Neue Regelung der Trainerausbildung

..also bitte , neuerste erkenntnise lt. B.Kainz (wird immerhin von der Krone Tierecke unterstützt) legen nahe , das BG wäre völlig ungeeignet zum Traininieren von Hunden :rolleyes:

.. na da soll mal einer schlau werden :cool:

Upppssssssss hat der Schweiger doch mal eine Meldung abgegeben? :eek: Aber vergiss ihn, denn ich habe gerade einen Hund von ihm reinbekommen, bei welchen er "das Ende der Fahnenstange" ausgesprochen hat.

;)

Und nein ich selber bilde meinen Hund auch nicht mit BG aus -> ich hab meine methode gestern geändert , ich hab nur mehr n plüschtier am kopf :D

Hey du mieser Typ - hab gerade Red Bull über meinem Lap "verstreut". :D:D
 
Ich bin ein eifriger "Mitleser" jedoch habe ich mich erst heute entschlossen mich anzumelden.
Aufgefallen ist mir, dass es dieses Gesetz schon länger gibt.

§ 11. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 jedoch nicht vor dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.

Daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Es gab und es gibt dieses Gesetz seit 2005 !!

Mfg HT
 
Ich bin ein eifriger "Mitleser" jedoch habe ich mich erst heute entschlossen mich anzumelden.
Aufgefallen ist mir, dass es dieses Gesetz schon länger gibt.
§ 11. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2005 jedoch nicht vor dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.

Daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Es gab und es gibt dieses Gesetz seit 2005 !!

Mfg HT

..ne das "gundgesetzt" beruht auf einem von 2005 , oder sogar noch älter, seitdem wird eifrig daran herumgeschraubt :) ..und derzeit wird eben wieder grad n passus eingefügt / geändert
 
Trotzdem gibt es dieses Gesetz, Änderunge sind auch hier ersichtlich
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860

Es gibt demnach keine Änderung, wer Hunde trainieren darf.
In der Tierhaltungsverordnung steht der gleich Text wie in der geplanten "neuen Regelung"

1.6. Hundeausbildung
(1) Zur Ausbildung fremder Hunde sind nur solche Personen berechtigt, die nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und die den Anforderungen des § 12 TSchG entsprechen.
(2) Über die gemäß Abs. 1 erforderliche Sachkunde verfügen jedenfalls Diensthundeführer, Trainer des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die eine vergleichbare einschlägige Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen.
(3) Eine Anforderung im Sinne des Abs. 1 liegt keinesfalls vor, wenn eine Person wegen tierquälerischen Verhaltens von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde rechtskräftig verurteilt worden ist.
mfg HT
 
..also bitte , neuerste erkenntnise lt. B.Kainz (wird immerhin von der Krone Tierecke unterstützt) legen nahe , das BG wäre völlig ungeeignet zum Traininieren von Hunden :rolleyes:

.. na da soll mal einer schlau werden :cool:

Und nein ich selber bilde meinen Hund auch nicht mit BG aus -> ich hab meine methode gestern geändert , ich hab nur mehr n plüschtier am kopf :D

Es gibt auch unter den freien TrainerInnen welche sich nur Hundeversteher/-schweiger oder sonst wie nennen und den Hund traktieren.

Deshalb ja die Forderung einheitlicher tierschutzgerechter Vorgaben wie und mit welchen Mitteln man Hunde ausbilden darf.

Und wenn unsere Gesetzesschöpfer das Umsetzen was sie zur Beruhigung all jenen geschrieben haben die Einspruch erhoben haben zum Entwurf, wird das ja hoffentlich auch so umgesetzt werden.

Dann müssen sich alle daran halten auch die Verbandstrainer mit oder ohne Prüfung.
 
Upppssssssss hat der Schweiger doch mal eine Meldung abgegeben? :eek: Aber vergiss ihn, denn ich habe gerade einen Hund von ihm reinbekommen, bei welchen er "das Ende der Fahnenstange" ausgesprochen hat.

Hey du mieser Typ - hab gerade Red Bull über meinem Lap "verstreut". :D:D

..steht im buch, ich muss mich doch immer mit den neuersten erkenntnissen "up-to-date" halten,.. ehy ich sags dir, als schnöder verbands trainer hat man ja sowas von schnell ne üble nachrede ;) und die Maggi E. wird doch net blödsinn unterstützen. :rolleyes:

Und das mim Plüschi hab ich in nem forum gelesen ,.. mein Hund is zwar erstmal vor angst abgehauen, dafür sind 2 andere über mich hergefallen, wärend mich so n kleiner angepisselt hat,.. aber das teil hält wenigstens warm ;):D
 
..steht im buch, ich muss mich doch immer mit den neuersten erkenntnissen "up-to-date" halten,.. ehy ich sags dir, als schnöder verbands trainer hat man ja sowas von schnell ne üble nachrede ;) und die Maggi E. wird doch net blödsinn unterstützen. :rolleyes:

Und das mim Plüschi hab ich in nem forum gelesen ,.. mein Hund is zwar erstmal vor angst abgehauen, dafür sind 2 andere über mich hergefallen, wärend mich so n kleiner angepisselt hat,.. aber das teil hält wenigstens warm ;):D

Ich sterbe ......................
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Und wenn unsere Gesetzesschöpfer das Umsetzen was sie zur Beruhigung all jenen geschrieben haben die Einspruch erhoben haben zum Entwurf, wird das ja hoffentlich auch so umgesetzt werden.
.

..wenn die den eingaben allen nachgeben , ändert sich genau ; NULL, NÜSSE, NADA -> eben NIX !

Niemand muss irgendwas, irgendwem , irgendwo nachweisen,.. dann gibts nur mehr gute !!!
 
also den hundeschweiger würd ich echt ned zu den guten verbandslosen trainern zählen. hab da schon ein paar horrorgeschichten über ihn gehört, von leuten denen ich wirklich vertraue :o kommt ja aus "meiner" ecke.
 
@ Hundetrainer: die Änderung betrifft die vorgesehene Mindestausbildung ( im ersten Entwurf 150 Stunden, 2 Jahre Praxis, eine Fortbildung mindestens alle 2 Jahre......).

Das war bisher so nicht festgelegt, nicht einheitlich und für alle.

Jeder neue Trainer soll also diese - wie auch immer sie dann im Endeffekt wirklich aussehen wird - neue Ausbildung machen.

ABER: nun gibt es ja immer noch die, die derzeit schon arbeiten ( ob bezahlt oder unbezahlt ) als Hundetrainer.

Und da war im ersten Entwurf vorgesehen, alle Verbandstrainer automatisch anzuerkennen, und alle nicht dem ÖKV zugehörigen Trainer automatisch zu einer neuen Ausbildung einzuteilen, was quasi einem 2-jährigem Betätigungsverbot gleichgekommen wäre.
 
Danke für die ausführliche Antwort aber...... Es hätte nach der Verordnung von 2005 ohnehin keiner mit einem fremden Hund trainieren dürfen, der die Voraussetzung nicht erfüllt. (Pkt 1, Pkt 2).
Die Voraussetzungen sind eindeutig in der Verordnung nachzulesen.

Wenn man es daher von der anderen Seite betrachtet, haben alle "freien Hundetrainer" (was immer man darunter verstehen mag) seit 2005 gegen die Tierhaltungsverordnung verstossen.
mfg HT
 
Wenn man es daher von der anderen Seite betrachtet, haben alle "freien Hundetrainer" (was immer man darunter verstehen mag) seit 2005 gegen die Tierhaltungsverordnung verstossen.
mfg HT

nein haben sie nicht :), suche im RIS die vorangegangenen fassungen nicht die derzeit geltende (die ja noch duch eine VO präzisiert wird, über die eben grad die wogen hochgehen)
 
Und da war im ersten Entwurf vorgesehen, alle Verbandstrainer automatisch anzuerkennen, und alle nicht dem ÖKV zugehörigen Trainer automatisch zu einer neuen Ausbildung einzuteilen, was quasi einem 2-jährigem Betätigungsverbot gleichgekommen wäre.

Genau genommen waren alle bisherigen in irgendeinem Verband bevorzugt und die freien Trainer außen vor, mehr noch, die freien Trainer die bisher schon beim ÖKV Vorträge gehalten haben müssten sich demnach von denen (im ÖKV) prüfen lassen:eek::
Anforderungen dieser Verordnung entsprechen. Dies gilt jedenfalls für zu diesem Zeitpunkt tätige Trainer des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion und Trainer des Österreichischen Jagdhundegebrauchsvereins sowie für Personen, die den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ absolviert haben, sofern sie die geforderte Praxis des § 4 Z. 1 erworben haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe schon, was Du meinst.

Da haben sich viele einfach selber unter die Kategorie "Personen mit einer vergleichbaren einschlägigen Ausbildung" eingereiht...manche zu Recht, und mit nachvollziehbaren Nachweisen in der Tasche, andere zu Unrecht.


Da es ab er keine einheitliche Ausbildung gab, sondern jeder sein eigenes Süppchen gekocht hat, wurde darüber wohl bisher auch nicht laut und öffentlich nachgedacht.
 
@Hundetrainer
es geht ja hier schon lange nicht mehr nur um reine Gesetzestexte und deren Auslegung...

hier gehts um Verbandstrainer (die oft genug ohne einschlägige Ausbildung aus Mangel an "Personal" eingesetzt wurden oder einen eigenen Verein unter dem ÖKV oder ÖHU z.B, gegründet haben)
gegen freie Trainer (die auch oft eine bessere tierschutzkonforme Ausbildung teuer bezahlt haben) die mit der Ausbildung und generell wie mit den Hunden umgegangen wird nicht mehr einverstanden waren und sich Alternativen gesucht haben. Lang bevor der ÖKV auf diese Schiene von wissenschaftlich gefahren ist.
Jeder will halt besser sein.

Nur nach dem neuen Entwurf hätten die freien Trainer einen klaren Nachteil gegenüber den Verbandstainern und das kanns ja nicht sein.
 
Natürlich ist das ungemein wahrscheinlich dass jemand, der sich 3 Jahre um nichts gekümmert hat, auf einmal einen Virus aufschnappt und unbedingt (unbezahlter) Trainer werden will!!!!

pfuha...gut dann erklär ich meinen Gedankengang.

Was ich damit aufzeigen wollte, ist, dass die 3 Jahre Mitgliedschaft nicht per se als Qualitätskriterium herangezogen werden können, WEIL (Achtung, Achtung!) diese 3 Jahre nichts darüber aussagen, was derjenige in den 3 Jahren gelernt oder nicht gelernt, gemacht oder nicht gemacht hat.

Derjenige kann genauso gut einmal wöchentlich zum Tratschen und Biertrinken am Platz gehen und dann einmal seine Hund laufen lassen, weil frei könnens net rennen, weils jagen - und ja so einen Fall kenn ich persönlich - oder aber wirklich interessiert sein, aushelfen, mithelfen und mitarbeiten. Der eine kann sich einfach wichtig machen wollen, der andere ein wirkliches Interesse haben. Warum jemand Trainer wird..die Gründe sind tatsächlich vielfältig.

ahja - :cool:
 
Darf ich mich mal kurz selber zitieren, ich glaube das ist ein bissl untergegangen:


Was wäre, wenn man die bisherigen Prüfungen bei den Verbänden gelten ließe, jedoch trotzdem die Möglichkeit schaffen würde, dass auch die Verbandstrainer auf freiwilliger Basis die neue Prüfung ablegen können. Man könnte ja dann die bisherigen Trainer "Verbandstrainer" nennen, und alle anderen auch die,die die Prüfung freiwillig gemacht haben, "Tierschutzqualifizierte Trainer". Jeder Verein könnte ja dann in der Ausschreibung für seine Kurse anführen welche Art Trainer die Kurse leitet. Der Konsument/ Kunde/ Hundebesitzer kann sich dann ja aussuchen, bei welcher Art Trainer er lieber arbeiten will.
 
Ich sehe schon, was Du meinst.

Da haben sich viele einfach selber unter die Kategorie "Personen mit einer vergleichbaren einschlägigen Ausbildung" eingereiht...manche zu Recht, und mit nachvollziehbaren Nachweisen in der Tasche, andere zu Unrecht.


Da es ab er keine einheitliche Ausbildung gab, sondern jeder sein eigenes Süppchen gekocht hat, wurde darüber wohl bisher auch nicht laut und öffentlich nachgedacht.

Was nichts daran ändert, daß die Ausbildung der Verbandstrainer anerkannt ist

@Hundetrainer: Genau das ist was ich meine - Danke
 
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