Vor allem aber bräuchte man eine gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungsgenehmigung, was offensichtlich viele der "mobilen Trainer/Veranstalter/Dienstleister" nicht wissen.
Hoffentlich kommt keiner auf die Idee, die "Spaziergänge" mancher Hundetrainer in der Lobau anzuzeigen. Die Ausreden ala sind ja nur freundschaftliche Treffen werden dann nämlich nicht greifen.
hast es nicht eh schon versucht?????????
nun hab ich unseren morgigen "lehrausgang" beim magistratsdir. gemeldet- der hat schön
........ gschaut und mir geraten, im gv.at nachzuschauen
- kann mir vorstellen, dass dies auch in wien gültigkeit hat
--------------------------------------------------------------------------------
Allgemeines zu Veranstaltungen
Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Das wesentlichste Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist üblicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.
Achtung:
Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungsgesetz, das bundesländerweise unterschiedlich geregelt ist.
Hinweis: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Veranstaltungsgesetze können die weiteren Ausführungen nur überblicksmäßig bzw. beispielhaft erfolgen.
Öffentliche Veranstaltungen werden unterteilt in:
•Bewilligungspflichtige Veranstaltungen, z.B.
◦Theater-, Kabarett- und Varietéveranstaltungen, bei denen berufsmäßige Schauspielerinnen/Schauspieler mitwirken
◦Zirkusse
◦Tierschauen
◦Veranstaltungen, die im Umherziehen ausgeübt werden
•Anmeldepflichtige Veranstaltungen, z.B.
◦Vorträge, Vorlesungen und musikalische Darbietungen
◦Theatervorstellungen, an denen nur Laiendarstellerinnen/Laiendarsteller mitwirken
◦Marionetten-, Puppen- und Schattenspiele
◦Modeschauen, Schaukochen, Werbeveranstaltungen etc.
◦Tanzunterhaltungen, Kostümfeste, Bälle, Partys etc.
◦Umzüge zu Vergnügungszwecken (z.B. Faschingsumzüge)
◦Jahreszeitlich bedingte oder im Zusammenhang mit Volksbräuchen stattfindende Feste
•In Wien: zusätzlich "Freie" Veranstaltungen
Diese Veranstaltungsarten sind zwar von einer Anmelde- und Konzessionspflicht ausgenommen, fallen jedoch unter die Bestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes. Das bedeutet, dass bei Auftreten von Missständen Aufträge erteilt und als letzte Konsequenz auch Untersagungen erfolgen können. Dazu zählen beispielsweise:
◦Empfang von Hörfunk- und Fernsehübertragungen
◦Betrieb von Musikautomaten
◦Schallplatten- und Tonbandaufführungen
◦Musikalische Darbietungen, Vorträge und Vorlesungen in Gastgewerbebetrieben, Buschenschenken oder unentgeltlich auf bestimmten öffentlichen Musizierplätzen
◦Sportliche Veranstaltungen und Berufssportveranstaltungen von Kampfsportlerinnen/Kampfsportlern
◦Feuerwerke unter bestimmten Voraussetzungen
dürfen wir jetzt morgen?????