Chickababy
Super Knochen
Ich hab mit dem Gedanken gespielt ihn zu machen. Aber das tu ich dem Hund nicht an.
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Ich hab mit dem Gedanken gespielt ihn zu machen. Aber das tu ich dem Hund nicht an.
Ich hab mit dem Gedanken gespielt ihn zu machen. Aber das tu ich dem Hund nicht an.
Mir wurde gesagt, 2-3 Sachen kannst ablehnen und 4 musst du schaffen ... ist nicht so schwer
Hast PN - ruf mich an.
mein hund hat noch nie vor einem geschäft warten müssen, da ich ihm zu einkäufe nicht mitnehme. hundezonen sind so und so tabu für mich.Mit den öffis fahr ich so gut wie nie, da ich mobil unterwegs bin. und bei aufdringlichen personen kann schon mal der ein oder andere knurrer auftauchen.ansonsten sehe ich kein problemZitiert von einem Thread vom Mayer Andreas:
Bei Aufgaben gemäß Abs. 2 kommen insbesondere folgende Situationen in Betracht:
– Begegnung mit anderen Hunden,
– Begegnung mit Jogger,
– Begegnung mit Radfahrern bzw. Inlineskatern,
– Begegnung mit Kinderwagen,
– Begegnung mit Kindern,
– Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
– Warten vor einem Geschäft,
– Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
– Bewegung durch eine große Menschenmenge,
– Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
– Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (zB Baustelle),
– Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
– Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen,
– Verhalten in einer Hundezone.
Ich interpretiere das so, daß wenn ein Hund auf eine Person im Haushalt gemeldet ist, eine andere Person mit ihm nicht den freiwilligen HFS machen darf.Zur Prüfung kann nur die Person antreten, auf deren Name der Hund bei der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabenwesenamt (MA 6), gemeldet ist.
Hallo,
auf der Website der Gemeinde Wien
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/umwelt/natuerlich/hunde/hundefuehrschein.html
steht:
Ich interpretiere das so, daß wenn ein Hund auf eine Person im Haushalt gemeldet ist, eine andere Person mit ihm nicht den freiwilligen HFS machen darf.
Ist das so ?
lg,
Martin
Nachdem JEDER Gassigeher zukünftig einen HFS braucht, ist dieser Passus wohl nicht mehr relevant.
Ist aber wohl immer noch aktuell. Stehe genau vor dem Problem, daß meine Frau den HFS gemacht hat, ich ihn damals nicht machen durfte und ihn ab Juni haben muss.
Da die Prüfung vom Magistrat abgenommen werden muß, möchte ich dann nicht nach bestandener Prüfung diskutieren ob das passt oder nicht.
Werde heute beim Magistrat anrufen und fragen wie das denn so ist.
lg,
Martin
Sent: Montag, 22. Februar 2010 11:46
To: .................
Subject: AW: GGU 1825/09/6 - Hundeführschein
Sehr geehrter Herr ..........!
Wir haben hinsichtlich bereits absolvierter Hundeführscheine Folgendes geplant:
Wer für einen "Kampfhund" lt. unserer Aufzählung bereits den freiwilligen Hundeführschein gemacht hat, muss keinen neuen Hundeführschein mehr machen, sofern es sich um den selben Hund handelt. Bei Hundewechsel müssen Sie jedenfalls einen neuen Hundeführschein machen.
Für Ihren zweiten Hund, der nicht in der Aufzählung vorkommt, müssen Sie selbstverständlich keinen verpflichtenden Hundeführschein machen. Umso mehr begrüßen wir es, wenn sie diesen freiwillig machen bzw. gemacht haben. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch danken, dass Sie zu den vorbildlichen HundehalterInnen zählen und schon vor Jahren für beide Hunde den freiwilligen Hundeführschein gemacht haben.
Noch eine Information:
Der verpflichtende Hundeführschein wird voraussichtlich mit 1. Juli 2010 in Kraft treten. Für bestehende "Kampfhunde" gilt dann eine Übergangszeit von 1 Jahr. D.h., wenn Sie keinen Hundeführschein hätten, hätten Sie bis zum 1. Juli 2011 Zeit, um den verpflichtenden Hundeführschein zu machen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
G. Schmalzer
Ist aber wohl immer noch aktuell. Stehe genau vor dem Problem, daß meine Frau den HFS gemacht hat, ich ihn damals nicht machen durfte und ihn ab Juni haben muss.
Da die Prüfung vom Magistrat abgenommen werden muß, möchte ich dann nicht nach bestandener Prüfung diskutieren ob das passt oder nicht.
Werde heute beim Magistrat anrufen und fragen wie das denn so ist.
lg,
Martin
Und wie ist das wenn man als NÖ den Hundeführschein macht (der ja eigentlich für Wien gilt)??? Gilt der dann auch für die Listenhunde, weiß das schon wer?
Und wie ist das wenn man als NÖ den Hundeführschein macht (der ja eigentlich für Wien gilt)??? Gilt der dann auch für die Listenhunde, weiß das schon wer?
Wenn Du jetzt das meinst, was ich meine, dann ja.
Wurde eh oben geschrieben
Ich dachte alle diesbezüglichen Infos kamen bislang nur vom Büro der Wr. Umweltstadträtin?? Die hat doch nix mit dem NÖ HFS zu tun (wobei natürlich naheliegend sein könnte das die event. auch auf den Zug aufspringen....)
Hab ich dir ja gesagt. Also, wann machen wir ihn?