Protestkundgebung gegen generelle Maulkorbpflicht

meines wissens ist das noch garnicht fertig ausgearbeitet, ebenso wie die ominöse maulkorbbefreiung. daß sich radetzky redlich bemüht noch tiefer zu sinken, ist eh nichts neues:cool:

Ich möchte auch gern wissen, wie man diese Befreiung bekommt. Ausserdem steht hier nicht, ob nur die "Neuen" jedes 2. Jahr überprüft werden, oder auch wir "Alten." Ich hab den Schein 2015 gemacht und der Hund wird jetzt 9.

Gestern hab ich einen 4 Monate alten Rottweiler gesehen - mit Maulschlaufe und Leine. Letzte Woche war er noch ohne diesem Teil. Das ist eine Schande :mad:
 
Ehrlich ……………… deine Wortwahl (Fäkalausdruck) finde ich noch unangebrachter als den kleinen Seitenhieb auf ihr Delkotee, welcher durch Simas Taten - "Auslage ins Bild" drücken - ja ausgelöst wird. Fakt ist das eine sogenannte Tierschutz Stadträtin als Bürgervertreter durch ihre Taten (Hundehalteverordnung) absolut untragbar ist. DAS sollte dir wichtig sein ………. Aja ………. Guten Morgen
Auch guten Morgen! 1.): Über Fr. Simas Vorgehen brauchen wir nicht zu diskutieren, da indiskutabel und wenig intelligent. 2.): Zu diskutieren, ob simple sexistische Seitenhiebe oder Fäkalausdrücke degoutanter sind, ist unnötig, wie auch die AUsdrucksweise selbst. Man kann auch ohne diese diskutieren. und 3.): was jemandem wichtig ist, kann wohl nur er selbst beurteilen - Hilfe von außen ist dabei entbehrlich.
 
Auch guten Morgen! 1.): Über Fr. Simas Vorgehen brauchen wir nicht zu diskutieren, da indiskutabel und wenig intelligent. 2.): Zu diskutieren, ob simple sexistische Seitenhiebe oder Fäkalausdrücke degoutanter sind, ist unnötig, wie auch die AUsdrucksweise selbst. Man kann auch ohne diese diskutieren. und 3.): was jemandem wichtig ist, kann wohl nur er selbst beurteilen - Hilfe von außen ist dabei entbehrlich.

natürlich kann man ohne ausrutscher diskutieren, aber ich finde es zutiefst menschlich wenn betroffene in anbetracht des vorgehens dieser frau sich mal kurz "vergessen". sima vergisst sich ja sogar vor der kamera, wo sie ALLE listenhunde und halter als gefährder der öffentlichen sicherheit aburteilt. so einer unreflektierten person die genüßlich ihre macht auf kosten unbescholtener hunde und halter demonstriert, fühle ich mich moralisch wirklich zu nichts verpflichtet.


Ich möchte auch gern wissen, wie man diese Befreiung bekommt. Ausserdem steht hier nicht, ob nur die "Neuen" jedes 2. Jahr überprüft werden, oder auch wir "Alten." Ich hab den Schein 2015 gemacht und der Hund wird jetzt 9.

Gestern hab ich einen 4 Monate alten Rottweiler gesehen - mit Maulschlaufe und Leine. Letzte Woche war er noch ohne diesem Teil. Das ist eine Schande

es müssen nur die neu angemeldeten hunde alle zwei jahre, du musst nicht mehr hin. angeblich soll es bei dieser prüfung viel um impulskontrolle gehen, aber das sind bisher nur gerüchte...und angeblich können sich ab 2019 angemeldete hunde nicht befreien lassen, nur die "alten".
 
wir verstehen ihren Ärger sehr gut, dass es die gesetzliche Regelung zur Maulkorbpflicht bereits gibt, die genaueren Bestimmungen für die Prüfung zur Maulkorbbefreiung aber noch nichtbekannt sind.

Zwischen dem Büro Sima und dem Grünen Klub war vereinbart, dass diese Bestimmungen spätestens zu dem Zeitpunkt bekannt gegeben werden, ab dem die Maulkorbpflicht gilt.

Unser zuständiger Gemeinderat Rüdiger Maresch, ist über diese Vorgangsweise der Stadträtin Sima ebenfalls sehr verärgert.

Er hat auch mehrfach von der Stadträtin gefordert, die Bestimmungen für die Prüfung zur Maulkorbbefreiung schnellstens bekannt zu geben.

Für weitere Auskünfte, dürfen wie Sie bitten, sich an das Büro der zuständigen Umweltstadträtin Sima zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen!
Dialogteam der Wiener Grünen

Habe ich als Antwort bekommen,da ich kein Tierquäler sein mag habe nachgefragt wie wann und wo man sich zu der Maulkorbefreiung anmelden kann.
 
Sorry, aber es ist durchaus möglich, das Gesetz scheisse und Frau Sima unsympathisch und unfähig zu finden, und sich trotzdem gegen sexistische Kackscheisse auszusprechen.
Und es ist ebenfalls möglich, sich ihnhaltlich über die Taten einer Person auszulassen, ohne dabei in sexistische Kackscheisse abzugleiten.

Danke!
 
wir verstehen ihren Ärger sehr gut, dass es die gesetzliche Regelung zur Maulkorbpflicht bereits gibt, die genaueren Bestimmungen für die Prüfung zur Maulkorbbefreiung aber noch nichtbekannt sind.

Zwischen dem Büro Sima und dem Grünen Klub war vereinbart, dass diese Bestimmungen spätestens zu dem Zeitpunkt bekannt gegeben werden, ab dem die Maulkorbpflicht gilt.

Unser zuständiger Gemeinderat Rüdiger Maresch, ist über diese Vorgangsweise der Stadträtin Sima ebenfalls sehr verärgert.

Er hat auch mehrfach von der Stadträtin gefordert, die Bestimmungen für die Prüfung zur Maulkorbbefreiung schnellstens bekannt zu geben.

Für weitere Auskünfte, dürfen wie Sie bitten, sich an das Büro der zuständigen Umweltstadträtin Sima zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen!
Dialogteam der Wiener Grünen

Habe ich als Antwort bekommen,da ich kein Tierquäler sein mag habe nachgefragt wie wann und wo man sich zu der Maulkorbefreiung anmelden kann.

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, waren es doch die Grünen, die das Gesetz der Frau 7ma mit abgenickt haben.. somit ist dieses Statement für mich, nicht nachvollziehbar...
 
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, waren es doch die Grünen, die das Gesetz der Frau 7ma mit abgenickt haben.. somit ist dieses Statement für mich, nicht nachvollziehbar...

Stimmt, aber ganz am Anfang waren sie auch nicht ganz einverstanden damit. Wahrscheinlich wurden ihnen diverse Versprechen gemacht damit sie dieses Tierquäler Gesetz ebenfalls absegnen, Wenn dieses Antwortschreiben der Wahrheit entspricht wurden die Grünen doch etwas ausgetrickst.
 
es müssen nur die neu angemeldeten hunde alle zwei jahre, du musst nicht mehr hin. angeblich soll es bei dieser prüfung viel um impulskontrolle gehen, aber das sind bisher nur gerüchte...und angeblich können sich ab 2019 angemeldete hunde nicht befreien lassen, nur die "alten".

Sie müssen nicht alle 2 Jahre, sondern einmal nach der ersten Hundeführscheinprüfung nochmal. Das find ich auch vernünftig, wenn man die erste Prüfung mit einem Fast-Noch-Welpen macht, ist die wenig aussagekräftig.
 
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Stimmt, aber ganz am Anfang waren sie auch nicht ganz einverstanden damit. Wahrscheinlich wurden ihnen diverse Versprechen gemacht damit sie dieses Tierquäler Gesetz ebenfalls absegnen, Wenn dieses Antwortschreiben der Wahrheit entspricht wurden die Grünen doch etwas ausgetrickst.

Ein Austricksen sehe ich da nicht, aber es ist natürlich absolut nicht korrekt, in dem Gesetz die Möglichkeit einzuräumen,sich unter gewissen Bedingungen von der Beisskorbpflicht befreien lassen zu können, und dann keine Bedingungen dazu zu fixieren. Vielleicht ist das rechtlich ok, das kann ch nicht beurteilen, aber ich verstehe, dass die Grünen da nicht nicht erfreut sind.
 
natürlich kann man ohne ausrutscher diskutieren, aber ich finde es zutiefst menschlich wenn betroffene in anbetracht des vorgehens dieser frau sich mal kurz "vergessen". sima vergisst sich ja sogar vor der kamera, wo sie ALLE listenhunde und halter als gefährder der öffentlichen sicherheit aburteilt. so einer unreflektierten person die genüßlich ihre macht auf kosten unbescholtener hunde und halter demonstriert, fühle ich mich moralisch wirklich zu nichts verpflichtet.

Da stimme ich dir nicht zu, man kann gern privat wüten, aber nicht in einem öffentlichen Forum, und schon gar nicht, wenn es keinen aktuellen Grund gibt. Dass das Gesetz jetzt in Kraft tritt, ist seit Monaten bekannt. Wenn man dann trotzdem so tief wird, zeigt das offensichtlich nicht aktuelle Empörung, sondern einfach ein frauenverachtendes Weltbild. Dass du, ich nehme mal an, dass du eine Frau bist, das nicht kritikwürdig findest, das bestürzt mich.
 
Da stimme ich dir nicht zu, man kann gern privat wüten, aber nicht in einem öffentlichen Forum, und schon gar nicht, wenn es keinen aktuellen Grund gibt.

ob du mir wo zustimmst ist für mich jetzt wirklich nicht von belang bzw. beruhigt es mich eigentlich. weil mit personen die keinen grund sehen wütend zu werden, wenn welpen mit 8 wochen die welt durch einen dauerhaft getragenen maulkorb kennenlernen müssen, möchte ich dann doch nichts gemein haben. oder die keine empathie für alte hunde aufbringen die jahrelang unauffällig gelebt haben und auch wenn sie schon halb blind sind oder schlecht hören und dann die letzte lebenszeit auch noch mit einem ungewohnten maulkorb gehandicapt werden.

Dass du, ich nehme mal an, dass du eine Frau bist, das nicht kritikwürdig findest, das bestürzt mich.

:D das liegt einfach daran daß ich mich nicht mit ALLEN frauen wahllos solidarisieren möchte (es gibt ja viele ulis auf dieser welt und noch seltsameres) und daran, daß ich nicht an chronisch unterentwickeltem selbstbewußtsein leide und auch nicht ständig gendern von meiner umwelt einfordere um mich nicht benachteiligt zu fühlen. ich erwarte mir aber jetzt eh nicht, daß du das verstehst;)
 
Ich habe Ihre Anfrage als Leiterin der MA 60 – Veterinärdienste und Tierschutz, die zukünftig das Verfahren zur Ausnahmegenehmigung der Maulkorbpflicht verwalten wird, zur Beantwortung weitergeleitet bekommen.

Die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung von der Maulkorbpflicht bedarf einer entsprechenden Verordnung gemäß § 5a (12c) des Wiener Tierhaltegesetzes.

§ 5a (12c) besagt: Der Magistrat hat durch Verordnung die Voraussetzungen zum Prüfungsantritt und nähere Vorschriften zur kommissionellen Prüfung gemäß Abs. 12a zu erlassen, insbesondere über die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsinhalte wie auch hinsichtlich der Bestellung der Kommission.

Derzeit wird diese Verordnung mit ExpertInnen vorbereitetet, die relevanten Details (Voraussetzungen, Antragsprozedere, Ablauf der Prüfung, Zusammensetzung der Kommission) müssen formuliert und im Rahmen dieser Verordnung verlautbart werden. Danach kann über allfällige Ausnahmegenehmigungen entschieden werden. Aus jetziger Sicht ist noch nicht abzuschätzen, wann diese Verordnung verlautbart werden wird.

Gerne halten wir Ihre Anfrage in Evidenz und werden Sie umgehend nach Verlautbarung der Verordnung über die Rahmenbedingungen informieren.

mit freundlichen Grüßen
 
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Derzeit wird diese Verordnung mit ExpertInnen vorbereitetet, die relevanten Details (Voraussetzungen, Antragsprozedere, Ablauf der Prüfung, Zusammensetzung der Kommission) müssen formuliert und im Rahmen dieser Verordnung verlautbart werden. Danach kann über allfällige Ausnahmegenehmigungen entschieden werden. Aus jetziger Sicht ist noch nicht abzuschätzen, wann diese Verordnung verlautbart werden wird.

Unfassbar, dass so etwas überhaupt möglich ist... da wird von „Experten“ ein Gesetz erlassen, aber die in dem Gesetz genannte Maulkorb Befreiung, gibt es erst mal auf absehbare Zeit nicht... Die armen Hunde und deren Halter, unglaublich welches Leid da verursacht wird...

Und wie tief muss man sinken, wenn selbst HH keinen aktuellen Grund sehen, sich über dieses Gesetz aufzuregen… Pfui Teufel kann ich da nur sagen…

Da stimme ich dir nicht zu, man kann gern privat wüten, aber nicht in einem öffentlichen Forum, und schon gar nicht, wenn es keinen aktuellen Grund gibt. Dass das Gesetz jetzt in Kraft tritt, ist seit Monaten bekannt. Wenn man dann trotzdem so tief wird, zeigt das offensichtlich nicht aktuelle Empörung, sondern einfach ein frauenverachtendes Weltbild. Dass du, ich nehme mal an, dass du eine Frau bist, das nicht kritikwürdig findest, das bestürzt mich.

:eek:

Na, da kann man Frau Radetzky nur wünschen, dass das Gesetz nicht auf alle Hunde/Rassen erlassen wird, sollte der nächste Vorfall mit Hunden sein, die auf keiner Liste stehen… ;)
 
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...als Leiterin der MA 60 – Veterinärdienste und Tierschutz, die zukünftig das Verfahren zur Ausnahmegenehmigung der Maulkorbpflicht verwalten wird, ...

Die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung von der Maulkorbpflicht bedarf einer entsprechenden Verordnung gemäß § 5a (12c) des Wiener Tierhaltegesetzes.

... Der Magistrat hat durch Verordnung die Voraussetzungen zum Prüfungsantritt und nähere Vorschriften zur kommissionellen Prüfung ... zu erlassen, insbesondere über die Prüfungsmodalitäten und Prüfungsinhalte wie auch hinsichtlich der Bestellung der Kommission.

Derzeit wird diese Verordnung mit ExpertInnen vorbereitetet, die relevanten Details (Voraussetzungen, Antragsprozedere, Ablauf der Prüfung, Zusammensetzung der Kommission) müssen formuliert und im Rahmen dieser Verordnung verlautbart werden.

Mich erinnert das sehr an die Chipf- und Registrierungspflicht, wo es das zuständige Ministerium seeeeehr lange mit der dazugehörigen Datenbank säumig war, was AnimalData etc sehr gefreut hat. Nebenbei haben damals auch noch die BHs Registrierungen verweigert.

Erinnert mich auch an die TSG-Nov, wo sich die im BM Sitzenden mitsamt ihrer Gefolgschaft ausgemauschelt haben, wer künftig am Kartell derer, die Tiere in Verkehr bringen dürfen, mitbeteiligt sein darf. Das ist damals ruchbar geworden, weil plötzlich gar keine Tiere mehr vermittelt werden durften, weil die dazugehörige V der BMGF gefehlt hat.

Ich denke, backstage wird gerade ausgemacht unter den Expertinnen, wie sie den Kuchen in der per Gesetz neu geschaffenen Selbstbedienungskonditorei aufteilen und wer die besten Plätze direkt in der Kommission bekommt.

Danach kann über allfällige Ausnahmegenehmigungen entschieden werden.

Das wird sich nicht machen lassen. Das ist ein bloßes Beruhigungspulverl zum Stillmachen erzürnter Hundehalter, denn auch die Veterinärdirektorin darf nur soviel verordnen, wie ihr das Gesetz erlaubt, sonst kann diese Verordnung nämlich gleich wieder aufgehoben werden. Ausnahmen vom Hundeführschein gibt es auf menschlicher Seite für alle, die in Tierheimen, - spitälern oder -pensionen oder als DHF arbeiten. Auf hündischer Seite gibt es Ausnahmen von der Maulkorbpflicht für Assistenz-, Therapie-, Rettung- und Diensthunde, immer, auch wenn sie privat unterwegs sind.

Aus jetziger Sicht ist noch nicht abzuschätzen, wann diese Verordnung verlautbart werden wird.

Gerne halten wir Ihre Anfrage in Evidenz und werden Sie umgehend nach Verlautbarung der Verordnung über die Rahmenbedingungen informieren.

Dass bei dem vielen Geschäft, das da im Hintergrund verteilt wird, das Wann nicht absehbar ist, glaube ich sofort. Umgehend nach der Verlautbarung braucht kein Mensch mehr eine Information der Frau Vetereinärdirektorin, weil das Konvolut dann eh frei zugänglich ist.

Die Dame ist Veterinärdirektorin der MA 60 TierSCHUTZ, also jener MA, die für die Erlassung der V zuständig ist und zugleich auch für deren Exekution. Man macht sich also - unter Berücksichtigung bestimmter Experten, die zur Anordnung und Abnahme von Prüfungen autorisiert werden - die V möglichst so, wie man sie dann gern anwenden möchte.

Nächstens macht sich dann die Polizei auch selbst ihre Gesetze.
 
Und hast du es wirklich nötig, sexistisch zu werden?

Ich blättere mittlerweile die vielen Gratis-Gemeindezeitungen, die in roten Ministerien "befreundete Medien" genannt werden, nicht einmal mehr durch.

Warum?

Weil in jedem dieser zahlreichen Blätter mindestens einmal Frau 7ma abgebildet ist, seit Jahr und Tag - und fast immer trägt sie ein dekolltiertes Kleidungsstück.

Aber Sie können meine Alltagsbeobachtungen gerne als Sexismus abstempeln, wenn Sie sich dann besonders gut fühlen.

Jedenfalls gefällt sich Frau 7ma offensichtlich selbst recht gut. Also dürfte es ihr powidl sein, dass ich mir Abbildungen von ihr nicht mehr anschau und damit auch nicht mehr zur Kenntnis nehme, was offizielle und inoffizielle Parteiorgane unters Volk bringen wollen.
 
Die noch größere Schande ist, dass die Rechtslage vor der letzten hirnlosen Novellen, aber nach zahlreichen anderen solch rot-grüner Machterhaltungsdenkprodukte schon so gewesen ist, dass Listenhunde schon als Babies mit Maulkorb und Leine unterwegs sein mussten, bis zur Führscheinprüfung.

So viel zu unserer Tierschutzstadträtin und ihren "tierschutzqualifizierten" messerlizertifkatzahlenden Expertinnen, die solchen Blödsinn einflüstern und im Übrigen auch die 1,4-Promillefrau und deren Killerweiler überprüft hatten.

Hätten sich da alle dran gehalten, wäre diese Artwidrigkeit tatsächlich exekutiert worden, wir hätten sicher noch mehr auffällige Hunde.

Frau Sima ist uns noch immer Aufklärung schuldig, welcher ihrer tierschutzqualifizierten Prüfer/welche ihrer tierschutzqualifizierten Prüferinnen, Halterin und Hund des Anlassfalles überprüft und für ok befunden hat - und ob diese Prüferin/dieser Prüfer noch immer im Amt ist.

Wär ja die Höhe, sich von solch einem Experten/solch einer Expertin beurteilen lassen zu müssen.

Noch viel irrer wäre, wenn dies Expertin/dieser Experte gerade mit der Frau MA 60 Direktorin die Verordnung zusammenzimmert.
 
Der Umstand, dass auch Welpen streng genommen schon mit Maulkorb unterwegs sein müssten, es spätestens bei Junghunden vermutlich auch exekutiert wird, würde mich als potentielle Halterin solcher Hunde davon abschrecken, einen aufzunehmen. Definitiv keinen Welpen, wenn, dann nur einen erwachsenen Hund.

Denn einen Welpen bewusst in eine Umgebung zu bringen, wo er nicht artgerecht aufwachsen kann, das würde ich nicht verantworten wollen.:(

Vermutlich eh genau das, was sie mit diesem Gesetz erreichen wollen......:rolleyes:
 
Frau Sima ist uns noch immer Aufklärung schuldig, welcher ihrer tierschutzqualifizierten Prüfer/welche ihrer tierschutzqualifizierten Prüferinnen, Halterin und Hund des Anlassfalles überprüft und für ok befunden hat - und ob diese Prüferin/dieser Prüfer noch immer im Amt ist.

Wär ja die Höhe, sich von solch einem Experten/solch einer Expertin beurteilen lassen zu müssen.

Noch viel irrer wäre, wenn dies Expertin/dieser Experte gerade mit der Frau MA 60 Direktorin die Verordnung zusammenzimmert.]


Warum sollte Frau Sima uns irgendwas schuldig sein? Und wieso sollte dieser Prüfer deshalb keine Prüfungen mehr abnehmen dürfen? So wie ein Fahrlehrer bzw derjenige, der die Führerscheinprüfung abnimmt, nicht schuld dran ist, wenn sich ein ehemaliger Prüfling verantwortungslos verhält und deswegen einen Unfall baut, ist es auch dieser Prüfer nicht, er kann ja nur abprüfen, ob sich der HH während der kurzen Zeit der Prüfung korrekt verhält und ob der Hund und Herrldie verlangten Anforderungen erfüllen. Wahrsagen können muß er nicht.

So viel zu unserer Tierschutzstadträtin und ihren "tierschutzqualifizierten" messerlizertifkatzahlenden Expertinnen, die solchen Blödsinn einflüstern und im Übrigen auch die 1,4-Promillefrau und deren Killerweiler überprüft hatten.
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Ich hab den Eindruck, du hast ein persönliches Problem mit dem Messerliinstitut bzw mit der Auswahl der Führscheinprüfer .
 
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