Jetzt zufrieden, Herr Jäger???

So nochmals zur Info, hab zwar schon alles geschrieben, wenn man aber zu bequem ist zu lesen , na bitte: :D

Die Familie hat (te) 3 Border Collie Rüden, 10 Mon alt ( Welpen, Junghundkurs und Beginn zur Theraphiehundausbildung), 2,5 Jahre (BGH1, BGH2 , regelmäßiges AG Training, UO Kurse..), 4 Jahre alt ( Bghs, AG und Reitbegleithund), mit den Borders wurde und wird also sehr viel gemacht, auf Erziehung, sowie auf nötige Auslastung wird auch geschaut.
Die Besitzerin hat sich tel mit mir in Verbindung gesetzt, da ich den Jäger von dem ich die GS erfahren hab, gebeten hab er soll ihr meine NR zukommen lassen.

So hat sich das Ereignis laut Besitzerin zugetragen:

Sie waren mir ihren 3 Hunde draußen ( sie wohnen ziemlich abgelegen, gr Grundstück...), die Hunde waren wie immer frei, sie (Besitzerin und ihr Gatte) sind dann schnell in den Keller runter, da sie ein lautes Geräusch hörten, nach NUR 10 min sind sie wieder rauf und da war kein Hund mehr da...sie dachten sich nichts schlimmes denn schließlich haben sie ein gr Grundstück und ihre Hunde nutzen das schon mal zum herumdüsen aus..als dann nach mehrmaligen rufen nach ca ner halben St noch immer nichts von den Hunden zu sehen war, begannen sie dann ein wenig nervös zu werden, und die Hunde zu suchen...leider vergebens, dann sind sie mit dem Auto los und haben bei jedem Haus geklingelt und die Hunde verzweifelt gesucht, als sie dann nach 2 Stunden ca 5 km weiter unten beim letzten Haus klingelten, war die Freude groß, als die hier wohnende Fam berichtete sie hatten ihre Hunde eingefangen, als sie total aufgewühlt bei ihnen unten am Feld herumliefen, leider hatten sie nur 2 Hunde eigefangen, das 7 jährige Mädchen von der Familie war draußen und hörte einen Schuss dann noch einen, dann sah sie auch schon den Jäger der grad ach dem toten Hund Ausschau hielt, das 7 jährige Mädchen war total unter Schock, die Familie und die Besitzer der Borders natürlich auch.

Der Jäger behauptet der Hund habe gewildert, auch und selbst wenn es so gewesen ist, darf ein Jäger nicht in der Nähe eines Wohnhauses einfach so auf nem offenen Feld einen Hund erschießen und schon gar nicht sind 2 Schüsse dafür notwendig!!!!
Die Familie mit dem 7 jährigen Mädchen, sowie die Besitzer der nun 2 Borders gehen nun vor Gericht.
Getötet wurde übrigens der 2 Jährige!!!!

Und solche oder ähnliche GS haben sich bei uns schon des öfteren zugetragen und natürlich kann dabei wieder viel übertrieben worden sein, aber und das ist Fakt, ein unschuldiger, noch dazu gut ausgebildter Hund musste sterben und genau deswegen habe ich zum nachfragen begonnen, da wir mit unseren 3 Aussies ja in ner ähnlichen Situaation sind, wie die Fam mit den Borders und meine Hunde laufen bei uns immer frei herum.
Natürlich pass ich auf, trainiere mit meinen Hunden jeden Tag, dass sie beim rufen auch kommen, ABER 100 % sicher kann man sich nie sein, und wenn das ein HB behauptet ist es gelogen.

Ich hab bei unseren Jägern wirklich nachgefragt, ob ich jetzt Angst um meine Hunde haben muss, die meinten dann auch, dass es das beste ist, wenn die Jäger aus der Gegend unsere Hunde kennen, nur ne blöde Situation ist es schon, ich kann keinen Jäger und überhaupt keinen Menschen garantieren, dass meine Hunde NIE abhauen werden, meine Hunde NIE im Wald herumlaufen, aus welchem Grund auch immer, genausowenig können mir die Jäger irgendwas garantierern.

Naja aber eine Verwarnung hätte gereicht..wenn ich nur daran denk, ich hab auch vor kurzem erst einen Dalmatiner bei uns eingefangen, der bei uns herumgeirrt ist, und ihr könnts euch vorstellen, was für eine Freude die Familie hatten, als sie ihren Hund abholen konnten, nur soviel dazu.

Habe auch das mit dem davongelaufenen Dalmi den Jäger erzählt und auch da hat er gemeint, tja wenn der Hund im Wald herumstreunt und ein Jäger ihn sieht, erschießt er ihn mit ziemlicher Sicherheit...:confused::confused::confused:

Das ganze ist eine echt traurige Sache. :(

Ich gebe hier jedoch den HB's die Schuld und nicht dem Jäger... Mir ist meine Lilo auch mal abgehaun in den Wald, ich war schon nach 20 Mins krank vor Sorge. Hätte sie ein Jäger geschossen wärs zu 100% mein Verschulden gewesen! Ich hätte aufpassen MÜSSEN und kann nicht dem Jäger die Schuld für mein Versagen geben.

Wenn ich meine 10 Minuten im Garten net find bekomm ich schon die Panik, dass abghaun sind und such sofort und wart net noch weitere 20 Minuten (unser Garten hat ca 3000m² mit unwegsamen Gelände)

Und nur weil ein Hund BGH 1/2 usw. hat ist er dennoch ein RAUBtier und das hindert ihn in keinster weise an der Jagd.

Schießwütige Jäger gibts sicher auch, aber das sind eben die schwarzen Schafe und es kommen eben nur schlechte Nachrichten in die Zeitungen. Bei uns heroben am Hügel gabs noch nie Probleme mit den Jägern, sie kümmern sich super um die Tiere und sind auch nett. Meine Mädels und ich wurden noch nie blöde angemacht und überfahren wollte uns auch noch keiner :)

Ich habe fertig :p

Lg Jasmin
 
Hab jetzt nicht alle Seiten gelesen, möchte dazu aber auch was schreiben. Links, rechts und gegenüber von uns wohnen Jäger. Als wir eingezogen sind, haben wir ihnen mal die Kira gezeigt, ihnen gesagt, dass sie eine eingefleischte Jägerin ist, wir NATÜRLICH auf sie aufpassen, aber passieren kann immer was. Gsd ist sie in den 7 Jahren, in den wir hier nun wohnen, erst 1x ausgekommen und ist ner Katze nach. Obwohl wir uns eigentlich nicht wirklich vertragen, muss ich sagen, dass diese drei Jäger sehr hundefreundlich sind, und eher den Hund einfangen und den HB dafür zur Rechenschaft ziehen würden, als den Hund zu erschießen.
 
Natürlich pass ich auf, trainiere mit meinen Hunden jeden Tag, dass sie beim rufen auch kommen, ABER 100 % sicher kann man sich nie sein, und wenn das ein HB behauptet ist es gelogen.

Ich hab bei unseren Jägern wirklich nachgefragt, ob ich jetzt Angst um meine Hunde haben muss, die meinten dann auch, dass es das beste ist, wenn die Jäger aus der Gegend unsere Hunde kennen, nur ne blöde Situation ist es schon, ich kann keinen Jäger und überhaupt keinen Menschen garantieren, dass meine Hunde NIE abhauen werden, meine Hunde NIE im Wald herumlaufen, aus welchem Grund auch immer, genausowenig können mir die Jäger irgendwas garantierern.


Und genau DAS ist der Grund, wieso jeder HB seinen Hund sicher verwahren muss und nicht mal 10 Minuten aus den Augen lassen sollte, falls das Grundstück nicht ausbruchssicher ist.
Ab dem Zeitpunkt, wo du dich in die Verantwortung begibst, auf einen Hund aufzupassen oder zusammen zu leben, versprichst du ihm damit, zu seinem Schutz und seiner Sicherheit richtig zu handeln. Und falls ihm dann was passieren sollte, ist es die Schuld des Besitzers!

Und dann hat es keinen Sinn mehr, die Schuld den Jägern in die Schuhe zu schieben oder zu beteuern, dass der Hund so unschuldig war, denn genau in diesen 10 Minuten hatten die Besitzer weder den Hund unter Aufsicht, noch haben sie ihm den nötigen Schutz geboten. Der Hund weiß nicht, dass ein Mann in grünem Mantel ihm was Böses tut. Und in der Verantwortung des HB liegt es nun, ihn vor solchen Gefahren zu beschützen, falls doch etwas passiert, hat imho in dieser Situation der HB als Beschützer versagt.

Außerdem haben die 3 Border 5km (!) zurück gelegt, woher will man wissen, dass sie nicht gehetzt oder gejagt haben? Klingt ziemlich unwahrscheinlich, dass sie in ihrem Spielwahn die Strecke verschätzt haben :confused:.

Jedoch bin ich dagegen, dass Jäger Hunde abknallen. Mmn würde eine Betäubung reichen. Dann kann man auch eine saftige Strafe dem HB verpassen, und dann wird er es sich nochmal überlegen, ob er den Hund nochmal unbeaufsichtigt lässt oder nicht.
 
Und genau DAS ist der Grund, wieso jeder HB seinen Hund sicher verwahren muss und nicht mal 10 Minuten aus den Augen lassen sollte, falls das Grundstück nicht ausbruchssicher ist.
Ab dem Zeitpunkt, wo du dich in die Verantwortung begibst, auf einen Hund aufzupassen oder zusammen zu leben, versprichst du ihm damit, zu seinem Schutz und seiner Sicherheit richtig zu handeln. Und falls ihm dann was passieren sollte, ist es die Schuld des Besitzers!

Und dann hat es keinen Sinn mehr, die Schuld den Jägern in die Schuhe zu schieben oder zu beteuern, dass der Hund so unschuldig war, denn genau in diesen 10 Minuten hatten die Besitzer weder den Hund unter Aufsicht, noch haben sie ihm den nötigen Schutz geboten. Der Hund weiß nicht, dass ein Mann in grünem Mantel ihm was Böses tut. Und in der Verantwortung des HB liegt es nun, ihn vor solchen Gefahren zu beschützen, falls doch etwas passiert, hat imho in dieser Situation der HB als Beschützer versagt.

Außerdem haben die 3 Border 5km (!) zurück gelegt, woher will man wissen, dass sie nicht gehetzt oder gejagt haben? Klingt ziemlich unwahrscheinlich, dass sie in ihrem Spielwahn die Strecke verschätzt haben :confused:.

Jedoch bin ich dagegen, dass Jäger Hunde abknallen. Mmn würde eine Betäubung reichen. Dann kann man auch eine saftige Strafe dem HB verpassen, und dann wird er es sich nochmal überlegen, ob er den Hund nochmal unbeaufsichtigt lässt oder nicht.

Natürlich war und ist es die Schuld der HB, wenn ein Hund ausbricht, und glaub mir eines die Besitzer haben selbst genug Schuldgefühle und sind auf sich selbst wütender als auf den Jäger der geschossen hat, NUR und das ist es was mich jetzt so aufregt, hätte der Jäger nicht gleich schießen dürfen und schon gar nicht in der Nähe eines Wohnhauses, ein Verwarnug und von mir aus eine Geldstrafe für die HB hätte gereicht, jeder verantwortungsbewusst HB versteht sowas, NUR es kann geredet, geschrieben, geschimpft werden wie man will, der Hund ist nun tot und meiner Meinung hätte das alles nicht soweit kommen dürfen...

Heute hab ich wieder mit nem sehr netten Jäger gesprochen, er hat gemeint, dass es überhaupt kein Problem ist, wenn ich mit meinen Hunden zum Feld raus fahr und sie frei laufen lasse, weil ich mich ja mit ihnen beschäftige und Hunde meistens aufs Spielzeug fixiert sind und ihnen somit kein anderer "Blödsinn" einfällt, was auch immer das heißen mag :rolleyes:, ABER ein HB hat und muss seinen Hund so verwahren, dass er sicher ist und abrufbar ist, falls es mal passieren sollte das ein Hund oder alle Hunde aus welchem Grund auch immer abhauen, ist es am besten, wenn ich es sofort nem Jäger und der Polizei melde, somit gibs dann auch keine argen Probleme, falls der(die) Hund(e) gesichtet werden.
Ich glaub es hat auch sehr viel mit der eigenen Angst zu tun, warum ich so arg auf diese GS mi den Border Collies reagiert habe.
 

Sei mir nicht bös - aber du tust niemandem einen Gefallen, wenn du Links hereinstellst, die falsche Informationen be-inhalten!

Von wegen, Jäger dürfen nur große oder nur schnelle Hunde erschießen, und das mit der schriftlichen Verständigung vor dem Schuß ist (zumindest in der Steiermark) definitiv nicht vorgeschrieben. Das ist Blödsinn!

Zitiere doch gleich das Gesetz:
Zitat von Steiermärkisches Jagdgesetz 1986 schrieb:
§ 60 (5) - Revierende Hunde und umherstreifende Katzen

(1) Hunde, die abseits von Häusern, Wirtschaftsgebäuden, Herden und Wegen Wild jagend angetroffen werden, und im Wald jagende Katzen, dürfen vom Jagdberechtigten oder vom beeideten Jagdschutzpersonal oder von mit schriftlicher Erlaubnis versehenen Jagdgästen getötet werden. In der Zeit vom 15.September bis 15.März jedoch nur bei konkreter Gefährdung des Wildes, insbesondere im Bereich von Fütterungsanlagen und Einstandsgebieten.

(2) Das Recht zur Tötung von Hunden besteht nicht gegenüber Jagdhunden, Blindenhunden, Polizeihunden, Hunden der Gendarmerie, der Zollwache, des Bundesheeres und Hirtenhunden, sowie Fährten- und Lawinenhunden, wenn sie als solche gekennzeichnet oder sonst erkennbar sind.

(3) Hundebesitzer, die ihre Hunde im fremden Jagdgebiet wiederholt herumstreifen lassen, machen sich einer Übertretung schuldig.

(4) Der Jagdberechtigte ist verpflichtet, die Tötung eines Hundes oder einer gekennzeichneten Katze der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle anzuzeigen. Ferner ist der Jagdberechtigte verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß Kadaver von Hunden und Katzen, die von ihm oder seinem Jagdpersonal getötet wurden, unschädlich beseitigt werden.


Ja, es gibt eine Einschränkung (von 15.September bis 15.März), aber da du kaum wissen wirst, wo sich die Einstandsgebiete befinden und man die "konkrete Gefährdung" eben auslegen kann, wie der Richter möchte, dürfen freilaufende Hunde im Wald vom Jäger erschossen werden - jederzeit - das ist ein Faktum. in den meisten Bundesländern.

Nicht, dass ich das befürworte, aber wenn man sich schon darüber aufregt, dann bitte mit richtigen Fakten - sonst ist es nämlich sinnlos.

... Rehe gesehen hast... ich habe schon welche erlöst,
du jagst?

Was man tun kann? Anzeigen! Himmel nochmal, das kann doch nicht so schwer sein!
...
Wenn mich jemand bedroht, zeige ich ihn an (vorausgesetzt, ich nehme die Drohung ernst!)

Wenn jemand meinen Hund überfahren will, zeige ich ihn an!

Wenn jemand mit dem Gewehrlauf in meine Richtung zeigt (nicht zielt) zeige ich ihn an!


Wenn alle immer nur kuschen und sich in der Opferrolle wohl fühlen (ich bin ja soooooooo arm *heul*), werden die paar schwarzen Schafe eben NIE von der Bildfläche verschwinden!

Naja, du bist ja Polizistin;
aber wenn man mehrmals erlebt hat, wie sich die Polizei selber bedauert, weil sie nicht zuständig ist, - egal ob als Beobachter oder als Betroffener - reißt man sich nicht mehr so ums Anzeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon Mist dass es keine Auflistung der Fakten und Daten gibt bei denen Jäger min. 2 Augen und noch die Hühneraugen zudrücken bei Vorfällen - hm....

Aber Sorry, sind ja keine Menschen - sind ja Bestien!!

:rolleyes:

Und was die Fasane angeht, schonmal dran gedacht dass von den ausgelassenen Fasanen auch welche gezielt am Leben gelassen werden um die Population wieder positiv zu beeinflussen? Mann mann....

Im Übrigen - weißt du eigentlich wie viele Tiere Bauern auf dem Gewissen haben? Wie viele Kätzchen z.B. an der Wand erschlagen werden jedes Jahr? Wie viele Ferkel ohne Narkose kastriert werden? ETC.....

Aber neee, sorry, der Jäger ders gezielt und sogar erlaubterweise macht - der ist der Böse!!

LG

Hilde
Zu den Fasanen: Du behauptest Unsinn; natürlich werden die Zuchtfasane nur zum Abschuss ausgesetzt. Lustiger Weise gibt es sogar Mindestfristen, innerhalb deren sie nach der Aussetztung - und ich schreibe jetzt ganz bewusst nicht Auswilderung, das wäre nämlich eine Verharmlosung, die Vögel werden in keinster Weise auf das Leben in der Wildbahn vorbereitet und können nur dank der Füterung überleben - nicht geschossen werden dürfen. Lustiger Weise ist diese Frist noch von Bundesland zu Bundesland verschieden, es gibt also In NÖ (4 Wochen) offensichtlich intelligentere Kistlfasane als in der Steiermark (6 Wochen). Das Beispiel ist schlecht gewählt.
Nur um keine Missverständnisse Aufkommen zu lassen: Jagd ist in unserer Zeit überall dort nötig, wo durch Überbestände an Wild Schäden entstehen. ALso in erster Linie im Bergwald, zur Eindämmung des sich rasch vermehrenden und schwer zu bejagenden Schwarzwildes etc. Dort, wo sie nur zum Vergnügen einer selbst ernannten Elite ausgeübt wird, ist sie m.A. nach abzulehnen, wie z.B. die Niederwildjagd.
 
Von wegen, Jäger dürfen nur große oder nur schnelle Hunde erschießen, und das mit der schriftlichen Verständigung vor dem Schuß ist (zumindest in der Steiermark) definitiv nicht vorgeschrieben. Das ist Blödsinn!

In NÖ gibt es den Passus:

III. Jagdschutz, Jagdschutzorgane und Berufsjäger
§ 64
Jagdschutz
(1) Der Jagdschutz umfaßt die Abwehr von Verletzungen der zum
Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Bestimmungen dieses
Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften
und behördlichen Anordnungen sowie der einschlägigen
sonstigen, insbesondere strafrechtlichen Vorschriften. Er umfaßt
auch das Recht und die Pflicht zur Betreuung des Wildes und Hintanhaltung
seiner Schädigung durch Wilddiebe und Raubzeug.
Unter Raubzeug sind sonstige dem gehegten Wild schädliche
Tiere, insbesondere revierende oder wildernde Hunde und
umherstreifende Katzen zu verstehen.
(2) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berufenen Organe sind
demnach insbesondere berechtigt und im Falle der Z. 1 sowie der
ersten beiden Worte der Z. 2 auch verpflichtet, in ihrem dienstlichen
Wirkungskreis
1. Personen, die des Wilddiebstahls verdächtig sind oder
jagdrechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten,
ihre Person festzustellen und ihnen gefangenes oder erlegtes
Wild, Eier des Federwildes, Abwurfstangen, Waffen und
Fanggeräte abzunehmen und zu diesem Zweck Behältnisse
und Transportmittel zu durchsuchen;
2. wildernde Hunde, sowie Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung
ihres Halters entzogen haben und außerhalb ihrer Rufweite im
Jagdgebiet abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen und
Katzen, welche in einer Entfernung von mehr als 300 m von
Wohn- und Wirtschaftsgebäuden umherstreifen, zu töten. Das
Recht zur Tötung von Hunden besteht nicht gegenüber den
Jagd-, Blinden-, Behinderten-, Lawinen-, Katastrophensuchund
Hirtenhunden, wenn sie als solche erkennbar sind, für die
Aufgaben, für die sie ausgebildet wurden, verwendet werden
und sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben vorübergehend der
Einwirkung ihres Halters entzogen haben. Das Recht zur
Tötung besteht auch nicht gegenüber Hunden, die aufgrund
ihrer Rasse, ihrer Größe oder ihrer Schnelligkeit erkennbar für
das freilebende Wild keine Gefahr darstellen;
zum Abschuß
revierender oder wildernder Hunde und umherstreifender
Katzen sind neben den Jagdaufsehern in gleicher Weise auch
die Jagdausübungsberechtigten und über deren besondere
Ermächtigung auch andere ortskundige im Jagdgebiet ständig
zur Jagd berechtigte Personen mit Jagderlaubnisschein
berechtigt; den Eigentümern der nachMaßgabe der vorstehenden
Vorschriften getöteten Hunde und Katzen gebührt kein
Schadenersatz; die Erlegung eines Hundes ist unter Darlegung
der hiefür maßgebenden Umstände der Bezirksverwaltungsbehörde
bekanntzugeben;

Quelle:
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2008064/LRNI_2008064.pdf
(NÖ Jagdrecht)
 
Interessant
wie gesagt, es gibt in Österreich 1 Forstgesetz und 9 verschiedene Jagdgesetze

in jedem Bundesland ist ein anderes gültig, daher sind so allgemeine Sätze wie "der Jäger darf ...." eben nicht sinnvoll - nicht im Internet.

Ja, war nur der Vollständigkeit halber, wollte meine "Landsleute" (:)) über den gesamten Sachverhalt in NÖ informieren... :)

Besser man liest es hier, als gar nicht! :)
 
Ja, war nur der Vollständigkeit halber, wollte meine "Landsleute" (:)) über den gesamten Sachverhalt in NÖ informieren... :)

Besser man liest es hier, als gar nicht! :)

na passt
man kann hier nämlich auch Sätze lesen, wonach solche Vorschriften überall gültig wären - aber das Internet und das Jagdgesetz ...
 
Edit,Ok, ich hab zu langsam gesucht ;-)

nein, hast du nicht
Die Beachtung der darin normierten Voraussetzungen ist dringend zu empfehlen, da das widerrechtliche Töten eines Hundes den Straftatbestand des § 222 Abs. 3 StGB "Mutwillige Tötung eines Wirbeltieres" erfüllen kann. Dem Täter droht danach Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Neben der strafrechtlichen Sanktion drohen zudem Sanktionen wegen einer Übertretung des Jagdgesetzes (Entziehung der Jagdkarte) und nicht zuletzt etwaige zivilrechtliche Ansprüche des Tierbesitzers, z. B. auf Schadenersatz.
das wußte ich nicht
das rote dürfte sogar bundesweit gelten, wenn ich mich nicht irre, sehr cool
 
Das Problem ist nur die Beweisführung, denn wenn widerrechtlich abgeschossen wurde, weil z.B. nicht eigenes Revier ect., wird möglicherweise der Reviernachbar eintreten dafür.
Ausserdem geht der Kadaver des Hundes in dessen (Jägers)Eigentum über.
 
Das Problem ist nur die Beweisführung, denn wenn widerrechtlich abgeschossen wurde, weil z.B. nicht eigenes Revier ect., wird möglicherweise der Reviernachbar eintreten dafür.
Ausserdem geht der Kadaver des Hundes in dessen (Jägers)Eigentum über.

Darüber hab ich eh schon in einem meiner früheren posts geschrieben...
moment ich suchs! :)
 
Wie in meinem vorigen Post, bin ich der Meinung, dass gleich beim ersten negativen Auffallen des Hundes die Besitzer dem gesetzlichen Rahmen entsprechend (SCHRIFTLICH) verwarnt werden müssen.

Das hat zwei Gründe:
Erstens, damit sich der Jäger rechtlich für einen späteren Abschuss absichert.

Zweites, damit der HB nach dem ersten glimpflichen Ausgang gewarnt ist und sich überlegen kann, wie er diese Situation in Zukunft vermeiden kann und diese Maßnahmen auch konsequent setzen kann.


Im Fall des Falles (:() sehe ich es so wie bei Unfällen mit dem Auto:
"in flagranti"-Bilddokumentation des Jägers mit einer handelsüblichen Kamera, um sich in einem späteren Rechtsstreit abzusichern.

Somit wäre die Schuldfrage eindeutig geklärt und ein reiner Rache- oder Willkür-Akt auszuschließen.

Außerdem ist die Reaktion der Besitzer sicher eine andere, wenn sie die Beweise und das traurige Ergebnis vorgelegt bekommen.

Wenn ich meinem Hund nicht ganz traue, oder er zB bei Ablenkung durch Wild so "weggetreten" ist, dass er auf meine Kommandos nicht mehr hört und dem Wild folgt, darf ich als verantwortungsvoller HB meinen Hund nicht in solchem Gelände frei laufen lassen.

LG
Vera

Nachsatz:
Natürlich würde es Sinn machen, von Gesetzes Wegen solche Beweis-Fotos zur Rechtfertigunng verlangen zu dürfen.
Eine Kamera hat doch heute fast jeder zumindest am Handy dabei... (auch Jäger!)

Beweisführung quasi als Kontrollinstanz für die manchmal verzwickte und verfahrene Beziehung zwischen HB und Jäger.

das fände ich sinnvoll und fortschrittlich...

LG
Vera
 
Das Problem ist nur die Beweisführung,
das ist es immer im Rechts-staat
darum sollte man - finde ich - über die Gesetze informiert sein
damit man weiß, was im Fall des Falles nachzuweisen ist

wie ich schon sagte, ein gutes Gesprächsklima mit den örtlichen Jägern ist der beste Schutz für den Hund
 
Hab ich hier reingestellt um Fakten und Daten zu zeigen, wieviele Haustiere schon unschuldig wegen schießwütigen Menschen (schreib jetzt bewusst net Jäger) sterben musste.

ja, davon gibt es sicher auch andere seiten - wer suche der finde (das world wide web is ja nicht klein ;))
aber deswegen gleich den link einer seite reingeben die vollkommen gegen die jagd ist??
 
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