiner beiden Hunde auf eine kleine Suche raus, halt den anderen bei mir - und das klappt auch ( allerdings bin ICH dann beim anderen Hund, wäre ich als Suchperson im Wald , würde sich mein einer Hund auch gewaltig hochfahren) - obwohl das Warten jedem Hund schwer fällt, aber so lernen sie, sich zu beherrschen.

Was ich halt verkehrt finde, ist, dass man im normalen alltäglichen Training daheim kein Trainingsgelände nimmt, wo man die Hunde am Rande des Geländes einigermaßen in Ruhe im Auto verwahren kann.

LG
 
Oder man kann Gesetztestexte einfach nicht lesen; will sie nicht verstehen usw....:rolleyes:

Und weils immer so gemacht wurde, werden wir es auch weiterhin tun.

BTW ... es gab schon Anzeigen und Bestrafungen;), ob in der RH-Szene ist mir jedoch nicht bekannt.

Weißt Du den Anzeige-Grund, der ja in jeder Anzeige und jedem Bescheid enthalten sein muss, einschl.§§?
 
Weißt Du den Anzeige-Grund, der ja in jeder Anzeige und jedem Bescheid enthalten sein muss, einschl.§§?

Ja;)

Und eine Anzeige ist noch kein Bescheid;)

Nur ich werde sicher nicht öffentlich schreiben, dass .... am ... um ... in ... angezeigt wurde und dafür .... bezahlen musste - Datenschutz;)
 
Ja;)

Und eine Anzeige ist noch kein Bescheid;)

Nur ich werde sicher nicht öffentlich schreiben, dass .... am ... um ... in ... angezeigt wurde und dafür .... bezahlen musste - Datenschutz;)

Tja, lt. Gesetzgeber ist der § aber "genau so zu verstehen, wie er geschrieben steht": heißt: es geht um Haltung und keineswegs um das Anhängen vor Geschäften, das Anbinden an einen Baum etc etc, sie auch Link von Cato.
 
Nochmal gefunden, hier auf Seite 14 oben:

http://bmg.gv.at/cms/home/attachments/9/0/3/CH1119/CMS1097184527208/skriptum-tierschutz.pdf


Eine Anzeige (oder auch zwei oder drei), die erfolgt ist und bezahlt wurde ist doch kein juristischer Beweis. Die Formulierung ist für manche halt missverständlich und daher wohl auch diese zusätzlichen Erklärungen zum Gesetzestext. Diejenigen, die sowas abwickeln, sind ja auch nicht immer allwissend.
Mittlerweile sollte es sich aber herumgesprochen haben, daher von wann, @ Andy, waren denn diese Anzeigen, das ungefähre Datum fällt doch nicht unter den Datenschutz? Und wurde dagegen berufen oder einfach gleich bezahlt?
 
Dass diese ganze Sache fragwürdig ist, sehe ich ja teilweise genauso;)

@Cato - ja, es wurde bezahlt, Anzeige war 2012.

Mir ist es auch relativ egal, ob jemand seinen Hund vor einem Geschäft anhängt oder nicht - da muss jeder selbst damit klar kommen, wenn der Hund gestohlen oder sonst was wird.

Wir könnten ja das Spielchen weiter spielen - wie schaut es aus, auf Campingplätzen? Die meisten Hunde sind da irgendwie, irgendwo am Wohnwagen/Zelt ( was auch immer ) angehängt. Geht ja teilweise auch gar nicht anders, bzw. ist es oftmals vom Campingplatzbetreiber so vorgeschrieben.
So, jetzt verbringe ich 2 Wochen Campingurlaub auf einem österr. See.....Im Wohnwagen/Zelt ist es im Sommer für den Hund zu warm, davor bleiben nicht immer alle ohne Leine liegen - es leben ja dort auch noch andere Hunde, die vorbeigehen.....Was tun? Hunde in die Box? Ins Auto? Ganzen Tag mit ihnen unterwegs sein?
 
Und dann wird bei einer BH Prüfung vorgeschrieben dass der Hund angebunden werden muss und der Hundeführer ausser Sicht gehen muss!!!

.....
Das "höre" ich so zum 1. Mal.
Ich habe damals freiwillig auf die 10 Punkte bei der Prüfung verzichtet, weil ich nicht so ganz darauf vertraut habe, ob meine Hündin nicht vielleicht doch.... bräuchte nur ein Nachbarshund zu lange zu interessiert herschauen, das Chaos wäre perfekt gewesen und auch allen anderen hätten wir die Punkte versaut. Wäre ein Anbinden erlaubt gewesen, hätte ich es durchgezogen. Aber da gab es die Kommandos "Ableinen", "Platz" und weggehen vom Hund. Nix mit Anbinden.

Was die Fährte betrifft, sollte der Hund beim Auslegen der Fährte eigentlich im Auto bleiben oder zumindest außer Sichtweite, denn er soll ja nicht auf Sicht sondern mit der Nase arbeiten. Also wäre ein Anbinden kontraproduktiv, wenn der Hund zusehen kann.

@wolf79 warum versuchst du es nicht vorerst mit Fährtenarbeit? In meinem Verein ist dieses Angebot anscheinend nicht so attraktiv, denn "wir" sind nur 2 Hunde außer dem Jungspund einer Fährtentrainerin, die ihren dabei auch mitausbildet. Es wird von 2 Trainern, denen die Begeisterung für diese Arbeit anzumerken ist, für 2 Hunde genügend Zeit zur Verfügung gestellt, dass jeder - vor allem die HF - genug lernen kann. Wären es mehr Hunde, würd's halt länger dauern - ist halt so.
Wir müssen die gefundenen Gegenstände auch nicht verbellen, sondern mit Sitz oder Platz anzeigen - wie man eben möchte, aber einmal entschieden, muss es auch dabei bleiben.
Meinem Hund gefällt das wirklich sehr gut, und ich schaue, dass ich immer etwas früher bei dem Feld bin, wo es stattfindet, damit ich sie vorher noch etwas runterbringen und beruhigen kann.

Falls ich jetzt Äpfel mit Birnen verglichen habe, tut es mit Leid. Ich bin bei Fährte ein totaler Neuling und in Rettungshundearbeit habe ich noch nicht einmal hineingeschnuppert. Hab nur gedacht, dass da eine Verwandtschaft besteht. Möglicherweise nicht in der Ausbildung :confused:

Mit einem kurzzeitigen Anbinden habe ich übrigens kein Problem. Ich halte mienen Hund ja nicht so.
 
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