Hier ein Auszug aus dem dt. TSchG:
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das
vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines
Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres
unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für
die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere
unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der
Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter
Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche
Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines
Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1. der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres
unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für
die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere
unerläßlich ist,
4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der
Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter
Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche
Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine