Nein, beim verpflichtenden Führschein gibts keine Steuerersparnis mehr.
ich weiß zwar nicht mehr genau wo, aber irgendwo hab ichs gelesen....ich bin am suchen....
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Nein, beim verpflichtenden Führschein gibts keine Steuerersparnis mehr.
Sind zwar aus Graz, würden den HFS aber trotzdem gerne machen, allein schon deshalb, weil ich gegen diese "Bezirkskaiser-Gesetzgebungen" bin. Außerdem kommt das sicher wie eine Tsunami-Welle auf die restl. Bundesländer zu, obwohl wir in der Stmk. scheinbar noch über vernünftige weil nicht wahlführende Politiker verfügen.
Leider verfüge ich über kein Auto, Übernachtungsmöglichkeiten wären wie ich hörte vor Ort?
Wenn administrativ alles organisierbar wäre würe ich mich gerne anschließen, weiß allerdings nicht welche Bedingungen ich und mein Hund tatsächlich erfüllen müssen.
Vielleicht per PN?
LG, rednose
danke, kann aufhören zu suchenFür Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige Übergangsfrist geben, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen - als Trostpflaster ersparen sie sich wie diejenigen, die mit ihrem Hund jedweder Rasse die Prüfung freiwillig absolvieren, ein Jahr Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein hingegen innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist - ohne das Zuckerl der eingesparten Hundesteuer.
Quelle:
Sent: Montag, 22. Februar 2010 11:46
To: .................
Subject: AW: GGU 1825/09/6 - Hundeführschein
Sehr geehrter Herr ..........!
Wir haben hinsichtlich bereits absolvierter Hundeführscheine Folgendes geplant:
Wer für einen "Kampfhund" lt. unserer Aufzählung bereits den freiwilligen Hundeführschein gemacht hat, muss keinen neuen Hundeführschein mehr machen, sofern es sich um den selben Hund handelt. Bei Hundewechsel müssen Sie jedenfalls einen neuen Hundeführschein machen.
Für Ihren zweiten Hund, der nicht in der Aufzählung vorkommt, müssen Sie selbstverständlich keinen verpflichtenden Hundeführschein machen. Umso mehr begrüßen wir es, wenn sie diesen freiwillig machen bzw. gemacht haben. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch danken, dass Sie zu den vorbildlichen HundehalterInnen zählen und schon vor Jahren für beide Hunde den freiwilligen Hundeführschein gemacht haben.
Noch eine Information:
Der verpflichtende Hundeführschein wird voraussichtlich mit 1. Juli 2010 in Kraft treten. Für bestehende "Kampfhunde" gilt dann eine Übergangszeit von 1 Jahr. D.h., wenn Sie keinen Hundeführschein hätten, hätten Sie bis zum 1. Juli 2011 Zeit, um den verpflichtenden Hundeführschein zu machen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer
Da oft gerätselt wird, ob der "normale" HFS ab 1.7.2010 auch für Listenhunde gilt:
Ergo ................. war unsere Entscheidung den HFS für ALLE anzubieten wohl RICHTIG
Ist das jetzt fix?!
Da das Mail von Montag, 22. Februar 2010 11:46 ist, nehme ich an das es aktuell und auch gültig ist.
naja ist immerhin etwas und zu 1000% könnens ja nicht zustimmen, weil das gesetz auch noch nicht draußen ist, ABER ich zumindest was schriftliches in der Hand und das reicht mir vorerst einmal
naja ist immerhin etwas und zu 1000% könnens ja nicht zustimmen, weil das gesetz auch noch nicht draußen ist, ABER ich zumindest was schriftliches in der Hand und das reicht mir vorerst einmal
Ich hab zwar den theoretischen Teil der Prüfung gefunden, allerdings ist mir der Inhalt und Ablauf des praktischen Teils noch nicht ganz klar, bzw. hab ich auf der Wien Seite nicht gefunden wie der ausschaun soll.
Ihr könnt mir da bestimmt weiterhelfen!?
Danke
Lg Sabrina
Zitiert von einem Thread vom Mayer Andreas:
Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:
– Begegnung mit anderen Hunden,
– Begegnung mit Jogger,
– Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
– Begegnung mit Kinderwagen,
– Begegnung mit Kindern,
– Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
– Warten vor einem Geschäft,
– Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
– Bewegung durch eine große Menschenmenge,
– Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
– Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),
– Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
– Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
– Verhalten in einer Hundezone.
Schade...