Leider kam keine genaue Antwort, nur dass ein verantwortungsvoller TA eigentlich kein gesundes Tier einschläfert (unter Berufung auf den von mir zitieren Abschnitt des TschG). Welche trifftigen Gründe vorliegen müssen/welche Dinge vor einer Einschläferung unternommen werden müssen wurde nicht beantwortet.
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Liegt daran, dass es weder in D noch in Ö ein Gesetz gibt, dass das Einschläfern eines gesunden Hundes verbietet, noch ein Gesetz, das es in direkter Hinschrift erlaubt, noch ein Gesetz, das die Gründe anführt, wann ein Tier eingeschläfert werden darf, was ja auch logisch ist.
Jedem TA steht es frei, das Einschläfern eines Tieres zu indizieren.
So wie es jedem Ta freisteht, es abzulehnen.
Wir ja auch deutlich gemacht in : § 6.(1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.
Der TA entscheidet über "vernünftigen Grund". Heißt, TA muss keineswegs den Beweis haben, dass ein Hund bereits einen Menschen verletzt hat.
Unlängst hat ja eine UserIn erst irgendwo geschrieben, dass sie einen Hund einschläfern lassen mußte, da er aggressiv war, da leicht etwas passieren hätte können. Weiß nur nicht mehr wo.