Schutzhundeausbildung ist....

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Der ÖRV besteht aus österreichweit verteilten wirtschaftlich - gesetzesverantwortlich eigenständigen Ortsgruppen, welche sich lediglich nach den Hauptverbandsstatuten zu halten haben.

Welche Mitglieder die Ortsgruppe hat/haben darf, kann vom Hauptverband nicht vorgeschrieben werden, solange keine gerichtlichen Verurteilungen vorliegen.

Aicher ist Mitglied einer Rettungshunde-Ortsgruppe, und wenn die keine gesetzlich verankerte Grundlage zum Ausschluss haben, können sie auch nichts machen. :cool:

im unterschied zu den freien gibt es beim ökv bereits richtlinien - nur zur info...;)

Nur der guten Ordnung halber: ICH hab in den Statuten des ÖRV oder des ÖKV nichts gefunden, was besagt, dass eine gerichtliche Verurteilung erforderlich wäre. (muss nichts heißen, vielleicht hab ich´s ja überlesen)

Es steht immer nur, dass der Vorstand letztinstanzlich entscheidet

http://www.hunde-oerv.at/images/stories/downloads/statuten/hauptleitungsstatuten.pdf

Also vielleicht könnte mir ja jemand den entsprechenden Passus zeigen:confused:
 
Na offensichtlich wurdest du von deinen Lehrern nicht komplett eingeweiht. Ein paar deiner Lehrer wollten sich doch wirklich mittels einer Petition eine automatische Anerkennung "organisieren".

OK - ich Böööööser hab diese Petition überarbeitet, und nach sachlicher Einschätzung wurde dem Wunsch dieser Personengruppe in dieser Petition als automatisch anerkannt zu werden, nicht nachgegeben.



Meine Ergänzungen und Begründungen habe ich natürlich hier im Posting herausgestrichen ;)

du böser du... ich glaub, der stachel sitz noch tief;)
 
Nur der guten Ordnung halber: ICH hab in den Statuten des ÖRV oder des ÖKV nichts gefunden, was besagt, dass eine gerichtliche Verurteilung erforderlich wäre. (muss nichts heißen, vielleicht hab ich´s ja überlesen)

Es steht immer nur, dass der Vorstand letztinstanzlich entscheidet

http://www.hunde-oerv.at/images/stories/downloads/statuten/hauptleitungsstatuten.pdf

Also vielleicht könnte mir ja jemand den entsprechenden Passus zeigen:confused:

Na gerne helfe ich Usern welche den Sinn vom geschriebenen Wort nicht verstehen ....................... §5/Abs. e

:cool:
 
Aber dann könnte sie ja nicht weiter herumstänkern!!!

Ach die Lehrerin von Senta ist ja lt. WKO: Sonstige Beauftragte, Berater, Bereitsteller, Informanten, Tierenergetiker welche Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels der Methode von Dr. Bach, Biofeedback oder Bioresonanz, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, unter Anwendung kinesiologischer Methoden, mittels Interpretation der Aura, durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen bei Tieren (Tierenergethik)

Na so eine Gewerbeberechtigung MUSS doch für einen "tierschutzqualifizierten Hundetrainer" ausreichen, um automatisch anerkannt zu werden. ;)




PS: merkt ihr was? Senta ist nicht mehr da ;) Muss wohl gerade "nachfragen gehen" :D
 
ach die lehrerin von senta ist ja lt. Wko: Sonstige beauftragte, berater, bereitsteller, informanten, tierenergetiker welche hilfestellung zur erreichung einer körperlichen bzw. Energetischen ausgewogenheit mittels der methode von dr. Bach, biofeedback oder bioresonanz, auswahl von farben, düften, lichtquellen, aromastoffen, unter anwendung kinesiologischer methoden, mittels interpretation der aura, durch sanfte berührung des körpers bzw. Gezieltes auflegen der hände an bestimmten körperstellen bei tieren (tierenergethik)

na so eine gewerbeberechtigung muss doch für einen "tierschutzqualifizierten hundetrainer" ausreichen, um automatisch anerkannt zu werden. ;)

wie geil ist das denn????:d:d:d
 
Na gerne helfe ich Usern welche den Sinn vom geschriebenen Wort nicht verstehen ....................... §5/Abs. e

:cool:

Hääh? Einer von uns beiden kann offenbar wirklich weder lesen noch den den Sinn verstehen.

Bei mir bzw deinem Link steht unter §5/ Absatz e:
"Ortsgruppen, denen nachweislich Personen angehören, die gewerbsmäßigen Handel mit Hunden betreiben, sowie solche OG, die Personen zu ihren Mitgliedern zählen,die gemäß Beschlusses des Vorstandes des ÖRV von der Mitgliedschaft einer OG auszuschließen sind, können nicht Mitglieder des ÖRV sein"

Und was hat das jetzt mit einer erforderlichen gerichtlichen Verurteilung zu tun?
 
im unterschied zu den freien gibt es beim ökv bereits richtlinien - nur zur info...;)

und von wem sprichst du? du stellst immer behauptungen in den raum, ohne sie zu unterlegen... belegst du neben deinem humboldt kurs jetzt auch noch eine dirty-campaigning-zusatzausbildung bei den vier pfoten`?:D

Richtlinien die man als "Privatperson" nicht befolgen braucht?

Wenn Du den Thread liest, dann weisst Du auch genau wer gemeint war.

LG Vivien.
 
wie geil ist das denn????:d:d:d

Frage mich gerade ob man Lichttherapie auch gegen jagende Hunde einsetzen kann ;)

Und nur damit keiner falsch denkt ..................... ich denke nicht an nachwerfen einer Taschenlampe ...................... :D

PS: Aber mir gefällt der Gedanke an Ullis Methode besser: Minirock bekleidete Dame welche auf den Knien ihre Nase in ein Mausloch steckt, und dabei himmelhoch erfreut Töne von sich gibt ............. :D
 
Ach die Lehrerin von Senta ist ja lt. WKO: Sonstige Beauftragte, Berater, Bereitsteller, Informanten, Tierenergetiker welche Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels der Methode von Dr. Bach, Biofeedback oder Bioresonanz, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, unter Anwendung kinesiologischer Methoden, mittels Interpretation der Aura, durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen bei Tieren (Tierenergethik)

Na so eine Gewerbeberechtigung MUSS doch für einen "tierschutzqualifizierten Hundetrainer" ausreichen, um automatisch anerkannt zu werden. ;)




PS: merkt ihr was? Senta ist nicht mehr da ;) Muss wohl gerade "nachfragen gehen" :D


Da ich viele Lehrer habe, kann ich nicht wissen wen Du jetzt konkret meinst. Ist allerdings auch egal, denn ich bin ja dafür dass man ALLE überprüft. Und die die am lautesten Schreien und nach Überprüfungen rufen, bei denen kann man ja anfangen :) Bin gespannt wie viele, den eigenen Anforderungen da genügen werden.

LG Vivien.
 
Hääh? Einer von uns beiden kann offenbar wirklich weder lesen noch den den Sinn verstehen.

Bei mir bzw deinem Link steht unter §5/ Absatz e:
"Ortsgruppen, denen nachweislich Personen angehören, die gewerbsmäßigen Handel mit Hunden betreiben, sowie solche OG, die Personen zu ihren Mitgliedern zählen,die gemäß Beschlusses des Vorstandes des ÖRV von der Mitgliedschaft einer OG auszuschließen sind, können nicht Mitglieder des ÖRV sein"

Und was hat das jetzt mit einer erforderlichen gerichtlichen Verurteilung zu tun?

Ach .... hab vergessen für solche User wie dich ist es nur schwer verständlich das dies im Beschluss des Vorstandes steht. :rolleyes:

Und wieder Einer welcher sich ins Knie geschossen hat :D
 
Hääh? Einer von uns beiden kann offenbar wirklich weder lesen noch den den Sinn verstehen.

Bei mir bzw deinem Link steht unter §5/ Absatz e:
"Ortsgruppen, denen nachweislich Personen angehören, die gewerbsmäßigen Handel mit Hunden betreiben, sowie solche OG, die Personen zu ihren Mitgliedern zählen,die gemäß Beschlusses des Vorstandes des ÖRV von der Mitgliedschaft einer OG auszuschließen sind, können nicht Mitglieder des ÖRV sein"

Und was hat das jetzt mit einer erforderlichen gerichtlichen Verurteilung zu tun?

Das verstehe ich allerdings auch nicht:confused:
 
Da ich viele Lehrer habe, kann ich nicht wissen wen Du jetzt konkret meinst. Ist allerdings auch egal, denn ich bin ja dafür dass man ALLE überprüft. Und die die am lautesten Schreien und nach Überprüfungen rufen, bei denen kann man ja anfangen :) Bin gespannt wie viele, den eigenen Anforderungen da genügen werden.

LG Vivien.

Also du willst mir nun erzählen du kennst Aberles Profil nicht? Mhhhhhhhh ........ wohl nicht gut recherchiert als du dir deine Mentorin ausgesucht hast. ;):D:cool:
 
Bei 1.200 Posts ist das schon ein bisserl viel verlangt. Sag doch einfach den Namen. Wenns stimmt, wird das doch für dich kein Problem sein, oder etwa doch :confused:

Liest ihr den Thread überhaupt mit. Das ganze hat ja begonnen, weil ich es eben verwunderlich fand, dass ein Mensch auf seine Seite ÖRV Mitglied und ÖGV Mitglied stehen hat:

http://www.hundeconsulting.at/Diverse Seiten/Das Team.htm

...und gleichzeitig auf einer verwandten Seite neben IPO und Mondioring auch "Zivilschutz" anbieten darf, was verboten sein soll:

http://www.securitydogs.at/Seite1.html

Oben unter "Training" reinschauen.

Was ist daran nicht zu verstehen???

Würde das so durchgehen, dass die Vereinstrainer automatisch Anerkennung kriegen, so wären dann solche Trainer (nach heutigem Stand) als "tierschutzgerechte Trainer" zu bezeichnen.

Weswegen man ja in Zukunft eigentlich stolz sein muss, so einen Titel hoffentlich NICHT zu
haben!

Ich habe ja nix dagegen, das keiner automatisch anerkannt werden sollte... Aber dann eben wirklich KEINER. Die Einzigen die sich wohl vor den eigenen Anforderungen sträuben und eine automatische Anerkennung gerne hätten.... Na, eh schon wissen wer das ist oder?

LG Vivien.
 
Ach die Lehrerin von Senta ist ja lt. WKO: Sonstige Beauftragte, Berater, Bereitsteller, Informanten, Tierenergetiker welche Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels der Methode von Dr. Bach, Biofeedback oder Bioresonanz, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, unter Anwendung kinesiologischer Methoden, mittels Interpretation der Aura, durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen bei Tieren (Tierenergethik)

Na so eine Gewerbeberechtigung MUSS doch für einen "tierschutzqualifizierten Hundetrainer" ausreichen, um automatisch anerkannt zu werden. ;)

Ich bin beeindruckt; jetzt sehe ich erst, wie ich in über 40 Jahren meine Hunde vernachlässigt habe!!!!
 
Liest ihr den Thread überhaupt mit. Das ganze hat ja begonnen, weil ich es eben verwunderlich fand, dass ein Mensch auf seine Seite ÖRV Mitglied und ÖGV Mitglied stehen hat:

http://www.hundeconsulting.at/Diverse Seiten/Das Team.htm

...und gleichzeitig auf einer verwandten Seite neben IPO und Mondioring auch "Zivilschutz" anbieten darf, was verboten sein soll:

http://www.securitydogs.at/Seite1.html

Oben unter "Training" reinschauen.

Was ist daran nicht zu verstehen???

Würde das so durchgehen, dass die Vereinstrainer automatisch Anerkennung kriegen, so wären dann solche Trainer (nach heutigem Stand) als "tierschutzgerechte Trainer" zu bezeichnen.

Weswegen man ja in Zukunft eigentlich stolz sein muss, so einen Titel hoffentlich NICHT zu haben!

LG Vivien.

Und wieder ein Wissensmangel. Da Aicher KEIN aktiver ÖKV-Trainer ist, könnte er nicht den Titel "tierschutzqualifizierter Trainer" erhalten. :cool:

Ergo - verstreu keine Unwahrheiten hier ................. :cool:
 
Sonstige Beauftragte, Berater, Bereitsteller, Informanten, Tierenergetiker welche Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels der Methode von Dr. Bach, Biofeedback oder Bioresonanz, Auswahl von Farben, Düften, Lichtquellen, Aromastoffen, unter Anwendung kinesiologischer Methoden, mittels Interpretation der Aura, durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen bei Tieren (Tierenergethik)


okay, das tut echt weh...
 
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