Das ist kein Wischi-Waschi. Es gibt sehr sehr viele Vorgänge, die nicht definitiv durch ein festgeschriebenes Gesetz geregelt sind. Z.B. die Lärmbelästigung...
Wenn aber ein Tier im Endeffekt ohne vernünftigen Grund getötet wurde, dann wurde gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, und es müsste dennoch irgendwer dafür zu belangen sein, oder nicht? Wenn nicht der Tierarzt der in den Angaben des Halters einen Grund gesehen hat dann doch der Halter der falsche Tatsachen vorgetäuscht hat.