Hundeführschein im ÖRV Langenzersdorf und ÖRV Wien

Auf meine Anfrage an meinen ehem TA, der jetzt Leiter des Ref 4 (Tierschutz und Tierhaltung, Koordination der Veterinäramtsabteilungen) ist, ob der jetzige HFS angerechent wird und ob die Rasseliste erweitert wird:

ad Hundeführschein:

Leider gibt es bis heute keinen abschließenden Gesetzestext, es wird nach wie vor heftig verhandelt. Ich ersuche daher um etwas Geduld.


Wenigstens mal eine ehrliche Antwort :)
 
Zitiert von einem Thread vom Mayer Andreas:
Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:

– Begegnung mit anderen Hunden,
– Begegnung mit Jogger,
– Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
– Begegnung mit Kinderwagen,
– Begegnung mit Kindern,
– Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
– Warten vor einem Geschäft,
– Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
– Bewegung durch eine große Menschenmenge,
– Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
– Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),
– Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
– Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
– Verhalten in einer Hundezone.
mein hund hat noch nie vor einem geschäft warten müssen, da ich ihm zu einkäufe nicht mitnehme. hundezonen sind so und so tabu für mich.Mit den öffis fahr ich so gut wie nie, da ich mobil unterwegs bin. und bei aufdringlichen personen kann schon mal der ein oder andere knurrer auftauchen.ansonsten sehe ich kein problem
 
Nachdem JEDER Gassigeher zukünftig einen HFS braucht, ist dieser Passus wohl nicht mehr relevant. ;)

Ist aber wohl immer noch aktuell. Stehe genau vor dem Problem, daß meine Frau den HFS gemacht hat, ich ihn damals nicht machen durfte und ihn ab Juni haben muss.

Da die Prüfung vom Magistrat abgenommen werden muß, möchte ich dann nicht nach bestandener Prüfung diskutieren ob das passt oder nicht.

Werde heute beim Magistrat anrufen und fragen wie das denn so ist.

lg,

Martin
 
Ist aber wohl immer noch aktuell. Stehe genau vor dem Problem, daß meine Frau den HFS gemacht hat, ich ihn damals nicht machen durfte und ihn ab Juni haben muss.

Da die Prüfung vom Magistrat abgenommen werden muß, möchte ich dann nicht nach bestandener Prüfung diskutieren ob das passt oder nicht.

Werde heute beim Magistrat anrufen und fragen wie das denn so ist.

lg,

Martin

Martin ich verstehe deine Sorgen, jedoch kann ich dir aus absolut sicherer Quelle sagen, dass einige Prüfer gesagt haben, dass sie Listenhunde bis zum 1.7.2010 nicht mehr prüfen wollen. :mad:

Weiters gibt es Prüfer (hier im Forum), welche sogar andere Prüfer anfeinden, weil sie solche Hunde prüfen. :mad:

Derzeit gilt:


Da oft gerätselt wird, ob der "normale" HFS ab 1.7.2010 auch für Listenhunde gilt:

Sent: Montag, 22. Februar 2010 11:46
To: .................
Subject: AW: GGU 1825/09/6 - Hundeführschein

Sehr geehrter Herr ..........!

Wir haben hinsichtlich bereits absolvierter Hundeführscheine Folgendes geplant:

Wer für einen "Kampfhund" lt. unserer Aufzählung bereits den freiwilligen Hundeführschein gemacht hat, muss keinen neuen Hundeführschein mehr machen, sofern es sich um den selben Hund handelt. Bei Hundewechsel müssen Sie jedenfalls einen neuen Hundeführschein machen.
Für Ihren zweiten Hund, der nicht in der Aufzählung vorkommt, müssen Sie selbstverständlich keinen verpflichtenden Hundeführschein machen. Umso mehr begrüßen wir es, wenn sie diesen freiwillig machen bzw. gemacht haben. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch danken, dass Sie zu den vorbildlichen HundehalterInnen zählen und schon vor Jahren für beide Hunde den freiwilligen Hundeführschein gemacht haben.

Noch eine Information:
Der verpflichtende Hundeführschein wird voraussichtlich mit 1. Juli 2010 in Kraft treten. Für bestehende "Kampfhunde" gilt dann eine Übergangszeit von 1 Jahr. D.h., wenn Sie keinen Hundeführschein hätten, hätten Sie bis zum 1. Juli 2011 Zeit, um den verpflichtenden Hundeführschein zu machen.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer

 
Zuletzt bearbeitet:
Ist aber wohl immer noch aktuell. Stehe genau vor dem Problem, daß meine Frau den HFS gemacht hat, ich ihn damals nicht machen durfte und ihn ab Juni haben muss.

Da die Prüfung vom Magistrat abgenommen werden muß, möchte ich dann nicht nach bestandener Prüfung diskutieren ob das passt oder nicht.

Werde heute beim Magistrat anrufen und fragen wie das denn so ist.

lg,

Martin

Wie hat Peter hier schon so schön erklärt?
Jeder darf den HFS mit dem Hund machen, nur gibt es keine Steuerbegünstigung, wenn der Hund eben auf dich gemeldet ist, deine Frau aber den Schein mit dem Hund macht.

LG
Uni
 
Das ist ja schrecklich, mir dreht's gleich den Magen um :eek:

Danke für die Info !

lg,

Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
da ich 2006 den Hundeführschein bereits gemacht habe...siehe meiner Frage.....

Sehr geehrter Herr Schmalzer,

ist nun schon bekannt ob der bisherige Hundeführschein den ich 2006 mit meinen beiden Hunden freiwillig gemacht habe weiterhin gültig ist, einer meiner Hunde steht auf Ihrer neu definierten Rasseliste?



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Sehr geehrter Herr ....!

Wir haben hinsichtlich bereits absolvierter Hundeführscheine Folgendes
geplant:

Wer für einen "Kampfhund" lt. unserer Aufzählung bereits den freiwilligen Hundeführschein gemacht hat, muss keinen neuen Hundeführschein mehr machen, sofern es sich um den selben Hund handelt. Bei Hundewechsel müssen Sie jedenfalls einen neuen Hundeführschein machen.
Für Ihren zweiten Hund, der nicht in der Aufzählung vorkommt, müssen Sie selbstverständlich keinen verpflichtenden Hundeführschein machen. Umso mehr begrüßen wir es, wenn sie diesen freiwillig machen bzw. gemacht haben. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch danken, dass Sie zu den vorbildlichen HundehalterInnen zählen und schon vor Jahren für beide Hunde den freiwilligen Hundeführschein gemacht haben.

Noch eine Information:
Der verpflichtende Hundeführschein wird voraussichtlich mit 1. Juli 2010 in Kraft treten. Für bestehende "Kampfhunde" gilt dann eine Übergangszeit von 1 Jahr. D.h., wenn Sie keinen Hundeführschein hätten, hätten Sie bis zum 1.
Juli 2011 Zeit, um den verpflichtenden Hundeführschein zu machen.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
____________________________________________
Dipl.-Ing. Günther Schmalzer

Büro der Wiener Umweltstadträtin
Mag. Ulli Sima
Rathaus
1082 Wien
Tel: +43-1-4000-81344
Fax: +43-1-4000-99-81344
E-Mail: guenther.schmalzer@wien.gv.at







schau ma mal obs wirklich so ist.....das lob hätte er sich sparen können, wegen der SPÖ hab ich ihn sicher nicht gemacht damals....vielmehr das es mich interessiert hat wie der abläuft, komm mir nun vor wie ein Verräter....mich loben die koffern die den blödsinn eingeführt haben.....:-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie ist das wenn man als NÖ den Hundeführschein macht (der ja eigentlich für Wien gilt)??? Gilt der dann auch für die Listenhunde, weiß das schon wer?
 
Ich dachte alle diesbezüglichen Infos kamen bislang nur vom Büro der Wr. Umweltstadträtin?? Die hat doch nix mit dem NÖ HFS zu tun :confused: (wobei natürlich naheliegend sein könnte das die event. auch auf den Zug aufspringen....)
 
Ich dachte alle diesbezüglichen Infos kamen bislang nur vom Büro der Wr. Umweltstadträtin?? Die hat doch nix mit dem NÖ HFS zu tun :confused: (wobei natürlich naheliegend sein könnte das die event. auch auf den Zug aufspringen....)

Das ist ja meine Frage... da ist immer nur von Wien die Rede.
Wo kann ich mich informieren wenn ich über den NÖ Hundeführschein Infos möchte?
 
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