Der ÖRV besteht aus österreichweit verteilten wirtschaftlich - gesetzesverantwortlich eigenständigen Ortsgruppen, welche sich lediglich nach den Hauptverbandsstatuten zu halten haben.
Welche Mitglieder die Ortsgruppe hat/haben darf, kann vom Hauptverband nicht vorgeschrieben werden, solange keine gerichtlichen Verurteilungen vorliegen.
Aicher ist Mitglied einer Rettungshunde-Ortsgruppe, und wenn die keine gesetzlich verankerte Grundlage zum Ausschluss haben, können sie auch nichts machen.
im unterschied zu den freien gibt es beim ökv bereits richtlinien - nur zur info...
Nur der guten Ordnung halber: ICH hab in den Statuten des ÖRV oder des ÖKV nichts gefunden, was besagt, dass eine gerichtliche Verurteilung erforderlich wäre. (muss nichts heißen, vielleicht hab ich´s ja überlesen)
Es steht immer nur, dass der Vorstand letztinstanzlich entscheidet
http://www.hunde-oerv.at/images/stories/downloads/statuten/hauptleitungsstatuten.pdf
Also vielleicht könnte mir ja jemand den entsprechenden Passus zeigen