seriöse rettungshundeausbildung

:D:eek: Danke, DARAUF wäre ich nicht gekommen, das kann man doch eigentlich nicht derart mißverstehen


an der leine angebunden gehalten ist dann auch verboten...
das wär mal was, endlich die blöde leine verbieten!!!!
nurnoch freilauf für alle hunde -paradiesische zustände, vorausgesetzt man verbietet autos oder kanalisiert sie unterirdisch...
 
sind dann die anbindevorrichtungen vor den läden die anstiftung zu einer straftat?
:D

Richtig erkannt ;)

Es steht natürlich jedem frei, sich über dieses Gesetz hinweg zu setzen ( denke mal, jeder Autofahrer wird schon mal falsch geparkt haben oder war zu schnell unterwegs). Allerdings sollte man halt schon wissen, wenn man gesetzeswidrig handelt und dann auch die Konsequenzen tragen.
 
Richtig erkannt ;)

Es steht natürlich jedem frei, sich über dieses Gesetz hinweg zu setzen ( denke mal, jeder Autofahrer wird schon mal falsch geparkt haben oder war zu schnell unterwegs). Allerdings sollte man halt schon wissen, wenn man gesetzeswidrig handelt und dann auch die Konsequenzen tragen.

Meinst Du wirklich DAS`??????????

(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.
 
an der leine angebunden gehalten ist dann auch verboten...
das wär mal was, endlich die blöde leine verbieten!!!!
nurnoch freilauf für alle hunde -paradiesische zustände, vorausgesetzt man verbietet autos oder kanalisiert sie unterirdisch...

:D:D:D:D

kann nix erklären, hab grad Mühe vor lauter Lachen die Tastatur zu finden

ich seh mich stehen, mit dem Haarigen an der Leine, ne Viertelstunde mit Leutchens plaudernd,

und schon rückt die Tierschutzbrigarde an, den ATA ham's auch irgendwo aufgeklaubt.....

der mächtige Arm des Gesetzes ist ausgestreckt und kommt näher und näher:D
 
Meinst Du wirklich DAS`??????????

(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.

Wenn man Gesetze richtig lesen kann, dann meine ich das, was hier geschrieben steht ;)

Auch nicht vorübergehend bedeutet, dass es generell verboten ist.


Obwohl es gibt eine Ausnahme:)

§ 6 VStG: Notstand

wäre zB in der RH-Arbeit, beim Einsatz! Wenn der HF das tatsächliche Opfer gefunden hat und dieses erstversorgen muss. Sollte ihm dabei sein Hund im Weg sein, steht die "Lebensrettung" höherwertig als die Verwaltungsübertretung und somit dürfte er seinen Hund "vorübergehend" an einem zB Baum anbinden.
 
Meinst Du wirklich DAS`??????????

(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.

Wenn ich den Hund vorübergehend wo anhänge, ist dies keine Haltung sondern eine Verwahrung.

Hab ich das so richtig verstanden;):rolleyes:
 
:D:D:D:D

kann nix erklären, hab grad Mühe vor lauter Lachen die Tastatur zu finden

ich seh mich stehen, mit dem Haarigen an der Leine, ne Viertelstunde mit Leutchens plaudernd,

und schon rückt die Tierschutzbrigarde an, den ATA ham's auch irgendwo aufgeklaubt.....

der mächtige Arm des Gesetzes ist ausgestreckt und kommt näher und näher:D


todesstrafe würd ich dafür einführen, sofortiger finaler rettungsschuß
 
Wenn ich den Hund vorübergehend wo anhänge, ist dies keine Haltung sondern eine Verwahrung.

Hab ich das so richtig verstanden;):rolleyes:

Nö, es gibt dieses "kurz mal wo anhängen" einfach nicht mehr.
Den Hund an der Leine führen, bzw. die Leine in der Hand halten ist erlaubt/erwünscht. Alles andere fällt in die Anbindehaltung - so hat es sich unser Gesetzgeber ausgedacht ( ist nicht auf meinem Mist gewachsen ;))

Da ich es anfangs auch nicht glauben konnte, hab ich mich mehrfach erkundigt. Wissen tuts kaum jemand.
 
Wenn man Gesetze richtig lesen kann, dann meine ich das, was hier geschrieben steht ;)

Auch nicht vorübergehend bedeutet, dass es generell verboten ist.


Obwohl es gibt eine Ausnahme:)

§ 6 VStG: Notstand

wäre zB in der RH-Arbeit, beim Einsatz! Wenn der HF das tatsächliche Opfer gefunden hat und dieses erstversorgen muss. Sollte ihm dabei sein Hund im Weg sein, steht die "Lebensrettung" höherwertig als die Verwaltungsübertretung und somit dürfte er seinen Hund "vorübergehend" an einem zB Baum anbinden.

Ich bezweifle keineswegs, dass Du richtig lesen kannst

aber sorry, das hast Du völlig falsch verstanden

man muss nämlich nicht nur "richtig" lesen, sondern sich aus soweit auskennen, dass man interpretieren kann.

Und der § 6VStG hat damit überhaupt nichts zu tun, Du stellst einen Zusammenhang her, den es nicht gibt.

"Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden."

Das Wort "gehalten" wird vom Wort Haltung abgeleitet.

Unter Haltung versteht man einen länger währenden Grundzustand.

Das Gesetz bedeutet: man darf sich keinen Hund nehmen, ihn an der Kette im Garten halten und dann sagen: ach, ist ja nur für einen Monat.

Aber man darf natürlich immer, jederzeit und überall, seinen Hund kurzfristig an der Leine irgendwo anhängen , ob nun vor einem Laden, ob an der Laterne etc etc, ob bei der Rettungshundearbeit, ob in der HuSchu, ob ob ob

ohne schnell einen Menschen zu retten und sich auf den 6er zu berufen

denn in diesen Fällen wird der Hund nicht "gehalten" sondern ist schlicht kurz irgendwo angebunden, weil er freiwillig nicht auf genau diesen Platz bleibt.
 
Ich bezweifle keineswegs, dass Du richtig lesen kannst

aber sorry, das hast Du völlig falsch verstanden

man muss nämlich nicht nur "richtig" lesen, sondern sich aus soweit auskennen, dass man interpretieren kann.

Und der § 6VStG hat damit überhaupt nichts zu tun, Du stellst einen Zusammenhang her, den es nicht gibt.

"Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden."

Das Wort "gehalten" wird vom Wort Haltung abgeleitet.

Unter Haltung versteht man einen länger währenden Grundzustand.

Das Gesetz bedeutet: man darf sich keinen Hund nehmen, ihn an der Kette im Garten halten und dann sagen: ach, ist ja nur für einen Monat.

Aber man darf natürlich immer, jederzeit und überall, seinen Hund kurzfristig an der Leine irgendwo anhängen , ob nun vor einem Laden, ob an der Laterne etc etc, ob bei der Rettungshundearbeit, ob in der HuSchu, ob ob ob

ohne schnell einen Menschen zu retten und sich auf den 6er zu berufen

denn in diesen Fällen wird der Hund nicht "gehalten" sondern ist schlicht kurz irgendwo angebunden, weil er freiwillig nicht auf genau diesen Platz bleibt.


Tut mir leid, du irrst dich.

Es steht dir natürlich frei und mach bitte was du willst und für richtig hältst.
 
Wenn ich den Hund vorübergehend wo anhänge, ist dies keine Haltung sondern eine Verwahrung.

Hab ich das so richtig verstanden;):rolleyes:

:) Keine Sorge, das ist nicht mal Verwahrung, das ist schlicht nur:

ich hab den Hund kurz hier angehängt, oder dort angebunden.....

z.B. : im Wald an einen Baum, um mal zu pinkeln, weil der noch nicht so folgsame Jungspund sonst auf auf zum fröhlichen Jagen hüpft:D

oder um sich aus der Almhütte ein Getränk zu holen, weil der grantige Hund immer knurrt bei Menschenansammlungen

oder vor einem Laden um kurz Brot für die "armen hungrigen Kinderchens" zu kaufen;)

Derartiges kurz anbinden ist vom Gesetz nicht gemeint, ist nicht strafbar, ist nicht verboten
 
Tut mir leid, du irrst dich.

Es steht dir natürlich frei und mach bitte was du willst und für richtig hältst.

:D:D:Dnö ich irre mich wahrlich nicht

aber Du kannst gerne dieser Meinung sein

solange alle im Justizwesen wissen was gemeint ist, ìst es ja gut

aber vielleicht solltest Du eine Initiative gründen, damit sämtliche Haken vor Geschäften entfernt werden, da ja Deiner Meinung nach Vorschub geleistet wird:rolleyes: bzw. zum Gesetzesbruch verleitet wird
 
@Tamino, ich habe es schon im post # 18 versucht zu erklären, dass hier halten im Sinne von HALTUNG gemeint ist und irgendwo mal die Leine fest machen sicher keine "Haltung" ist.
Ein Hund, der normalerweise bei mir in Haus & Garten lebt, der erleidet auch dann keine "vorübergehende Anbindehaltung" wenn ich ihn vor dem Bäcker anhänge....


Aber dieser Text sorgt überall für Verwirrung und seltsamerweise interpretieren ihn wirklich viele Leute so wie Wombat.
Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass kein vernünftiges Gericht das so auslegen würde.
 
@Tamino, ich habe es schon im post # 18 versucht zu erklären, dass hier halten im Sinne von HALTUNG gemeint ist und irgendwo mal die Leine fest machen sicher keine "Haltung" ist.
Ein Hund, der normalerweise bei mir in Haus & Garten lebt, der erleidet auch dann keine "vorübergehende Anbindehaltung" wenn ich ihn vor dem Bäcker anhänge....

Aber dieser Text sorgt überall für Verwirrung und seltsamerweise interpretieren ihn wirklich viele Leute so wie Wombat.
Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass kein vernünftiges Gericht das so auslegen würde.

Entschuldige bitte, hab ich doch glatt übersehen:o:)

Dass hat aber nix mit wie entscheidet Gericht zu tun, das hat damit zu tun, dass das Gesetz ja ohnehin eindeutig ist, weil es von "gehalten werden" spricht.

"Auch 'Gesetztexte unterliegen Normen. Es würde also nicht lauten:

"Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.""

es würde lauten:

"Hunde dürfen auch nicht vorübergehend mittels Kette oder Leine an einem unbeweglichen Gegenstand angebunden (fixiert) werden."

Ich verstehe ja noch, dass es vielleicht bei einem Laien für Verwirrung sorgt, aber absolut bei niemandem, der auch nur einen Hauch von Wissen mitbringt.
 
Nein, leider missverstehen das wirklich viele, auch gar nicht so dumme Leute?:confused:

Glaub ich Dir natürlich und ich denke, dass hat mit dumm nix zu tun. So ein Mißverständnis ist schnell passiert. Dass ein Laie den Zusammenhang Hundehaltung quasi beim Lesen geistig nicht mitnimmt, ist ja nachvollziehbar.

das Thema hat's hier ja schon mal gegeben, hab damals ein bissi rumgeplaudert und für Rechtskundige war's absolut eindeutig.
 
Nein, leider missverstehen das wirklich viele, auch gar nicht so dumme Leute?:confused:

Da fällt mir ein, hier gab's - ich glaub im Zusammenhang mit "Kontrollbesuch" - die Diskussion: Tierhaltegesetz= Hund muss jederzeit Wasser zur Verfügung haben: und jederzeit ist eben jederzeit.

Das ist absurd: natürlich erlaubt das Gesetz ne Autofahrt ohne dass man Wasser in die Box stellt, natürlich erlaubt das Gesetz, dass man mit seinem Hund spazieren geht, ohne tief gebückt ihm dauernd ne volle Wasserschüssel vor die Nase zu halten, denn im Rucksack hat er das Wasser ja keineswegs zur Verfügung,, natürlich kann man Bahn fahren ohne dem Hund Wasser zu geben, natürlich ist es kein Gesetzesbruch, wenn man mal nach dem Auswaschen einer Schüssel, für ne Stunde vergisst, diese runterzustellen....
 
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