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    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Hundeführschein im ÖRV Langenzersdorf und ÖRV Wien

Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige Übergangsfrist geben, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen - als Trostpflaster ersparen sie sich wie diejenigen, die mit ihrem Hund jedweder Rasse die Prüfung freiwillig absolvieren, ein Jahr Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein hingegen innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist - ohne das Zuckerl der eingesparten Hundesteuer.

Quelle:
 
Sind zwar aus Graz, würden den HFS aber trotzdem gerne machen, allein schon deshalb, weil ich gegen diese "Bezirkskaiser-Gesetzgebungen" bin. Außerdem kommt das sicher wie eine Tsunami-Welle auf die restl. Bundesländer zu, obwohl wir in der Stmk. scheinbar noch über vernünftige weil nicht wahlführende Politiker verfügen.
Leider verfüge ich über kein Auto, Übernachtungsmöglichkeiten wären wie ich hörte vor Ort?
Wenn administrativ alles organisierbar wäre würe ich mich gerne anschließen, weiß allerdings nicht welche Bedingungen ich und mein Hund tatsächlich erfüllen müssen.
Vielleicht per PN?
LG, rednose

Schreib mir PN oder ruf mich einfach an ;)
 
Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige Übergangsfrist geben, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen - als Trostpflaster ersparen sie sich wie diejenigen, die mit ihrem Hund jedweder Rasse die Prüfung freiwillig absolvieren, ein Jahr Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein hingegen innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist - ohne das Zuckerl der eingesparten Hundesteuer.

Quelle:
danke, kann aufhören zu suchen :D
 
meine ist ja ein dalmi schäfermix (aber ich bin mir nicht sicher ob sie nicht nur als dalmimix iengetragen ist) und ich möchte den freiwilligen hfs jetzt machen, um guten willen zu zeigen. wenn ich dann nochmal eine prüfung machen muss- bitte, wenn ihnen nichts besseres einfällt :rolleyes:
 
Ich hab zwar den theoretischen Teil der Prüfung gefunden, allerdings ist mir der Inhalt und Ablauf des praktischen Teils noch nicht ganz klar, bzw. hab ich auf der Wien Seite nicht gefunden wie der ausschaun soll.

Ihr könnt mir da bestimmt weiterhelfen!?

Danke
Lg Sabrina
 

Da oft gerätselt wird, ob der "normale" HFS ab 1.7.2010 auch für Listenhunde gilt:

Sent: Montag, 22. Februar 2010 11:46
To: .................
Subject: AW: GGU 1825/09/6 - Hundeführschein

Sehr geehrter Herr ..........!

Wir haben hinsichtlich bereits absolvierter Hundeführscheine Folgendes geplant:

Wer für einen "Kampfhund" lt. unserer Aufzählung bereits den freiwilligen Hundeführschein gemacht hat, muss keinen neuen Hundeführschein mehr machen, sofern es sich um den selben Hund handelt. Bei Hundewechsel müssen Sie jedenfalls einen neuen Hundeführschein machen.
Für Ihren zweiten Hund, der nicht in der Aufzählung vorkommt, müssen Sie selbstverständlich keinen verpflichtenden Hundeführschein machen. Umso mehr begrüßen wir es, wenn sie diesen freiwillig machen bzw. gemacht haben. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch danken, dass Sie zu den vorbildlichen HundehalterInnen zählen und schon vor Jahren für beide Hunde den freiwilligen Hundeführschein gemacht haben.

Noch eine Information:
Der verpflichtende Hundeführschein wird voraussichtlich mit 1. Juli 2010 in Kraft treten. Für bestehende "Kampfhunde" gilt dann eine Übergangszeit von 1 Jahr. D.h., wenn Sie keinen Hundeführschein hätten, hätten Sie bis zum 1. Juli 2011 Zeit, um den verpflichtenden Hundeführschein zu machen.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer

Ergo ................. war unsere Entscheidung den HFS für ALLE anzubieten wohl RICHTIG :cool:
 
Antwort auf mein Mail (siehe unten): :):cool:

Sehr geehrte Frau ........,

Ich denke auch, dass ihr Hundeführschein volle Gültigkeit.

mit freundlichen Grüssen,

Dr.Christine Schlacher
Amtstierärztin

Referat für Tierschutz und Tierhaltung
Magistratsabteilung 60-Veterinäramt



Richard-Wagner-Platz 19
1160 Wien
Telefon: +43-1-1491 96-164 53
Mobiltelefon: 0676 811816453
Telefax: 491 96-99-164 51
E-Mail: christine.schlacher@wien.gv.at



Mein Mail: :D
Sehr geehrte Damen und Herren der zuständigen Behörden/Magistrate!
Bezug nehmend auf die neueste Presseaussendung nach der SPÖ-Klubtagung in Rust - von Frau Sima, gehe ich davon aus, dass ich den mit meinem Hund bereits 2009 erfolgreich absolvierten Hundeführschein, nicht nochmals durchführen muss, da ja bereits bei dieser Prüfung Alltagssituationen (andere Hunde, Autos, Jogger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Kinder) Bestandteil waren.
In Erwartung um baldige Aufklärung verbleibe ich mit Gruß .....
 
...ich denke....
....ich glaube...
...ich gehe davon aus...
:rolleyes:

ganz ehrlich, für mich klingt das schon sehr nach "nix genaues weiß man nicht", auch wenn ich natürlich für alle betroffenen hoffe das sie wirklich dabei bleiben das der wr. hfs angerechnet werden kann.

aber das zeigt ja nur mal wieder wie die politik funktioniert, nur ja nicht wirklich festlegen mit seinen aussagen :o
 
naja ist immerhin etwas und zu 1000% könnens ja nicht zustimmen, weil das gesetz auch noch nicht draußen ist, ABER ich zumindest was schriftliches in der Hand und das reicht mir vorerst einmal;)
 
naja ist immerhin etwas und zu 1000% könnens ja nicht zustimmen, weil das gesetz auch noch nicht draußen ist, ABER ich zumindest was schriftliches in der Hand und das reicht mir vorerst einmal;)

Und genau diese Informationen werden bei einer Abkehr der derzeitig geplanten Durchführung sehr sehr wichtig werden. ;):cool:
 
Also ich hab auch mal eine Mail rausgeschickt, an meinen ehem TA, der nun Leiter des Ref 4 (Tierschutz,Tierhaltung) ist

Aber ich denke, die dürfen auch nix konkretes sagen solange das Gesetz nicht beschlossen ist.
Und ich denke, dass ihr Mails auch nicht bindend sein werden, wenn das Gesetz anders beschlossen wird - deshalb auch die Formulierung "es ist geplant; wir denken; wir glauben; ...."
 
Ich hab zwar den theoretischen Teil der Prüfung gefunden, allerdings ist mir der Inhalt und Ablauf des praktischen Teils noch nicht ganz klar, bzw. hab ich auf der Wien Seite nicht gefunden wie der ausschaun soll.

Ihr könnt mir da bestimmt weiterhelfen!?

Danke
Lg Sabrina

Zitiert von einem Thread vom Mayer Andreas:
Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:

– Begegnung mit anderen Hunden,
– Begegnung mit Jogger,
– Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
– Begegnung mit Kinderwagen,
– Begegnung mit Kindern,
– Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
– Warten vor einem Geschäft,
– Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
– Bewegung durch eine große Menschenmenge,
– Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
– Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),
– Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
– Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
– Verhalten in einer Hundezone.
 
Zitiert von einem Thread vom Mayer Andreas:
Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:

– Begegnung mit anderen Hunden,
– Begegnung mit Jogger,
– Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
– Begegnung mit Kinderwagen,
– Begegnung mit Kindern,
– Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
– Warten vor einem Geschäft,
– Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
– Bewegung durch eine große Menschenmenge,
– Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
– Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),
– Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
– Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
– Verhalten in einer Hundezone.



Schade...
 
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