Nö. Die hier vorstehend zitierte Tierhaltungsverordnung trifft zwar einige Aussagen über die Tierhaltung, rudimentär auch über die "Ausbildung" und das "Verhaltenstraining" von Hunden, jedoch keinesfalls Aussagen über Ausnahmen beim ins Auge gefassten Verbot des Anbietens oder Inserierens von Hunden z.B. auf einschlägigen Internetportalen oder Social-Media-Plattformen.
Dies werden die betreffenden Damen und Herren sich schon unterhalb der Gesetzestext-Ebene auskungeln (wer Geld hat, oder Einfluss, oder beides, wird da keine Schwierigkeiten haben).
Sicher könnte man angesichts des "wuchtigen" Gesetzestextes vordergründig den Eindruck gewinnen, daß die Tiervermittlungssparte des "Wuff"-Forums (Unterforum "Tierschutz-Forum") nunmehr einzustampfen sei. Man kann sich jedoch getrost sicher sein, daß die "PETMEDIA Verlagsgesellschaft m.b.H." mit ihrem wirtschaftlichen Interesse den entsprechenden Einfluss geltend machen kann, um auf dem "Verordnungswege" eine entsprechende Sondererlaubnis zum Betreiben eines "Vermittlungsportals" zu erlangen...
Viele Grüße
Dies werden die betreffenden Damen und Herren sich schon unterhalb der Gesetzestext-Ebene auskungeln (wer Geld hat, oder Einfluss, oder beides, wird da keine Schwierigkeiten haben).
Sicher könnte man angesichts des "wuchtigen" Gesetzestextes vordergründig den Eindruck gewinnen, daß die Tiervermittlungssparte des "Wuff"-Forums (Unterforum "Tierschutz-Forum") nunmehr einzustampfen sei. Man kann sich jedoch getrost sicher sein, daß die "PETMEDIA Verlagsgesellschaft m.b.H." mit ihrem wirtschaftlichen Interesse den entsprechenden Einfluss geltend machen kann, um auf dem "Verordnungswege" eine entsprechende Sondererlaubnis zum Betreiben eines "Vermittlungsportals" zu erlangen...
Viele Grüße