das sieht man schon an deinen tarifen
Red ihm jetzt bloß keinen Blödsinn ein
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das sieht man schon an deinen tarifen
So können nur Kerstingeschädigte wie du eine und ich eine bin sprechen,verstehe dich deshalb allerbestens.
Kannst dich an unseren kurzen Austausch erinnern,es ist alles eingetroffen,wie ichs geschildert hab.
Und du hast ihr tatsächlich viele Chancen eingeräumt,die mit Lü...geschichten und Enttäuschungen endeten.War auch nicht anders zu erwarten!
Und Sternchenkind,ich hab diesem Menschen nie was zu leide getan,mir aber dafür jede Menge.
Die Fürsprecher von Kerstin kann ich nur bedauern,irgendwann kommt auch ihr dahinter.
@ Kerstin
wenn ich das richtig verstanden habe, hast du den Hund nur deshalb nicht genommen, weil er nicht auf dich zugekommen ist?
So ich möchte hier nun nur was klarstellen:
Meine schwester ist NICHT ausgezogen, weil ich ihr den Freund ausgespannt habe.
Ich bin mit ihrem Ex zusammen, dass weiss sie und sie hat NULL Problem damit, da sie in der Zwischenzeit ohnehin schon wieder 2 andere hatte bzw. einen hat, soviel dazu.
Zur rechtlichen Lage kann ich erst wieder was sagen, wenn ich mit meinem Anwalt gesprochen habe. Der Termin ist um 09:30, den Termin habe ich so schnell bekommen, weil ich den Anwalt kenne, da er mir schon einmal geholfen hat, allerdings ist das eine andere Geschichte, und gehört hier nicht her...
Eigentlich wollte ich zum Thema nichts schreiben, aber manchmal gehts eben nicht anders.
Liebe KimmMaus;
Wenn ich mir deine Beiträge in letzter Zeit so anschaue, komme ich zum Schluss, dass offensichtlich NUR dir solche ungeheuerlichen Dinge passieren.
Trotzdem wünsche ich dir, dass sich deine Probleme lösen.
Ich hab extra den Namen der Anwältin genannt. Auch der Vermehrer, um den es hier geht, ist kein Unbekannter. Es kann also jeder bei der Anwältin nachfragen, sowie beim Vermehrer selber. Hab ich kein Problem damit.
Ich kann euch auch gerne die Aktenzahl, wenn gewünscht, nennen, denn ohne, weiss ich net, ob ihr auskunft bekommts
Dankeschön
Liebste Kerstin, die Gecshichte glaub eich dir sogar, da du ja wie wild irgendeinen Hund zu dem Zeitpunkt gesucht hast, wurde doch aus den Tollern letztendlich auch ein Husky den du nicht fähig warst zu händeln.Danke. Wenigstens eine
Nun wie sieht es der Vermehrer? Laut seiner Auskunft hast du den Hund angesehen und wolltest ihn abholen bist aber nie gekommen-aus Geldmangel? Wie auch immer es liegt an dir das gegenteil zu beweisen, udn ein Exfreund ist da nicht sehr hilfreich, speziell wenn es solche Diskussionen in Foren gibt, Gästebucheinträge wo du bestätigst den Hund zu bekommen usw. Teile dies gleich deinem Rechtsanwalt mit damit er sich demenstsprechend bei einer Verhandlung darauf einstellen kann-zuerst wird es sowieso zu einem Vergleichsversuch kommen.
lg Uschi & Rudel
Ich hab den Hund angesehen, und hab mich an Ort und Stelle dagegen entschieden. Das hab ich ihm auch mitgeteilt.
Dann kamen noch 3 Anrufe von ihm, in denen er mir gedroht hat, wenn ich den Hund nicht hole, kommt er mit dem Anwalt und ich hab den Hund zu holen. Für einen Anruf gibt es eine Zeugin, mit der ich weder verwandt, noch verschwägert, noch wirklich gut befreundet bin. Ich hab sie gestern schon angerufen, sie hat sich noch daran erinnert und wird vor Gericht, gegebenenfalls aussagen.
Alles andere sollte, eigentlich mein Anwalt regeln...hoffentlich.
Was meine Idee war, selber noch mal mit dem Herrn Vermehrer zu sprechen. Aber ich weiss nicht,ob diese idee sonderlich gut ist, wenn es schon über den Anwalt läuft Vielleicht kannst du mir dazu ja noch einen Rat geben ?
Danke. Wenigstens eine
Ich hab den Hund angesehen, und hab mich an Ort und Stelle dagegen entschieden. Das hab ich ihm auch mitgeteilt.
Dann kamen noch 3 Anrufe von ihm, in denen er mir gedroht hat, wenn ich den Hund nicht hole, kommt er mit dem Anwalt und ich hab den Hund zu holen.
Für einen Anruf gibt es eine Zeugin, mit der ich weder verwandt, noch verschwägert, noch wirklich gut befreundet bin. Ich hab sie gestern schon angerufen, sie hat sich noch daran erinnert und wird vor Gericht, gegebenenfalls aussagen.
Alles andere sollte, eigentlich mein Anwalt regeln...hoffentlich.
Was meine Idee war, selber noch mal mit dem Herrn Vermehrer zu sprechen. Aber ich weiss nicht,ob diese idee sonderlich gut ist, wenn es schon über den Anwalt läuft Vielleicht kannst du mir dazu ja noch einen Rat geben ?
@KlMMaus:
wie ich schon mal gesagt habe: es hat keinen sinn, wenn du mit dem vermehrer sprichst bzw. mit dem geg. RA. lass das lieber . . .
außerdem wenn es schon beim RA ist, wird nur mehr über die RA's kommuniziert, da solltest nicht reinpfuschen
Du musst dich nicht bedanken, ich habe nachgefragt, ganz einfach.
Nun dies musst du aber beweisen, speziell wenn du in Gästebüchern schreibst der Hund zieht bei dir ein, hast du einen schlechten Ausgangspunkt.
Nun hier hast du geschrieben du hast seit Jänner keinen Kontakt mehr zu ihm, ich hoffe die Anrufe waren noch im Jänner. Respektive auch hier musst du beweisen dass es sich um Drohanrufe handelte und nicht um Anrufe für die Abholung, mit dem blöden Gästebucheintrag hast du dich ziemlich ins Aus geschossen.
Hörst du auf Freisprecher? Ansonsten kann sie nicht aussagen was er gesagt hat, ist schlecht möglich.
Kann er aber nur wenn du in bestens informierst, also sage ihm bezüglich deiner Gästebucheinträge udn falls du noch wo was geschrieben hast, genauso wie hier. Er muss auf solche Dinge auch vorbereitet sein, sonst stehst du eventuell am Ende dumm da.
Ich persönlich hätte ihn schon gestern angerufe ehrlich gesagt. Was ih noch tun würde wenn du wirklich nicht rauskommst, wäre den Hund sofort auf sämtliche Krankheiten untersuchen zu lassen und wenn e rnur irgendwas hat auf Mängel einrichen-klingt zwar jetzt hart, aber wenn ein Vermehrer so handelt würde ich mich auch so wehren. Denn sind wir uns ehrlich kein guter Züchter gibt jemanden einen Hund den er gerichtlich dazu zwingen muss.
ich erwarte derzeit auch zwei Würfe und keiner meiner Welpenleute wird gezwzúngen, wenn einer abspringt trotzt schriftichen Vorvertrag(der bindend ist), dann ist dass so und ich käme nie auf die Idee auf den Vertrag zu bestehen, denn das ist doch für den Hund nicht gut wenn er dort nicht wirklich erwünscht ist!
lg Uschi & Rudel
hab ich mir schon gedacht. Aber somit hast du meine "gschichtl" bestätigt und ja, dafür bin ich dir dankbar
Ja, aber wozu die Anrufe, wenn ich ihm nicht abgesagt hätte ?
Ich hab schon mit T - mobile über mail kontakt aufgenommen, mal sehen, ob die mir da irgendwie helfen können. Weil wenn, dann hab ich seine Anrufe, schwarz auf weiss. Hatte damals ein angemeldetes Handy
Die Anrufe fanden im Jänner statt. Einer noch am gleichen tag, einer einen Tag später und einer 3 Tage später.
Da es der letzte, also der dritte anruf war, hatte ich auf Freisprecher, weil er mir ja da schonmal vorgeworfen hat, dass ich einen vertrag gebrochen hätte.
Ich werde ihn bestens informieren. Was anderes habe ich nicht vor. Danke trotzdem, dass du mir das nahe legst.
daran hab ich auch schon gedacht. Also die Hündin untersuchen zu lassen. Werde da noch mit meiner ehemaligen TÄ sprechen, vielleicht kann sie helfen.
was anderes habe ich mir von dir auch nicht erwartet
Du kennst mich doch ;-) Allerdings habe ich ihm nichts von den Postings hie rgesagt, oder dem GB Eintrag, aber wie gesagt sei vorsichtig und erwähne es dem Rechtsanwalt gegenüber, denn man weiß nie.
Nun z.B um die Abholung zu klären. Was denkst du wie oft meine Welpenleute anrufen, oder von mir angerufen werden bevor sie den Welpen holen. Das kann er z.B wieder so auslegen. Wie schon gesagt wurde dann kommt es halt auf den Richter an wem er glaubt.
Sie können dir nur den Gesprächszeitpunkt mitteilen, aber leider nicht den Inhalt.
Ich persönlich würd eim ja anders ein Ei legen, wenn der Hund wirklich so ist wie du sasgt, ich würde dem Anwalt mitteilen dass ich den Hund Aufrgrund seinesr Aufzucht und dem schreckhaften Veralten des Hundes nicht genommen habe, aber grundsätzlich gewillt sei den Hudn zu nehmen, wenn er A) komplett untersucht und frei von jeglichen Erbkrankheiten udn anderen Krankheiten ist und B) absolut Wesenfest, was mit einer Wesensprüfung überprüft werden muss. Ansonsten wären dies grobe Mängel. Wenn der Hund so ist wie du sagst hat er ersten eine Menge Ausgaben bevor du den Hund nehmen musst und B) wird er wohl kaum auf einem Kauf bestehen, wenn er dem nicht standhalten kann. Aber wie gesagt ich bin da ein bisserl anders ;-)
Wie gesat wenn er dir dumm kommt, bestehe auf die untersuchungen, bestehe darauf das der Hund ein einwandfreies Wesen hat-alles andere wären ja Mängel- mal sehen was dann ist-aber nur als Notnagel wenn du sonst nicht rauskommst, denn du musst damit rechnen den Hund kaufen zu müssen wenn du den Weg gehst.
@ husky und kerstin
sagt, waurm tauscht ihr die ratschläge bezüglich eines drohenden gerichtsverfahrens nicht privat per pn? So etwas darf man doch nie und nimmer öffentlich tun! wenn einer oder beide rechtsanwälte diese "diskussionen" hier lesen bzw. vielleicht sogar der kläger, dann haben die jede menge anhaltspunkte in der hand. allein schon das wort "vermehrer" (auch wenn es zutrifft!) hier so oft zu schreiben, würde zu einem ausgleichenden gerichtsverfahren nicht gerade positiv beitragen.