Neue Regelung der Trainerausbildung

Stellungnahme Clarissa v Reinhardt /Animal Learn
animal learn Bernau, 03.11.2011
Clarissa v. Reinhardt
Am Anger 36
D – 83233 Bernau
e-mail: animal.learn@t-online.de


Bundesminister Alois Stöger
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
A - 1030 Wien
e...-mail: legvet@bmg.gv.at


Betreff: ... VO des BMG über die tierschutzkonforme Ausbildung
und das Verhaltenstraining von Hunden


Sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger,

kürzlich habe ich vom Entwurf der Verordnung über die tierschutz­konforme Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden Kenntnis bekommen. Als eine der Begründerinnen der modernen, gewaltfreien und damit tierschutzgerechten Ausbildung von Hunden begrüße ich Ihr Bestreben, Gewaltfreiheit in der Hundeausbildung per Verordnung festzuschreiben und die Ausbildung von Hundetrainern in Österreich auf ein ein­heitliches und gutes Qualitätsniveau zu stellen. Die Diskussion der vergangenen Wochen hat bereits gezeigt, dass dieses Ziel nicht darüber erreicht werden kann, ausschließlich Trainern des ÖKV, ÖHU, ÖJGV und Diensthundeführern zuzugestehen, eine tierschutzgerechte, auf positiv motivierten Lernmethoden basierenden Ausbildungsweg auszuüben. Ganz im Gegenteil haben die Erfahrungen von vielen Hundehaltern in den vergangenen Jahren gezeigt, dass gerade Trainer dieser Vereine/ Berufszweige häufig über Trainingsmethoden arbeiten, die den Hund einschüchtern und ihm Schmerzen zufügen, während gleichzeitig ein erschreckend geringes Niveau an kynologischem Fachwissen vorhanden ist.


Der „Wildwuchs“ der vergangenen Jahre hat allerdings gezeigt, dass eine einheitliche Ausbildung und Prüfung durchaus sinnvoll ist, denn durch die nicht vorhandene staatliche Regelung war es möglich, dass selbst Menschen, die über keinerlei Ausbildung in diesem Bereich verfügen und/ oder mit tierschutzrelevanten Methoden arbeiten, eine Hundeschule eröffneten – mit entsprechend mangelhafter Dienstleistung. Deshalb ist es von immenser Wichtigkeit, dass diejenigen, die mit Hunden und ihren Haltern (!) ausbilderisch und therapeutisch tätig werden möchten, zuvor ihre Fachkompetenz unter Beweis stellen.

Wie könnte eine solche Ausbildung und anschließende Überprüfung der Lerninhalte aussehen? Über diese Frage habe ich mir schon vor vielen Jahren Gedanken gemacht und einen Ausbildungslehrgang zusammen gestellt, den ich Ihnen bereits vor 9 Monaten mit Schreiben vom 15. April 2010 vorgestellt habe. Dieser Lehrgang wurde bisher von ca. 450 Teilnehmern aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien, Dänemark, Norwegen und England besucht und umfasst alle Themenschwerpunkte – und viele weitere! – die Sie in Ihrem Entwurf gefordert haben. Er ist seit 2010 vom deutschen TÜV zertifiziert, was seinen hohen Qualitätsstandard durch ein unabhängiges, staatlich anerkanntes Institut bestätigt.


Ich möchte Ihnen die Inhalte hiermit in einer Kurzübersicht nochmals nahe legen:

1. Block
Tierpsychologische Grundlagen:
  • Die Geschichte der Tierpsychologie
  • Behaviourismus + naturkundlicher Forschungsansatz
  • Konditionierung, Reflexe, Lernmechanismen im Allgemeinen
  • Das Lernverhalten des Hundes
Eigenpräsentation + RhetorikBeschwichtigungssignale bei HundenStress und seine Auswirkungen auf das Verhalten des Hundes
2. Block
Grundkenntnisse über die Ethologie des Hundes:
  • Abstammungslehre + Domestikation
  • Die Entwicklung der Rassen
  • Genetik + Zucht
  • Rassebedingte Wesensunterschiede
  • Genetisch fixiertes + erlerntes Verhalten

Welpen:
  • Die Entwicklungsstadien
  • Fremdelphase + Pubertät
  • Erlernen sozialer Verhaltensweisen
  • Welpenspielgruppen
  • Passung zwischen Mensch + Hund
  • Beratung bei Anschaffung + Aufzucht
3. Block
Das Vorgespräch mit dem Kunden Übungsaufbau + Festigung des GrundgehorsamsEinzel- und GruppenunterrichtDie Arbeit am GeräteparcourDer Einsatz der eigenen Körpersprache + StimmeDas TrainingstagebuchDer fachgerechte Einsatz von Brustgeschirr, Halsband und Leine
4. Block
Tiermedizinische Grundlagen:
  • Anatomie, Physiologie, Pathologie
  • Der Einsatz der Sinnesorgane
  • Schmerzäußerungen, Schmerzpunkte beim Hund
  • Krankheiten im Training erkennen
  • Überweisung/ Zusammenarbeit mit dem Tierarzt
  • Welche Krankheiten haben welchen Einfluss auf das Training
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Hund
Praktische Woche mit Zwischenprüfung
Alle Teilnehmer erarbeiten sich den Grundgehorsam, das Arbeiten an den Geräten und weitere praktische Aufgaben. Am Ende der Woche steht die praktische Zwischenprüfung: Jeder Teilnehmer muss einem Kunden mit Hund ein Kommando erklären und Fragen beantworten, die vom Kunden oder Prüfer gestellt werden.
5. Block
  • Grundlagen zum Ausdrucksverhalten von Hunden + Wölfen
  • Spielverhalten, Sexualverhalten, Aggressionsverhalten
  • Die Übertragung ethologischer Grundkenntnisse in das Zusammenleben und die Erziehung von Haushunden
  • Trennungsangst beim Hund
  • Das unerwünschte Jagdverhalten des Hundes

6. Block
HerdenschutzhundeDas Aggressionsverhalten des Hundes mit TrainingsansätzenAnalyse des Verhaltens und Erstellen eines Trainingsplans
7. Block
  • Equipment wie Halti, Clicker, Disc, Sprühhalsbänder, Pfeife usw.: Was ist tierschutzgerecht und sinnvoll, was nicht und warum?!
  • Der Hund im Tierheim
  • Einführung in die Bach-Blütentherapie: Möglichkeiten und Grenzen
8. Block
  • Einführung in den Tellington-Touch
  • Die Ausbildung von jagdlich geführten Hunden
  • Die Ausbildung im Schutzdienst
Darüber hinaus fließen folgende Themen in den Unterricht mit ein:
Wie erreicht man eine optimale Compliance beim Halter?Über den richtigen Umgang mit Hund + Halter Unterschiedliche Trainingsansätze und -methodenDer Hund als Sozialpartner des Menschen
Rechtliche Aspekte der Hundehaltung und - ausbildung (Tierschutzgesetze, Jagdgesetze, Wesentest usw.)
Die Rolle des Hundes in unserer Gesellschaft Dominanz + Rangordnung Fallstudien
Jeder Teilnehmer muss
· vier schriftliche Zwischenprüfungen bestehen,
· ein einstündiges Referat ausarbeiten und in freier Rede halten,
· ein Skript zum selbstgewählten Referatsthema verfassen,
· diverse Hausaufgaben erarbeiten,
· eine Literaturliste von ca. 40 Büchern durcharbeiten
· Praktikas in einer Hundeschule und einem Tierheim absolvieren und
· die mündliche Zwischenprüfung bestehen,
ehe er zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Diese findet vor einem Prüfungsausschuss statt, der die Leistung dokumentiert und bewertet.


Der Unterricht findet ausschließlich über fachkompetente Ausbilder (professionelle Hundetrainer, Tierärzte, Verhaltensbiologen) statt, die über langjährige Berufserfahrung verfügen und sich konsequent von Trainingsmethoden distanzieren, die nicht auf positiv motivierender Basis arbeiten. Hierzu gehört unter anderem auch die Österreicherin Sabine Neumann, die sich auch auf internationaler Ebene einen guten Namen durch ihre hohe Fachkompetenz und ihr außergewöhnliches Tierschutzengagement erarbeitet hat.

Ein besonderer Schwerpunkt wird während der gesamten Ausbildungszeit auf den Tierschutzgedanken und die hohe Verantwortung gelegt, die die Arbeit mit Mensch und Tier mit sich bringt.

Ich beantrage daher nochmals, diese Ausbildung nach den Richtlinien der angestrebten VO anzuerkennen (Ausbildungsinhalte §5) und ebenso alle Trainer, die diese Ausbildung bereits erfolgreich absolviert haben (Übergangsbestimmung §7).

Die von Ihnen angestrebte VO sollte aber nicht nur Maßstäbe für die Zukunft setzen, sondern auch einen möglichst einheitlichen Qualitätsstandard schaffen, dem alle bisher tätigen Trainer der unterschiedlichen Vereine und Berufszweige unterliegen und der ihre Fachkompetenz unter Beweis stellt. Er könnte über eine Prüfung erreicht werden, die wichtige kynologische Themenbereiche umfasst und die im Idealfall vor einem Gremium abgelegt werden muss, dass aus folgenden Personen besteht:
  • Ein Trainer mit mehrjähriger Berufserfahrung, der sich klar von Ausbildungsmethoden distanziert, die den Hund einschüchtern oder ihm Schmerzen zufügen.
  • Einem Tierschutzbeauftragten mit kynologischem Fachwissen.
  • Einem Tierarzt.

Selbstverständlich müsste eine solche Prüfung sorgfältig ausgearbeitet werden und den Trainern müsste ausreichend Zeit gegeben werden, sich auf sie vorzubereiten – ggf. in Kursen, die hierfür angeboten werden.

Ich hoffe, ich konnte mit einigen Ideen zu Ihrem wichtigen Vorhaben beitragen, stehe für Rückfragen oder auch ein persönliches Gespräch gern zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Clarissa v. Reinhardt
animal learn


Und damit das Wochenende nicht langweilig wird - noch mehr Lesestoff - die die Diskussion hier befruchten könnte ....
 
Stellungnahme Clarissa v Reinhardt /Animal Learn
animal learn Bernau, 03.11.2011
Clarissa v. Reinhardt
Am Anger 36
D – 83233 Bernau
e-mail: animal.learn@t-online.de


Bundesminister Alois Stöger
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
A - 1030 Wien
e...-mail: legvet@bmg.gv.at


Betreff: ... VO des BMG über die tierschutzkonforme Ausbildung
und das Verhaltenstraining von Hunden


Sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger,

kürzlich habe ich vom Entwurf der Verordnung über die tierschutz*konforme Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden Kenntnis bekommen. Als eine der Begründerinnen der modernen, gewaltfreien und damit tierschutzgerechten Ausbildung von Hunden begrüße ich Ihr Bestreben, Gewaltfreiheit in der Hundeausbildung per Verordnung festzuschreiben und die Ausbildung von Hundetrainern in Österreich auf ein ein*heitliches und gutes Qualitätsniveau zu stellen. Die Diskussion der vergangenen Wochen hat bereits gezeigt, dass dieses Ziel nicht darüber erreicht werden kann, ausschließlich Trainern des ÖKV, ÖHU, ÖJGV und Diensthundeführern zuzugestehen, eine tierschutzgerechte, auf positiv motivierten Lernmethoden basierenden Ausbildungsweg auszuüben. Ganz im Gegenteil haben die Erfahrungen von vielen Hundehaltern in den vergangenen Jahren gezeigt, dass gerade Trainer dieser Vereine/ Berufszweige häufig über Trainingsmethoden arbeiten, die den Hund einschüchtern und ihm Schmerzen zufügen, während gleichzeitig ein erschreckend geringes Niveau an kynologischem Fachwissen vorhanden ist.


Der „Wildwuchs“ der vergangenen Jahre hat allerdings gezeigt, dass eine einheitliche Ausbildung und Prüfung durchaus sinnvoll ist, denn durch die nicht vorhandene staatliche Regelung war es möglich, dass selbst Menschen, die über keinerlei Ausbildung in diesem Bereich verfügen und/ oder mit tierschutzrelevanten Methoden arbeiten, eine Hundeschule eröffneten – mit entsprechend mangelhafter Dienstleistung. Deshalb ist es von immenser Wichtigkeit, dass diejenigen, die mit Hunden und ihren Haltern (!) ausbilderisch und therapeutisch tätig werden möchten, zuvor ihre Fachkompetenz unter Beweis stellen.

Wie könnte eine solche Ausbildung und anschließende Überprüfung der Lerninhalte aussehen? Über diese Frage habe ich mir schon vor vielen Jahren Gedanken gemacht und einen Ausbildungslehrgang zusammen gestellt, den ich Ihnen bereits vor 9 Monaten mit Schreiben vom 15. April 2010 vorgestellt habe. Dieser Lehrgang wurde bisher von ca. 450 Teilnehmern aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien, Dänemark, Norwegen und England besucht und umfasst alle Themenschwerpunkte – und viele weitere! – die Sie in Ihrem Entwurf gefordert haben. Er ist seit 2010 vom deutschen TÜV zertifiziert, was seinen hohen Qualitätsstandard durch ein unabhängiges, staatlich anerkanntes Institut bestätigt.


Ich möchte Ihnen die Inhalte hiermit in einer Kurzübersicht nochmals nahe legen:

1. Block
Tierpsychologische Grundlagen:
  • Die Geschichte der Tierpsychologie
  • Behaviourismus + naturkundlicher Forschungsansatz
  • Konditionierung, Reflexe, Lernmechanismen im Allgemeinen
  • Das Lernverhalten des Hundes
Eigenpräsentation + RhetorikBeschwichtigungssignale bei HundenStress und seine Auswirkungen auf das Verhalten des Hundes
2. Block
Grundkenntnisse über die Ethologie des Hundes:
  • Abstammungslehre + Domestikation
  • Die Entwicklung der Rassen
  • Genetik + Zucht
  • Rassebedingte Wesensunterschiede
  • Genetisch fixiertes + erlerntes Verhalten

Welpen:
  • Die Entwicklungsstadien
  • Fremdelphase + Pubertät
  • Erlernen sozialer Verhaltensweisen
  • Welpenspielgruppen
  • Passung zwischen Mensch + Hund
  • Beratung bei Anschaffung + Aufzucht
3. Block
Das Vorgespräch mit dem Kunden Übungsaufbau + Festigung des GrundgehorsamsEinzel- und GruppenunterrichtDie Arbeit am GeräteparcourDer Einsatz der eigenen Körpersprache + StimmeDas TrainingstagebuchDer fachgerechte Einsatz von Brustgeschirr, Halsband und Leine
4. Block
Tiermedizinische Grundlagen:
  • Anatomie, Physiologie, Pathologie
  • Der Einsatz der Sinnesorgane
  • Schmerzäußerungen, Schmerzpunkte beim Hund
  • Krankheiten im Training erkennen
  • Überweisung/ Zusammenarbeit mit dem Tierarzt
  • Welche Krankheiten haben welchen Einfluss auf das Training
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Hund
Praktische Woche mit Zwischenprüfung
Alle Teilnehmer erarbeiten sich den Grundgehorsam, das Arbeiten an den Geräten und weitere praktische Aufgaben. Am Ende der Woche steht die praktische Zwischenprüfung: Jeder Teilnehmer muss einem Kunden mit Hund ein Kommando erklären und Fragen beantworten, die vom Kunden oder Prüfer gestellt werden.
5. Block
  • Grundlagen zum Ausdrucksverhalten von Hunden + Wölfen
  • Spielverhalten, Sexualverhalten, Aggressionsverhalten
  • Die Übertragung ethologischer Grundkenntnisse in das Zusammenleben und die Erziehung von Haushunden
  • Trennungsangst beim Hund
  • Das unerwünschte Jagdverhalten des Hundes

6. Block
HerdenschutzhundeDas Aggressionsverhalten des Hundes mit TrainingsansätzenAnalyse des Verhaltens und Erstellen eines Trainingsplans
7. Block
  • Equipment wie Halti, Clicker, Disc, Sprühhalsbänder, Pfeife usw.: Was ist tierschutzgerecht und sinnvoll, was nicht und warum?!
  • Der Hund im Tierheim
  • Einführung in die Bach-Blütentherapie: Möglichkeiten und Grenzen
8. Block
  • Einführung in den Tellington-Touch
  • Die Ausbildung von jagdlich geführten Hunden
  • Die Ausbildung im Schutzdienst
Darüber hinaus fließen folgende Themen in den Unterricht mit ein:
Wie erreicht man eine optimale Compliance beim Halter?Über den richtigen Umgang mit Hund + Halter Unterschiedliche Trainingsansätze und -methodenDer Hund als Sozialpartner des Menschen
Rechtliche Aspekte der Hundehaltung und - ausbildung (Tierschutzgesetze, Jagdgesetze, Wesentest usw.)
Die Rolle des Hundes in unserer Gesellschaft Dominanz + Rangordnung Fallstudien
Jeder Teilnehmer muss
· vier schriftliche Zwischenprüfungen bestehen,
· ein einstündiges Referat ausarbeiten und in freier Rede halten,
· ein Skript zum selbstgewählten Referatsthema verfassen,
· diverse Hausaufgaben erarbeiten,
· eine Literaturliste von ca. 40 Büchern durcharbeiten
· Praktikas in einer Hundeschule und einem Tierheim absolvieren und
· die mündliche Zwischenprüfung bestehen,
ehe er zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Diese findet vor einem Prüfungsausschuss statt, der die Leistung dokumentiert und bewertet.


Der Unterricht findet ausschließlich über fachkompetente Ausbilder (professionelle Hundetrainer, Tierärzte, Verhaltensbiologen) statt, die über langjährige Berufserfahrung verfügen und sich konsequent von Trainingsmethoden distanzieren, die nicht auf positiv motivierender Basis arbeiten. Hierzu gehört unter anderem auch die Österreicherin Sabine Neumann, die sich auch auf internationaler Ebene einen guten Namen durch ihre hohe Fachkompetenz und ihr außergewöhnliches Tierschutzengagement erarbeitet hat.

Ein besonderer Schwerpunkt wird während der gesamten Ausbildungszeit auf den Tierschutzgedanken und die hohe Verantwortung gelegt, die die Arbeit mit Mensch und Tier mit sich bringt.

Ich beantrage daher nochmals, diese Ausbildung nach den Richtlinien der angestrebten VO anzuerkennen (Ausbildungsinhalte §5) und ebenso alle Trainer, die diese Ausbildung bereits erfolgreich absolviert haben (Übergangsbestimmung §7).

Die von Ihnen angestrebte VO sollte aber nicht nur Maßstäbe für die Zukunft setzen, sondern auch einen möglichst einheitlichen Qualitätsstandard schaffen, dem alle bisher tätigen Trainer der unterschiedlichen Vereine und Berufszweige unterliegen und der ihre Fachkompetenz unter Beweis stellt. Er könnte über eine Prüfung erreicht werden, die wichtige kynologische Themenbereiche umfasst und die im Idealfall vor einem Gremium abgelegt werden muss, dass aus folgenden Personen besteht:
  • Ein Trainer mit mehrjähriger Berufserfahrung, der sich klar von Ausbildungsmethoden distanziert, die den Hund einschüchtern oder ihm Schmerzen zufügen.
  • Einem Tierschutzbeauftragten mit kynologischem Fachwissen.
  • Einem Tierarzt.

Selbstverständlich müsste eine solche Prüfung sorgfältig ausgearbeitet werden und den Trainern müsste ausreichend Zeit gegeben werden, sich auf sie vorzubereiten – ggf. in Kursen, die hierfür angeboten werden.

Ich hoffe, ich konnte mit einigen Ideen zu Ihrem wichtigen Vorhaben beitragen, stehe für Rückfragen oder auch ein persönliches Gespräch gern zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Clarissa v. Reinhardt
animal learn


Und damit das Wochenende nicht langweilig wird - noch mehr Lesestoff - die die Diskussion hier befruchten könnte ....


Ja eh klar - sie und ihre Leut verdienen eh genug damit.....
 
Dieses Posting wurde in der Gruppe der freien Trainer quasi gesteinigt (keine Sorge stammt nicht von mir sondern von einer Trainerin aus Deutschland mit der ich gerne schreibe weil sie mM ein fundiertes Wissen hat) ....

Meine lieben Kollegen aus Österreich,

Ich kann ja verstehen, das euch der Vorschlag zu der Trainerzulassung in der momentanen Fassung nicht zusagt und das es nicht unbedingt unterstützenswert ist. Aber so wir ihr nun an das Problem heran geht, kann und wird es nicht funktionieren.

Ihr wollt keine Polarisierung und keine Monopolstellung. Aber ihr wollt nur bestimmte Institutionen zertifizieren lassen. Euch ist aber schon klar, das jedes Institut für sich immer der Meinung ist nach dem Tierschutzgedanken zu arbeiten und für die Hunde positiv trainiert.

Eine Entscheidung nach einigen wenigen Gesichtspunkten die von Instituten in viel zu kurzer Zeit angeboten werden, kann da auch keine Lösung sein.
Warum wäre es ungerecht, eine Prüfung vor dem Veterinäramt durch zu führen (wäre auch wünschenswert für Tierheilpraktiker)? Wenn der Trainer in der Ausbildung schon eine interne Prüfung machen musste, dann ist es doch auch nicht schlimm und man kann diese interne Prüfung als Übung nehmen.
So haben auch Audiodakten, die sich selber ausbilden und sich selber fortbilden - sei es durch Literatur, DVD´s, Seminare oder Vorträge - auch eine Möglichkeit sich zu dieser Prüfung anzumelden.
Jeder Trainer kann sich seinen Ausbildungsbetrieb oder -institutionen selber aussuchen, egal nach welchem System diese arbeiten oder ausbilden. Jeder kann seine Ausbildung fächern und nach seinem Tempo lernen und diese Prüfungstermine könne monatlich, quartalsmäßig, halbjährlich oder jährlich angesetzt werden.

Um zu gewährleisten, das sich die Trainer auch weiterbilden, kann man regelmäßig nachkontrollen machen und dies sollte entsprechend der Entwicklung und Forschung abhängig gemacht werden.

Warum macht ihr Euch das Leben so schwer? Wo ist das Problem von einer Prüfung für alle und dann im 2. Schritt ein einheitlicher Ausbildungsberuf mit ebenfalls entsprechender Prüfung vor der selben Kommission.
Warum macht man sich die Arbeit und schaut sich alle Ausbildungsinhalte an und entscheidet dann, welche Ausbildung zertifizierungswürdig ist und welche nicht? Warum macht ihr euch doppelte Arbeit? Wie wäre es mit einem runden Tisch mit Vereinen, Politik und Vertreter der einzelnen Bereiche?

Tut etwas nützliches für alle, auch für die Audiodakten unter den Trainern, wo es sehr sehr viele gute Trainer gibt und die in der Regel immer auf dem neusten Stand der Forschung sind und zäumt nicht das Pferd von hinten auf.
 
Das ist ein weiterer Entwurf zum Einspruch gegen die geplante Verordnung....

Ich glaub es ist ganz gut wenn man das alles als Grundlage zu einer weiteren Diskussion heranzieht. Es bringt nix wenn eine Diskussion einseitig geführt wird - alle Seiten sollen die Möglichkeit haben dazu Stellung zu beziehen - vielleicht ist dann auch ein Konsens möglich - wär bei dieser Verordnung ja wünschenswert - vielleicht kommt dann was Besseres dabei heraus als mit der glorreichen Rasseliste und dem HfS für Kampfhunde ...

Protokoll Besprechung TOW 5.01.2011

Zu Anmerkungen, Vorblatt:

Negative Auswirkung auf die Beschäftigung durch Arbeitsplatzverlust, Beeinträchtigung des Wirtschaftsstandorts, durch Behinderung der Tätigkeiten von freien HundetrainerInnen und Hundeschulen

Es kommt auch gleichzeitig für Freiberufler einem Berufsverbot gleich, da gemäß Statut des ÖKVs, ÖKV-TrainerInnen eine entgeltlich...e Tätigkeit außerhalb des Verbandes verboten ist und die Ausbildung an die Mitgliedschaften im Verband gebunden ist.

Widerspruch zur Gewerbeordnung:

Hundetrainer ist ein freies Gewerbe, wird mit Gewerbeschein bereits in Österreich ausgeübt, Qualifikationsnachweis ist für das freie Gewerbe nicht notwendig.

Widerspruch zum Vereinsrecht:

Zu prüfen wäre, ob es legitim ist, nicht im ÖKV organisierten Vereinen das Recht abzusprechen, eigene Ausbildung zum HundetrainerIn anzubieten oder Hunde auszubilden, Einzeltraining oder Hundeschule ist egal.

In Zukunft wäre es auch Tierschutzvereinen verboten, Trainingsmaßnahmen mit Hunden durchzuführen.

§ 2 Grundsätze der Hundeausbildung

(1) Bei der Ausbildung, Spezialausbildung und dem Verhaltenstraining des Hundes ist darauf Wert zu legen, dass die einzelnen Ausbildungsschritte artgemäß und altersgemäß erfolgen und dass die Hunde mit ausreichend Zeit und positiven Lernerfahrungen an ihre Aufgaben herangeführt werden. Druck, Zwang und Strafreize als Methoden oder Begleiterscheinungen der Ausbildung sind als nicht tierschutzkonform ebenso abzulehnen wie eine Überforderung der Hunde oder das Versetzen des Hundes in Stress oder Angst.

(2) Bei der Ausbildung von Welpen und Junghunden ist auf eine artgerechte Sozialisation auf Hunde, Menschen und ggf. andere Sozialpartner (unterschiedlichen Aussehens und Alters) Wert zu legen. Hunde sollen angstfrei an die Umweltreize ihrer Lebensumgebung bzw. in der Spezialausbildung an jene ihres Einsatzbereiches gewöhnt werden.

§ 3 Abs 1

Zweiten Satz streichen

Zu § 4

Eine behördliche Anerkennung von Personen, die zur Hundeausbildung berechtigt sind, ist erwünscht. Zur Unterstützung der Behörden ist beim Bundesministerium eine Fachkommission einzurichten.

Die Fachkommission wird auf 5 Jahren bestellt von Ministerium, umfasst einen in der angewandten Verhaltensforschung tätigen Wissenschafter, zwei verbandsunabhängige Personen mit Erfahrung in der Hundetraineraus- und Fortbildung und Tierschutzexpertise sowie zwei Vertreter der im § 7.1 der Verordnung genannten Verbände mit Erfahrung in der Hundetraineraus- und Fortbildung, ein Fachtierarzt für Tierschutz und ein Vertreter des Tierschutzrates.

Aufgabe der Kommission:

Zu überprüfen und festzulegen welche Ausbildungswege auf jeden Fall dieser Verordnung entsprechen, regelmäßige Veröffentlichung der Anbieter dieser Ausbildungswege.

Im Zweifelsfall Behörde 1. Instanz durch Überprüfung der vorgelegten Unterlagen zu unterstützen, ob Bedingungen erfüllt sind.

Personen, die keine von der Fachkommission festgelegte Ausbildung nachweisen können, sind berechtigt bei der Kommission um Prüfung ihrer Qualifikation gemäß § 2, Zif. 3 anzusuchen. Die Kommission hat die Prüfung abzunehmen, wobei mind. drei Kommissionsmitglieder oder deren Stellvertreter anwesend sein müssen. Die Prüfung hat aus einen theoretischen und praktischem Teil zu bestehen. Im theoretischen Teil sind die Kenntnisse der in § 5 festgelegten Ausbildungsinhalte nachzuweisen, im praktischen Teil Lösungsansätze für vier Trainingsaufgaben vorzusehen. Die Kosten für die Prüfung hat zur Gänze der Antragssteller zu tragen. Die Kosten haben sich in einem angemessenen Rahmen zu bewegen.

§ 4, Abs. 4

Verpflichtende Fortbildung alle 2 Jahre, zur Vertiefung des Basiswissens, Erwerb neuer Kenntnisse, Umfang von mind. 10 Stunden.

Für die Durchführung von Spezialausbildungen ist eine Zusatzqualifikation für den jeweiligen Ausbildungsbereich nachzuweisen. Für die Durchführung von Verhaltenstraining ist eine Zusatzqualifikation als VerhaltensberaterIn nachzuweisen. Die Festlegung der anerkannten Zusatzqualifikationen sind ebenfalls von der Fachkommission festzulegen.

Zu § 6

Zuverlässigkeit ist von der Behörde zu prüfen und bei Wegfall der Voraussetzungen die Qualifikation zu entziehen. Es wird angeregt eine bundesweite Datenbank über qualifizierte HundetrainerInnen und VerhaltensberaterInnen zu erstellen.

§ 5 Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung zum tierschutzkonformen Hundetrainer muss jedenfalls die folgenden Inhalte abdecken:

1. Lernverhalten von Hunden (klassische Konditionierung, operante Konditionierung, positive/negative Bestärkung, postive/negative Strafe)
2. Tierschutzgerechte Ausbildungsmethoden, Tierschutzrelevanz von Erziehungsmethoden
3. Ausdrucksverhalten von Hunden, Kommunikation unter Hunden/mit dem Menschen
4. Sozialverhalten und soziales Lernen bei Hunden
5. artgemäßes Verhalten von Hunden in Normalsituationen, in Konfliktsituationen (Konfliktvermeidung, Konfliktbeilegung)
6. Angst und Aggression und richtiger Umgang des Menschen damit
7. Stressgeschehen beim Hund, Stressvermeidung
8. Welpenaufzucht, Welpenentwicklung, Anforderungen an Sozialisation, Habituation und welpengerechte Spiel/Lerngruppen („Welpenschule“)
9. Artgemäße und rassespezifische Anforderungen an Haltung, Fütterung, Pflege, Beschäftigung und Umgang Mensch/Hund
10. Mensch-Tier-Beziehung und Mensch-Tier-Kommunikation
11. Didaktik, Kommunikation, ethische Fragen
12. Tierschutzbestimmungen und rechtliche Fragen der Hundehaltung
13. Veterinärmedizinische Grundlagen (Impfungen, häufige Erkrankungen, Anatomie, Funktion des Bewegungsapparates, Erste Hilfe)
14. Praktische Erarbeitung von Trainingsaufgaben anhand von 10 verschiedenen Übungssituationen

(2) Bleibt...

(3) Das Bundesministerium für Gesundheit kann jene Ausbildungswege und deren Anbieter, die von der Ausbildungskommission anerkannt wurden, auf der Homepage des BM veröffentlichen. Auf diese Veröffentlichung besteht kein Rechtsanspruch.

Zu § 7

Übergangsbestimmungen

Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der VO in einem Verband als TrainerIn anerkannt ist, das freie Gewerbe als HundetrainerIn ausübt (Gewerbeschein) oder im Rahmen eines eingetragenen Vereins als HundetrainerIn tätig ist, darf diese Tätigkeit weiter ausüben, sofern der Abschluss der Ausbildung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Dies gilt auch für Personen die eine vergleichbare dieser Verordnung entsprechende ausländische Qualifikation haben.

Diensthundeführer nur gemäß § 4 – Diensthunde-Ausbildungsverordnung
Mehr anzeigen
 
:eek: @ snuffi, du weißt schon, dass das we bloß 2 tage hat, wo ich auch noch anderes tun muss?:D:cool: aber danke für die einstellung der texte!
 
...ist nur irgendwie seltsam, wie oft hier die Solidaität aller HH gefordert wurde, da es ja schließlich um das Wohl der Hunde geht, wie oft von HH nicht Nicht-Listenhunden Engagement gefordert wurde, wie oft vorgeworfen wurde, dass sich diese HH um die Halter von Listenhunden quasi nicht "scheren"..... etc etc.....

Es ist zwar absolut richtig, dass die Untätigkeit der "anderen" Hundehalter kritisiert wurde, aber das war nicht weil man solidarisches Verhalten "einforderte", sondern das MITDENKEN und sämtliche Konsequenzen der Gesetze bedenken.

Leider haben sich 99% der Hundehalter lieber auf die "sichere Seite" geschlagen und Rasselisten als gutes Mittel gesehen um nicht selbst mehr leisten zu müssen oder Einschränkungen in ihrem eigenen Bereich befürchten zu müssen.
Die Rechnung dieser Hundehalter, Trainer usw. ist aufgegangen und eine Minderheit muss dafür bitter zahlen - eine Minderheit und ihre Hunde!!!

Ich bin eigentlich kein sonderlich nachtragender Mensch, aber DAS vergesse ich ganz sicher nicht!!!

Trotzdem - uns wurde Unrecht angetan, aber ich werde das nicht quittieren indem ich bei nächster Gelegenheit "Rache" schreie und gleich unfair handle, nur um den damals untätigen Trainern und Hundehalter eins auszuwischen.

....Unrecht bleibt Unrecht!
 
Ich hab nix gegen freie Trainer, kenne einen Guten und viele schlechte.
Ich habe was gegen ein Kaffeegespräch um 50.-- und der HFS wird ausgestellt! Ebenso ein Gassigehen um 30.--/h und nichts kommt raus.
Das wollen Trainer sein ?????

Ebenso wie es schon so oft gesagt auch innerhalb der Verbände schwarze Schafe gibt
Habe auch kein Problem, bei Inkrafttreten der VO bei Trainern nach Legalität und Steuernummer zu fragen - werde dies auch bei der Gemeinde hinterlegen.

.

Oh - da haben wir gegenteilige Erfahrungen: ich kenne viele schlechte TrainerInnen bei Hundevereinen und viele gute bei den hier so verteufelten "freien" Trainern.
 
Oh - da haben wir gegenteilige Erfahrungen: ich kenne viele schlechte TrainerInnen bei Hundevereinen und viele gute bei den hier so verteufelten "freien" Trainern.

ich hab auch in huschus gute leute kennengelernt, allerdings standen/stehen die in keiner realation zu den weniger schönen bildern, die sich mir so ab und an boten/bieten.
 
Ist ja nicht so, dass ich alle "freien" Trainer befürworte (ABSOLUT NICHT), aber man sollte schon wissen wovon man schreibt, bevor man schreibt...



Diesen "Verband" GIBT es (ist zwar klein, existiert aber!), aber von mitreden können kann keine Rede sein, wenn der Gesetzgeber sie (wegen Zuflüsterern aus Reihen der "Grossen") nicht zu Gesprächen holt sondern sie ignoriert bzw. sie gar nicht kennt, weil der Gesetzgeber einfach keine Ahnung von der Materie hat.




...warum sollten SIE etwas beweisen?

Man könnte dieses Argument auch umdrehen und sagen "die Freien sind anerkannt und der ÖKV muss beweisen, dass seine Ausbildung auch gut genug ist um anerkannt zu werden"...kommt halt immer darauf an wen man als Massstab nimmt.


Wie gesagt, ich bin NICHT der Meinung, dass "freie" Trainer besser sind als Verbandstrainer, aber ich bin auch nicht der Meinung, dass Verbandstrainer besser sind als Freie ;)

.... wenn ich als Verband aber nur drei mitglieder habe weil die anderen die nase rümpfen dann werde ich natürlich nix erreichen. und ehrlich sowas ist auch holschuld. wenn ich als verband einer gruppe agiere die von dieser tätigkeit leben wollen (ist ja nich so dass die freien trainer nix verlangen) dann habe ich holschuld. wenns um meine existenz geht, dann ist es in meinem interesse was zu beweisen. die studien mach ich ja nicht für die anderen sondern für meine eigene gruppe.

solche organisations und berufspolitischen dinge nicht machen wollen, aber dann schreien wenn die gruppe nicht berücksichtigt wird, das ist ein bissi einfach.
ob das gerecht ist oder nicht kann man diskutieren. klar. aber ich kann auch die kraft. die ich brauche um zu schreien:" die sind alle so böse zu mir" nutzen und für mein eigenes wohl tätig werden.

man könnnte es ja auch so sehen.
so ein gesetz leiert sich ja niemand aus dem kreuz sowas dauert schon ein weilchen. und wenn ich als verband der freien trainer aber nie pr arbeit leiste und mich bei den zuständigen stellen (egal ob beliebt oder nicht) nie bekannt mache, darf ich mich nicht wundern, wenn niemand weiss, dass es ihn gibt.
und sehr bekannt kann dieser verband halt leider nicht sein!

und wenn ich so ein gesetzt erstelle und der verband der freien trainer meldet sich nicht, dann geht der gesetzgeber vielleicht auch davon aus, dass es ihn nicht interessiert. (könnte ja vielleicht auch so sein).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Laufe dieser Beiträge habe ich mich gefragt, was machen eigentlich Interessenten aus den Bundesländern, die
1. nicht dem ÖKV oder der ÖHU angehören
2. nicht in unmittelbarer Nähe von Wien leben (Pendler)
wenn sie die 2-jährige Ausbildung machen müssen?
Nicht nur, dass die Kosten für die Vet-Med anfallen (Frage - Studienbeihilfe, AMS-Förderung o.ä.?), es fallen ja auch zusätzliche Lebenserhaltungskosten (2. Wohnung, Reisekosten etc.) an.
Was ist, wenn diese Leute nicht im Studentenalter sind und bereits eine Familie gegründet haben? Wer unterstützt diese?
Ist für diese Personengruppe der Wunsch, als Hundetrainer arbeiten zu dürfen (eventuell auch ehrenamtlich in einem "freien" Verein), von Anfang an zum Scheitern verurteilt?
 
Ja, Trainer schon (aber wieso soll diese Ausbildung automatisch besser sein als die aller anderen? )Und wie geschrieben, jemand, der den Welpenkurs abhält, der darf in Zukunft auch ausbilden-frag halt mal nach.

... und das heisst??????? irgendwie steckt da schon ein bissi ein unterton drinnen??? kleiner hund = kleiner trainer mit kleinem hirn ?????

grad welpenkurstrainer sind aber mitunter seeeehhhhr innovativ und flexibel. auch wenn sie verbandstrainer sind :D
 
m.m.: eigentlich schon absurd, was sich leute hier alles leisten können - traurig ist aber, dass solche personen, mit denen ich nicht einmal mehr im freizeitbereich in berührung kommen möchte, auch in der ÖHU eine beratungsstelle inne haben!

..ich bitte diese aussage weiterführend zu kommentieren, da sie für doch recht unwarscheindlich klingt !!! :confused:

Listenhunde und Freie Trainer in einen Kontext zu bringen hat was

"listentrainer" quasi :D

Das wäre sowieso optimal!
Die "freien" Trainer schiessen sich jetzt auf die ÖKV-Trainer ein und umgekehrt. So was Blödes. Jetzt hätte man endlich die Gelegenheit, diversen selbsternannten Schweigern, Flüsterern, Kynopädagogen, Hundeladys, Profis und Experten das Handwerk zu legen und zerspragelt sich in gegenseitigen Vorwürfen *kopfschüttel*.

lg
Gerda

:2thumbsup:

Um den Trainingserfolg erkennen zu können brauche ich keine BGH, dazu reicht die Dokumentation mittels Video und DAS könnte durchaus als "nachgewiesene Praxis" für Trainer gelten.

..deine erfolge mit dem hund sind unbestritten ! ..zeigen für mich aber einen guten teil des problemes "qualität des trainers" -> warum;
Weil es eben DEIN hund ist , einer von DEINER lieblingsrasse, dessen eigenheiten du sehr gut kennst !
Trainer Qualität wäre für mich eher , ein video mit einer Halterin eines z.B. DSH nach 3 monaten training duch dich.. du versteht worauf ich hinauswill ?

Über lasse mir einen Hund und nach 3 Monaten zusammen leben kann er egal was. Muss ich aber EINEN HALTER anleiten das in 3 Monaten zu schaffen ist das eine komplett andere Geschichte !!! ;):)

Ist für diese Personengruppe der Wunsch, als Hundetrainer arbeiten zu dürfen (eventuell auch ehrenamtlich in einem "freien" Verein), von Anfang an zum Scheitern verurteilt?

.. würde mich schwer täuschen wenn nach einführung der VO die preisstrucktur in den bisherigen klassischen vereinen gleich bliebe ;) :( !
 
... und das heisst??????? irgendwie steckt da schon ein bissi ein unterton drinnen??? kleiner hund = kleiner trainer mit kleinem hirn ?????

grad welpenkurstrainer sind aber mitunter seeeehhhhr innovativ und flexibel. auch wenn sie verbandstrainer sind :D

Ich denke, es geht nur um die Zeit der Ausbildung, die man aufwenden muss um Welpentrainer zu werden.


Habe mir sagen lassen, das wären 2 od. 3x je 2 Tage Schulung und 50 Stunden Mitarbeit bei einem Welpenkurs.

Wenn man damit "Ausgebildeter Trainer" ist und mir wurde bestätigt, dass auch "nur" Welpentrainer von ÖKV und ÖHU als Trainer geführt werden, bei diesen dnn HundeTrianerInnen, die anderweit 1 Jahr Ausbildung gemacht haben in die Lehre gehen sollen, dann hat das nicht nur einen schalen Beigechmack, dann sit das schlicht lächerlich.
 
... und das heisst??????? irgendwie steckt da schon ein bissi ein unterton drinnen??? kleiner hund = kleiner trainer mit kleinem hirn ?????

grad welpenkurstrainer sind aber mitunter seeeehhhhr innovativ und flexibel. auch wenn sie verbandstrainer sind :D

Und für mich persönlich fast die WICHTIGSTEN Trainer im Hundeausbildungsgeschehen. :cool:
 
Im Laufe dieser Beiträge habe ich mich gefragt, was machen eigentlich Interessenten aus den Bundesländern, die
1. nicht dem ÖKV oder der ÖHU angehören
2. nicht in unmittelbarer Nähe von Wien leben (Pendler)
wenn sie die 2-jährige Ausbildung machen müssen?
Nicht nur, dass die Kosten für die Vet-Med anfallen (Frage - Studienbeihilfe, AMS-Förderung o.ä.?), es fallen ja auch zusätzliche Lebenserhaltungskosten (2. Wohnung, Reisekosten etc.) an.
Was ist, wenn diese Leute nicht im Studentenalter sind und bereits eine Familie gegründet haben? Wer unterstützt diese?
Ist für diese Personengruppe der Wunsch, als Hundetrainer arbeiten zu dürfen (eventuell auch ehrenamtlich in einem "freien" Verein), von Anfang an zum Scheitern verurteilt?

ÖKV Vereine und ÖHU Vereine gibt es in ganz Österreich. Die vET MEd ist nicht die einzige. und wenn dann machen die wahrscheinlich das gleiche wie die studenten z.b. medizin, da gibt es auch nicht in jedem nahegelegenen Privinzspital ein Studium.

Wenn sie nicht im studentenalter sind nicht in einem nahegelegenem verein lernen MÖCHTEN und sich die kosten nicht leisten können, dann können sie meiner meinung nach diesen beruf nicht erlernen. dann müssens halt was weis wch was anderes werden.

ich will auch viel und kann nicht alles.

Und für mich persönlich fast die WICHTIGSTEN Trainer im Hundeausbildungsgeschehen. :cool:

...... danke :D :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke, es geht nur um die Zeit der Ausbildung, die man aufwenden muss um Welpentrainer zu werden.


Habe mir sagen lassen, das wären 2 od. 3x je 2 Tage Schulung und 50 Stunden Mitarbeit bei einem Welpenkurs.

Wenn man damit "Ausgebildeter Trainer" ist und mir wurde bestätigt, dass auch "nur" Welpentrainer von ÖKV und ÖHU als Trainer geführt werden, bei diesen dnn HundeTrianerInnen, die anderweit 1 Jahr Ausbildung gemacht haben in die Lehre gehen sollen, dann hat das nicht nur einen schalen Beigechmack, dann sit das schlicht lächerlich.

Also wo du immer deine ANGEBLICHEN Infos nimmst??? Gibt es schon Foren für Luftplaudereien?

Werdegang als trainer zb. beim SVÖ http://www.svoe-schaeferhund.at/images/stories/button_college/Pruefungsordnung_ neu.pdf

Wie man toll erkennen kann, wird selbst von einem Welpentrainer ein SELBSTausgebildeter Hund bis zu Stufe Bgh2 verlangt.

Die meisten der sogenannten freien Trainer haben solche Anforderungen nicht mal im Ansatz erfüllt. Manche sind sogar bei der Bgh1 durchgefallen, und fahren jetzt als mobile Alltagstrainer herum. :cool:
 
Was ist, wenn diese Leute nicht im Studentenalter sind und bereits eine Familie gegründet haben? Wer unterstützt diese?
Ist für diese Personengruppe der Wunsch, als Hundetrainer arbeiten zu dürfen (eventuell auch ehrenamtlich in einem "freien" Verein), von Anfang an zum Scheitern verurteilt?

Ihr vergesst immer, dass es sich hier nur um die ersten Monate handelt und in Zukunft alle "tierschutzqualifizierten Hundetrainer" neue "tierschutzqualifizierte Hundetrainer" ausbilden - da muss niemand mehr ÖKV/ÖHU/ÖJGV-Mitglied sein oder den Lehrgang an der Uni absolvieren, sondern nur bei einer bereits qualifizierten Person lernen.

Es ist somit kurzfristig ein Flaschenhals, aber das Problem erledigt sich nach einiger Zeit von selbst.
Ich sehe DARIN kein Problem, ich sehe aber ein Problem bei der Ungleichbehandlung, die eindeutig abzulehnen ist.



...und wenn ich so ein gesetzt erstelle und der verband der freien trainer meldet sich nicht, dann geht der gesetzgeber vielleicht auch davon aus, dass es ihn nicht interessiert. (könnte ja vielleicht auch so sein).

1. kein Gesetz sonder Verordnung
2. dieser Verordnungsentwurf kann nur recht kurzfristig auf den Tisch geknallt worden sein, gut durchdacht und langsam gereift ist DAS sicher nicht
3. während die vom Minister beauftragten Personen daran arbeiten, kann NIEMAND wissen, dass es in Arbeit ist, AUSSER er wurde informiert - somit kann auch keine Interessensvertretung der "Freien" sich einbringen (sonst hätten sie es GARANTIERT getan)
4. kann ja wohl nicht sein, dass jemand (in diesem Fall DU) von einer bestimmten Gruppe verlangt MEHR zu tun als eine andere, sicher nicht bessere Gruppe, nur um zu "beweisen", dass sie eine Existensberechtigung haben!!!

Wenn WISSEN nachgewiesen werden muss - BITTE, PASST DOCH - aber dann hätte ich auch gerne, dass ALLE ihren Wissensstand und ihre Erfahrung belegen müssen um auf die hundeführende Menschheit ausgelassen werden zu können.

Ausreichend ausgebildete Trainer würden das ohne das kleinste Problem schaffen, warum wehrt man sich dagegen?

Ist halt wirklich so wie mit der Rassenliste - ALLE oder KEINER - mit einer entsprechend grossen Übergangsfrist hätte man locker einen HFS für ALLE einführen können....nein, da wird lieber auf eine kleine, fast wehrlose Randgruppe eingeprügelt und alle machen mit, weil IHRE schwarzen Schafe dann nicht auffallen und sie selbst auch nicht mit irgendwelchen Prüfungen belästigt werden :mad:

Der Vergleich passt einfach - witzig ist nur, dass der Personenkreis der Befürworter und Gegner sich dreht (bis auf wenige Ausnahmen).
Fällt aber irgendwie auf - denn die, die jetzt schreien, weil sie SELBST betroffen sind, haben brav ihr "Maul" gehalten (oder sogar mit der Masse auf die Minderheit eingeschlagen) als sie NICHT betroffen waren....

Ich könnte KOTZEN, wenn ich mir die Hundeleute so ansehe!!!
 
Ich denke, es geht nur um die Zeit der Ausbildung, die man aufwenden muss um Welpentrainer zu werden.


Habe mir sagen lassen, das wären 2 od. 3x je 2 Tage Schulung und 50 Stunden Mitarbeit bei einem Welpenkurs.

Wenn man damit "Ausgebildeter Trainer" ist und mir wurde bestätigt, dass auch "nur" Welpentrainer von ÖKV und ÖHU als Trainer geführt werden, bei diesen dnn HundeTrianerInnen, die anderweit 1 Jahr Ausbildung gemacht haben in die Lehre gehen sollen, dann hat das nicht nur einen schalen Beigechmack, dann sit das schlicht lächerlich.

das ist aber nicht allgemein gültig. Jeder Verein hat seine ausbildungsschiene zumindest die großen vereine und das ist nicht bei jedem so wie du es sagst. es gibt zum beispiel auch vereine die sagen dass man zusätzlich zur mithilfe und der theoretischen ausbildung aber auch einen eigenen hund vorweisen muss der mindestens bis zur BGH ...... (unterschiedliche Stufe) ausgebildet sein muss. das geht ja auch ned in drei wochen!!! und das beinhaltet ja auch schon "praxiserfahrung" halt mit eigenem hund.
 
Oben